Pressemeldung vom 17.05.2018
Bundesregierung spart jährlich 25 Milliarden durch Herunterrechnen der Hartz IV-Sätze
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Kommentieren [85]Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet – mit weitreichenden Folgen auch für Rentner und Einkommenssteuerzahler. Nach Berechnungen des ARD-Politmagazins MONITOR spart sie damit insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet.
Der Regelsatz für erwachsene Hartz IV-Empfänger beträgt 416 Euro im Monat. Ein Betrag, der den wenigsten Empfängern auch „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ ermöglicht, wie es das Bundesverfassungsgericht eigentlich fordert. „Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall“, kritisiert der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, die Höhe des Regelsatzes. Viele Sozialexperten in Deutschland sehen das genauso.
Dass der Satz so niedrig ist, hat einen Grund: Das Vorgehen der Bundesregierung. Ursprünglich galten als Grundlage für die Hartz IV-Sätze die Ausgaben der einkommensschwächsten 20% der Gesellschaft. Eine Zahl, auf die sich auch die Bundeskanzlerin noch in diesem Jahr öffentlich bezog. Danach käme man auf einen Regelsatz von 571 Euro monatlich. Allerdings wurde die Berechnungsgrundlage schon 2011 verändert: Statt der unteren 20 % gelten heute nur noch die Ausgaben der unteren 15 % der Bevölkerung als Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes für Erwachsene. Außerdem werden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betrifft vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststättenbesuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld am Ende tatsächlich dafür ausgegeben wird oder nicht.
Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“. Gegenüber MONITOR macht sie zudem eine erstaunliche Aussage. Demnach müssten nicht „alle zur Verfügung stehenden Daten vollständig verwendet werden“, die bei der Erhebung gewonnen werden.
Dr. Irene Becker ist Expertin für Verteilungsforschung. Sie nennt das Vorgehen der Bundesregierung „methodisch unsauber“. Das Ziel, das Existenzminimum zu errechnen, werde durch die Kürzungen systematisch unterlaufen. Auch weil so genannte „verdeckt Arme“ bei den Berechnungen nicht herausgerechnet werden. „Verdeckt Arme“ sind Menschen, die eigentlich ein Anrecht auf Sozialleistungen haben, aber keine beantragen. Das sind immerhin 40% aller Menschen, die derartige Ansprüche geltend machen könnten. Durch solche Rechentricks werde der Regelbedarf weiter abgesenkt.
Insgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz IV-Empfänger und Rentner auf rund 10 Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. Die Bundesregierung räumt dazu gegenüber MONITOR ein, die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums sei „nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens – sie muss politisch beantwortet werden.“
Sozialexperten wie Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz vermuten hinter dem Vorgehen der Bundesregierung noch einen anderen Grund: drohende Einbußen bei der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, leitet sich nämlich aus dem Hartz IV-Satz ab. Dementsprechend würde sich der Freibetrag bei jedem Einkommensteuerpflichtigen schlagartig deutlich erhöhen: 155 Euro monatlich mehr Hartz IV hießen 1.860 Euro pro Jahr mehr Freibetrag für jeden Steuerzahler. Der Fiskus würde nach MONITOR-Berechnungen dadurch 15 Mrd. Euro pro Jahr verlieren. Prof. Stefan Sell hält dies für den zentralen Grund, „warum die Politik eine Anhebung der Hartz IV-Sätze scheut wie der Teufel das Weihwasser“.
