MONITOR vom 17.05.2018
Hartz IV: Wie die Bundesregierung die Regelsätze niedrig rechnet
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Kommentieren [32]Bericht: Jan Schmitt, Gitti Müller
Hartz IV: Wie die Bundesregierung die Regelsätze niedrig rechnet
Monitor. 17.05.2018. 07:08 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste.
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Georg Restle: „Wieviel Geld braucht ein Mensch, um in Deutschland überleben zu können? Das sogenannte Existenzminimum. Um das zu beziffern, werden alle fünf Jahre höchst komplizierte Berechnungen angestellt. Am Ende steht dann eine Summe. 416,- Euro sind das zurzeit - der Regelsatz für erwachsene Hartz IV-Empfänger. Das muss reichen, auch wenn es nicht reicht. Die Bundesregierung scheint jedenfalls alles dafür zu tun, diese Summe so niedrig wie irgendwie möglich zu halten - und schreckt dabei auch nicht vor allerlei Rechentricks zurück. Jan Schmitt und Gitti Müller.“
Ralph Rasbach würde lieber arbeiten, aber er muss von Hartz IV leben. 2013 wurde dem gelernten Kaufmann betriebsbedingt gekündigt. Heute kauft er fast alles gebraucht. Am Anfang hat er sich dafür geschämt, aber er muss mit seinem Geld ja irgendwie hinkommen. Wenn er Lebensmittel einkauft, ist oft selbst der Discounter zu teuer.
Ralph Rasbach: „Das ist ein offenes Geheimnis, dass wenn am Wochenende samstags kurz vor Ladenschluss, dass dort die Preise gesenkt werden bei verderblicher Ware. Obst und Gemüse zum Beispiel oder auch Fleischprodukte, und da geh ich dann hin und kauf dort ein.“
416,- Euro, das ist der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene. Enthalten: Kleidung, Essen, Trinken, Reisen, Haushalts- und Gesundheitskosten etc. Entscheidender Maßstab laut Bundesverfassungsgericht, die Menschenwürde - eigentlich.
Jürgen Borchert, Richter Landessozialgericht Hessen a. D.: „Das Existenzminimum muss dieser Menschenwürde entsprechen und entsprechend auch die kulturellen und die sozialen Teilhaben ermöglichen. Das ist mit diesen Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall.“
Armut macht einsam, sagt er. Ein Fußballspiel besuchen, mit Freunden in den Biergarten gehen, das ist für Ralph Rasbach nicht mehr drin.
Ralph Rasbach: „Ohne Geld ist man kein Mensch in dieser Gesellschaft. Man kann nicht mehr „mithalten“. Man tut so als ob, aber es ist alles eine Lüge. Und das macht einen auch sehr traurig.“
Die Kanzlerin aber findet den Hartz IV Satz angemessen.
Angela Merkel, Bundeskanzlerin, 14.03.2018: „Wir haben ein ziemlich gutes System. Wir gucken uns immer die 20 % derer an, die im Arbeitsleben stehen, nicht von staatlicher Grundsicherung abhängig sind, und deren Einkommensentwicklung ist der Maßstab für die Erhöhung der Grundsicherungssätze, die wir dann gemeinhin Hartz IV nennen.“
Stimmt das, was die Kanzlerin sagt? Alle fünf Jahre gibt es eine Umfrage, die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben von ca. 60.000 Haushalten untersucht. Nach Merkel nimmt man die einkommensschwächsten 20 % davon, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das ist die sogenannte Referenzgruppe. Ihre Ausgaben sind die Grundlage für den Hartz IV-Regelsatz. 571,- Euro kommen so zusammen. Der Schönheitsfehler: Die bekommt keiner. Die Menschen erhalten nur 416,- Euro im Monat. Wie kann das sein? Ist es also falsch, was Merkel sagt?
Prof. Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, Hochschule Koblenz: „Wenn man sich die tatsächliche Berechnung anschaut, dann stimmt das einfach nicht, was Frau Merkel da sagt, das ist nicht korrekt, sondern das ist eher, so wünsche ich mir das. Aber so wird es nicht gemacht und insofern ist das eine Lüge.“
Denn die Regierung bedient sich einiger Rechentricks. Und die drücken den Hartz IV Satz nach unten.
