Bürgergeld: Falsches Spiel mit falschen Zahlen?
07:42 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2099. Von Andreas Spinrath, Lutz Polanz.
MONITOR vom 21.09.2023
Bürgergeld: Falsches Spiel mit falschen Zahlen?
Die anstehende Erhöhung des Bürgergeldes hat in Deutschland eine alte Debatte entfacht: Weil die Sozialleistung so hoch sei, lohne es sich oft gar nicht mehr, zu arbeiten, sagen etwa führende Unionspolitiker. Fachleute widersprechen: Die Debatte werde mit unvollständigen Zahlen geführt und Niedriglohnbezieher gegen Erwerbslose ausgespielt. MONITOR hat nachrechnen lassen, wie groß der Unterschied wirklich ist und wie er sich entwickelt hat.
Von Andreas Spinrath, Lutz Polanz
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Kommentieren [251]Thomas Wasilewski, Bürgergeld-Bezieher: "Sie sind nicht mehr Teil der Gesellschaft, Sie sind komplett ausgeschlossen. So fühlt sich das an, weil Sie an nichts teilnehmen können. Sie können nicht ins Schwimmbad gehen, Sie können nicht ins Kino gehen, Sie können im Grunde genommen am gesellschaftlichen Leben überhaupt nicht mehr teilnehmen. Und Sie sind raus aus dieser Gesellschaft und gehören nicht mehr dazu. Und das fühlt sich ganz schön beschissen an."
Georg Restle: "Sagt ein Mann, der Bürgergeld bezieht, weil er nicht mehr arbeiten kann. Wie so viele im Land, auf deren Rücken gerade mal wieder eine ziemlich hässliche Debatte ausgetragen wird. Guten Abend und willkommen bei MONITOR. 502,- Euro, so viel beträgt der aktuelle Regelsatz fürs Bürgergeld, macht 16,50 Euro pro Tag. Das muss reichen für Essen, Trinken, Kleidung, Körperpflege. Und wehe, da geht mal was kaputt im Haushalt. Ab 1. Januar soll der Betrag dann auf 563,- Euro steigen. Das klingt erstmal nach relativ viel, entspricht aber eigentlich nur der Teuerungsrate. Trotzdem Grund genug für die Opposition, dagegen lautstark zu protestieren. Völlig egal, ob man dieser Erhöhung zuvor zugestimmt hat. Völlig egal auch, ob diese Behauptung überhaupt stimmt, die auch von einigen Medien gierig aufgenommen wurde. Dass es sich nämlich nicht mehr lohnen würde zu arbeiten, weil das Bürgergeld zu hoch sei. Was ist dran an dieser Behauptung? Andreas Spinrath und Lutz Polanz haben mal sehr genau nachrechnen lassen."
Sie ist wieder da, die alte Debatte, die auf dem Rücken von Menschen wie ihm ausgetragen wird.
Thomas Wasilewski, Bürgergeld-Bezieher: "Ja, mein Name ist Thomas Wasilewski. Ich bin 60 Jahre alt. Ich bin erwerbsunfähig, ich bin Familienvater, habe drei Söhne und bin verheiratet. Ich bin einer von vielen Armutsbetroffenen in Deutschland und lebe vom Bürgergeld."
Thomas Wasilewski aus Mönchengladbach hat früher Langzeit-Arbeitslosen eine Ausbildung vermittelt. Dann wurde er krank – das Herz – jetzt kann er nicht mehr regulär arbeiten. Sein Bürgergeld-Anspruch steigt ab Januar auf 563,- Euro, auch der Regelsatz für seine Familie soll steigen. Im Prinzip nicht mehr als ein Inflationsausgleich, um das absolute Existenzminimum abzusichern.
Thomas Wasilewski, Bürgergeld-Bezieher: "Der Alltag mit Bürgergeld ist sehr, sehr schwierig und am Ende des Monats – spätestens am 23. – bin ich pleite und weiß selber nicht mehr, wovon ich leben soll. Und da hat man eine tiefe Verzweiflung. Da können Sie nachts nicht mehr schlafen und wünschen sich nur noch den Tag, an dem Sie sich wieder was zu essen kaufen können, wenn das Geld kommt, um mal wieder ein bisschen nach oben zu schauen, ne."
Zum Leben zu wenig? Die Opposition im Bundestag sieht das ganz anders. Es ist das alte Argument, wenn das Bürgergeld steigt, lohne sich das Arbeiten nicht mehr.
Friedrich Merz (CDU), Parteivorsitzender, 06.09.2023: "Die Menschen gehen nicht zurück in die Beschäftigung, weil sie sich ausrechnen können, dass sie mit staatlichen Transferleistungen am Ende des Jahres mehr herausbekommen, als wenn sie in einer einfachen Beschäftigung arbeiten."
Alice Weidel (AfD), Bundessprecherin, 10.09.2023: "Mit dem Bürgergeld – und jetzt auch noch mit dieser eklatanten, absurden Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent dieses Jahr – haben Sie ein Konkurrenzangebot für Nichtarbeitende.
Lohnt sich Arbeiten also wirklich nicht mehr? Als Putzkraft, in der Gastronomie oder als Friseurin, stimmt das? Und ist der Unterschied in den letzten Jahren wirklich kleiner geworden? Schauen wir uns die Entwicklung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 an. Der Mindestlohn stieg seitdem um 46 Prozent. Der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – erhöhte sich im selben Zeitraum nur um 41,1 Prozent. Der Abstand ist also sogar leicht gestiegen.
Prof. Marcel Fratzscher, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin: "Das Lohnabstandsgebot gilt nach wie vor unverändert. Und das, was wir im Augenblick haben, geht meiner Ansicht nach um eine Neiddebatte. Um einen Verteilungskampf, in der zwei vulnerable Gruppen gegeneinander ausgespielt werden."
Mindestlohnbezieher gegen Bürgergeldempfänger – auch in Talkshows und im Bundestag. Und immer wieder wird mit unvollständigen Zahlen um sich geworfen.
Carsten Linnemann (CDU), Mitglied des Bundestags, 03.11.2022: "Da gibt’s eine Familie, einmal mit drei Kindern, einer arbeitet Vollzeit, Geringverdiener. Der hat – wenn er arbeiten geht – 880,- Euro weniger als wenn er das Bürgergeld bekommt.
Norbert Kleinwächter (AfD), Mitglied des Bundestags, 13.10.2022: "Ein Vollzeit arbeitender Mindestlohnempfänger nach dem neuen Mindestlohn bekommt 2.080,- Euro brutto, 1.404,- Euro netto. Der wird locker eingeholt von einem Bürgergeld- Bezieher.
Friedrich Merz (CDU), Parteivorsitzender: "Die Menschen können einfach rechnen."
Wir rechnen auch. Aber mit vollständigen Zahlen. Denn auch Niedriglohnverdiener haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen, etwa Wohngeld oder Kinderzuschläge. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut hat für MONITOR das durchschnittliche verfügbare Einkommen für verschiedene Haushaltstypen berechnet, also inklusive aller staatlichen Leistungen. Alleinstehende Bürgergeldbezieher haben demnach 966,- Euro, ein Vollzeit-Arbeitender mit Mindestlohn 1.498,- Euro, ein Unterschied von 532,- Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern haben Bürgergeld-Bezieher 2.832 Euro, arbeitet ein Elternteil zum Mindestlohn, kommt eine Familie auf 3.237,- Euro. Sie hat mindestens 405,- Euro im Monat mehr – je nach Kindesalter.
Hinweis: Für eine neue Veröffentlichung hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut seine Berechnungen zum Lohnabstand zwischen Haushalten mit Bürgergeld und Mindestlohn-Bezug Mitte Oktober 2023 erneuert. Alleinstehende Bürgergeldbezieher haben demnach unverändert 966,- Euro, ein Vollzeit-Arbeitender mit Mindestlohn 1.498,- Euro, ein Unterschied von 532,- Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern haben Bürgergeld Bezieher 2.832 Euro, arbeitet ein Elternteil zum Mindestlohn, kommt eine Familie auf 3244 Euro. Nach den neuen Berechnungen steigt der Lohnabstand in dieser Konstellation auf durchschnittlich bis zu 412 Euro. Weitere Infos des WSI dazu hier.