Stand: 17.05.2018, 06:00 Uhr
85 Kommentare
Kommentar 85: Alexander Schröpfer schreibt am 19.02.2020, 12:30 Uhr :
Fortsetzung des vorherigen Kommentars: Ein Text ans Gericht, mit dem Inhalt, ich will meine unveräußerlichen Grundrechte gewährleistet wissen, ich fordere sie ein. Sie als unabhängiger grundgesetz- und verfassungstreuer Richter, sind in der Lage für die Gewährleistung zu sorgen, ist weder unzumutbar noch unmöglich. Sprechenden/ schreibenden Menschen kann geholfen werden. Das keine 80 Millionen Grundrechtsgewährleistungsklagen dort liegen, scheint es wohl kaum Opfer zu geben. [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]
Kommentar 84: Alexander Schröpfer schreibt am 19.02.2020, 12:29 Uhr :
Ich wage mal den Pressesprecher des Bundessozialgerichts zu zitieren: "Alles, was hier ankommt wird gelesen und zur Kenntnis genommen, wir können aber nur dann über Dinge Urteilen und etwas klar stellen, wenn es überhaupt bei uns ankommt." Und was ist ein deutlicheres Indiz dafür, kein Einzelfall zu sein, als ein laufendes AZ mit einer 6 stelligen Nummer! Solange, wie bei Betroffenen aus Angst, Bequemlichkeit oder wg. "es lohnt sich ja doch nicht" schon auf den ersten Schritt des Weges verzichtet wird, verändert sich nur ganz wenig und selbst aufopfernde "Lobbyisten" haben dann keine "vorzeigbaren gleichen Fälle" um eben "System" dahinter nachzuweisen. Eine kritische Masse in der BRD ist bei 15.000 Betroffenen erreicht. Wer diese nicht hin bekommt, zählt üblich, sofern das Problem nicht absoluten Seltenheitswert hat, nicht einmal als ernst zu nehmende Minderheit. Weiter im weiteren Kommentar
Kommentar 83: Kriedel,Frank schreibt am 18.02.2020, 10:20 Uhr :
Es ist eine Politik der Schande und Unehrenhaftigkeit der Merkelregierung gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung und zeigt uns Deutschen,welchen Stellenwert die Menschen,die für Deutschland arbeiten und dann in diese Notlage geraten,haben! Es ist das Geld,welches Merkel verwendet,um großzügig Wirtschaftsmigranten zu finanzieren und in der ganzen Welt zu verteilen,damit es kein Deutscher bekommt
Kommentar 82: Werner Kulka schreibt am 16.12.2019, 11:39 Uhr :
Nicht nur durch herunterrechnen, sondern auch durch die oft rechtswidrigen Sanktionen, und nicht zu vergessen, die Anrechnung von Zuwendungen jeglicher Art.
Kommentar 81: Claudia Letz schreibt am 09.12.2019, 12:16 Uhr :
Genauso geht es aber den meisten Leiharbeitern und Menschen in Billig-Lohn-Jobs. Da reicht das Geld auch nicht für ein würdevolles Leben. Und die Unsicherheit ob man diese Arbeit morgen noch hat oder nicht selbst beim Arbeitsamt mit aufstockend Hartz (weil das Arbeitslosengeld nicht austeicht) vorstellig werden muss, trägt auch nicht wirklich zur physischen und psychischen Gesundheit bei. Überwiegend befristete Arbeitsverhältnisse tun ein Übriges. Und obwohl man nun bis 67 arbeiten darf ist man doch ab spätestens 50 fast nicht mehr vermittelbar....
Kommentar 80: Christian schreibt am 09.12.2019, 11:48 Uhr :
Man muß hierbei aber auch erwähnen, das gerade die untere Soziale Schicht sich jahrelang nicht an Wahlen beteiligt hat. Man hätte durchaus die Situation verändern können.
Antwort von Gabi , geschrieben am 03.01.2020, 02:09 Uhr :
Weshalb bezeichnen Sie Hartz4-Empfänger u. Rentner, um die geht es hier ja, pauschal als Soziale- Unterschicht? Das ist höchstgradig diskriminierend!
Kommentar 79: Anonym schreibt am 09.12.2019, 09:43 Uhr :
Ich finde es beschäment, wie von Regierungsseite getrickst wird und ebenso beschäment wie die Opposition hier ihren Shop NICHT macht.
Kommentar 78: Rene schreibt am 09.12.2019, 06:43 Uhr :
Naja die Wirtschafts Flüchtlinge die zu uns kommen und nicht arbeiten wollen ,wollen ja auch von was leben.