Rechentrick 1: Ursprünglich bestand die Referenzgruppe tatsächlich - wie Merkel sagt - aus den ärmsten 20 %. Schon 2011 aber wurde sie unter ihrer Regierung einfach verkleinert, bei Erwachsenen auf die ärmsten 15 %. Und die geben im Schnitt natürlich weniger aus. Der Hartz IV-Satz sinkt dadurch um 13,- Euro.
Rechentrick 2: Es gibt viele Menschen, die eigentlich Anspruch auf Hartz IV haben, diesen Anspruch aber nicht geltend machen. Man nennt sie „verdeckt Arme“. Sie müssten eigentlich aus der Referenzgruppe herausgerechnet werden, werden sie aber nicht. Dadurch sinkt der Hartz IV-Satz um weitere 12,- Euro.
Rechentrick 3 - der umfangreichste: Denn nun wird gestrichen. Bei Ausgaben für Verkehr minus 31,- Euro, für Freizeit und Kultur minus 37,- Euro, für Gaststätten und Beherbergung minus 23,-Euro. Und so weiter, und so weiter, bis auf 416,- Euro. Warum? Die Bundesregierung findet, viele der Ausgaben zählten eben nicht zum Existenzminimum und dass die Daten dazu erhoben werden …
Zitat: „bedeutet nicht, dass alle zur Verfügung stehenden Daten vollständig verwendet werden müssen“.
Jürgen Borchert, Richter Landessozialgericht Hessen a. D.: „Dann kann man sagen, wir lassen den Quatsch mit dem statistischen Ermitteln, weil wir halten uns sowieso nicht dran. Da wird ein großer Hokuspokus veranstaltet, den sowieso kaum jemand versteht, weil diese Rechnungen sehr kompliziert sind, aber sie sind relativ genau. Und wenn man sich dann hinterher nicht dran hält, dann soll man das Ganze offen auf den … in den Abfalleimer schmeißen.“
Verteilungsforscherin Irene Becker kennt sich mit den Berechnungen wohl besser aus als jede andere in Deutschland. Sie wirft der Bundesregierung vor:
Irene Becker, Verteilungsforscherin: „Dass sie kein sachgerechtes Verfahren zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums hat. Dass sie methodisch unsaubere Wege beschreitet und dadurch systematisch an dem Ziel, ein Existenzminimum zu berechnen, unterläuft.“
Der Staat spart auf Kosten der Ärmsten, ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr. Der Hartz IV-Satz von 416,- Euro - kein Zufall glauben Experten.
Prof. Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, Hochschule Koblenz: „Diese Zahl ist vorgegeben worden, die wollte man erreichen. Und durch die statistischen Manipulationen bei der Berechnung hat man diese Zahl erreicht.“
Dass man den Hartz IV-Satz so klein rechnet, trifft aber nicht nur die Ärmsten im Land, sondern auch alle Einkommensteuerzahler. Denn jeder Einkommensteuerzahler hat einen Freibetrag, auf den er keine Steuern zahlen muss. Er liegt bei 9.000,- Euro im Jahr und errechnet sich überwiegend aus dem Hartz IV-Satz. Je höher der ist, desto höher der Freibetrag. Auf fast 11.000,- Euro würde er ansteigen, wenn man den Hartz IV-Satz auf das eigentliche Niveau anheben würde. Und so holt sich der Fiskus auch noch 15 Mrd. Euro zusätzlich vom Steuerzahler.
Prof. Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, Hochschule Koblenz: „Das scheint mir ein ganz wesentlicher, wenn nicht der zentrale Grund zu sein, warum die Politik eine Anhebung der Hartz IV-Sätze scheut wie der Teufel das Weihwasser.“
Unwahrscheinlich also, dass sich für Hartz IV-Empfänger wie Ralph Rasbach etwas ändern wird. Er will unbedingt etwas tun. Deswegen macht er nun ein Praktikum in einer Beratungsstelle und hilft anderen bei ihren Hartz IV-Anträgen. Das wird zwar nicht bezahlt, gibt ihm aber ein Stück Menschenwürde zurück, sagt er.