Prof. Bettina Kohlrausch, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut, Düsseldorf: "Wir haben festgestellt, dass in allen diesen denkbaren Konstellationen man mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand auch sehr deutlich ist, dass das mehrere 100,- Euro sind."
Prof. Monika Schnitzer, Vorsitzende Sachverständigenrat der Bundesregierung: "Die Debatte über Bürgergeld und ob das die Leute motiviert, zu Hause zu bleiben und faul zu sein, erscheint mir wirklich als ziemlich abwegig. Wenn ich einen Beruf habe, Lohn beziehe und das reicht nicht, um das Existenzminimum abzusichern, dann wird es eben ergänzt. Dann kann ich Wohngeld beantragen, dann wird für die Kinder möglicherweise etwas noch dazu gezahlt. Das heißt, ich werde am Ende auf jeden Fall immer mehr haben als das Bürgergeld."
Trotzdem bleibt das Bild vom faulen Bürgergeld-Empfänger, der sich ausrechnet, dass Arbeiten sich nicht lohne. Für Thomas Wasilewski ein Schlag ins Gesicht. Er engagiert sich, so gut er kann ehrenamtlich, hilft bei einer Essensausgabe des Vereins "Suppentanten" in Mönchengladbach. Vor allem Obdachlose bekommen hier jeden Samstag Obst, Kaffee und ein warmes Mitttagessen. Eines ist Thomas Wasilewski noch wichtig: Wer arbeite, dem solle es durchaus besser gehen.
Thomas Wasilewski, Bürgergeld-Bezieher: "Derjenige, der arbeitet – da stimme ich auch dem Herrn Linnemann und der CDU-Fraktion zu – da muss es einen Abstand geben, der muss auch groß genug sein, aber den erreicht man meiner Meinung nach nicht dadurch, dass man die Sozialleistungen streicht oder keine Erhöhungen weitergibt, sondern indem man die Löhne anhebt. Dann lohnt sich Arbeit."
Für sich selbst wünscht er sich ein Bürgergeld, das ihm die Angst nimmt. Die Angst vor den letzten Tagen im Monat, an denen nichts mehr zum Leben übrigbleibt.
Stand: 21.09.2023, 22:15 Uhr
251 Kommentare
Kommentar 251: T. HOPPLA schreibt am 29.09.2023, 09:55 Uhr :
Warum verkaufen Sie die Leute für dumm? Ich nenne nur mal den Preis für einen Kita Platz in hh, den darf der Arbeitnehmer zahlen, Nachzahlungen Heizung, Strom ebenso, Weihnachts/Urlaubsgeld wird bei Beantragung von Zuschüssen angerechnet, ach ich könnte noch paar Dinge aufzählen. Bitte rechnen Sie vernünftig, Sie werden schließlich mit Steuergeldern finanziert, ansonsten können Sie weg...
Kommentar 250: Anonym schreibt am 29.09.2023, 07:57 Uhr :
Die dt. Arbeiterviertel und die ""kleinen Leute" bezahlen die Massenmigration per Bürgergeld nach D , steigenden Mieten, geminderten Sozialleistungen . Georg Restle ist also mit seinen Kommentaren immer dümmer , als die Polizei erlaubt. Wieso darf der das und wird nicht von der grünen Minna abgeholt ?
Kommentar 249: Dierk schreibt am 28.09.2023, 23:51 Uhr :
Das stimmt so leider überhaupt nicht denn um Herrn Restle und ähnliche Fälle ging es in der Debatte noch nie!
Kommentar 248: Laura schreibt am 28.09.2023, 20:01 Uhr :
Mit 50% Behinderung wegen brust krebs und arbeitslos seit Januar, ich würde 2 Monate mir Burgergeld unterstützt danach würde mir Burgergeld abgesagt, durch die DRV wollte ich eine Weiterbildung machen ich müsste der Weiterbildung absagen. Und die faulenzen werden unterstützt. 😡
Kommentar 247: Laura schreibt am 28.09.2023, 19:57 Uhr :
Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)
Kommentar 246: Peter Lustig schreibt am 28.09.2023, 12:24 Uhr :
Seit wann ist Herr Merz Vorsitzender der FDP???
Kommentar 245: Andreas schreibt am 27.09.2023, 21:57 Uhr :
Völlig falsche Berechnung. Wie kann man die Leute nur so anlügen unglaublich. Kfz Kosten, Arbeitskleidung, Kita-Betreuung, Schulbücher, Ausflüge für die Kids (Schulausflüge), GEZ, Zahnersatz (Härtefallregelung), usw. Und das ist nicht alles. Das wurde alles von diesen angeblichen Experten berechnet. Das ist doch ein schlechter Witz. Wer die Wahrheit nicht sucht wird von ihr erschlagen.
Kommentar 244: Anonym schreibt am 27.09.2023, 19:45 Uhr :
Also meine Freundin arbeitet beim Amt ....MI×RANTEN erhalten Brillen...Zahnersatz...Taxi und sogar Privatschule ....alles umsonst ! ..ja das ist so und der Deuts×he nur das Bürgergeld und Sanktion und das ist verdammt schwer. Mit 500 Euro...rechne da noch Handy und Auto als Familie ab...Benzin etc....!!!!! Kleidung...Essen...Waschartikel ....vielleicht noch ne Zahnversicherung 'Autoversicherung .....Leute !!!! ..aber im TV werden dann nur die angeblich Schmarotzer Deutschlands gezeigt und die Realität ist anders..... !!! Und sie ist ungerecht gegenüber dem eig.Volke ....
Kommentar 243: Steffen Gerster schreibt am 27.09.2023, 19:12 Uhr :
Die Debatte muss lauten wer verhandelte sein Einstieg Gehalt überhaupt nicht und jammert jetzt über Lohnabstandsgebot und führt Neid Debatten auf den Rücken der schwächsten der Gesellschaft. Viele vergessen das chronologisch Kranke in der Grundsicherung zusammen in den Topf der gesunden Arbeitspflichtigen geworfen werden. In die Regelsatz Berechnung Mini Jobber heranzuziehen muss ebenfalls aufhören.
Kommentar 84: DirkStephan schreibt am 22.09.2023, 17:10 Uhr :
Sprit, Versicherung ect. muss auch der Bürgergeldbezieher selber bezahlen. Die volle Miete nebst NK zahlt die Kommune f.einen Single nur bis höchstens 50qm. Alles darüber muss selber bezahlt werden. Es sind soviele Unwahrheiten im Umlauf.
Kommentar 81: Manuela Schlenther schreibt am 22.09.2023, 16:10 Uhr :
Könnten Sie bitte einen Link zur Verfügung stellen, aus dem eine detaillierte, nachvollziehbare Berechnung dieser Zahlen hervorgeht ? Das ist mir hier zu mager. Die tatsächlichen Wohnkosten sind nicht berücksichtigt, ebenso wenig alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer hat. Hier werden meiner Meinung nach Äpfel mit Birnen verglichen.
Kommentar 80: Andre schreibt am 22.09.2023, 14:41 Uhr :
In den "schönrechnungen"wird unterschlagen , das arbeitnehmer GEZ zahlt , Gas zahlt egal wie hoch Preis , Schulbedarf für Kids selber zahlt , übrigens auch Auto /Sprit / Wartung /reifen/ Versicherung um überhaupt zur Arbeit zu kommen ✓..
Antwort von Ulf , geschrieben am 23.09.2023, 12:22 Uhr :
Da kann ich ihnen nur Zustimmen und wenn Sie in der Zeitarbeit eingesetzt werden und das Callcenter nen Engpass hat wird man angerufen und muss auf Arbeit erscheinen, 40 Minuten Anfahrt . Dann ist man auf Arbeit und das Anrufaufkommen ist abgeflaut, wird man nach 2 Stunden wieder heimgeschickt. 80 Minuten unterwegs Fahrtkosten für 2 Stunden Arbeit die bezahlt werden. Also fast für null gearbeitet. Dies ist aber einige Jahre her.