Kommentar 77: Breuer schreibt am 13.11.2019, 20:59 Uhr :
Was wir noch selber vom Lebensunterhalt zahlen müssen ist Strom . Anziezachen . Lebensmittel. Und so weiter . und man muss immer überlegen was man holt und nicht holt
Kommentar 76: Uwe Egon Obertowski schreibt am 12.11.2019, 14:19 Uhr :
Es überrascht mich in keiner Weise. Für mich ist jeder Politiker ein Krimineller, sofern nicht dem Gemeinwohl gedient wird. Bei Wahlen behalte ich meine Stimme. [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]
Kommentar 73: Ein Steuerzahler aus NRW schreibt am 17.11.2018, 15:33 Uhr :
Ich hoffe das man bei Hartz V, um die Weiterentwicklung mal so zu nenne, endlich mal dafür sorgt, das die Leistungsempfänger mal wieder Arbeiten müssen. D.H. - Abschaffung allen Schonvermögens, Wohneigentum geht an den Staat und wird zur Deckung der Kosten verwendet. - 100% Sanktion schon ab Leistungsbezug - Erfassung aller Zuflüsse seit dem Eintritt ins Arbeitsleben. Davon wird der Mindestfreibetrages / der üblichen Hartz IV Satzes abgezogen und das was Übrig bleibt auf den 30% Luxus-Aufschlag angerechnet. Sinn ist, der der immer "Party" gemacht hat soll nicht besser gestellt sein als der der Vermögen geschaffen hat. - Einbeziehung aller Renten, alles was zu einer Rente über der Sozialrente führt ist ab zu schmelzen. - bei Klagen von Hilfeempfänger sind im voraus die Kosten zu entrichten um Klagehansel zu bändigen. Rechtsschutzversicherungen im SGB II Bereich werden untersagt. - Beschränkung der Gesundheitsversorgung auf Notfallmedizin. - Schulbesuch wird begrenzt auf Hauptschule.
Antwort von Gabriele Lorber , geschrieben am 21.12.2018, 09:10 Uhr :
Ich bin ja dafür, dass endlich alle "Leistungsträger " unter sich bleiben. Also meine Herrschaften, alle auf eine Insel und Sie´sehen mal zu wie Sie alleine klar kommen.
Antwort von Anonym , geschrieben am 16.10.2019, 09:26 Uhr :
Warum nicht gleich "Rübe ab"?
Antwort von Ein Steuerzahler aus H. , geschrieben am 16.11.2019, 16:16 Uhr :
Ist das jetzt sarkastisch gemeint oder war das ihr Ernst?
Antwort von Sunny , geschrieben am 22.11.2019, 04:17 Uhr :
Wow! So ein asozialer Kommentar... Ganz ohne anstößge Worte ein Hassposting. Alle Achtung!
Kommentar 72: brigitte schreibt am 14.11.2018, 14:00 Uhr :
ja wenn man den Regelsatz bekommen würde,der ist allerdings bei verheirateten noch niedrieger denn dann wird nur 374 Euro als Regelsatz gerechnet und leisten kann man sich wirklich nichts unternehmen und schlimm ist es ,wenn man kinder immer nein sagen muss ich hab auch gearbeitet ,fünf kinder gross gezogen und jetzt muss ich sogar bei meinen Enkelkinder sagen,Oma kann das nicht ist schon traurig
Kommentar 71: Ilona schreibt am 11.11.2018, 20:54 Uhr :
Von den bisschen Geld kann man nicht leben und nicht sterben, zu Weihnachten keine Geschenke für die Kinder und Enkel machen, und kein schönes Essen... man kann ja nicht mal was zurück legen wenn mal die Waschmaschiene oder so kaputt geht und eine zusätzliche Altersversorgung ist auch nicht drin...es ist schon traurig das für alles Geld da ist und für den der es wirklich braucht wird es immer weniger...
Kommentar 70: Anonym schreibt am 11.11.2018, 20:54 Uhr :
Dieser Kommentar wurde mehrfach abgegeben und daher an dieser Stelle gesperrt. (die Redaktion)
Kommentar 69: Saskia schreibt am 08.11.2018, 08:11 Uhr :
Elendige Verbrecher, nimmersatte, widerliche Ratten entscheiden sowas. Aber bei ihren schäbigen, in keinster Weise gerechtfertigten Scheißdiäten wird niemals zu wenig berechnet! Bespucken könnte ich sie alle und das ist noch das netteste, was ich mit ihnen machen würde!
