MONITOR vom 23.05.2019

70 Jahre Grundgesetz: (K)ein Grund zu feiern?

Bericht: Georg Restle

70 Jahre Grundgesetz: (K)ein Grund zu feiern? Monitor 23.05.2019 03:02 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste Von Georg Restle

Kommentare zum Thema, weiterführende Links und der Beitragstext als PDF

Georg Restle: „Vielleicht sollte man häufiger nach Osteuropa schauen, um zu begreifen, wie wichtig Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte sind. Und das gerade an einem Tag wie heute, an dem das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag feiert. Ja, es lohnt sich, das zu feiern: Dass wir seit 70 Jahren in keiner Diktatur leben, dass jeder seine Meinung frei äußern kann von ganz Links- bis ganz nach Rechtsaußen, dass wir eine Demokratie und einen Rechtsstaat haben. Zur Wahrheit gehört aber: Die Geschichte des Grundgesetzes ist auch die Geschichte der massiven Einschränkung elementarer Grundrechte.“

Was damals im Parlamentarischen Rat erdacht und verfasst wurde, klang noch klar und schnörkellos. Die Grundrechte in ihrer reinen Form, wenn man so will. Doch dabei blieb es nicht. Schon 1968 begann der Angriff auf die Grundrechte. Durch die Notstandsgesetze wurden Freiheitsrechte für den Krisenfall eingeschränkt. Die Folge waren die großen Proteste der so genannten Außerparlamentarischen Opposition. Aber das war nur der Anfang.

Artikel 16 (a) zum Beispiel, das Grundrecht auf Asyl: Mit der Reform 1993 wurde das Grundrecht faktisch außer Kraft gesetzt. Eine ganze Liste von Einschränkungen wurde angefügt. Wer auf dem Landweg nach Deutschland flieht, hat seitdem praktisch kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland.

Oder Artikel 10, das Post- und Fernmeldegeheimnis; längst nicht mehr unverletzlich, praktisch kaum noch existent. Ob Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung oder Staatstrojaner, die ausufernden Abhörbefugnisse durch Polizei und Geheimdienste haben Artikel 10, aber auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weitgehend ausgehöhlt.

Ähnliches gilt für Artikel 13, der Schutzbereich der Wohnung: schwer verletzt durch die Erlaubnis von Lauschangriffen. Mitten hinein in die Intimität der Privatsphäre, der Staat hört mit. Wir erinnern uns, aus Protest gegen den großen Lauschangriff ist damals sogar die Justizministerin zurückgetreten.

Und auch Artikel 2, die Freiheit der Person ist längst nicht mehr so unverletzlich, wie sie mal war. Jüngstes Beispiel: die Verschärfungen der Polizeigesetze wie in Bayern. Danach dürfen Personen ohne irgendeinen Verdacht monatelang eingesperrt werden, allein um drohenden Gefahren zu begegnen - was immer das heißen mag.

Und schließlich der wichtigste Artikel: Artikel 1, die Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gilt eigentlich für alle, nur immer weniger für Flüchtlinge. Kaum noch die Minimalversorgung, Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete. Und wer mit den Behörden nicht kooperiert, soll künftig gleich in den Knast; unter einem Dach mit Schwerverbrechern. So will es jetzt die Bundesregierung.

Georg Restle: „Man kann das alles auch sehr knapp zusammenfassen: Sicherheit geht vor, Freiheit verliert. Das ist die traurige Bilanz zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Vielleicht sollten wir darüber heute auch mal nachdenken, statt einfach nur zu feiern.“

Kommentare zum Thema

  • Rudolf Wolff+ 27.05.2019, 14:02 Uhr

    70Jahre besteht unser Grundgesetz ich dazu folgendes sagen: Das neue Bayrische Polizeigesetz verstößt gegen folgende Art. 1. art.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar, 2. Art. 2 abs 2 jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. 3.Art. 13 Die wohnung ist unverletzlich Abs. 2,3,4,5, Art. 6 Abs. 3, Art. 19 Abs.2 ich bin davon überzeugt das der Freistaat Bayern unsere Verfassung ablehnt und durch das neue Polizeigesetz einen Weg Beschreiten der Außerhalb unsere Verfassung ist, ich vermisse von der Politik einen Aufschrei der Empörung, ich auch davon überzeugt das unser Innenminster Seehofer das Bayrische Polizeigestz in Deutschland einführen will, sollte dieses geschehen ist der Weg zum Polizeistaat gelegt, ich der rest von uns Bürger wachen so langsam auf. r.wolff

  • Matthias Soelter-Kaeppke 24.05.2019, 08:17 Uhr

    Danke für den Beitrag zu den Grundrechten. Zusätzlich empfehle ich jedem Interessierten einmal Paragraph 413 der Abgabenordnung. Wenn der Staat an unser Geld möchte sind alle Wege OK und Grundrechte interessieren nicht.

    • Rudolf Wolff+ 27.05.2019, 15:22 Uhr

      Kaepke, ich seh das genau so ich frage mich wo bleibt der aufschrei vom Volk. r.wolff

  • Raute 24.05.2019, 08:10 Uhr

    Witzig, hier feiert man ein Grundgesetz, um es mit den nächsten Sätzen (allerdings zu Recht) zu kritisieren. Bemängelt bitte nicht die die sogenannten EU-Oststaaten. Wir sind nicht besser!