Kopftuchstreit

Landtag beschließt Kopftuch-Verbot

Stand: 31.05.2006, 15:36 Uhr

Muslimische Lehrerinnen dürfen in den Schulen NRWs kein Kopftuch mehr tragen. Das hat der Landtag am Mittwoch (31.05.2006) mit der Verabschiedung des ersten Teils der neuen Schulgesetzes beschlossen.

NRW ist das achte Land, das ein Kopftuch an Schulen verbietet. SPD und Grüne stimmten gegen das von Schwarz-Gelb eingebrachte Gesetz.

Kurios: Das Kopftuch-Verbot wird im Gesetzestext gar nicht erwähnt: "Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland bewertet das Kopftuch-Verbot als verfassungswidrig. "Das ist aus unserer Sicht eine eindeutige Diskriminierung", sagte Sprecher Mounir Azzaoui. Nonnentracht und jüdische Kippa seien weiter erlaubt.