Antwort von Sunny , geschrieben am 22.11.2019, 04:20 Uhr :
Richtig! Würde ich auch machen. Falls ich solche Asozildemokraten wie Müntefering oder Schröder treffen sollte, würde ich ihnen vor die Füße spucken!
Kommentar 68: JensBerlin schreibt am 07.11.2018, 08:55 Uhr :
90% Zwangsabgaben.. kenne Aufstocker Patchwork Familien mit 5 Kindern, wo der Mann selbständig ist und beim Jobcenter sind sie so wie verheiratet und beim Finanzamt Junggeselle Stkl. 1 mit Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, IHK Zwangsabgaben, Kindergeld abgezogen, Unterhaltszahlungen, ... zum Schluß kommt noch das Jobcenter was fast gar nichts an Auslagen anerkennt und die noch über extra Unternehmensberater vom JC reich rechnet
Kommentar 67: Hartschen schreibt am 06.10.2018, 10:15 Uhr :
Sehr geehrte Damen und Herren, im Bezug zu Absatz 3 "Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“ …, geht es hierbei darum, noch nicht einmal dieses durch Richter zugestanden wird, nachdem öffentliche Angestellte und Beamte sich anschließen, gegen die Schutzgesetze vorgehen und kann mir nicht angelastet werden, da diese sich nicht an ständige Rechtsprechung gültige, aktuelle Rechtsnormen halten. u.a. vor Landgericht Duisburg (5 Klagen gegen Richterin SG Duisburg) Leistungssachbearbeiter/innen Jobcenter Kreis Wesel, Geschäftsführer Jobcenter Kreis Wesel, Landgericht Kleve, Leistungssachbearbeiter/innen Jobcenter Kreis Wesel, Gerichtsvollzieherin, Richterin Landgericht), Landgericht Essen (4 Klagen Richter LSG Essen, Land NRW, Richter Arbeitsgericht Essen) Landgericht Karlsruhe (2 Richter (3) Bundesverfassungsgericht), in Ermangelung von Klärung.
Kommentar 66: Larry Scott schreibt am 20.09.2018, 07:42 Uhr :
Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)
Kommentar 65: ThorstenV schreibt am 05.06.2018, 11:52 Uhr :
Zum Kommentar von "andreas#7918" , 25.05.2018, 12:54 Uhr: "Es bleibt abzuwarten, ob die zutreffend als solche bezeichneten ”Rechentricks” innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums liegen oder ob die Hilfeleistungen gerade deshalb ”offenkundig unzureichend” zur Existenzsicherung sind." Das wissen wir bereits, siehe Bundesverfassungsgericht 1 BvL 10/12 vom 23.07.2014. Das muss man sehr genau und ganz lesen, denn dort steht zwar "... muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein ..." aber eben nur "begründbar sein", nicht "begründet werden". Ich versuche trotzdem ein tl;dr Der Gesetzgeber darf alles rausstreichen und muss nichts begründen, denn es könnte ja im Einzelfall doch irgendwie reichen und nur darauf kommt es an.
Kommentar 64: Anonym schreibt am 05.06.2018, 10:53 Uhr :
Zum Kommentar von "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: "Wie beim Thema Hartz IV: Aufregen, abregen - und mit erleichtertem Gewissen ab ins Bett." Die Aufgabe des Journalismus ist, die Dinge richtig darzustellen, soweit das mit den gegebenen Mitteln möglich ist. Was der Bürger mit dieser Information macht, ist letztlich ihm überlassen. Hier ist der Ausgangspunkt die Antwort der Bundeskanzlerin auf die Frage eines Journalisten. Der Beitrag spürt dem nach, ob wirklich alles so einwandfrei geregelt ist, wie die Antwort suggeriert. Das ist klassische journalistische Arbeit. "... Sollen die gierigen politischen Aasgeier die kompletten Hartz-IV-Almosen rauben und das Geld solange fressen, bis sie platzen." Sie platzen aber nicht.