Stand: 18.05.2018, 10:50 Uhr
32 Kommentare
Kommentar 32: Kassensturz schreibt am 03.07.2020, 14:03 Uhr :
Ich kann es wirklich nicht mehr hören. Hartz IV ist eben das was übrigbleibt an Hilfsmittel, wenn reguläre Arbeit entlohnt und versteuert wurde. Schon jetzt arbeitet jeder AN 6 Monate nur für Vater Staat um den teuren Irrsinn zu finanzieren! Unter der Menschenwürde ist auch seit Jahren durch tarifl. Lohnverzicht und Co als AN mit Niedriglöhnen abgespeist zu werden, unfähige Manager zu alimentieren, durch kalte Progression vom Staat abgeschöpft zu werden und die Firmenautos für Besserverdiener mitzufinanzieren. Manch' einer Familie mit 2 AN bleibt netto weniger im Monat übrig zum Ausgeben (nah an der WHO Armutsgrenze), nachdem alle privatisierten Prämien und Zusatz-Versicherungen bezahlt wurden. Da liegt dann nahe warum viele gar nicht arbeiten wollen! Das eigenständige, selbstfinanzierte Leben ohne "soziale Hängematte" kostet enorm viel Geld. Das wird ständig ausgeblendet. Kein AN kann irgendwo auf Kosten anderer neue Geräte, Zuschüsse & Co beantragen.
Antwort von Palastexistenz , geschrieben am 20.09.2022, 08:58 Uhr :
Ich glaube, Sie leiden an einer eklatanten Bildungslücke: kein Sozialleistungsbezieher kann Elektrogeräte beim Sozialamt beantragen. Die müssen von den mittlerweile 449 € angespart werden. Abgesehen davon sind nur 30% der Sozialleistungsbezieher erwerbslos. 70% sind krankheitsbedingt oder behinderungsbedingt Erwerbsunfähig, Alleinerziehende oder Aufstocker ( d.h. die arbeiten für den Dumpinglohn der alleine durch Hartz4 ermöglicht wird)
Kommentar 31: chris l. schreibt am 15.03.2020, 13:52 Uhr :
416,- Euro, das ist der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene. Enthalten: Kleidung, Essen, Trinken, Reisen, Haushalts- und Gesundheitskosten etc. Entscheidender Maßstab laut Bundesverfassungsgericht, die Menschenwürde - eigentlich. jetzt kommt meine rechnung: abzüglich energie, versicherung, telekommunikation - hat man pro tag etwa 10,- zur verfügung. was früher menschenwürdige teilhabe war, wird einen im jobcenter als luxus ins gesicht geschleudert mit worten - wie: sie sollen nicht leben sondern überleben. mit 10,- pro tag ist keine teilhabe mehr möglich, es reicht gerade für die immer teuerer werdenden lebensmittel. für reisen und klamotten hat man NULL reserve. diese situation macht diese menschen krank und hoffnungslos. ein würdiger zuverdienst ist kaum möglich. was ist das für ein anreiz, wenn man von erarbeiteten 420,- nur 120,- behalten darf.... HARTZ 4 gehört abgeschaft > einführung bürgergeld für rentner und alle sozial schwachen !
Kommentar 30: Parteilos schreibt am 07.11.2019, 22:57 Uhr :
Sklaverei gehört abgeschafft! Tut mir leid, das ich das so sagen muss, aber so ist es halt. Genügend sind auch behindert, haben aber deshalb bestimmt nicht unbedingt mehr, wenn sie von der Gesellschaft ausgegrenzt sind OP´s und sämtliche Behandlungen selbst finanzieren müssen -. Die Politik mit Lobbyismus lässt immer zu wünschen übrig.... Ein Beisiel sind auch die Berater- und ähnliche Kosten bei der Umweltministerin. Ja man hat immer den Eindruck, da sitzen die vollkommen falschen Leute am Platz...
