Bericht: Georg Restle
70 Jahre Grundgesetz: (K)ein Grund zu feiern?
Monitor. 23.05.2019. 03:02 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste. Von Georg Restle.
Kommentare zum Thema, weiterführende Links und der Beitragstext als PDF
Georg Restle: „Vielleicht sollte man häufiger nach Osteuropa schauen, um zu begreifen, wie wichtig Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte sind. Und das gerade an einem Tag wie heute, an dem das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag feiert. Ja, es lohnt sich, das zu feiern: Dass wir seit 70 Jahren in keiner Diktatur leben, dass jeder seine Meinung frei äußern kann von ganz Links- bis ganz nach Rechtsaußen, dass wir eine Demokratie und einen Rechtsstaat haben. Zur Wahrheit gehört aber: Die Geschichte des Grundgesetzes ist auch die Geschichte der massiven Einschränkung elementarer Grundrechte.“
Was damals im Parlamentarischen Rat erdacht und verfasst wurde, klang noch klar und schnörkellos. Die Grundrechte in ihrer reinen Form, wenn man so will. Doch dabei blieb es nicht. Schon 1968 begann der Angriff auf die Grundrechte. Durch die Notstandsgesetze wurden Freiheitsrechte für den Krisenfall eingeschränkt. Die Folge waren die großen Proteste der so genannten Außerparlamentarischen Opposition. Aber das war nur der Anfang.
Artikel 16 (a) zum Beispiel, das Grundrecht auf Asyl: Mit der Reform 1993 wurde das Grundrecht faktisch außer Kraft gesetzt. Eine ganze Liste von Einschränkungen wurde angefügt. Wer auf dem Landweg nach Deutschland flieht, hat seitdem praktisch kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland.
Oder Artikel 10, das Post- und Fernmeldegeheimnis; längst nicht mehr unverletzlich, praktisch kaum noch existent. Ob Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung oder Staatstrojaner, die ausufernden Abhörbefugnisse durch Polizei und Geheimdienste haben Artikel 10, aber auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weitgehend ausgehöhlt.
Ähnliches gilt für Artikel 13, der Schutzbereich der Wohnung: schwer verletzt durch die Erlaubnis von Lauschangriffen. Mitten hinein in die Intimität der Privatsphäre, der Staat hört mit. Wir erinnern uns, aus Protest gegen den großen Lauschangriff ist damals sogar die Justizministerin zurückgetreten.
Und auch Artikel 2, die Freiheit der Person ist längst nicht mehr so unverletzlich, wie sie mal war. Jüngstes Beispiel: die Verschärfungen der Polizeigesetze wie in Bayern. Danach dürfen Personen ohne irgendeinen Verdacht monatelang eingesperrt werden, allein um drohenden Gefahren zu begegnen - was immer das heißen mag.
Und schließlich der wichtigste Artikel: Artikel 1, die Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gilt eigentlich für alle, nur immer weniger für Flüchtlinge. Kaum noch die Minimalversorgung, Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete. Und wer mit den Behörden nicht kooperiert, soll künftig gleich in den Knast; unter einem Dach mit Schwerverbrechern. So will es jetzt die Bundesregierung.
Georg Restle: „Man kann das alles auch sehr knapp zusammenfassen: Sicherheit geht vor, Freiheit verliert. Das ist die traurige Bilanz zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Vielleicht sollten wir darüber heute auch mal nachdenken, statt einfach nur zu feiern.“
Stand: 23.05.2019, 21:45 Uhr
7 Kommentare
Kommentar 7: Rudolf Wolff+ schreibt am 27.05.2019, 14:02 Uhr :
70Jahre besteht unser Grundgesetz ich dazu folgendes sagen: Das neue Bayrische Polizeigesetz verstößt gegen folgende Art. 1. art.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar, 2. Art. 2 abs 2 jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. 3.Art. 13 Die wohnung ist unverletzlich Abs. 2,3,4,5, Art. 6 Abs. 3, Art. 19 Abs.2 ich bin davon überzeugt das der Freistaat Bayern unsere Verfassung ablehnt und durch das neue Polizeigesetz einen Weg Beschreiten der Außerhalb unsere Verfassung ist, ich vermisse von der Politik einen Aufschrei der Empörung, ich auch davon überzeugt das unser Innenminster Seehofer das Bayrische Polizeigestz in Deutschland einführen will, sollte dieses geschehen ist der Weg zum Polizeistaat gelegt, ich der rest von uns Bürger wachen so langsam auf. r.wolff
Kommentar 6: Matthias Soelter-Kaeppke schreibt am 24.05.2019, 08:17 Uhr :
Danke für den Beitrag zu den Grundrechten. Zusätzlich empfehle ich jedem Interessierten einmal Paragraph 413 der Abgabenordnung. Wenn der Staat an unser Geld möchte sind alle Wege OK und Grundrechte interessieren nicht.