Antwort von Anderson Morris , geschrieben am 03.09.2018, 21:04 Uhr :
Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)
Kommentar 63: ThorstenV schreibt am 05.06.2018, 09:20 Uhr :
Zum Kommentar von "Martin K." , 22.05.2018, 15:23 Uhr: Der Gesetzgeber nimmt nicht einfach die Werte der EVS, sondern er wählt, was er für "regelbedarfsrelevant" hält, siehe Bundestagsdrucksache 17/ 3404.
Kommentar 62: vielendank schreibt am 30.05.2018, 17:53 Uhr :
dafür dass dank der ROT/GRÜN Regierung unter Schröder dass wir heute in "D" weit über 6.000.000 Menschen haben die von Ihrem Einkommen (trotz mehrerer Arbeitsstellen!) nicht leben können bzw. am Existenzminimum vegetieren! Vielen dank der Regierung Schröder und die nachfolgenden Regierungen (GROKO) dass die oberen 10.000 sogenannte CEO´s und deren Lakaien (siehe VW, Daimler, BMW) die für Ihre Unfähigkeit und Korruption absolut keine Verantwortung tragen bzw. belangt werden sich den A.... mit Millionen Vollstopfen während ein Schwarzfahrer im ÖNVK für 2,00Euro oder GEZ Nichtzahler gleich eingebuchtet wird! Vielen Dank dass südlichen Länder durch Lohndumping in "D" den Garaus (Griechenland, Portugal, Spanien, Italien usw.) gemacht wurde und wird! Vielen Dank für die aufgeblasenen EU-OST-Erweiterung dass gerade in den südlichen Länder Massenarbeitslosigkeit geschaffen hat! Mit Steuergelder der Mitgliedstaten wurde der Osten-EU bezuschusst und Arbeitsplätze im Süden EU vernichtet!
Kommentar 61: WLohoff schreibt am 30.05.2018, 15:13 Uhr :
zu "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: Ich kann Ihre Wut und Betroffenheit sehr gut nachvollziehen und ich selbst wundere mich schon lange, dass es nicht viel mehr Gewalt gegen Jobcenter und deren Mitarbeiter oder andere H4 Befürworter gibt. Aber H4 findet gewaltige Zustimmung gerade in einer grossen, bürgerlichen Mitte dieser Gesellschaft, weswegen ich hier auch von einer extremistischen Mitte spreche. Das zeigen auch viele Kommentare hier im Forum . Denn was anderes als extremistisch ist es, das streichen des Existenzminimums bis auf Null zu dulden und richtig zu finden? Dies ist auch nichts anderes als Staatsterror, denn Terror ist laut duden.de die "[systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken ... , Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]". Es dürfte danach unstrittig sein, dass eine Kürzung des Existenzminimums pure Gewalt des Staates ist. Insofern können wir auch ein wenig dankbar sein, wenn wenigstens Monitor noch derartige Aufklärung betreibt.
Kommentar 60: Raymund Schoen schreibt am 28.05.2018, 20:28 Uhr :
Noch weitere Parameter, die die Bemessungsgrundlage für Hartz IV und die davon abhängenden Lohnsteuerfreibeträge seit Jahrzehnten drücken: 1) von 1992 bis 2002 sank die reale Lohnkaufkraft (verglichen mit dem Bruttoinlandsprodukt) um 18 % ! 2) Das war in den unteren Lohngruppen noch viel krasser. Fratscher: ("Verteilungskampf") weist nach, dass die Löhne für handelbaren Dienstleistungen bis zu 16 % an Kaufkraft verloren haben. Und die werden dann auch als Bemessungsgrundlage für Hartz IV und Lohnsteuerfreibetrag genommen. 3) Von 2003 bis 2011 wirkte sich Hartz IV ja schon drastisch lohnsenkend im Niedriglohnsektor aus, also noch mal Hartz IV ab 2011 gedrückt. - Das sollten die befragten Wissenschfatler mal in Euro pro Kopf und Monat umrechnen, damit jedes Hartz IV- Opfer und jeder Lohnabhängige weiss, um wieviel er in den letzten Jahren und Monat für Monat beschissen wird. Die Oberklasse weiss schon, wem sie in CDU/CSU/FDP welche Millionen spendet.