Antwort von Kamui , geschrieben am 25.09.2023, 12:36 Uhr :
Und wenn er Gas nicht mehr zahlen könnte, weil es eben zu hoch ist, beantragt er Wohngeld oder Bürgergeld und wird aufgestockt. Sofern diese Zahlungsunfähigkeit nicht von unnötigen Abgaben resultiert. Wie x Mobilfunkverträge usw. Das weiß ich, weil wir seit Jahren schon aufgestockt werden. Das Problem ist nicht die Höhe von Alg2/Bürgergeld. Sondern das die Löhne zu niedrig sind. Denn diese sind nicht mit der Inflation gewachsen. Sondern überhaupt nicht oder zu gering. Wären die Löhne richtig mitgewachsen, bräuchte man auch keine Mindestlohnregelung.
Antwort von Anonym , geschrieben am 25.09.2023, 22:08 Uhr :
Genau so ist es.......600 Euro zum Leben..... Dann alle Abgaben dazu welche der Arbeitende bezahlen muss... Jede Reparatur plus Neuanschaffungen plus Auto um puenklich zur Arbeit zu kommen...plus Zuzahlungen Medikamente,Krankenhaus,Zahnarztersatz, Krankenversicherung !!Pflegeversicherung, Miete bzw.Hausabtraege, Gas, 2 mal die Woche Verpflegung durch TAFEL (hier werden Einkaufstrollys benoetigt...so schwer ist scheinbar die Ware ),alle Versicherungen ,Behoerdenangelegenheiten ,Kinderfreizeiten..Schulzendorf,Schwimmkurse,Eintritt usw..... Da bleiben beim Arbeitenden oft keine 600 Euro uebrig...!!!! Armes Deutschland....wo sind wir gelandet
Kommentar 79: Staatsfunk schreibt am 22.09.2023, 14:13 Uhr :
Lügenpresse
Antwort von Gabriele Hill , geschrieben am 26.09.2023, 14:29 Uhr :
Sehr richtig!!! LÜGENPESSE‼️ Deshalb tue ich mir die Regierungspopaganda des ÖRR NICHT an 🙈
Kommentar 77: Nicole Schneemann schreibt am 22.09.2023, 11:09 Uhr :
Falsches Spiel mit Zahlen, genau der richtige Titel. Sie haben da m. E. ein falsches Zahlenspiel eröffnet. Kosten für den Arbeitsweg fallen bei den AN die Arbeiten gehen wohl auch an. Ebenso Kosten für vernünftige Kleidung etc. Und das Vollzeitberufstätige ja Wohnkostenzuschüsse etc. beantragen können, ist doch ein Witz. Ich möchte von dem Geld mich selbst finanzieren ohne den Staat. Von den Folgen hinsichtlich Rente will ich mal gar nicht anfangen.
Antwort von Stanel , geschrieben am 24.09.2023, 17:08 Uhr :
Das Geld gehört dem Staat, die Menschen haben Angst und lassen sich von dem Hungerspiele leicht beeinflussen. Manche arbeiten viel für wenig Wert (Geld), während andere wenig für viel Wert arbeiten. Den unterschied macht das System, das man selbst verwendet, um einen Mehrwert zu schafen. Mehr Selbstverständnis über die Möglichkeiten würde heißen, sich selbst wertvoller zu machen, heißt sich selbst besser verkaufen zu können und das können die wenigsten. Denn die meisten geben die Verantwortung gerne an den Staat weiter, darum werden hier keine Lösungen angeboten sondern nur Vorwürfen ( wer hat schuld ). Die Veränderung beginnt immer bei mir selbst, was bin ich bereit zu geben um etwas zu bekommen und was eben nicht, die die nichts haben, lehnen bestimmte Strukturen ab und die die es haben, verstehen das Opfer, dass zu erbringen ist. Naja und so weiter...
Antwort von Kamui , geschrieben am 25.09.2023, 12:39 Uhr :
Naja...Sie suchen den Fehler an der falschen Stelle. Der Arbeitgeber sollte dann vielleicht mal die Löhne richtig anpassen, statt seiner Gier nachzugeben.
Antwort von Anne Krüger , geschrieben am 26.09.2023, 10:21 Uhr :
Er hat eine Frau – also muss der Mann nicht allein leben, entweder bezieht die Frau auch Bürger Geld oder verdient ihr eigenes Geld. Dann geht eben alles durch zwei und ich frage mich, weshalb sie ihren Mann nicht ein bisschen unterstützt, wenn er ab 24. des Monats nichts mehr hat? Und: hungern muss niemand, die ich bekomme 1035 € Rente, dazu 150 € Wohngeld und davor muss ich alles alleine bezahlen. Das war's. Mit 73 ist es auch nicht so leicht mit einem kleinen Nebenjob, den ich zur Zeit habe aber ich weiß nicht mehr, wie lange ich das noch schaffe. Leidtragend sind doch wirklich die, die allein leben , die von einer schmalen Rente leben müssen. Davon muss dann alles bezahlt werden, keine Befreiung von GEZ Gebühren, keinerlei Zuschüsse. Und der Ärger, das Gefühl der Ungerechtigkeit, richtet sich doch vor allem an die jungen Menschen, Männer, die zugewandert sind und dann das gleiche Geld oder mehr bekommen, als jemand, der hier ein Leben lang gearbeitet hat .
Antwort von Antony Werner , geschrieben am 27.09.2023, 10:52 Uhr :
Diese Aussage ist aber auch verrückt das ist eher ein Plädoyer für einen höheren Mindestlohn als gegen das Bürgergeld. Das Zahlenwerte hier ist aber nicht falsch nur weil sie nichts davon halten Leistungen die den Leuten zustehen zu beantragen aktuell ist es nämlich so das viele Leute mit ihren niedrigen Löhnen nur deshalb auskommen weil die Regierung die bezuschusst.
Kommentar 76: Anonym schreibt am 22.09.2023, 10:47 Uhr :
Man sollte Bürgergeld erhöhen ich habe Rente und bekomme Bürgergeld 330 Euro.Also mit Rente keine 800 € .Man sollte die Löhne extrem anheben damit jeder gescheit leben kann.
Antwort von Ich , geschrieben am 23.09.2023, 08:25 Uhr :
Genau so viel hab ich auch nur
Antwort von Swoboda , geschrieben am 23.09.2023, 15:23 Uhr :
Wenn ein Bäcker 25 € Stundenlohn bekommt ,was sollen dann die Brötchen kosten ?
Antwort von Thomas Schmahl , geschrieben am 24.09.2023, 18:24 Uhr :
Die Löhne anheben, trägt nicht dazu bei, dass alle ordentlich leben können ! Die Löhne werden doch wieder auf alle Produkte umgelegt, was eben alles wieder teurer macht und dadurch wieder weniger in der Geldbörse bleibt! Es müssen einfach nur die Lohnnebenkosten massiv gesenkt werden, damit mehr Netto bleibt !
Antwort von Anonym , geschrieben am 25.09.2023, 08:19 Uhr :
wenn die Löhne extrem angehoben werden, steigen die Preise auch extrem. Das Steuersystem muss dringend überarbeitet werden, damit auch mehr Netto bleibt.
Kommentar 75: M. Maus schreibt am 22.09.2023, 10:31 Uhr :
Bei der Berechnung wurde eine bundesweit durchschnittliche Miete zugrunde gelegt - was die Gültigkeit des Ergebnisses natürlich auf Gegenden reduziert, die bei oder unter dieser Durchschnittsmiete liegen. Die Jobs sind aber vorwiegend in den Metropolregionen und da liegen die Mieten deutlich höher. Zum Beispiel für München gerechnet käme ein völlig gegenteiliges Ergebnis heraus.
Kommentar 74: Marcus Görlach schreibt am 22.09.2023, 10:23 Uhr :
Warum werden wir Monitor berichtet Bürgergeldempfänger gegen Mindestlohn Empfänger ausgespielt ? Die haben Alle bei der Inflation kein Geld. Verantwortlich sind die CDU Politiker für die soziale Hetze . Haben die nichts anderes zu tun ? Experten gehen davon aus das mehr benötigt wird mit der Preisexplosion. Das ist doch ganz richtig von der SPD mit der Erhöhung bei dem Bürgergeld . Und das C bei der Union bitte streichen weil es unzutreffend ist.
Antwort von Tanja , geschrieben am 23.09.2023, 22:40 Uhr :
Der Unterschied ist, dass die einen arbeiten gehen und die anderen nicht. Wer tatsächlich nicht mehr arbeiten kann bekommt doch Erwerbsminderungsrente oder?
