Das Verbot betrifft Schuss- und Schreckschusswaffen, Messer aller Art sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Wer gegen die Anordnung verstößt, dem droht ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro. Vor allem unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen kommt es nach Angaben der Bundespolizei an Wochenenden immer wieder zu Konflikten, die mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Das Verbot betrifft aber auch Reisende, wenn sie zum Beispiel Obstmesser dabei haben. Die Bundespolizei sichert den Bahnreisenden aber zu, dass sie darauf achten wird, offensichtlich friedliche Personen nicht zu kontrollieren. Auch Pfefferspray bleibe erlaubt, damit Frauen sich nachts schützen können. Dauerhafte Waffenverbotszonen in Bahnhöfen sind aber laut Bundespolizeigesetz nicht erlaubt.