Kommentar 59: Lothar Morgenstern schreibt am 28.05.2018, 15:34 Uhr :
Ich bin froh dass ich alg 2 bekomme. Kann damit existieren...am leben teilhaben ..wie früher als ich noch gearbeitet habe..nee das geht nicht. Es wäre schön wenn ich persönlich Frau Merkel oder Herr Spahn oder einen anderen verantwortlichen Politiker treffen würde. O ja...ich hätte da schon einige Ideen. Na ja wenn ich daran denke Frau Merkel ..nach ihrer Dienstzeit sind sie ja Privatperson . Das ist schön..
Kommentar 58: WLohoff schreibt am 25.05.2018, 13:22 Uhr :
zum Kommentar von "andreas#7918", 24.05.2018, 18:25 Uhr: Was mir immer wieder, auch im Beschluss des BVerfG, auffällt, ist eine altertümliche Sprache, die mich an Zeiten erinnert, als eine "Fürsorge" noch eine freiwillige "Wohltat" war, damit es Sonntags morgens in der Kirche nicht allzusehr nach Proleten stinkt und sich Bürgertum und Adel mit Wohltaten vermeintlich von der Hölle freikaufen können. Wir sollten moderne Begriffe wie "finanzielle Teilhabe" anstatt "sozialstaatliche Fürsorge" oder "einkommensbenachteiligter" anstatt "mittelloser" Bürger sagen. Das trifft auch den Sachverhalt besser. Nie verstanden habe ich, warum H4-Bezieher "sozial abgehängt" sein sollen. Einige habe sicher soziale Probleme, genauso wie Investmentbanker, Altkanzler ... aber sicher nicht pauschal alle. Richtig ist vielmehr, dass H4-Bezieher bewusst finanziell/monetär benachteiligt werden und dadurch vielfältiger Einschränkungen bis in die Pflege von sozialen Kontakten ausgesetzt sind.
Antwort von ThorstenV , geschrieben am 05.06.2018, 17:58 Uhr :
"Was mir immer wieder, auch im Beschluss des BVerfG, auffällt, ..." Es gibt zum Beispiel die Unterscheidung in Grundsicherung für Erwerbsfähige (vulgo Hartz IV) und für Erwerbsunfähige (vulgo Sozialhilfe für Alte und Behinderte). Das heisst aber, die Hartz IV Bezieher sind zu einer Erwerbsarbeit fähig, im Gegensatz zu den Erwerbsunfähigen, die wegen Alter oder Behinderung nicht können. Wenn die Hartz IV Leute aber fähig sind, dann kann es ja nur am fehlenden Willen liegen. Kurz: sie sind faul. Hier ist also das Vorurteil unterschwellig schon in der Sprache fixiert. Tatsächlich ist es natürlich so, dass auch die angeblich "Fähigen" unfähig sind, eine Arbeit gegen Geld auszuüben, nämlich weil ihnen keiner eine gibt. Die Unterscheidung besteht also gar nicht in "fähig oder nicht", sondern im Grund für die Unfähigkeit, nämlich persönlicher oder gesellschaftlicher Art. Wer nun meint, "auf sowas fällt doch keiner rein", lese 1 BvR 1840/07 vom 07.11.2007, Randnummer 20.
Kommentar 57: andreas#7918 schreibt am 25.05.2018, 12:54 Uhr :
Zu guter Letzt: Es bleibt abzuwarten, ob die zutreffend als solche bezeichneten ”Rechentricks” innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums liegen oder ob die Hilfeleistungen gerade deshalb ”offenkundig unzureichend” zur Existenzsicherung sind. Schließlich hat das BVerfG bereits mit Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 (= BVerfGE 125, 175 - 260) festgestellt, dass die damaligen Regelsätze verfassungswidrig waren. Nach dieser Entscheidung muss der Gesetzgeber ein zur Bemessung des Existenzminimums taugliches Berechnungsverfahren wählen und die eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offenlegen.
