Stammheim-Tonbänder aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg
Die Politik der RAF
Stand: 09.05.2011, 14:43 Uhr
"Die Angeklagten befanden sich im Kriegszustand", erklärt Axel Azzola, Meinhofs Wahlverteidiger. Deshalb dürften sie für ihre Taten nicht belangt werden. Bundesanwalt Wunder widerspricht: "Wir leben in Frieden." Ein straffreier Raum existiere nicht.