MONITOR vom 09.07.2020

Tod in der JVA Kleve: Was wusste die Polizei?

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Bericht: Julia Regis, Andreas Maus

Tod in der JVA Kleve: Was wusste die Polizei?

Monitor 09.07.2020 07:31 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste

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Georg Restle: „Was in deutschen Gefängnis- oder Polizeizellen geschieht, bleibt für die Öffentlichkeit oft verborgen. Selbst dann, wenn ein Mensch dort unter ungeklärten Umständen stirbt. Nur in wenigen Fällen wird daraus ein Polizei- oder Justizskandal. Vornehmlich dann, wenn Journalisten und eine kritische Öffentlichkeit genauer hinschauen, Fragen stellen, nachhaken. Das war im Fall von Oury Jalloh so, der in einer Polizeizelle von Dessau unter immer noch ungeklärten Umständen vor über 15 Jahren verbrannte. Und das ist auch im Fall des jungen Syrers Amad A. so, der vor zwei Jahren nach einem Brand in einer Gefängniszelle der JVA Kleve starb. Auch hier kommt Stück für Stück eine Wahrheit zum Vorschein, die kein gutes Licht wirft auf Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen. Andreas Maus und Julia Regis haben nachgehakt.“

Die JVA Kleve am 17. September 2018, Zelle 143, der Raum brennt und qualmt. Gefängnisbeamte öffnen die Zelle. Ein Häftling taumelt heraus, der 26-jährige Syrer Amad A. Zwei Wochen nach dem Brand stirbt er an seinen Verletzungen. Die genauen Umstände des Brandes sind bis heute nicht geklärt. Klar ist aber, Amad A. war unschuldig, er hätte niemals in dieser Zelle eingesperrt werden dürfen. Seit anderthalb Jahren beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss in NRW mit dem Fall. Und mit der entscheidenden Frage, wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass Amad A. zu Unrecht inhaftiert wurde?

Stefan Engstfeld (B‘90/Grüne), Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kleve, NRW: „Wir haben so viele Erklärungsmuster bisher gehört, es ging immer hin und her. Und viele Erklärungsmuster haben sich mittlerweile aber erledigt und die Fehlerkette, die Nordrhein-Westfalen passiert ist – ganz offensichtlich – wird immer schwerwiegender.“

Erst hieß es, der Syrer Amad A. sei bei seiner Verhaftung verwechselt worden. Und zwar mit diesem Mann, Amedy Guira, einem völlig anders aussehenden Malier aus Hamburg, der mit Haftbefehlen gesucht wurde. Später stellt sich, auch nach Recherchen von MONITOR, heraus: Die Personendaten des Syrers wurden unzulässig verändert. Die Chronologie eines Polizeiskandals:

4. Juli 2018 – zwei Tage vor der Verhaftung von Amad A.: Den Ermittlungen zufolge öffnet an diesem Tag eine Beamtin der Polizei Siegen in der Datenbank der Polizei NRW sowohl den Datensatz zu dem Syrer Amad A. als auch zu dem Malier Amedy Guira. Der Syrer Amad A., 1,72 m groß, westasiatisch und hellhäutig. Und der Malier, Amedy Guira, 1,80 m groß, afrikanisch und schwarzhäutig, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Jetzt fügt die Beamtin alle Daten des Maliers dem Datensatz des Syrers Amad A. hinzu. Auch die Haftbefehle. Die Fotos soll die Beamtin sich nicht angeschaut haben. Ob sie zu der Datenzusammenführung angewiesen wurde, ist noch offen.

Stefan Engstfeld (B‘90/Grüne), Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kleve, NRW: „Es ist bis heute völlig ungeklärt, was am 4. Juli genau eigentlich passiert ist bei der Datenzusammenführung. Vor allen Dingen ist völlig offen, wer trägt dafür überhaupt die Verantwortung und was war überhaupt der Grund, warum man diese Datenzusammenführung durchgeführt hat?“

Genau diese Datenzusammenführung lässt Amad A. plötzlich als einen gesuchten Straftäter erscheinen. Und wird ihm zum Verhängnis.

