Wahlrecht für Ausländer: wirklich verfassungswidrig?

Monitor 27.07.2017 09:35 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste

MONITOR vom 27.07.2017

Wahlrecht für Ausländer: wirklich verfassungswidrig?

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Bericht: Nikolaus Steiner, Frank Konopatzki

Georg Restle: „Ausländerwahlrecht gibt es also. Aber in Deutschland? Verbietet es das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht vor knapp 30 Jahren entschieden. Alle Macht gehe bei Wahlen schließlich nur vom deutschen Volke aus. Dabei steht das so gar nicht im Grundgesetz. Und deshalb wird bis heute heftig darüber gestritten, warum Türken, Amerikaner oder Russen, die hier schon sehr, sehr lange leben, nicht mal bei Kommunalwahlen mitwählen dürfen. Nikolaus Steiner hat eine US-Amerikanerin getroffen, die hier geboren wurde und nicht mal ihren Bürgermeister wählen darf.“

Charlotte Johnson: „Ich fühle mich deutsch, und amerikanisch. Ich glaube, das hat auch damit zu tun, da ich zweisprachig aufgewachsen bin, und man fühlt sich beiden verbunden.“

Das ist Charlotte Johnson. Sie ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, arbeitet und lebt seit Jahren in Nürnberg. Johnson engagiert sich unter anderem im Personalrat, im Bezirksfrauenrat und Verdi-Migrationsausschuss. Aber wählen durfte sie noch nie, nicht mal bei der Kommunalwahl.

Charlotte Johnson: „Das ist für mich Ausgrenzung, ja. Ich möchte jetzt nicht sagen Rassismus, aber es ist Diskriminierung, ja. Ich fühle mich da also wirklich ausgeschlossen, denn es ist meine Stadt genauso, mein Bürgermeister genauso, wie Ihrer. Landtagsabgeordneter bis zur Bundeskanzlerin und so weiter.“

Das Problem: Johnson hat nur die US-Staatsbürgerschaft, obwohl sie in den 60er Jahren hier geboren wurde. Sie könnte sich zwar einbürgern lassen, aber dann müsste sie ihren US-Pass abgeben. Für sie undenkbar, sagt sie, denn das sei die Verbindung zu ihrem Vater und einem Teil ihrer Familie. Gemeinsam mit anderen Migranten kämpft Johnson dafür, dass sich beim Wahlrecht was ändert. „Hier lebe ich, hier wähle ich“, heißt die Kampagne. Sie wollen, dass Ausländer ohne deutschen Pass hier politisch teilhaben dürfen, zumindest bei den Kommunalwahlen. Bislang aber wurde jeder Anlauf dazu abgeschmettert. 1992 formuliert der Europarat ein Übereinkommen, mit dem jedem Nicht-EU-Ausländer das kommunale Wahlrecht ermöglicht werden sollte. Deutschland hat es bislang nicht unterzeichnet. Begründung: Es sei verfassungswidrig. 2013 wollte die Bremer Bürgerschaft auch Drittstaatangehörigen ein kommunales Wahlrecht geben. Der Staatsgerichtshof stoppte das Vorhaben. Begründung: verfassungswidrig. Im März 2017 scheitert im NRW-Landtag ein Gesetzesentwurf, der Ausländern ein kommunales Wahlrecht ermöglich soll. CDU und FDP stimmten dagegen. Die Begründung auch hier:

Armin Laschet (CDU), 15.03.2017: „Ihre Position ist verfassungswidrig. Schleswig-Holstein hat das schon mal versucht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.“

Tatsächlich hatte vor knapp 30 Jahren das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Ausländerwahlrecht gefällt. Darin heißt es:

Zitat: „Das Staatsvolk … wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen … gebildet.“

Und weiter:

Zitat: „Damit wird für das Wahlrecht … die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt.“

Also gehört nur der zum Volk, der einen deutschen Pass hat? Warum dürfen dann Franzosen, Italiener, Rumänen, also EU-Bürger, hier kommunal mitwählen? Im Artikel 20 des Grundgesetzes steht dazu lediglich:

Zitat: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.“

Prof. Hans Meyer, Verfassungsrechtler: „In dem entscheidenden Artikel 20, wo etwas über die Wahlen zum Parlament, zum Bundesparlament geregelt ist, steht nur „Volk, das Volk wählt“. Und nicht etwa, das deutsche Volk wählt. In dem Augenblick, wo man das als deutsches Volk interpretiert, reduziert man die möglichen Wahlberechtigten auf die Staatsangehörigen.“

Für den renommierten Verfassungsrechtler und ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität, Hans Meyer, ist klar: das Grundgesetz verbietet grundsätzlich keine Wahlbeteiligung von Ausländern. Schließlich dürfen ja auch EU-Bürger hier kommunal wählen.