Antwort von Hirsch , geschrieben am 24.09.2023, 08:29 Uhr :
Wäre nett wenn man sich auch um den normalen Arbeitnehmer kümmert, dessen Rente hat die SPD zerschossen und die Kassenleistungen sind im Verhältnissen zu den Nebenkosten auch ins Schwarze Loch gefallen also bitte das S aus der SPD streichen.
Antwort von Bürger Almosen , geschrieben am 24.09.2023, 22:09 Uhr :
Die Unterschicht wird immer größer und es geht immer weiter nach unten. Der Oberschicht freut es und dann noch von oben raufklopfen. Das nenn ich den perfekten Kapitalismus. Es wird so weitergehen die MENSCHEN sind nicht in der Lage sich zu wehren. Es stellt sich die Frage, warum funktioniert das immer wieder so
Antwort von Thea Doro , geschrieben am 27.09.2023, 14:32 Uhr :
Hier wird vergessen, dass Bürgergeldempfänger dich die laufenden Kosten für ein Auto gar nicht leisten können, und dass die Kosten für Strom aus dem Regelsatz bezahlt werden und nicht zusätzlich dazu vom Amt. Und vor allem, ein Teil dieser "faulen" Bürgergeldempfänger sind Aufstocker, so wie ich. Das sollte man vielleicht auch mal berücksichtigen.
Kommentar 73: Neugier schreibt am 22.09.2023, 09:45 Uhr :
Ohne Witz, es ist immer wieder erfrischend dabei zuzusehen, wie die Armen auf noch ärmere eindreschen. Ich würde gerne mal sehen wie die Reichen sich über die normale Bevölkerung beschwert. Immer zahlen sie fast alles und nicht der Großteil der Bevölkerung.
Kommentar 71: RIAHI schreibt am 22.09.2023, 09:28 Uhr :
Ich bin der Meinung, bedürftige!! Buerger, alt krank, kein Problem!!! Aber nicht nach dem Gießkannen Prinzip! Alle sind nicht gleich! Es gibt faule Buerger! Darum mehr Kontrolle und individuell werten!!! Die Diskussion ist falsch. Manche brauchen die Hilfe! Andere sind Schmarotzer! Bitte mehr Individualität!. Nicht alle ueber "einen Kamm" Das ist das Problem Politik macht falsch Entschuldigung bitte vielmals Ich gebe gerne 🌺 für Bedürftigkeit!!!!
Kommentar 70: Regine schreibt am 22.09.2023, 08:59 Uhr :
An dem vorgestellten Beispiel wird eindrucksvoll klar, dass es eben nicht die richtigen Zahlen sind. Der Herr lebt im Westen Deutschlands erhält also höhere EU- Rente als die Bürger im Osten, Miete und weitere Kosten zahlt der Staat, im Gegensatz dazu trägt der Arbeitnehmer neben Steuern, sämtliche Nebenkosten und Aktivitäten am gesellschaftlichen Leben selbst. EU Rentenempfänger haben zudem noch die Möglichkeit des steuerfreien Zuverdienstes.
Antwort von Christian Wulff , geschrieben am 23.09.2023, 13:00 Uhr :
Was haben die Bürger vom Osten früher in die Rentenkasse gezahlt??? Garnichts wenn man ehrlich ist.
Antwort von Swoboda , geschrieben am 23.09.2023, 14:54 Uhr :
Außerdem könnte seine Kinder was beisteuern
Kommentar 69: Kalarandy schreibt am 22.09.2023, 07:45 Uhr :
Ein Alleinlebender hat es schwer. Allerdings machen Sie nicht deutlich, warum dieser Mensch nicht arbeiten, aber sehr wohl sich ehrenamtlich engagieren kann? Das Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern macht die Ungerechtigkeit deutlich. Den Arbeitenden bleibt ca. 500 Euro mehr. Sie bewerten "viel mehr", aber 500 Euro umgerechnet auf 160 Arbeitsstunden sind ein Arbeitslohn von 3,13 Euro pro Std. mehr, für den ich 160 Std. arbeiten muss. Arbeit lohnt nicht. Die Erhöhung des Bürgergeldes hat politisch gefördert kindeswohlgefährdende Auswirkungen. Für einfach strukturierte und auch bequeme Menschen, die ihr Leben selbst nicht auf die Reihe bekommen, lohnt es sich, möglichst viele Kinder zu bekommen. Rechnen Sie mit 4 Kindern. An das Einkommen kommen die meisten Arbeitenden nie ran. Es kommt beim Kind nicht an. Den Anforderungen 4 Kinder zu versorgen, können die nicht nachkommen, so entsteht Vernachlässigung, Kindeswohlgefährdung. Sachmittel statt Geld, wirkliche Anreize fürs Arbeiten.
Antwort von Susanne , geschrieben am 23.09.2023, 12:32 Uhr :
Ich kenne genug Leute aus meinem Umfeld,die lieber Bürgergeld kassieren,als arbeiten zu gehen,die mich belächeln weil ich arbeiten gehe.Ich bin mit 61 Jahren die älteste von ihnen.Mich ärgert das „Gießkannenprinzip“ wer wirklich darauf angewiesen ist,sollte die Unterstützung bekommen,wer arbeiten kann sollte das auch tun und sich nicht auf Kosten der Allgemeinschaft ein schönes Leben machen
Antwort von Ich bin ich , geschrieben am 23.09.2023, 13:53 Uhr :
Es ist traurig dass man überhaupt rechnen muss, um festlegen zu können ob sich arbeit lohnt. Der Arbeitnehmer muss sowas von mehr Geld verdienen, als die Bürgergeld Empfänger. Es darf erst garnicht die Frage aufkommen ,ob sich Arbeit lohnt oder nicht.
Antwort von Rabu , geschrieben am 25.09.2023, 07:22 Uhr :
Da kann ich nur zustimmen. Aber solche berechtigte Einwände werde verschwiegen. Wo ist unsere freie Presse. Und wenn man dann mal was laut sagt wird man ganz schnell in rechte Ecke gedrückt. Es ist schon sehr frustrierend das so zu erleben. Leistungsbezieher die gesundheitlich in der Lage sind zu arbeiten sollten verpflichtet werden in ihrer Komune wo sie leben für das Geld zum Mindestlohn arbeiten zu übernehmen. Es bleibt soviel liegen. Das Ehrenamt wird immer mehr ausgenutzt. Hier müsste man ansetzen. Und es wird Zeit das die Löhne vernünftig ansteigen. Dabei ist es wichtig das die kalte Progession dann nicht die Erhöhung zunichte macht. Wenn in Deutschland alles Gut wäre würde der Armuts und Reichtums Bericht nicht an den kritischen Stellen geschwärzt. Für wie dumm hält uns eigentlich der ein oder andere Politiker?
Antwort von Angelina , geschrieben am 26.09.2023, 00:07 Uhr :
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. LG
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:18 Uhr :
Im Prinzip haben Sie recht - allerdings nur im Prinzip. Dem könnte man noch einiges hinzufügen. Wenn Sie meinen, dass Arbeit sich nicht "lohnt", dann schöpft man bei dieser Art von Argument "aus dem Vollen", glaubt, dass die Chancen quasi an der nächsten Straßenecke liegen würden - oder in der nächsten Veröffentlichung der Arbeitsagentur - und meinen, dass ein Bewerber überhaupt die Wahl hätte, zu entscheiden, was sich "lohnt" oder nicht. Die Auffassung mit dem "lohnen" setzt voraus, und meint, dass es überall Arbeit reichlich geben würde. Sie gaukelt ein Schlaraffenland vor, dass es nicht gibt. Ein Jeder hat mit einer beruflichen Qualifikation nur einen sehr schmalen Grat zu gehen, und oft funktioniert auch das nicht. Wenn es anders wäre, könnte jeder Arbeitnehmer jederzeit seinen Job wechseln, Sie wissen sicherlich auch, dass das nicht passiert. Das Gegenteil ist der Fall, vielfach gibt es nur diese 1-Euro-Jobs, oder eben nur ehrenamtliche Jobs oder gar nichts.