6. Juli 2018: Amad A. wird von Polizisten in Kleve überprüft. Gleich mehrere Beamte rufen seine Daten in verschiedenen Polizeidatenbanken auf. Keinem sollen dabei die offensichtlichen Widersprüche in den Datensätzen aufgefallen sein. Hellhäutig – schwarzhäutig. Noch am selben Tag kommt der Syrer in Haft. Konnte wirklich keiner der Beamten erkennen, dass sie mit Amad A. den Falschen ins Gefängnis brachten? In einem Bericht des Landeskriminalamts NRW zum Fall Amad A. heißt es:

Zitat: „Beamte hätten „den Widerspruch (...) erkennen können” und „zum Anlass weiterer kriminalistischer Recherchen nehmen können.”

Erkennen KÖNNEN? Oder erkennen MÜSSEN?

Sven Wolf (SPD), Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kleve, NRW: „Es hätte auffallen müssen. Da sind wir inzwischen auch der festen Ansicht, dass jedem, der in das System reingeguckt hat, hätte merken müssen, dass die Geburtsorte der beiden Personen unterschiedlich sind, ob man jetzt viel Kenntnis über Geographie hat oder nicht, aber das hätte man merken müssen. Man hätte sich die Fotos angucken können und hätte feststellen können, das ist ein Syrer und ein Schwarzafrikaner, und der Unterschied wäre sehr deutlich geworden.“

Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft Kleve die Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Freiheitsberaubung ein. Es sei kein vorsätzliches Verhalten erkennbar. Also alles nur fehlerhafte Polizeiarbeit? Dagegen spricht jetzt ein entscheidendes Detail, der Anruf einer Staatsanwältin bei der Polizei in Kleve.

Es ist der 27. Juli 2018. Der Syrer Amad A. sitzt seit fast drei Wochen unschuldig in Haft, wegen der Haftbefehle des Maliers Amedy Guira. Da meldet sich eine Staatsanwältin aus Braunschweig. Sie hatte nach dem Malier gefahndet und war von der Polizei Kleve benachrichtigt worden, man habe ihn gefasst. Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig aber fallen die Unterschiede zwischen dem Syrer und dem Malier auf. Die Staatsanwältin spricht mit dem Klever Polizisten Frank G. und vermerkt zu diesem Telefonat schriftlich:

Zitat: „Die Person Amed Amed ist nicht identisch mit der Person Amed Guira, die in diesem Verfahren angeklagt ist.”

Stefan Engstfeld (B‘90/Grüne), Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kleve, NRW: „Spätestens dieser Tag, wo die Staatsanwaltschaft aus Braunschweig mit Nordrhein-Westfalen telefoniert hat und klargemacht hat, dass dort offensichtlich nicht der Gesuchte inhaftiert ist, sprich Nordrhein-Westfalen hätte wissen müssen, dass dort jemand unschuldig inhaftiert ist.“

Und noch etwas passiert, das diesen Verdacht erhärtet. Derselbe Beamte sucht am gleichen Tag auch in den Datenbanken erneut nach Amad A. und dieses Mal auch gezielt nach Amedy Guira. Das belegen Abfrage-Protokolle vom 27. Juli 2018. Der Anruf der Staatsanwältin und die Datenbankrecherche. Warum ist danach nichts passiert? Wollte man Amad A. im Gefängnis halten – wider besseres Wissen? Das will jetzt der Untersuchungsausschuss klären.

Sven Wolf (SPD), Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Kleve, NRW: „Der Polizeibeamte hätte sechs Wochen vor dem Brand zum Hörer greifen können, hätte in der JVA anrufen können und hätte Amad A. ohne Zweifel das Leben retten können.“

Zwei Monate nach dem Anruf stirbt Amad A. nach dem Brand in seiner Zelle. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung aufgenommen – gegen den Polizeibeamten. Amad A. wurde hier auf einem Friedhof in Bonn beerdigt. Für einen Grabstein hat eine Initiative zuletzt Geld gesammelt, um an ihn zu erinnern und damit nicht vergessen wird, was mit Amad A. passiert ist.