Prof. Hans Meyer, Verfassungsrechtler: „Es steht nichts über die Frage im Grundgesetz, ob hier lebende Ausländer wahlberechtigt sein dürfen oder nicht sein dürfen. Es steht im Grundgesetz lediglich, dass der Gesetzgeber die Wahlberechtigten bestimmt, und es gibt einen vernünftigen Grund zu sagen, dass Leute, die hier voll integriert sind und hier leben und hier arbeiten und hier ihre Steuern zahlen und dem deutschen Recht unterworfen sind, dass die genauso wahlberechtigt sind wie deutsche Staatsangehörige.“

Bisher aber ist es so: Charlotte Johnson ist zwar hier geboren, darf aber gar nicht wählen. Die Ungarin Réka Lörincz hingegen darf als EU-Bürgerin bei Kommunalwahlen mitbestimmen. Sie und viele andere Migranten fordern jetzt zumindest Gleichberechtigung für alle Ausländer. Deshalb werden sie - wie in den letzten Jahren - symbolische Wahlen veranstalten: Wahlurnen auf der Straße aufstellen. Für alle, die keinen deutschen Pass haben, und in diesem Land politisch übersehen werden, wie sie sagen.

Réka Lörincz, Kampagne „Hier lebe ich, hier wähle ich“: „Und es geht natürlich auch sehr viel darum, gesehen zu werden. Es wird gesehen, dass ich nicht partizipieren darf. Das ist schon was, was ein Stück Menschenwürde zurückgibt.“

Allein in Nürnberg werden bis zu 100.000 ausländische Bürger, darunter Réka Lörincz, nicht an der Bundestagswahl im September teilnehmen dürfen. Sie hoffen, dass sich das irgendwann einmal ändert.

Georg Restle: „Gesehen werden. Warum ist es für viele Ausländer eigentlich so wichtig, hier wählen zu dürfen? Ich begrüße Haci-Halil Uslucan, Professor für Integrationsforschung an der Universität Duisburg/Essen. Sie haben sich sehr viel mit Migranten hier in Deutschland beschäftigt. Die Deutschen befürchten, es könnte zu Radikalisierungen kommen, wenn Ausländer hier in Deutschland auch wählen dürften. Wie begründet sind diese Ängste?“

Haci-Halil Uslucan: „Zunächst muss man glaube ich sagen, dass man nicht mit Angst Politik machen soll. weil Angst zu erzeugen führt dazu, dass Menschen in ihren Wahlmöglichkeiten und Urteilen eingeengt sind. Man kann natürlich jetzt schauen … angenommen, die Angst gibt’s, ist sie begründet? Wir haben bei den letzten Wahlen zum Referendum gesehen, von den rund drei Millionen Türkeistämmigen haben 420.000 AKP-nahe gewählt, es wird mit Ja gestimmt. Wenn wir schauen, wir haben derzeit 61,5 Millionen Wahlberechtigte für 2017. Angenommen, nicht nur die türkischen Staatsbürger, sondern auch die Türkeistämmigen mit deutschem Pass würden auch AKP-nah wählen, dann hätten wir vielleicht 800.000. Aber das muss man ins Verhältnis setzen zu den 61 Millionen. Dann sieht man, dass diese Angst doch …

Georg Restle: „Aber was würde ein Wahlrecht für Türken oder für Ausländer hier in Deutschland überhaupt für die Integration bringen? Ist das so entscheidend?“

Prof. Haci-Halil Uslucan: „Ich glaube, das ist insofern wichtig, als dass die politische Partizipation ein wesentlicher Aspekt der Integration ist. Es ist nicht alles, wir haben Bildungsmarkt, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, soziale Integration. Aber das Gefühl, dazuzugehören, die Kommune, die Gemeinde, die Stadt mit gestalten zu können, führt ja dazu, dass Menschen sich auch stärker verantwortlich fühlen für das, wovon sie ein Teil sind. Wenn Sie den Garten nicht mitgestalten dürfen, aber die Pflanzen gedeihen nicht, dann können Sie sagen, ich war nicht dran beteiligt. Wenn Sie beteiligt sind, können Sie auch zur Verantwortung gezogen werden. Ich glaube, insofern ist das ein wichtiges Signal.“

Georg Restle: „Aber jetzt haben wir ja in den letzten Jahren eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts erlebt. Ist das denn eine so große Zumutung für Ausländer, auch für Türken, die hier in Deutschland leben, sich einbürgern zu lassen? Die Voraussetzungen sind doch viel leichter geworden.“