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:30 Uhr :
Ein weiteres, ..wenn man schon an Zahlen geht, muss man sehr vorsichtig sein, - und hier kann man zu durchaus widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Beispielsweise, wenn Sie sagen, dass Sie als Arbeitnehmer nur 3 € mehr als ein Arbeitsloser mit 775 € im Monat, einschließlich Miete, hätte - wovon man kaum eine Miete bezahlen kann im allgemeinen, und demnach 4,40 € pro Stunde umgerechnet, wenn man dies in Stunden umrechnen würde, von 176 Stunden pro Monat also 8 Stunden täglich. Mit 7 € pro Stunde hingegen würde man einen Nettolohn von etwas über 1200 € rechnen können - das würde dem Mindestlohn sicherlich entsprechen. Diese 400 bis 500 € mehr bereits sind der wesentliche Unterschied, um ein zumindest auf unterstem Niveau einigermaßen sorgenfreies Leben zu führen - zumindest "sorgenfrei" in dem Sinne, dass das Geld auch über den 20. des Monats reicht, dass man sich nicht in totaler Not befindet, dass man noch etwas zu essen kaufen kann, dass man sich zu egal welchem Zeitpunkt Medikamen
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:42 Uhr :
kaufen kann, wie auch Waschmittel, was auch wesentlich teurer geworden ist, und die Packungen haben sich wesentlich verkleinert, während sie kaum effizienter geworden sind. In den Aufstellungen des Ministeriums bzw.der Arbeitsbehörden (einzelne Untergruppierungen) werden Waschmittel nicht einmal berücksichtigt, - es wird so getan, als würde dies ja automatisch irgendwie passieren, es wird ganz offensichtlich von Leuten erstellt, die sich nie darum kümmern. Es wird das frühere sprichwort etwas deutlicher, welches besagte, "Arm aber sauber" - denn auch Sauberkeit bekommt man nicht zu einem kleinen Preis auch hierfür muss man Geld rechnen. Es hat einen Roman gegeben,, wo die Not beschrieben wurde, und wo tatsächlich die Läuse der Kinder und Erwachsenen beschrieben wurde, das Ungeziefer, generell, vor allem in der Wäsche. Es waren Zustände, wo die betreffenden Familien sich weder Waschmittel noch Shampoo leisten konnten. Es ist tatsächlich die Basis des soziokulturellen Existenzmini
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:47 Uhr :
Es ist tatsächlich die Basis des soziokulturellen Existenzminimums - diese unvorhersehbaren, scheinbar nur "kleineren", Ausgaben des Alltags, die jedoch, bei einem engen Budget, die dann nicht mehr im ausreichenden Maße möglich sind. Ich rechne gar nicht eine Waschmaschine, diese wird sich an Arbeitsloser ohnehin nicht leisten können, er wird alles mit der Hand machen müssen. Doch selbst dann braucht man schon mehr Waschmittel, da die Waschmaschinen extrem wenig Wasser verwenden, und im allgemeinen ohnehin nicht sehr effizient sind, eben wegen des wenigen Wassers. Wäsche, die man einweicht, wird sehr viel sauberer. All dies unterschätzt man, und man meint, dass dies Dinge sind, die man auch gar nicht erst erwähnen müsse, ... natürlich nicht, auch schon deshalb natürlich, weil es den Leuten natürlich auch peinlich ist, und es zum engsten höchstpersönlichen Lebensbereich gehört - aber deswegen wird es eben auch nicht thematisiert, und fällt gar nicht erst auf. Und selbst wenn es würde
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:51 Uhr :
Und selbst wenn es würde, würde man behaupten, 5 € pro Monat, tatsächlich der sozialen Realität und auch den Preisen völlig hinterherhinkend ... Auch wäre hinzuzufügen, dass viele Medikamente nicht verschrieben werden können, dies sind allgemein nur die chemischen Medikamente, oder Medikamente, bei denen man nur glaubt, dass sie helfen würden. Es gibt eine Vielzahl von Medikamenten, die eben nicht verschrieben werden, in aller erster Linie auch Grippemedikamente vielfacher Art, soweit es sich nicht um Antibiotika handelt (die ein großes Risiko darstellen für den Patienten, im allgemeinen), und diese Grippemedikamente sollte man im allgemeinen auch nehmen, da man ansonsten langfristig schwere Ohrenkrankheiten bekommen kann. Der, der das hat, weiß wovon ich rede ... Es gibt auch noch viele andere Dinge, die man kaufen müsste, wenn man nicht den Krankenkassen damit zu Lasten fallen will, beispielsweise, Creme gegen Fußpilz, und vieles mehr. Wenn man sich aber auf diese Einzelkategorien
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 11:55 Uhr :
Wenn man sich aber auf diese einzelkategorien verlegt, ist klar, dass die Sie Lust einiger hervorruft, diese zu widerlegen scheinbar, und so ist das Prinzip des "Warenkorbs" - wie es ihm wohl vor 1991 gab - auch regelrecht darauf angelegt, scheinbar zu widerlegen, oder in Frage zu stellen, "ob die Einzelnen das überhaupt brauchen"- aber wovon Teile im Prinzip insoweit beibehalten sind, als dies nach wie vor in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielt, und auch in der Herleitung der Regelsätze zu weiterhin wesentlichen Kürzungen geführt hat, die es sonst nicht hätte geben dürfen - und die die Transparenz zumindest wesentlich in Frage gestellt hat. Worauf es also ankommt, ist tatsächlich eher der Gesamtsatz, und weiterhin vernachlässigt wird bei dieser Diskussion auch, dass wir in einem Land freier Preise leben, wo also die Preise nur zu bestimmten begrenzten Zeiten günstiger sind, und man dann "zuschlagen" muss. Daher muss zumindest ein zusätzlich freies Budget, von ca. 50 bis
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 12:13 Uhr :
Um daher zusammenfassend noch einmal auf die Problematik zurückzukommen, ist es letztlich der Gesamtsatz, der zählt, um überhaupt beurteilen zu können, ob man davon leben kann. Grundsätzlich kann man daher sagen, das zumindest, um die menschliche Existenz zu erhalten, schon ein ganz wesentlicher Satz an Geld notwendig ist, und dies ist es, was das sozialkulturelle Existenzminimum kennzeichnet. Das Geldverdienen ist daher nicht allein eine reine "Freiwilligkeit", oder um sich Luxus zu gönnen, sondern es ist der glückliche Fall, wenn man sein Leben selbst finanzieren kann- einerseits mit einer Tätigkeit, die man mag, und andererseits mit Geld, das zumindest zum Leben ausreicht. Auf diese Weise ist man zumindest nicht zu Rechtfertigungen gezwungen, und wird nicht allenthalben verachtet - vor allem in der öffentlichen Diskussion, wo gewisse Leute regelrecht zuschlagen, - und meistens mit Unwahrheiten. Darüber hinaus wird man, zumindest mit einiger Qualifikation kann man auch weit über d
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 12:28 Uhr :
Wenn Sie daher beispielsweise den statistischen Durchschnittslohn im Median von ca. 1900 € netto erhalten, - und das ist noch weniger als der Durchschnittslohn ohne Median - erhalten Sie mehr als 1200 € mehr als ein Alleinstehender, pro Monat. Wenn Sie dagegen nur den Mindestlohn von ca. 1100 € netto erhalten, sind es trotz allem immer noch 300 bis 400 € mehr, aber dann müsste man eben auch sagen, entweder, Sie sind in eine äußerst unglückliche Lage gekommen, oder Sie haben tatsächlich keine Ausbildung ... und Sie können für diese sehr missliche Lage dann aber auch nicht andere Hilfeempfänger verantwortlich machen, die trotzdem, bezogen auf den Status eines Ungelernten, extrem günstig wären, und für die er sich dann nicht noch beklagen sollte, und andere Schuldige suchen. Denn er könnte ebenso gut arbeitslos sein Und, bezogen auf dem Nettomedian von knapp 2000 € netto im Jahr 2019, wäre dies ca. 1300 € monatlich oberhalb dessen, was ein Alleinstehender mit Hilfsbeträgen erhält.