Georg Restle: „Manchmal müssen Journalisten einen langen Atem beweisen, heißt natürlich bleiben wir an der Geschichte auch weiterhin dran!“

Stand: 10.07.2020, 15:00 Uhr

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8 Kommentare

  • 8 Pole an Herrn Niel Püsch 21.10.2020, 01:35 Uhr

    Die BRD kann Polen nicht das Wasser reichen, wird es auch nie können weil Polen im Gegensatz zu der BRD ein echter Rechtstaat ist und die BRD bloss ein RechtsStaat. Ihren gesamnten Kommentar Hier Niel Püsch teile ich unvoreingenommen, weil es wahr ist, was Sie schreiben aber was können Sie über Polen sagen, wenn Sie das Land und System nicht kennen und sich Ihre Meinung nur auf Fake-News stützt ? Ich bin zufällig aus Polen und ich weiss wie ungerecht es hier in der BRD aber auch in der DDR zuging und ich kann Ihnen versichern, dass nicht einmal zu Zeiten des Warschauer Pakts, es so schlecht und ungerecht zuging, wie in der heutigen Bundesrepublik. Ich habe dort gelebt und hier und nur in der BRD habe ich organisierten Staatssadismus in den Behörden erlebt . Menschen mit Christlichen Hintergrund wie es so schön heisst, haben in der BRD nichts zu melden. Die BRD ist das Land der Satanisten und daran wird sich nichts ändern. Karriere hier machen geht nur über eine entsprechende Loge.

  • 7 Freier Kurde 25.07.2020, 06:14 Uhr

    Komisch .in jedem Miethaus sind Rauchmelder Pflicht. . Unsere Hausverwaltung hat tausende von diesen sinnvollen Geräten montiert . Es gibt sogar welche die sind miteinander verknüpft . Diese sind in jedem Altenheim Pflicht pipst einer pipsen alle .Unüberhörbar laut sind die Dinger .Ist auch gut so .Es ist mir vollkommen unverständlich das es diese Rauchmelder in Gefängnissen nicht gibt .Dieser junge Mensch ist gestorben weil er verbrannt ist , das ist ungeheuerlich . .Wieder ein willkürliches Opfer .wie schon so viele . Aber ja, unser Minister Reuel sieht keinen Handlungsbedarf , von wegen Rassenhass usw. . Das kostet dann eben unschuldige Opfer .Frage ist, wer sind die Täter? Herr Reuel in meinen Augen sind sie eindeutig Mittäter . Wieder einer dieser Minister die ihren Job nicht gewissenhaft erledigen . Unfassbar was in diesem Land seit Jahren passiert . Es tut mir unsäglich leid und den Hinterbliebenen soll und muss Gerechtigkeit widerfahren , Gegen Rassismus und Gewalt . Tschüs

  • 5 Heimo Bembnista 12.07.2020, 18:09 Uhr

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  • 4 Hol 09.07.2020, 22:27 Uhr

    Liebes Monitor Team. Es ist schlichtweg falsch, dass ein Polizist eine Person, selbst mit Haftbefehl in eine JVA verbringen kann. Jeder Festgenommene, auch mit Haftbefehl muss mit Kenntnis der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt werden und nur dieses Gericht kann dann einen Unterbringungsbefehl erlassen. Ohne diesen kann niemand in eine JVA eingeliefert werden. Auch ist es einen Polisisten nicht möglich Personen aus der JVA einfach raus zu holen. Auch dies kann nur ein Richter, in bestimmten Ausnahmefällen auch die Staatsanwaltschaft, aber niemals ein Polisist. Wie wärs, wenn sie sich erst mal informieren und erst dann sich äußern?

    • Niel Püsch 09.07.2020, 23:13 Uhr

      Wird hier etwa darauf angespielt, die de-facto-Straffreiheit bei Rechtsbeugung infrage zu stellen? Na sowas.

    • Elisa N. 10.07.2020, 00:14 Uhr

      Auch Coronathema ist nur Futter für Machtpoker des BRD-Regimes.Ob da ein Laschet,Söder,Merz,wer auch immer wem das Wasser abgräbt-es bleibt beim alten System.Hier ändert sich nix,außer Nobody-Namen.Man bootet sich nur gegenseitig aus und lässt die Bürger glauben,sie lebten unter einer friedfertigen,gerechten Regierung.Die Mächtigen entscheiden unter sich,wie sie mit dem Vermögen der Menschen umgehen.Kriegsministerin sahnt ab, Rüstung sahnt ab, Konzerne sahnen ab und alle machen Profite wie seit hundert Jahren.Die deutsche Bevölkerung hat Null Einfluß.Krisen,Dilemmas,Pleiten, welche fast jeden Tag in Deutschland grassieren,zeigen den modernden Zustand der abgehalfterten Merkeclique deutlicher den je.Jene Person ereifert sich sogar noch in höchsten Tönen für einen erhofften hochdotierten Abgang. Demokratie kann sich ausschließlich durch Stärkung und Einfluß der Alternative für Deutschland einstellen.