Kommentar 29: Thorsten D. schreibt am 01.08.2019, 13:50 Uhr :
Die Politik als Volksvertreter und Interessesverwalter aller Bürger wurde längst durch den Status korrupte Taschenfüller als auch Banken-und-Industriemarionetten abgelöst und so wundert die ausgeübte Politik und Rechtsverdrehung doch keinen mehr wirklich, Oder!?! Aber viele gehen hier meiner Meinung nach einigen Sachen der Regierung auf dem Leim denn ich lese z.B immer 416€ zum leben - Armut heist nicht nicht lieben zu können - oder keinen Partner an seiner Seite zu wissen und so wird der Status zur Bedarfsgemeinschaft gemacht und die Menschen müssen mit 90% der Summe hinkommen, denn schliesslich weiss jeder das 2 Personen jeweils für sich weniger ausgeben als eine allein :D Auch werden viele einfach in Ihrer Armut betrogen z.B Schwerbehinderte ab 70% + Merkkennzeichen G die wenn Sie in Rente gingen deswegen sofort 70€ mehr bekämen, beim Einreichen eines Mehrbedarfs wärend Hartz 4 aber gesagt bekommen weniger essen weniger waschen und es reicht z.B für Zusatzmedikamente ...
Kommentar 28: njew schreibt am 21.01.2019, 11:07 Uhr :
hallo habe festgestellt (gesehen) das in manchen jobcentern (offenbach) plakate in büros sind da steht drauf überschrift sanktionen dann linke spalte die namen ,in der mitte strichliste die hate ich glaube letztes jAahr gesehen ob das so noch ist,das weis ich nicht ich dachte die info könnte vieleicht helfen schönen tag noch
Kommentar 27: Jasmin hansen schreibt am 24.06.2018, 21:22 Uhr :
Typisch für unsere Regierung die ja sowieso nur noch für sich selbst un für Arbeitgeber u andere Besserverdiener o Grosserben arbeitet u nur noch über die Leute hinwegregiert sich als den Staat ansieht u nicht als Diener des Staates u uns der wir der Staat sind immer mehr entmuendigt u unterdrückt mit immer noch mehr Sanktionen u Gesetzen weil sie mit den Schwierigkeiten der sogenannten Globalisierung nicht fertig wird weil sie nur die kleinen Leute für ihre Fehler bluten lassen können weil sie von den reichen u ter Druck gesetzt wird dass sie ihre Unterstützung zurückziehen u man somit auch keinen gutbezahlten Pisten mehr hätte wir brauchen nicht nur eine Aufhebung von Hartz IV sondern endlich ein anderes Wirtschaftssystem das nicht nur auf der Ausbeutung von Mensch u Natur beruht.
Kommentar 26: ThorstenV schreibt am 07.06.2018, 04:16 Uhr :
Zum Kommentar von Marina Heckmann, 06.06.2018, 02:18 Uhr Es gibt doch keinen Anhaltspunkt dafür, dass Herr Rasbach sich nicht auch jetzt noch umschaut und umorientiert. So gut es ist, dass Sie und Ihre Familie es selbst geschafft haben, gibt es aber eben andererseits Fälle, wo dies nicht funktioniert hat und zwar trotz aller Bemühungen. Auch für dieses Menschen muss aber ausreichend gesorgt sein. Ein höherer Mindestlohn, ist zwar sozialpolitisch bedeutend, für das Steueraufkommen aber nicht unbedingt notwendig. Die Wirtschaft floriert, es gibt riesige Vermögen. Dort gibt es Geld genug, dass sich der Staat holen kann. Er will nur nicht. Ganz abgesehen davon, dass der Staat der Staat ist und also über das Geld herrscht, nicht das Geld über ihn. Banal gesagt: er kann das Geld drucken (lassen).