Prof. Haci-Halil Uslucan: „In der Tat. Wir haben beispielsweise in unseren Studien … wir haben direkt zur Einbürgerung durchgeführt unter Türkeistämmigen. Obwohl ein substanziell großer Teil die Voraussetzungen erfüllt hat, war die Tatsache, dass sie den türkischen Pass abgeben müssen, ein Grund, sich nicht einbürgern zu lassen. Insbesondere bei Älteren ist die emotionale Verbundenheit noch sehr, sehr stark. Sie haben wesentliche Jahre ihrer Sozialisation in den Herkunftsländern verbracht und sie spüren das einen Verrat, das ganz aufgeben zu müssen, neben durchaus auch materiellen Aspekte, wie beispielsweise das Erbrecht usw. Wo sie Ängste haben, dass ihnen was verloren geht.“

Georg Restle: „Also Sie sagen, der Doppelpass wäre nach wie vor die richtige Lösung für viele?“

Prof. Haci-Halil Uslucan: „Das wäre für viele insofern eine richtige Lösung, alsdass sie sich einbringen können an dem Ort, wo sie leben. Und dadurch eine politische Sensibilität für die Verhältnisse in Deutschland auch stärker wird.

Georg Restle: „Ja, vielen Dank, Herr Prof. Uslucan für die klaren Statements. Danke!“

Stand: 25.07.2017, 14:16 Uhr

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22 Kommentare

  • 22 Jean-Jacques Sarton 09.06.2024, 12:17 Uhr

    Ich finde viele Kommentare sehr eigenartig. Nicht Staatsangehörige die ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sind unmittelbar von der Gesetzgebung betroffen. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nicht gegeben. Nach der deutsche Staatsangehörigkeit nicht anzustreben, kann viele Ursache haben. Müssen die Betroffene auf der Meinungsfreiheit verzichten? Die Gesellschaft müsste jeden respektieren und integrieren. Natürlich muss der nicht Staatsangehörige sich in der Gesellschaft integrieren, auf seine Eigenheiten zu verzichten darf nicht verlangt werden. Vor das Urteil des BGH stand, soweit ich mich daran erinner kann: "alles anderes...". Seit der Änderung bezüglich EU-Bürger ist das GG leider versaut. Deutsche die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen (Aufenthaltsdauer) werden vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dies steht nicht im Einklang mit das verwehren des Wahlrechtes für nicht Staatsangehörigen.

  • 20 Ja_Ich_Will 07.10.2021, 00:14 Uhr

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  • 19 Gehirn, Wäsche 08.08.2017, 09:03 Uhr

    Dieses Thema mit dem Wahlrecht, das wirkt als wollte man uns nun durch pure Masse politisch ausrichten. Es wirkt wie primitive ideologische links-grün-68 Propaganda. Hier Türken, Amerikaner und Russen in einer Reihe zu nennen dass stinkt förmlich nach Gehirnwäsche. Damit die Manipulation unserer Hirne einen besseren Erfolg verspricht nennt man folgend dann eine US-Amerikanerin anstatt eine Person aus einem islamischen Land. Geschehen solche Gehirnwäschen der Journalisten um unsere Hirne auszurichten irgendwie zum persönlichen Nutzen der Journalisten oder sind sie nur rein links-grün-68er-ideologisch (um Deutschland abzuschaffen) begründet. Hätte es in den letzten Jahrzehnten eine millionenhafte Zuwanderung von US-Amerikaner, Franzosen, Russen und / oder Holländer usw. gegeben, eine Zuwanderung von Menschen mit einer bei uns vergleichbaren Kutur, so gäbe es heute nicht diese Unruhe im Land. Bei Zuwanderern aus vorgenannten Ländern wäre der Zuzug überhaupt nicht aufgefallen.

    • Frau E. 14.11.2022, 23:20 Uhr

      Späte Antwort, ich weiß. Doch ich möchte gern noch sagen: Liebe/r Herr oder Frau Gehirn,Wäsche, sie überschätzen m.E. die Ähnlichkeit der als Beispiel genannten Ähnlichen und auch dass am Ende viele monotheistisch geprägte kulturen und im grunde einfach Menschen generell ähnlich sind.

  • 18 Lydia Schröder 29.07.2017, 13:37 Uhr

    Ingolf Schwan und Kai.S. Wie recht hat ihr. Muss man geistig Krank sein das Heimat dem Asylanten übergeben. Wie muss man das eigenes Volk so hassen?

  • 17 thomas j carr 28.07.2017, 21:29 Uhr

    Wohne ich 40j in deutschland und als englander dauf auch nicht wählen,obwohl meine kinder/enkel aller deutsche sind.Meine heimat darf ich auch nicht wählen weil ich 13j auserland bin,was ist mit brexit,weise ich nicht mehr,angst nein.

