Nachdem sich Peter-Jürgen Boock im Februar 1980 von der RAF getrennt hat, wird er ein knappes Jahr später in Hamburg verhaftet. Im Zusammenhang mit den Morden an Arbeitgeber-Präsident Schleyer und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto wird Boock zu drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Insgesamt sitzt er 17 Jahre im Gefängnis. Bei der Überprüfung seines Urteils wird 1995 auch die Kronzeugenregelung berücksichtigt. Er hat sich in etlichen öffentlichen Äußerungen vom Terrorismus distanziert.
Sieglinde Hofmann wird 1980 in einer konspirativen Wohnung der RAF in Paris verhaftet. Nach 15 Jahren Haft erhebt das OLG Stuttgart 1995 zusätzlich Anklage wegen der Schleyer-Entführung sowie der versuchten Anschläge auf die Bundesanwaltschaft Karlsruhe und den Nato-Oberbefehlshaber Alexander Haig. 1999 kommt sie auf Bewährung frei.
Stefan Wisniewski wird 1978 in Paris verhaftet und drei Jahre später vom OLG Düsseldorf zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt. Nach 20 Jahren wird er vorzeitig aus der Haft entlassen. Er habe sich glaubhaft davon distanziert, politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen, heißt es zur Begründung. Willy Peter Stoll wird im September 1978 in einem China-Restaurant in der Düsseldorfer Innenstadt erkannt. Als er sich seiner Festnahme entziehen will, wird er von Polizeibeamten erschossen.
Mutmaßlicher Schleyer-Mörder begnadigt
Rolf Clemens Wagner gilt den Behörden als der Mann, der Schleyer mit drei Kopfschüssen hingerichtet hat. Er wird 1979, nach einer so genannten Geldbeschaffungsaktion der RAF, in Zürich gefasst. Sechs Jahre später wird Wagner in Düsseldorf zu einer mehrfach lebenslänglichen Strafe verurteilt. 1993 sagt er sich von der RAF los. Im Dezember 2003 wird der damals 59-Jährige nach 24 Jahren aus der Haft entlassen, nachdem Bundespräsident Johannes Rau (SPD) ihn kurz zuvor begnadigt hat.
Adelheid Schulz zählt jahrelang zum Kern der RAF. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt sie 1985 unter anderem wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung Schleyers zu lebenslanger Haft. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes kommt sie 1998 nach knapp 16 Jahren frei. Im Februar 2002 wird sie von Bundespräsident Johannes Rau begnadigt.
In der DDR untergetaucht
Bei den Vorbereitungen der Schleyer-Entführung hat Monika Helbing als Modeschneiderin getarnt eine Wohnung in Erftstadt bei Köln angemietet. Dort ist Schleyer zehn Tage als Geisel versteckt worden. Wie etliche ihrer Gesinnungsgenossen taucht die RAF-Quartiermacherin Anfang der achtziger Jahre in der DDR unter. Nach der Wende 1990 wird sie verhaftet und vor Gericht gestellt. Im Zuge der Kronzeugen-Regelung kommt sie - wie alle anderen in der DDR aufgespürten Ex-Terroristen - wieder frei.
Brigitte Mohnhaupt wird 1982 bei einem Erddepot der RAF in der Nähe von Frankfurt am Main verhaftet und wegen sämtlicher RAF-Aktionen aus dem Jahr 1977 sowie des Angriffs auf den amerikanischen Nato-General Frederick J. Kroesen zu fünf Mal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt. Sie kommt nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart am 25. März 2007 aus dem Frauengefängnis Aichach auf Bewährung frei. Ebenfalls 2007 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Haftstrafe gegen die Ex-Terroristin Eva Haule zur Bewährung ausgesetzt.
Gnadengesuch Klars abgelehnt
Christian Klar übermittelt während der Schleyer-Entführung aus einer Telefonzelle im Kölner Hauptbahnhof eine Botschaft der Terroristen an die Nachrichtenagentur dpa. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an der Schleyer-Ermordung und weiterer Straftaten wird er 1985 zu fünf Mal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. Weil er sich nicht von seiner RAF-Zeit distanzierte, lehnte Bundepräsident Horst Köhler im Mai 2007 ein Gnadengesuch ab. Im Dezember 2008, nach nicht ganz 26 Jahren Haft, wurde er auf Bewährung auf freien Fuß gesetzt.
Auch Birgit Hogefeld wurde nicht begnadigt, sondern im Juni 2011 als letztes lebendes Ex-RAF-Mitglied auf Bewährung entlassen. Alle anderen ehemaligen RAF-Mitglieder sind tot oder wieder auf freiem Fuß.