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 12:53 Uhr :
Dazu kommt noch, selbst, wenn Sie ein wahrscheinlich geringes Gehalt veranschlagen, so würden Sie auch nicht einen Cent mehr bekommen, indem sie auf die scheinbar unverdienten, im Sinne unangemessen hoch angeblich, Beträge für Alleinstehende hinweisen würden. Sie würden selbst auch dann, wenn man die Regelsätze, noch niedriger als das, was es war, also dann auch ins physische Existenzminimum voll absenken würde, was sie für Alleinstehende ohnehin schon waren, und dann wahrscheinlich unterexistenziell, selbst dann wäre Ihre Kaufkraft dadurch nicht besser, und es wäre für Sie absolut nichts gewonnen - außer, vielleicht, nach außen hin, in großer Rede, gegenüber arbeitskollegen, in der Kneipe oder sonst wo, dass Sie ja angeblich so und so viel mehr als Arbeitslose verdienen würden ... Die Kostenverhältnisse, das heißt das Lebenshaltungsniveau einer Gesellschaft, werden Sie damit nicht außer Kraft setzen können, und damit auch nicht fiktiv, bezogen auf den offenbar gewollten abgesenkten
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 12:58 Uhr :
... und damit auch nicht, bezogen auf den so empfundenen zu hohen Regelsatz für Alleinstehende, Ihrer Meinung nach. Was dies betrifft, werden Sie sicherlich auch genau wissen, dass man die Kostenverhältnisse einer Gesellschaft nicht hinterfragen kann, obwohl es letztlich dies ist, was dahinter steckt, und statt dies zu tun, erklären Sie dann die Arbeitslosen für schuldig ... So gesehen wäre Ihr Abstand zu den hohen und höheren Gehältern dieser Gesellschaft weitaus höher, als zu einem Arbeitslosen - und man könnte auch einmal diesen Abstand diskutieren, - der wahrscheinlich mehrere Tausend umfassen würde. Scheinbar zwar, gerechtfertigt, soweit es sich um Einzelgehälter handelt, - aber dies ist es ja teilweise gar nicht. So hat sich in unserer Gesellschaft eine reichere Kaste ausgebildet, und dies, gänzlich ohne Wissen und Bewusstsein des Restes, ja sogar im Sinne, "dies sei Armut" ... Beispielsweise, eine Familie, mit einfach Gebildeten, Fernsehbeitrag, die einschließlich Wohngeld
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:02 Uhr :
... also einschließlich Wohngeld, über 4000 € netto verfügen, als Familie. Das kann man mit besten Willen nicht mehr als "arm" bezeichnen, beide Ehepartner haben einen teilweise Vollzeit-teilweise Teilzeitjob, jedenfalls dem Fernsehbeitrag zufolge - nicht dem obigen! -sondern irgendeinem anderen, den ich hier erinnere, und das waren insgesamt 4000 €. Trotzdem natürlich, und darum ging es in dem dortigen Fernsehbeitrag - nicht dem hier natürlich! - sind die Mieten sehr hoch, und so berichtete die Familie, davon, dass sie ausziehen muss, und dass neue Mieten im Mindestfall 1600 € warm kosten würden. Das ist natürlich dann auch, selbst bezogen auf so ein Einkommen, fast die Hälfte, und schon sehr viel. Es ist klar, dass man auf die Weise, allein durch die Mieten, arm werden kann ... Und das, paradoxerweise, selbst auch mit Wohngeld. Es scheint also so zu sein, dass einige Vermieter regelrecht auf das Wohngeld und andere Unterstützung des Staates zählen, und die Mieten dann hochstellen.
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:06 Uhr :
Was man also sagen kann, ist, dass die Regelsätze mit Sicherheit nicht zur Bereicherung der Betreffenden beitragen, insbesondere auch nicht der Alleinstehenden und der untersten Gruppe der Regelsatzempfänger, aber dass die Mieten allgemein ein großes Problem darstellen können - und von vielen ganz einfach nicht mehr getragen werden können. Man kann sich dann nach Belieben zwar verkleinern, das ist dann zwar nicht das persönliche "Belieben", sondern ein großer Zwang, mit Verschrottung sämtlicher Möbel und der Verlust letztlich einer Existenz, aber eine wirkliche und ernstzunehmende Lösung kann dies nicht sein, - auch keine akzeptable. Dennoch muss man auch sagen, dass das Los der Regelsatzempfänger durchaus unterschiedlich gestellt ist. So kann man sagen, bezogen auf die Systematik der Regelsätze, - und ich habe mich damit auseinandergesetzt, und dies alles auch insgesamt einmal berechnet - dass die angesetzten Koeffizienten im Regelsatzsystem in etwa das Doppelte der OECD- Koeffizi
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:14 Uhr :
Dies führt dazu, angesetzte doppelte Koeffizienten, in der Regelsatzberechnung, generell, dass trotz allem, bei einem untere existenziellen und rein physischen Einzelregelsatz, man ab 4 Personen trotz allem das soziokulturelle Existenzminimum erreicht, durch Häufung überstatistischer Koeffizienten -die weit über den OECD Koeffizienten liegen. So sind die neuesten OECD-Koeffizienten beispielsweise Wurzelkoeffizienten (square root scale), und es bedeutet, dass für eine Familie von 4 - 1 für die erste Person, 0,5 für die zweite, und 0,25 für die dritte und vierte gerechnet wird. Zum Vergleich, das BMAS rechnet 0,6 bis 0,8 für die dritte und vierte. Das alles wird für die Öffentlichkeit natürlich nicht deutlich gemacht, es wird so getan, "als wenn dies Armut sei" ... Während daher die Sozialsätze zumindest bei 4 Personen in etwa auf dem Nettomedian 100% liegen (bei ca. 2000 €), oder auch noch viel mehr. Bei größeren Familiengrößen natürlich noch entsprechend wesentlich mehr, was dann in
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:20 Uhr :
... die bis in den Bereich von 150% bis 200 % des Nettomedians hineinreichen, und somit in den Bereich dessen, was man generell und gemeinhin als Reichtum bezeichnet in der Statistik. Daher besteht sehr konkret ein enormer Unterschied zwischen den untersten Gruppen der Sozialsätze, und den oberen ab vier Personen, und deren Lage ist absolut nicht miteinander vergleichbar. Wie erwähnt, könnte das einzige wirkliche Problem sein, die hohen Mieten, so dass einige Familien teilweise die Differenz aus den Regelsätzen zahlen. Sie selbst erwähnen, dass Sie gegenüber einem Alleinstehenden - also der untersten Gruppe gemäß Regelsätzen, mit bisher ca 750 bis 800 € pro Monat, nicht 966, wie die Wissenschaftler angeblich errechnet haben - und aus meiner Sicht unterexistenziell, nur einen Vorsprung von 3 € pro Stunde hätten. Wenn es also so wäre, dass Sie gegenüber rund 800 € eines Alleinstehenden einen Vorsprung von ca 500 € hätten, also 1300 € netto, dann würden Sie dem Niedriglohnbereich ang
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:27 Uhr :
... dann würden Sie dem Niedriglohnbereich angehören, aber auch damit wäre noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn auch, wenn der Regelsatz der alleinstehende noch weiter abgesenkt würde, und so ist die kulturell war er noch nie, bei den alleinstehenden war er ungefähr nach meinen Berechnungen 30% unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums, selbst dann hätten Sie nicht einen Cent mehr an Kaufkraft bei Ihrem Gehalt. Sie könnten daher also auch nicht fiktiv oder in fantastischer Weise die Verhältnisse in einer Gesellschaft ändern. Darüber hinaus ist aufgrund Ihrer Angaben auch nicht sicher, welchen Status Sie tatsächlich haben, und ob dies tatsächlich Ihr einziges Einkommen ist. Beispielsweise also dann, wenn Sie eine Familie haben, dann hätten Sie höchstwahrscheinlich Anrecht auf unterstützende Leistungen vom Amt, bis hin zu ca. 2000 oder 2200 oder 2300 € netto (nach Auffassung obigen Fernsehbetrags bzw. obiger Wissenschaftler 2800 € netto), im Vergleich zu mutmaßlichen 1300