Antwort von Anonym , geschrieben am 24.06.2018, 21:28 Uhr :
Der Staat sind die Bürger nicht die Politiker FAS weiss in deutschland anscheinend auch niemand mehr auch ein Grund dafür dass über uns wegregiert wird weil die meisten Staatsbürger dafür wäre n Fass man nicht nur die reichen schuezt
Kommentar 25: ThorstenV schreibt am 07.06.2018, 03:11 Uhr :
Zum Kommentar von "Reiner" am 06.06.2018, 14:17 Uhr Der Gesetzgeber sagt, verdeckt Arme wurden deswegen nicht berücksichtigt, weil es sie nicht gibt. Das ist so, weil davon auszugehen ist, dass es so ist, siehe Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 88 "Eine weitergehende Korrektur der Referenzgruppe – etwa zur Abklärung der Bedeutung verschämt armer Personen beziehungsweise Haushalte – erfolgt nicht. Empirische Belege für eine nennenswerte Größenordnung dieses viel diskutierten Phänomens gibt es nicht. Dies auch deshalb, weil - seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung davon auszugehen ist, dass sich das Phänomen der verschämten Altersarmut zumindest deutlich vermindert hat und - die Ablösung der Arbeitslosenhilfe durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende wiederum Vergleichbares bei nicht erwerbstätigen, aber erwerbsfähigen Personen und deren Haushalten bewirkt hat."
Antwort von Reiner , geschrieben am 29.06.2018, 22:20 Uhr :
Die Politik geht mal davon aus - und so ist es dann. Am Ende leidet dann der Bezug zur Wirklichkeit zulasten der Leistungsbezieher. Während der Gesetzgeber Hartz IV-Leistungen kleinrechnet, werden Obdachlose gar nicht einmal amtlich erfasst! Unter Spiegel Online "Obdachlosigkeit in Deutschland: "Wir haben ein Riesenproblem" " wird die ganze Problematik auf den Punkt gebracht. Betroffen sind auch "Working poor"-Menschen, und "Aufstocker". "Der Staat übernimmt Mietkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe". Auf BT-Drs. 17/3404, S. 88 ist von Freibeträgen (als Besserstellung ?!?) die Rede und die bigotte Aussage zum Freibetrag als "Anzeiz zur Arbeitsaufnahme" genannt. In Wirklichkeit müssen von den 100 EUR Grundfreibetrag sämtliche Werbungskosten getragen werden! Den Grundfreibetrag darf man daher nicht voll behalten, wenn man Werbungskosten hat! Im Zuge der "Rechtsvereinfachung" BT-Drs. 18/8041 S. 24 wurde gleich man die 15,33 EUR Werbungskostenpauschale gestrichen. Kürzen geht halt immer.
Kommentar 24: ThorstenV schreibt am 05.06.2018, 11:24 Uhr :
Zum Kommentar von "Reiner", 03.06.2018, 14:39 Uhr: Es ist eben eine "Verbrauchsstichprobe", keine "Bedarfsstichprobe". Darin steckt bereits der erste Fehler, den man sagt jetzt einfach: ich nehme den Verbrauch, ziehe ab, was unnötig war, dann habe ich den Bedarf. Es stimmt zwar grundsätzlich, dass im Verbrauch Dinge sein können, die unnötig sind und die man herausnehmen kann, andererseits weiss man aber schon gar nicht, ob der tatsächliche Verbrauch überhaupt das Notwendige deckt. Wer kein Geld hat, kann es auch nicht ausgeben. Um es plastisch darzustellen: Wenn ein Haushalt, der von der EVS erfasst wird, es wichtiger findet sich von seinen letzten Euros ein paar Dosen Bier statt einer neuen Zahnbürste und Zahnseide zu kaufen, dann sinkt dadurch der Hartz IV Satz, denn die Zahnbürste wäre regelbedarfsrelevant gewesen, das Bier ist es aber nicht.