Antwort von Michael , geschrieben am 22.06.2018, 06:02 Uhr :
...und genau an diesem politischen Willen scheitert es. Die Rechnung, wer arbeitet braucht keine Sozialleistungen, geht aufgrund des Mindestlohns auch nicht mehr auf, weil viele derer, die wirklich einen Arbeitsplatz "ergattern" konnten, noch zusätzlich beim JobCenter aufstocken müssen. Es ist ein Armutszeugnis des Staates, der ständig auf´s Neue beweist, wie uninteressant die sozial Schwachen für ihn sind. Nur wählen, ja, das soll er. Und die Politiker in Berlin träumen doch tatsächlich immer noch davon, dass der Deliquent gefälligst seinen eigenen Henker zu wählen hat. Wie dreist!
Kommentar 56: Anonym schreibt am 25.05.2018, 12:28 Uhr :
zu "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: Ich kann Ihre Wut und Betroffenheit sehr gut nachvollziehen und ich selbst wundere mich schon lange, dass es nicht viel mehr Gewalt gegen Jobcenter und deren Mitarbeiter oder andere H4 Befürworter gibt. Aber H4 findet gewaltige Zustimmung gerade in einer grossen, bürgerlichen Mitte dieser Gesellschaft, weswegen ich hier auch von einer extremistischen Mitte spreche. Das zeigen auch viele Kommentare im Forum hier. Denn was anderes als extremistisch ist es, das streichen des Existenzminimums bis auf Null zu dulden und richtig zu finden? Dies ist auch nichts anderes als Staatsterror, denn Terror ist laut duden.de die "[systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken ... , Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]". Es dürfte danach unstrittig sein, dass eine Kürzung des Existenzminimums pure Gewalt des Staates ist. Insofern können wir auch ein wenig dankbar sein, wenn wenigstens Monitor noch derartige Aufklärung betreibt.
Kommentar 55: WLohoff schreibt am 25.05.2018, 11:59 Uhr :
Kommentar von "Martin K." , 22.05.2018, 15:23 Uhr: "ich würde mir aber dahingehend von einer beitragsfinanzierten Sendung eine differenziertere Sachdarstellung erwarten ...". Mit dieser durchsichtigen Argumentation versuchen Sie, dem Beitrag von Monitor den Geruch von Undifferenziertheit und Einseitigkeit bzw. Unvollkommenheit anzuhängen. Dies ist aber in etwa genauso sinnvoll wie die Kritik an Ranga Yogeshwar und Quarks über einen Beitrag zu Gravitationswellen, weil dort die Herleitung der entsprechenden Differentialgleichungen durch einen theoretischen Physiker nicht gezeigt wurde oder weil dort nicht die genaue Modellierung von GW am Computer erklärt wurde. Derartiges ist aber für ein Verständnis des grundlegenden Problems nicht nur unnötig, sondern würde den 'normalen' Zuschauer, also den der nicht so tief in der Materie steckt , wohl eher abschrecken. Demnach ist der Monitor Beitrag für das Verständnis des grundlegenden Problems excellent und lange überfällig. Danke!
Kommentar 54: andreas#7918 schreibt am 24.05.2018, 18:25 Uhr :
Kleiner Nachtrag: Der Grundfreibetrag richtet sich nach dem zu ermittelnden existenznotwendigen Bedarf, und nicht umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 25.09.1992, Az.: 2 BvL 5/91 = BVerfGE 87, 153-181; BStBl II 1993, 413-422; NJW 1992, 3153-3157; siehe https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1992-09-25/2-bvl-5_91/ führt hierzu unter Punkt C. I. 3., Rdnr. 59 aus: "Soweit der Gesetzgeber jedoch im Sozialhilferecht den Mindestbedarf bestimmt hat, den der Staat bei einem mittellosen Bürger im Rahmen sozialstaatlicher Fürsorge durch Staatsleistungen zu decken hat (vgl. BVerfGE 40, 121 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74] [133]), darf das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum diesen Betrag jedenfalls nicht unterschreiten.”
