Im April hatte das Arbeitsgericht Herne die Klage einer türkischen Lehrerin abgewiesen, der gekündigt worden war, weil sie ein Kopftuch trug. Am Dienstag (05.06.2007) will nun eine muslimische Lehrerin aus Duisburg am Düsseldorfer Verwaltungsgericht ihre Beschäftigung als Beamtin auf Probe erzwingen, obwohl auch sie im Unterricht ein Kopftuch trägt.
Der Streit zwischen zuständigen Behörden und Lehrerinnen zieht sich schon seit einem Jahr hin. Zum 1. Juni 2006 wurde das neue Schulgesetz gültig - und von den Bezirksregierungen so ausgelegt, dass das Tragen des Kopftuches im Unterricht verboten ist.
"Zwölf Lehrerinnen erschienen weiterhin mit Kopftuch im Unterricht", erklärt Herbert Spies, Sprecher des Schulministeriums in Düsseldorf. Die Bezirksregierungen erließen Untersagungsverfügungen, die Lehrerinnen legten Widerspruch ein. "Vier Fälle wurden schließlich gerichtsanhängig", summiert Spies. Die anderen acht Lehrerinnen haben noch keine Antwort auf ihre Widersprüche erhalten.
"Hin und her und hin und her"
Warum die Bezirksregierungen so viel Zeit brauchen, um die Widersprüche zu prüfen, begründet auch der Sprecher des Schulministeriums nicht eindeutig. Einer der möglichen Gründe könne sein, dass manche der Lehrerinnen auf andere Kopfbedeckungen ausgewichen sind, sagt er. "Das geht dann hin und her und hin und her."
Hans-Peter Schröder, Sprecher der Bezirksregierung Düsseldorf, gibt sich ebenfalls zurückhaltend und verweist auf die laufenden Gerichtsverfahren. Schnelle Lösungen scheinen nicht in Sicht. Denn auch die Gerichtsverhandlungen zeigen, wie kompliziert und schwierig die Auslegung des neuen Schulgesetzes ist.
Dort heißt es wörtlich: "Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören."
Mütze statt Kopftuch?
Das erlaube verschiedene Interpretationen, meint jedenfalls eine 35-jährige Türkin, deren Klage am Düsseldorfer Arbeitsgericht verhandelt wird. Im Unterricht trägt sie statt ihres Kopftuchs eine Baskenmütze, die ihr Haar vollständig bedeckt. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht beruft sie sich darauf, dass in Paragraf 58 des neuen Schulgesetzes nichts von Mützen stehe. Das Gericht hat noch nicht entschieden. Am 29. Juni wird weiter verhandelt.
Neben den zwölf Lehrerinnen gibt es noch sieben Referendarinnen im Land, die mit Kopftuch unterrichten. Bei ihnen scheint das Verfahren vergleichsweise einfach, sollten sie sich weiterhin weigern, ihre Kopfbedeckung abzulegen: "Die werden dann nicht in den Schuldienst übernommen", erklärt Spies.
Viele Musliminnen an türkischen Universitäten, wo das Tragen von Kopftüchern ebenfalls verboten ist, gingen einen anderen Weg, sagt der Sprecher des Schulministeriums: "Die Frauen dort haben einen pfiffigen Trick gefunden, die tragen eine Perücke."