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:33 Uhr :
... im Vergleich zu mutmaßlichen 1300 € netto, die Sie implizit hier voraussetzen. Damit jedoch würden Sie dann mit einem Betrag von zwischen 700 und 1500 € vom Amt bezuschusst. Sie müssten dann objektiverweise, wenn dies der Fall wäre, nicht nur Ihr Gehalt rechnen, als Einkommen, sondern auch die Sozialbeträge - und dies käme, bei denkbaren Gesamtbeträgen von zwischen 2000 € und 2800 € für 4köpfige Familien, auf einen umgerechneten Stundenlohn von zwischen 11 und 15 € hinaus, was, gegenüber dem umrechenbaren Stundenlohn eines Alleinstehenden, allein aus Sozialgeldern, von ca 4,40 € pro Stunde, ein Zugewinn von zwischen 6 und 10 € wäre, alleine pro Stunde - und finden Sie überhaupt erst einmal einen Arbeitgeber pro Stunde. Rechnen Sie daher die Sicherheit eines Gesamtgehalts pro Monat, und dann noch weit über dem 100% Median, soweit Sie eine Familie haben, und das ergibt dann eine Differenz von ca. 1200 bis 2000 € pro Monat, gegenüber einem Alleinstehenden. Da braucht man nicht "pro
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:39 Uhr :
Da braucht man nicht "pro Stunde" zu rechnen, die objektiven Differenzen sprechen für sich ... Doch auch dann, wenn man im Vergleich zu den Alleinstehenden rechnet, nähert man sich im allgemeinen auch schon der Problematik: Und hier erweist sich die Sache dann umgekehrt herum zu dem, was Sie hier darstellen, und was letztlich auch kontraproduktiv ist: Denn während daher bei den Familiengrößen ab vier Personen im allgemeinen ein aufstocken über Sozialbeträge, eines minderen Gehalts, möglich ist, ist dies nicht möglich im Falle der untersten Personengruppen, von 1 bis 3 Personen. Hier vielmehr, wenn überhaupt, kommt die Diskussion des Lohnabstands in Betracht, hier verkehrt sich also das Verhältnis. Mit anderen Worten, bei einem Niedriglohn, wird man mit dem Alleinstehendenregelsatz nie im Leben aufstocken können - dieser liegt weit darunter. Man wird dies auch nicht machen können bei zwei Personen, diese liegen im allgemeinen genau auf dem Mindestlohn, man wird dies ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:44 Uhr :
... man wird dies, wenn überhaupt, erst ab einer Haushaltsgröße ab 3 Personen machen können, die mutmaßlich geringfügig oberhalb des Mindestlohns liegt, vielleicht teilweise auch nicht nur geringfügig. Unterhalb dieser Personenkonstellationen ist kein Aufstocken möglich, und nur im Bereich der 1- und 2- Personen Haushalte wird man von Lohnabstand sprechen können. Es versteht sich von selbst, dass diese, aus meiner Sicht, üppigen Familienbeträge, die auf der Grenze des 100% Medians und weitaus mehr liegen, eine große Attraktivität auch für eine gewisse Zuwanderung aus dem Ausland darstellen, insbesondere Unqualifizierter, die auf diese Weise bezahlt werden wie Hochqualifizierte in unserem eigenen Land. Denn bereits ein Nettolohn von ca. 1800 € oder 1.900 €, wie es der Nettomedian ist, ist teilweise auch für Universitätsabgänger schon schwer zu erreichen, und ein Einkommen von ca. 2300 bis 2800 € netto ist im allgemeinen nur für Hochqualifizierte denkbar, und selbst dann nicht immer.
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 13:54 Uhr :
Es hat im übrigen auch schon eine Reihe von Beamtenklagen gegeben, und vielleicht nicht nur eine Reihe sondern eine Fülle, welche beklagten, dass die untersten Beamtengehälter (A6, A7 etc., soweit ich erinnere) unterhalb der Sozialbeträge bei Familien liegen ... und die, soweit ich erinnere, bei verschiedenen Verwaltungsgerichten anhängig sind. Auch dies ist wesentliches Indiz dafür, dass die familienbeträge zumindest sehr üppig ausgestaltet sind, die sollte man zwar sicherlich auch nicht abschaffen, aber Verbesserungsbedarf wäre insgesamt besonders bei den einpersonenhaushalten angesagt, die ganz klar, und zwar schon über viele Jahre, weit unter dem soziokulturellen Existenz liegen, ca 30% darunter. Man würde den Familien nichts nehmen, wenn man zwar geringere Koeffizienten rechnen würde, dafür aber einen so gesehen "ehrlichen" höheren - das heißt den Familien adäquaten - Einzelregelsatz schaffen würde, der, ich habe es einmal nachgerechnet, bei Familien in etwa einem faktischen ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 14:01 Uhr :
... der, bei Familien, also Nettoäquivalenzeinkommen ohne Miete, somit faktische Einzelregelsatz, in etwa, je nach Familiengröße - gerechnet also Gesamtregelsatzsumme, geteilt durch OECD Koeffizient, bereits im Jahr 2005, umgerechnet, bei einer vierköpfigen Familie (Faktor 2,1), einen faktischen Regelsatz von 559 € ergab (bei Kindern über 15 Jahren, heruntergerechnet auf die erste Person des Haushalts, als Äquivalenzeinkommen, ohne Miete), statt damals 345 €, für einen Alleinstehenden. Entsprechend höher noch sind die faktischen Regelsätze der größeren Familien, diese erreichen einen faktischen Regelsatz von 700 bis 800 €, schon nach damaligen Maßstäben, ... heute dürfte es noch mehr sein .. Daher wäre, selbst wenn man den Einzelregelsatz höher stellen würde, und die Koeffizienten niedriger, den Familien nicht geschadet, sondern man käme auf sehr ähnliche Beträge -mit dem Unterschied, dass auch die untersten Gruppen adäquate Beträge erhalten würden, die den Familien entsprechen würd
Antwort von Anonym2 , geschrieben am 26.09.2023, 14:10 Uhr :
... die dem der Familien entsprechen würde. Beispielsweise also, gerechnet auf 2023, einem Teilregelsatz von 451 € pro Partner in einer vierköpfigen Familie, und 420 € pro Kind, sind dies insgesamt 902 € + 420 + 420 = 1742 €, geteilt durch OECD Koeffizienten 2,1 = 829 € faktischer Regelsatz bzw. Nettoäquivalenzeinkommen ohne Miete der 1. Person - was der Vergleichsfaktor zum sonstigen Einzelregelsatz wäre. Das heißt, die Familien haben einen faktischen Gewinn von ca 300 €, gerechnet auf die 1. Person - also als adäquater Vergleichsmaßstab, nicht etwa der Gesamtbetrag - gegenüber einem Alleinstehenden. Dieser Abstand vergrößert sich noch, mit wachsender Familiengröße, und der entsprechende faktische Regelsatz bzw. Nttoäquivalenzeinkommen ohne Miete vergrößert sich noch entsprechend. Dies ist also eine relative Größe, die sich erst aus den Gesamtsätzen ergibt. Gerechnet, diese Gesamtsumme, nur der Regelsätze, noch ohne Miete, von 1742 €, Jahr 2023 für vier Personen, und geteilt ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 14:16 Uhr :
... ergibt dies dann sogar einen faktischen Einzelregelsatz der 1. Person von 871 € (1742 durch Wurzel von 4, - soweit man die square root scale der OECD anwenden wollte,, , also die Wurzelfaktoren - also durch 2,0 = 871 Euro). Damit liegen die Alleinstehenden ganz erheblich, auch bei Umrechnung, unter dem Lebensniveau der Familien, und die derzeitige Diskussion ist ja sogar, die Kinderregelsätze auf das Niveau eines Erwachsenen anzuheben ... weil alles andere vorher ja angeblich Armut gewesen sei ... Es ist völlig klar, dass solche Verhältnisse eine bestimmte Zuwanderung, und nicht nur diese, anziehen müssen, generell zeigt sich an dem Beispiel, dass es sich eher "lohnt" sich fortzupflanzen, und möglichst viele Kinder zu bekommen, statt eine adäquate Ausbildung zu machen. Wenn man schon von "lohnen" spricht ... Nur daran haben in meiner Generation nur wenige gedacht, man glaubte tatsächlich daran, dass nur eine gute Ausbildung zu einer guten Lebenssituation führen könne, und ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 14:22 Uhr :
