„Der in dem Beitrag erweckte Verdacht, die Begründung für das Moratorium sei in der Absicht verfasst worden, den Betreibern von Atomkraftwerken Schadensersatzforderungen zu ermöglichen, ist falsch und laut Bundesumweltministerium Barbara Hendricks „durch nichts begründet“. Die vom Bundesumweltministerium herausgegebene Empfehlung hatte sich an den gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern zu halten, im Lichte der Ereignisse von Fukushima eine ergebnisoffene Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.“
Stand: 05.02.2015, 14:56 Uhr