  • 3 Daniel 09.07.2020, 20:35 Uhr

    es ist sehr wichtig, das der Fall nicht so endet wie der von Ouri Jalloh in Dessau. Leider befürchte ich jedoch, das der Korpsgeist rechter Polizisten wieder dazu führt, das es keine aufklärung und keine Anklagen geben wird.

    • Elisa N. 10.07.2020, 00:16 Uhr

      Volksfrieden und nationale Souveränität-von bestimmten ehrgeizigen Leuten der Machtzentrale mit Ausländereinladung 2015 schon mal vergeigt.Bringt schon die Benimmse einiger eigener Landsleute juristische Herausforderungen, produzieren die von Fremden ins deutsche Land eingeschleppten Eigenarten ganz andere Dimensionen.Evtl. könnte einigen Gutmensch-Bürgern doch mal einleuchten,ob dieses kapitalistische System tatsächlich ein so gutes und demokratisches und gerechtes und himmlisch ersehntes von ihnen sei.Die meisten vergöttern wohl nur dieses?Naja,seit Kaiserwilhelmdiktatur gibt es in Deutschland-West bis 1989 und dann nach Eingliederung Mitteldeutschlands insgesamt Widerstand und entsprechende Polizeiantwort darauf. Was ist da bloß so ungewöhnlich? War doch schließlich Alles, was im angeblich bösen "Osten" existierte, die Hölle im Denken der Spießbürger.

  • 2 Niel Püsch 09.07.2020, 14:01 Uhr

    Bayern (Fall Mollath) und NRW sind m.W. Spitze - bei amtlich organisierten /gedeckten Freiheitsentziehungen. In der BRD sind solche Vorgänge und die Vertuschungsversuche von Freiheitsberaubungen und Morden oft direkte Folge der Weisungsbefugnis von Justizmysterien (vgl Fall Ouri Jalloh in Sachsen-Anhalt). Mit Ausnahme des BVerfG gibt es in der BRD keine wirklich unabhängigen Justizorgane. Die BRD kann Staaten wie Polen hier durchaus das Wasser reichen. - So hat (in einem anderen Fall) die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes inzwischen z.B. dt. Staatsanwälten das Recht abgesprochen, Europ.Haftbefehle auszustellen - wg. mangelnder Staatsferne dieser Organe. (AZ: C-508/18, Urteil v. 27.05.2019). Der Staatsanwältin in Braunschweig, die ihre Aufgabe wohl ernst genommen hat, muß man alles Gute wünschen. Karrierefördernd hat sie sich wohl nicht verhalten in diesem System. Zur Weiterbildung empfohlen: man google "gewaltenteilung" des ex-Richters Dr. Udo Hochschild.

  • 1 Thomas L. 08.07.2020, 12:59 Uhr

    Die Geschichte ist lange vorbei und interessiert nur noch in der Filterblase, als Teil einer beharrlichen Stimmungsmache gegen die Polizei mit 2 von 4 Beiträge allein in dieser Sendung hat ist der Beitrag schon eher Bemerkenswert. Es ist also völlig egal was dazu gesendet wird. Wenn es für ein wie auch immer geartetes Bleiberecht von Vorteil ist die Identität so gut wie möglich zu verschleiern kann die Polizei nie sicher sein wen sie vor sich hat. In Berlin muss die Polizei beweisen das sie unschuldig ist, für mich gilt auch für die Polizei noch die Unschuldsvermutung und ganz besonders in so einem Umfeld. Vorgelagert wäre noch die Frage, warum es überhaupt ein Bleiberecht in Europa gibt bei Konflikten in Afrika oder Asien.

    • Niel Püsch 09.07.2020, 23:26 Uhr

      Da darf man froh sein, daß sie "Monitor" und einem (meist jedenfalls) der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Jounalismus das Bleiberecht noch nicht absprechen. Glück gehabt.