Natürlich lässt sich nicht allgemein verallgemeinern, die Erwachsenen in Familien keine Ausbildung hätten. Aber allein nach den Regelsätzen gerechnet, müsste man denken, Alleinstehende seien Ungelernte, der Höhe nach, und in Familien würden sich nur Universitätsabgänger befinden ... da diese, nach den Sozialsätzen, in etwa das verdienen, was Hochqualifizierte ansonsten verdienen würden. Das zeigt sich an diesem Beispiel, zumindest tendenziell, dass es sich nach heutigen Maßstäben extrem lohnt, sich fortzupflanzen, und man im Gegenzug im Mindestfall den Betrag des 100% Medians erhält, und mehr, während die Existenz als Alleinstehender potentiell obdachlosigkeitsträchtig ist. Wie gesagt, zu meiner Generation wäre man auf diese Idee noch nicht gekommen, jedenfalls war diese Idee in meinem unmittelbaren Umfeld völlig unbekannt, aber rechnerisch ist sie nachvollziehbar. Doch war diese Idee zu meiner Generation noch absolut unbekannt, jeder glaubte unverbrüchlich daran, dass eine gute
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 14:26 Uhr :
Doch war diese Idee zu meiner Generation noch absolut unbekannt, jeder glaubte unverbrüchlich daran, dass eine gute Ausbildung auch zu einem guten Leben verhelfen würde ... ... Und es führt dazu, dass, dem faktischen Regelsatz zufolge, das heißt dem Nettoäquivalenzeinkommen ohne Miete, wie vorher gezeigt, wie es sich errechnen lässt, Familien ab 4 Personen, egal ob gebildet oder nicht, egal welche Ausbildung oder ob überhaupt, ob überhaupt der Schrift mächtig oder nicht, in jedem Fall besser gestellt sind, als beispielsweise arbeitslose Universitätsabgänger, die alleinstehend sind, - und die faktisch, durch die Regelsätze und die Gesamtsätze - wie Ungelernte behandelt werden. Und, wie erwähnt, ist es allein im Falle der 1- und 2- Personenhaushalte nach den Sozialsätzen nicht möglich, aufzustocken, ... was für deren geringe Höhe spricht. Zwar spricht das Gesetz von einem "Lohnabstand". Zwar nicht wörtlich, aber durch die Wendung, soweit ich erinnere, "Abstand zu den untersten ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 14:29 Uhr :
... sondern durch den Ausdruck, "Abstand zu den untersten Gehältern". Es könnte zwar im Zweifel stehen, auf welche Gruppe der Sozialempfänger sich dies bezogen hätte - aber offensichtlich ist, dass dies, wenn überhaupt, nur für die 1- und 2- Personen Haushalte gilt - für die anderen absolut nicht. Eine solche Regelung sorgt letztlich auch für unterexistentielle Einzelregelsätze, während es für üppige Sätze der Familien ab vier Personen sorgt ... mit einem Äquivalent, von ca 100% DES MEDIANS ODER NOCH VIEL MEHR.
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 15:25 Uhr :
Das also, was ich hier mit 1742 € bezeichnet habe, bei vierköpfigen Familien, betrifft allein nur die Regelsätze, nach dem Stand 2023. Das hat sich noch einmal entsprechend vergrößert, gegenüber dem Anfangsjahr 2005, wo man mit (311 + 311 + 276 + 276 =) 1174 € als Regelsatzsumme hatte, bei vier Personen, allerdings noch ohne Miete. Einschließlich Miete wäre man damals somit auf ca 1800 bis 2000 € netto gekommen, im Jahre 2005. Heute jedoch beziehen sich die 1800 € bereits ALLEIN auf die Regelsätze - Miete ist darin noch NICHT eingerechnet. Insofern ergibt sich für das Anfangsjahr 2005 ein faktischer Regelsatz bei vier Personen, also rückgerechnet, auf die 1. Person, von 1174 durch 2,1, das heißt OECD-Koeffizient für 4 Personen, gleich 559 € faktischer Regelsatz oder Nettoäquivalenzeinkommen ohne Miete, 1. Person, bei 4 Personen. Das hat sich noch einmal erheblich erhöht, Stand 2023, und zwar nicht einfach allein durch die Summierung der pro Kopf Einkommen, sondern durch ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 15:34 Uhr :
... sondern durch ebenfalls eine erhebliche noch weitere Erhöhung der Kindersätze, seit einigen Jahren, so dass trotz des formalen Einzelregelsatzes, der sich sicherlich noch im physischen Existenzminimum befindet, trotz allem bei 4 Personen und mehr in jedem Fall ein soziokulturelles Existenzminimum, und ein Äquivalenzbetrag zu ca. 100% des Nettomedians und mehr erreicht werden kann. Mehr noch, das wäre noch wenig gerechnet, wenn man nämlich hier berücksichtigt, stand 2023, dass bereits für vier Personen die Regelsatz somit 1742 € betrifft, noch ohne Miete, und bei hinzufügung einer Miete, entsprechend obigen Berechnungen der Wissenschaftler, von ca. 900 €, sich ein Betrag von 2800 € ergibt, und wenn man hier dann, zum Vergleich mit dem Median, zunächst die Armutsgrenze Alleinstehender berücksichtigt, laut Pressemeldung Nrom 16. Mai 2023 von Destatis mit 1250 € angegeben - die tatsächlichen Sätze für Alleinstehende liegen weit darunter - da lässt sich dies zurückrechnen auf einen ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 15:41 Uhr :
... da lässt sich dies zurückrechnen auf einen Nettomedian 2022 von 2083 € netto, demgegenüber liegen die vierköpfigen Familien laut Sozialbeträgen weit darüber. Hier daher einmal von einem mutmaßlichen ähnlichen Nettomedian wie für 2022 ausgehend, das heißt von 2083 €, ergibt sich somit, ausgehend von einem vorausgesetzten Gesamtsatz von 2.800 € einschließlich Miete für vierköpfige Familien, wie oben von den Wissenschaftlern errechnet, und was aus meiner Sicht auch objektiv wahrscheinlich ist, ein Betrag, der 134% des Medians entspricht, und somit sich in Richtung auf die sehr Reichen, gemäß Statistik - was demnach den Bereich von 150% bis 200% betrifft - nähert. Hier kann daher auch nicht ansatzweise davon die Rede sein, "Abstand zu den untersten Löhnen", allenfalls nach oben, in einer Art verkehrten Welt, wo somit eine Familie von vier Personen in jedem Fall mit Sozialbeträgen in etwa einen Vorsprung von, ausgehend von 2800 €, rund 1700 € zum Mindestlohn netto hätte. Genauer ...
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 15:51 Uhr :
Genauer gerechnet ergibt sich, wenn man hier den Mindestlohn von 13,30 € brutto pro Stunde rechnet, für das Jahr 2023, für Ungelernte, gerechnet 176 Monatsstunden, gerechnet, 2341 € brutto pro Monat netto gemäß Brutto-Netto-Rechner, bei einem Familienvater oder Familienmutter, verheiratet, Steuerklasse 3, was dann einen Nettolohn von 1849 € ergibt, zumindest bei Verheirateten, für unverheiratete ergibt sich beim Nettolohn von 13,30 € pro Stunde und 176 angesetzten Monatsarbeitsstunden, einen Nettolohn von 1657 € pro Monat. Das ist weitaus mehr als nur ein Abstand von 500 €, zu den Sozialsätzen Alleinstehender - sondern fast 1000 € Unterschied. Wenn Sie also, scheinbar oder tatsächlich, um die 1300 € netto verdienen würden, dann wäre dies unter dem Mindestlohn - was für einige Branchen vielleicht denkbar wäre. Es wäre allerdings wenig am Platz, hierfür die Sozialsätze und die Arbeitslosen unter den Alleinstehenden zu kritisieren, mit denen Sie ebenfalls keinen Euro dazu gewonnen ..
Antwort von AnonymC , geschrieben am 26.09.2023, 15:54 Uhr :
... dann hätten Sie mit diesem Vergleich noch keinen Cent dazu gewonnen, sondern nur die ärmste aller Sozialhilfeempfängergruppen auf noch ein weiteres Minimum gepresst, rein theoretisch, sondern vielmehr mit der Frage, warum Ihr Arbeitgeber kein Mindestlohn zahlt - welcher immerhin um die 1600 € netto liegen würde (und womit man auch durchaus zufrieden sein könnte, als Alleinstehender).