  • 16 thomas j carr 28.07.2017, 20:57 Uhr

    Wohne 40j in deutschland,darf ich enweder heir wählen oder in meine heimat(england)wen man 13 j auserland ist.

  • 15 Kirsten Heller 28.07.2017, 16:51 Uhr

    Ich denke, es mangelt an dem Verständnis, was den Unterschied betrifft zwischen Bürger, Staatsangehöriger und Ausländer im Inland. Gerne nochmal: 1. Ein deutscher Bürger hat Wahlrecht 2. Deutsche ohne Wahlrecht (Kinder und Menschen, denen das Wahlrecht temporär entzogen wurde, Entmündigte, Inhaftierte etc.), sind daher keine Bürger, sondern deutsche Staatsangehörige. 3. Ausländer, die selbstverständlich kein Wahlrecht haben und daher auch keine Bürgen in Deutschland sind, sondern in ihrem Heimatland wählen dürfen, sind keine Bürger. Es gibt in Deutschland vornehmlich das deutsche Volk, und nicht die, von der Linksfraktion postulierte, "Bevölkerung".

    • Jeasn-Jacques Sarton 16.01.2023, 12:20 Uhr

      @Kirsten Heller, ich fürchte, dass ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sind Bürger.

  • 14 Martin 28.07.2017, 15:52 Uhr

    Ich habe die Darstellung dieses Themas als sehr verkürzt wahrgenommen. Die von Prof. Meyer vertretene Rechtsauffassung ist eine vereinzelt gebliebene Mindermeinung. Das BVerfG hat mit der einstimmig getroffenen Entscheidung im Jahr 1990 klargestellt, dass der Volksbegriff des Grundgesetzes ein rein rechtlicher ist und würde das doch heute nicht anders entscheiden; es geht um die Staatsangehörigkeit, gerade nicht um eine ethnische definierte Volksgemeinschaft oder ähnliches. Betrachten Sie das das als Fortschritt ggü. dunkleren Zeiten der Geschichte. Wenn der Gesetzgeber den Kreis der Wahlberechtigten erweitern will, kann er die Hürden zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit verringern. Ua diese Fragen haben Sie gründlich vermengt (bis hin zur Duldung, also dem Fehlen eines jeglichen Aufenthaltstitels!). Das ist unfair gegenüber hier lebenden Ausländern, weil falsche Erwartungen geweckt werden und der subjektive Eindruck gewollter Benachteiligung verfestigt wird.

  • 13 Kirsten Heller 28.07.2017, 15:23 Uhr

    Politiker schwören einen Eid, darunter der Satz, Schaden vom DEUTSCHEN Volk abzuwenden bzw. das DEUTSCHE Volk davor zu schützen. Das Wort Bürger hat eine Bedeutung. Ein Bürger hat ein Wahlrecht in Deutschland. Nur dieser ist Bürge, deutscher Staatsbürger! Deutsche Kinder bis 18 Jahren sind es nicht, deutsche Strafgefangene sind es während ihrer Haft nicht (Entzug des Wahlrechtes) usw.. Diese sind deutsche Staatsangehörige, aber eben keine BÜRGER. Das sollte man eventuell einfach mal kapieren, dann klappt es auch mit dem Verstehen, dass Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Inland keine Deutschen sind und vor allem keine deutschen Staatsbürger!

  • 12 Kai. S. 28.07.2017, 14:57 Uhr

    Ausländerwahlrech? Sagt mal, Ihr habt wohl nicht alle Tassen im Schrank!

  • 11 Ingolf Schwan 28.07.2017, 13:50 Uhr

    Liebe Monitorredaktion Habe gestern eure Sendung gesehen und fand das Thema interessant aber wieder einmal sehr einseitig. Warum tut man so, als ob die armen Migranten vom Deutschen Wahlrecht ausgeschlossen wären. Wenn diese Menschen, die zum Teil über 30 Jahre hier leben, sich ordentlich integrieren möchten, können sie das doch. Lernt ordentlich Deutsch, benehmt euch entsprechend, arbeitet und zahlt Steuern, so werdet ihr sicherlich auch ohne Probleme eine deutsche Staatbürgerschaft bekommen. Aber die meisten wollen das doch garnicht. Und deswegen haben sie auch kein Recht hier zu wählen. Ich kann doch auch nicht zu meinem Nachbarn in die Wohnung gehen und bestimmen wo er seine Anbauwand aufstellen darf oder welchen Sender er sehen muß. Schon zu viel lassen wir uns vorschreiben. Kein Schweinefleisch in Kitas und Schulen sind nur ein Beispiel dafür. Es reicht langsam. Macht doch darüber mal eine Sendung. Mir wird jedenfalls ziemlich Angst um meine Kinder und um mein Land.