Kommentar 53: andreas#7918 schreibt am 23.05.2018, 08:24 Uhr :
Die Lösung ergibt sich aus dem Monitor-Beitrag: Den steuerlichen Grundfreibetrag vom Regelsatz entkoppeln und in letzteren Positionen des existentiellen Grundbedarfs methodisch sauber einrechnen statt ”aus politischen Gründen” rausrechnen. Ach ja, und damit sich Erwerbsarbeit lohnt, am besten gleich noch den Mindestlohn auf € 12,--/h raufsetzen und Equal Pay nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wegen Sinnlosigkeit wieder abschaffen.
Kommentar 52: Kurt K. schreibt am 22.05.2018, 23:42 Uhr :
@ThorstenV Monitor ist politisch-populistischer Empörungsjournalismus. Wie beim Thema Hartz IV: Aufregen, abregen - und mit erleichtertem Gewissen ab ins Bett. Das Programm für den gesunden Schlaf. Nach 15 Jahren bringt Hartz IV die Volksseele immer noch zum Kochen. In der Zeit hat sich bzgl. H4 so gut wie nichts geändert. Nur Geld und Macht zählen. Themen wie H4 werden von der Politik kontrovers zerredet oder ignoriert. Machen die ca. 150€, die die Bundesregierung den Armen raubt, einen Unterschied? Könnte man damit Menschenwürde, Gerechtigkeit usw. verwirklichen? Als Betroffener kann ich nur sagen: Sollen die gierigen politischen Aasgeier die kompletten Hartz-IV-Almosen rauben und das Geld solange fressen, bis sie platzen! Mainstream wie Monitor nannte man früher systemstabilisierend. Ähnlich wie das Greenwashing industriegesteuerter Schein-Bürgerinitiativen. Ähnlich auch wie V-Leute von Sicherheitsbehörden, die Rechtsextremen bzw. NSU Waffen liefern und braune Zellen gründen?
Kommentar 51: AnjaL. schreibt am 22.05.2018, 17:36 Uhr :
Von den 416 muss aber noch Strom gezahlt werden. Eine Fahrkarte braucht man ebenfalls. Und die chronisch Kranken müssen von diesem Geld auch noch ihre Medikamente zuzahlen oder ganz bezahlen. Da bleibt zum Leben nix mehr übrig. Bei mir heißt es leider entweder Medikamente oder Lebensmittel. Wie soll man sich da entscheiden?
Kommentar 50: Martin K. schreibt am 22.05.2018, 15:23 Uhr :
Ich kann Ihre Berechnungen im Beitrag nicht nachvollziehen. Die 571€ der Referenzgruppe beinhalten ja auch die Ausgaben für "wohnen", d.h. Mietausgaben (s. destatis.de, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Aufgabe, Methode und Durchführung der EVS, FS 15 Heft 7 - 2013). Bei der Bedarfsermittlung ALG-II werden aber zu den 416€ Regelbedarf (§20 Abs. 2 SGB 2) noch die Kosten für (angemessene) Unterkunft und Heizung hinzuaddiert (§22 Abs. 1 SGB 2); d.h. 416€ + X€ für die tatsächlichen Mietausgaben, die wohl meistens über 155€/Monat liegen dürften!? Ob man das insgesamt für zu hoch oder zu niedrig erachtet sei mal dahin gestellt, ich würde mir aber dahingehend von einer beitragsfinanzierten Sendung eine differenziertere Sachdarstellung erwarten und ggf. eine Expertenmeinung eines SozialRECHTLERS und keines Professors für Volkswirtschaft, Sozialwissenschaften und Sozialpolitik...
Kommentar 49: ThorstenV schreibt am 20.05.2018, 14:17 Uhr :
Zum Kommentar von "Kurt K." , 19.05.2018, 12:25 Uhr: "Der Beitrag beweist nicht in erster Linie, dass den H4-Empfängern Unrecht getan wird, ..." Es wird ihnen kein Unrecht im juristischem Sinne zugefügt, denn dass so falsch gerechnet wird, steht ja gerade im Gesetz. "... sondern aufgrund solcher Beiträge wird eher vermutet, dass in Deutschland die Pressefreiheit gilt, dass jeder seine Meinung sagen und Missstände benennen und aufdecken kann." Was hier ja auch der Fall ist. