MONITOR vom 17.01.2019
Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben
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Kommentieren [9]Bericht: Andreas Maus
Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben
Monitor. 17.01.2019. 03:50 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste. Von Andreas Maus.
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Georg Restle: „14 Jahre ist es jetzt her, dass wir bei MONITOR zum ersten Mal über den Fall Oury Jalloh berichtet haben, einen der größten Justizskandale in der Geschichte dieser Republik. Seitdem beschäftigt nicht nur uns die Frage, wie der junge Mann aus Sierra Leone in dieser Polizeizelle verbrennen konnte. Letzten Monat hat die Naumburger Generalstaatsanwalt beschlossen, die Ermittlungen endgültig einzustellen, obwohl nach wie vor zahlreiche Indizien dafür sprechen, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet hat, sondern von Polizeibeamten verbrannt wurde. Andreas Maus.“
Was geschah wirklich in dieser Dessauer Polizeizelle, in der der Asylbewerber Oury Jalloh 2005 qualvoll verbrannte? Hat er sich selbst angezündet? Oder waren es Polizeibeamte? Diese Frage wird möglicherweise nie mehr beantwortet werden. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg kommt in einem Prüfvermerk jetzt zu dem Schluss:
Zitat: „weitere Ermittlungen“
im Falle Oury Jallohs seien
Zitat: „aussichtslos“
Das Verfahren soll nicht wieder aufgenommen werden. Rückblick: Zwölf Jahre lang gingen die Ermittler von einer Selbstanzündung aus. Dann, eine spektakuläre Wende. MONITOR berichtete im November 2017 über ein internes Dokument. Plötzlich geht der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann von einem begründeten Mordverdacht aus - und will gegen Polizeibeamte ermitteln. Der Grund: Brandexperten und Mediziner waren zu dem Schluss gekommen, dass die bisherige These der Selbstanzündung von Oury Jalloh nicht länger zu halten sei. Doch anstatt weiter zu ermitteln, wird dem Staatsanwalt der Fall weggenommen - und soll jetzt endgültig zu den Akten gelegt werden. Die neuen Erkenntnisse der Gutachter spielen für die Generalstaatsanwaltschaft praktisch keine Rolle. Die Experten wurden nicht einmal erneut befragt. Ohnehin könne bei den Gutachtern von einer
Zitat: „weitgehenden Einigung … keine Rede sein“
heißt es im Prüfvermerk. Einer der Gutachter widerspricht.
Prof. Gerold Kauert, Toxikologe: „Es stimmt nicht, dass die - wie es die Generalstaatsanwaltschaft annimmt - dass die Gutachter sich in Würzburg uneinig gewesen sind. Im Gegenteil, die Gutachter waren der Auffassung, dass es so, wie es bisher behauptet worden ist, nicht gewesen sein kann, was dann auch dazu geführt hat, dass eben die Staatsanwaltschaft Dessau einen neuen Ermittlungsansatz begonnen hat.“
Prof. Tobias Singelnstein, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Universität Bochum: „Wenn man den Prüfvermerk liest, hat man eigentlich durch die Bank weg den Eindruck, dass es von dem Wunsch getragen ist, dieses Verfahren endgültig zu beenden und vom Tisch zu bekommen.“
Wie weit das geht, liest sich dann in dem Prüfvermerk so: Wenn die Polizisten eine Straftat oder den Tod Oury Jallohs hätten vertuschen wollen, wäre ein Anzünden der Leiche eine der
Zitat: „kriminalistisch denkbar schlechtesten Möglichkeiten“,
wird behauptet. Denn es wäre für die Beamten einfacher gewesen,
Zitat: „die Leiche aus dem Polizeirevier zu schaffen“,
um sie an einem
Zitat: „geeigneten Ort abzulegen“.
Daher, so die Schlussfolgerung, sei die Tatbeteiligung von Polizeibeamten
Zitat: „ausschließbar“.
Prof. Tobias Singelnstein, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Universität Bochum: „Das halte ich für eine ziemlich weitgehende Interpretation, für einen ziemlich gewagten Schluss. Und wenn man das dann so gegenüberstellt, auf der einen Seite die Polizeibeamten, bei denen sehr pauschal gesagt wird, die haben gar keine Motivation. Auf der anderen Seite bei Oury Jalloh, wo relativ stark an einer Motivation interpretiert wird, das passt nicht gut zusammen.“
Natürlich hat MONITOR auch die Generalstaatsanwaltschaft zu den Vorwürfen angefragt. Doch die will zu dem Verfahren vorläufig keine Stellungnahmen mehr abgeben. Der Fall Oury Jalloh ist einer der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Und er bleibt es bis heute.
Georg Restle: „Hoffentlich nicht das letzte Kapitel in dieser Geschichte.“
Stand: 18.01.2019, 16:00 Uhr
9 Kommentare
Kommentar 9: Squareman schreibt am 25.01.2019, 21:14 Uhr :
Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Da geschieht offensichtlich ein Mord und den Rechtsstaat interessiert es nicht. Aber es war ja auch nur ein Ausländer aus Sierra Leone. Inzwischen gibt es auch einen zweiten ähnlich gelagerten Fall, das stärkt das Vertrauen in die Polizei und die staatlichen Organe ungemein.
Kommentar 8: heiko schreibt am 21.01.2019, 18:41 Uhr :
Die Erklärung des Generalstaatsanwalts Konrad ist doch bekannt? Hier nochmal zum nachlesen. In der Gesamtschau aller Gutachten und mehr als 120 Zeugenaussagen könne Zitat .eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Quri Jalloh nicht ausgeschlossen werden;Bei der Prüfung hätten keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben,die eine Entzündung der Matratze durch Quri Jalloh ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Nochmal auch Kunstleder brennt sehr wohl und sogar gut,weil es aus Öl gemacht wird.Es braucht nur etwas länger bis es brennt.Schaumstoff und Kleidung brennen sowieso.Kunstleder wird mit der Zeit porös und kriegt dann Risse.Diese Risse sind meistens an den Seiten der Kunstledermatatzen wodurch man gut an den Schaumstoff kommt! Feuerfeste Matratzen gibt es,die sind aus echtem Leder innen mit Federkernen aus Metall.Leder brennt nicht sondern glimmt nur. Diese feuerfeste Echtledermatratze hat keine Polizeiwache ! Also aus die Maus ?
Kommentar 7: uwe schreibt am 18.01.2019, 08:29 Uhr :
So lange nichts geklärt ist, gibt es auch keinen Justizskandal,den gibt es nur in der Fantasie einiger unbelehrbarer ? Das war 2005 wir haben jetzt 2019 wie lange soll das noch gehen? Dieser Fall läßt sich nicht mehr aufklären und ist und war eine riesige Verschwendung von Steuergeldern. Alle Gutachter schließen eben nicht aus das Qury sich selbst angezündet hat und das ist entscheidend. Für mich ist entscheidend was die Gerichtsmediziner sagen und nicht was irgendwelche Gutachter behaupten die nicht vor Ort waren und die Leiche nie gesehen haben! Qury wurde eben nicht gründlich genug durchsucht bevor er in die Zelle kam weil er sich massiv gewährt hat und sich selbst verletzt hat. Der Mantel der Matratze war aus Kunstleder welches sehr wohl brennt ,die Füllung und Kleidung sowieso! Es geht doch nur um hohe Spendengelder und ein hohes Schmerzensgeld für die Angehörigen eine Klage um 70.000 Euro wurde ja eingereicht? Qury wurde zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt und hat Frauen belästigt?
Kommentar 6: alt68er schreibt am 17.01.2019, 23:15 Uhr :
es gab ende der 70ger eine studie aus den usa mit der hauptfrage, aus welchem grund will man polizist oder sheriff werden oder ist es geworden, das ergebnis war für mich mehr als erschreckend, die psychologen fanden heraus, daß fast 97 % der befragten polizisten und sheriffs, bewußt und auch unbewußt, diesen beruf erwählt haben, um macht ausüben zu können, findet dieser ungeheuerliche vorfall, oury jalloh,und seine behandlung vielleicht seine begründung in dem ergebnis dieser usa-studie? exikutive als vertretung des staatsapparat erlaubt sich sehr viel ungereimtes, um nicht zu sagen ungeheuerliches, die rechtslastigkeit in weiten teilen der exikutiven ist schon beängstigend, auch die mitglieder der exikutiven haben einem amtseid geleistet, was ist damit? danke monitor, macht weiter so, alt68er
Kommentar 5: E.Dreier schreibt am 17.01.2019, 23:14 Uhr :
Dieser Kommentar wurde mehrfach abgegeben und daher an dieser Stelle gesperrt. (die Redaktion)
Kommentar 4: Hilde Feldmann schreibt am 17.01.2019, 22:44 Uhr :
Es wird mir schlecht, wenn ich sehe, was in diesem Land passier. wo ist noch der Unterschied zwischen uns und Staaten, von denen bekannt ist, dass dort Willkür und Unmenschlichkeit herrscht. Die beiden Beiträge, der Tod Oury Jallons und die Abschiebepraxis zeigen auf, welche Stimmung in Deutschland immer mehr um sich greift. Es ist zum Verzweifeln.
Kommentar 3: Jörg Dzimbowski schreibt am 17.01.2019, 22:19 Uhr :
Ich möchte gern die Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lesen. Wo finde ich diese? MfG Dzimbowski
Antwort von Oury Jalloh , geschrieben am 17.01.2019, 22:52 Uhr :
Die anonymisierte Medienversion veröffentlicht von der Zeit: http://live0.zeit.de/infografik/2018/MEDIEN_Pruefbericht.pdf
Kommentar 2: Herbert H. Peiselt schreibt am 17.01.2019, 22:17 Uhr :
Es ist schon längst bekannt,dass einige Staatsorgane Rechtsbruch begehen.
Antwort von Michael , geschrieben am 18.01.2019, 04:02 Uhr :
Stimme Ihnen voll zu. Die Repressalien gegenüber der AFD - die angeordnete Beobachtung und Einschüchterung zu Lasten der AFD - die halbherzige Aufklärung gegenüber dem Anschlag auf einen AFD-Abgeordneten aus Bremen, läßt an dunkelste deutsche Zeiten erinnern
Kommentar 1: was soll das schreibt am 17.01.2019, 22:15 Uhr :
Dieser Oury Jalloh war ein Verbrecher - aber das scheint ihr zu vergessen - und für den ganzen Mist in dieser heutigen Sendung müssen wir auch noch Geld bezahlen. Das ist ganz gruslige links-grüne Propaganda vom Feinsten
Antwort von Lothar H. Schwarz , geschrieben am 18.01.2019, 08:53 Uhr :
Eine Frage an Sie : Dürfen Verbrecher in diesem Land nun ohne Prozess getötet werden ? Oder was wollen Sie mit Ihrer Aussage implizieren ? Menschen mit Ihrer eindeutig aus Ihrer Aussage hervorgehenden politischen "Heimat" verkennen immer wieder Eines : Wir leben in einem Rechtsstaat ! Auch ein Verbrecher muß nach Recht und Gesetz behandelt werden und nicht nach menschenverachtenden Einstellungen von Einzelnen oder gar Gruppierungen. Wie würden Sie reagieren, wenn Sie persönlich nach einem begangenen oder vielleicht auch nicht begangenen Diebstahl ( als Beispiel ) Ihnen die Todesstrafe ankündigen würde. Wir bitten doch sehr um eine Antwort !
Antwort von Stefan B. , geschrieben am 18.01.2019, 18:11 Uhr :
"Dieser Oury Jalloh war ein Verbrecher" und ist wohl damit kein Mensch mehr, oder was ? Ja, er war wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil war jedoch noch nicht rechtskräftig. Immer schön auf dem Boden bleiben sie Unmensch !