Antwort von Rudolf Wolff+ , geschrieben am 27.05.2019, 15:22 Uhr :
Kaepke, ich seh das genau so ich frage mich wo bleibt der aufschrei vom Volk. r.wolff
Kommentar 5: Raute schreibt am 24.05.2019, 08:10 Uhr :
Witzig, hier feiert man ein Grundgesetz, um es mit den nächsten Sätzen (allerdings zu Recht) zu kritisieren. Bemängelt bitte nicht die die sogenannten EU-Oststaaten. Wir sind nicht besser!
Kommentar 4: RobinHood schreibt am 24.05.2019, 01:38 Uhr :
Seit ich dieses Land kenne, bin ich davon überzeugt, dass das deutsche Grundgesetz nur ironisch zu verstehen ist! In Deutschland ist alles nur Heuchelei und Lügerei. Es gibt weder Menschenwürde, noch Datenschutz, alles nur fakes, wie das f bei facebook.
Antwort von Don.corleone , geschrieben am 26.05.2019, 14:13 Uhr :
Das GG ist nur noch eine Leere Hülle, beweihräuchert v.d. sog. Polit-Eliten ! Die selber v. d .Aufweichung profitieren, Beispiele gäbe es genug ! Bei SBG " 2" wird D. GG a.Kraft gesetzt , um d. "Unterdrückung"weiter zu perfektionieren ! Alleine d. Steuer-Abgaben-Gerechtigkeit ist ein HOHN o. Beispiel ! Fazit: Änderung nur durch Votum d. Wähler /Generalstreik/Bürgeraufstand ! Hier muß ich Hr. Restle ausdrücklich loben !
Kommentar 3: Heidi Lankisch schreibt am 23.05.2019, 23:04 Uhr :
Der Kommentar zum Grundgesetz war hervorragend. Erläuterungen dieser Art zur Hauptsendezeit, nicht in Nacht- und Nebenprogrammen versteckt, wünsche ich mir viel häufiger. Herzlichen Glückwunsch!
Kommentar 2: Bruno Schillinger-Safob schreibt am 23.05.2019, 22:26 Uhr :
Grundgesetz ist nur noch Feigenblatt! Wer sich darauf beruft wird ausgelacht! Wer unter SGB II (Hartz IVerbrechen) fällt, steht ohne Grundgesetz, Menschenrechte da. Vor Jahren haben wir uns bei einem stellv. Jobcenter Geschäftsführer auf SGB I/V/XII, StGB, Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt", Menschenrechte berufen. Dessen lautstarke Antwort war "hier gilt NUR SGB II" (dabei sein mit Textmarker ausgemaltes SGB II auf den Tisch knallend unter Gelächter Mitarbeiter. Bis heute hat dazu kein Vorgesetzter/Aufsichtsbehörde/Politiker Stellung genommen. Inzwischen zieren diese beiden Sätze des Art. 1 (der 2. Satz wird zu selten zitiert) die Kopf-Fußnote(Anfang/Ende jedes Behördenbriefes - doch die Vorgaben, oder möglichen Vorgaben des Vorgesetzten zählen wieder mehr, auch wenn die gegen Grundgesetz, Menschenrechte sind. Nicht zu vergessen der jahrelange Klageweg und die vagen/wischiwaschi Entscheidungen.
Kommentar 1: Matthias K., KL schreibt am 23.05.2019, 22:24 Uhr :
Danke für die wichtige, die Grundgesetz-Euphorie doch stark relativierende Erinnerung an die Stationen der Grundrechts-Demontage!