Antwort von Reiner , geschrieben am 06.06.2018, 14:17 Uhr :
Ja »ThorstenV«, da haben Sie schon recht und das ist mir auch bekannt. Der zum Lebenserhalt notwendige Bedarf ist vordergründig zu betrachten. Wer kein Geld hat, kann kein Geld (zum Verbrauch) ausgeben. Das perverse an der Sache ist doch, dass zwar um Zirkelschlüsse zu vermeiden keine Bezieher von Regelbedarfen an der EVS mit einfließen, es aber hingenommen wird, dass die verdeckt Armen ganz legal, in das Zahlenwerk mit einbezogen werden! Im Deuschen Bundestag wurde lt. Pressemeldung über den Ausschuss für Arbeit und Soziales, 10.11.2010 mitgeteilt: »So gäbe es etwa in der zugrunde gelegten Statistik vier Haushalte, die in drei Monaten ”null Cent für Ernährung und Getränke“ ausgegeben hätten.« ... »Es gebe ”keine Garantie“, dass die neuen Regelungen verfassungsgemäß seien, sie genügten aber ”mit hoher Wahrscheinlichkeit den Vorgaben aus Karlsruhe“, hieß es auf Seiten der FDP.« Die Regierung schaut nur noch auf's Geld und das BVerfG auf die Berechnungsmethodik.
Kommentar 23: Reiner schreibt am 03.06.2018, 14:39 Uhr :
Der Gesetzgeber kann sich doch nicht ernsthaft auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) berufen, wenn er das komplexe Zahlenwerk dermaßen für sich beansprucht mit der Absicht, die ermittelten Ausgaben durch die eigene Interpretation von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben zu kürzen! Das wäre ungefähr so, als würde der Gesetzgeber jetzt hergehen und in der Gesetzgebung das Grundgesetz darin auslegen, sodass die Menschenwürde als antastbar gelten würde. Aber weiterhin stets sein Handeln im Einklang mit dem Grundgesetz rechtfertigt. Was ich mit dem Beispiel verdeutlichen möchte ist, dass durch dieses eklatante Eingreifen des Gesetzgebers in das Zahlensystem der EVS der Sinn- und Zweck verfälscht wird und durch die eigenmächtigen Kürzungen im Zahlenwerk unter Berücksichtigung auf die Rundungsregel jeder politisch gewollte Regelsatz konstruiert werden kann! Das hat dann im Ergebnis mit der EVS wenig gemeinsam, die nur als pseudowissenschaftliche Bezugnahme dient.
Kommentar 22: ThorstenV schreibt am 02.06.2018, 19:30 Uhr :
Zum Kommentar von "Marina Heckmann", 26.05.2018, 14:49 Uhr: "Da Herr Rasbach keine gesundheitlichen Probleme hat, sollte er sich mal "umschauen", wie ich es auch getan habe. ..." Woher wissen wir, dass er das noch nicht getan hat? ".. HartzIV-Anspruch - machen ihn aber nicht geltend, verdeckte Arme. Das ist nicht Schuld der Regierung ..." Hier geht es darum, dass dieses Tatsache nicht in der Berechnung berücksichtigt wird. Dadurch wird die Leistung für diejenigen kleingerechnet, die beantragen. "... hatten haben ein soziales Netz das uns "aufgefangen" hat, ..." Meinen Glückwunsch dazu, aber das hat nicht jeder.
Antwort von Marina Heckmann , geschrieben am 06.06.2018, 02:18 Uhr :
Naja... seit 2013 sind ca. 5Jahre vergangen, was die Arbeitslosigkeit des Herrn Rasbach betrifft. "Umschauen, Umorientierung" kostet nichts.... Meine Tochter (alleinerziehend, ohne HartzIV) hat WÄHREND der Babypause von Einzelhandelskauffrau auf Busfahrer umgesattelt (Führerschein inkl. Anhänger, Taxischein hat das Job-Center übernommen), fährt seit 4Jahren mit Liebe/Verantwortung Schulbus und jedes 2.Wochenende zusätzlich Reisebus.... Meine Lebensgefährte wurde für tägl. 3Std. arbeitsfähig geschrieben. Da mein Gehalt mit angerechnet wurde, was tun? Auch er hat sich 2Jahre "umgeschaut" und sitzt seitdem in Nachtschicht (2Wochen pro Monat) am Empfang eines Krankenhauses über eine Sicherheitsfirma. Wir zahlen beide alle! Sozialbeiträge, ohne HartzIV. _____ Nachtrag "unser soziales Netz war HartzIV" hätte es klarer formulieren sollen. Sorry_____ "Das Gelbe vom Ei" nur mit Erhöhung des Mindestlohnes, wer soll sonst die HartzIV-Kasse füllen?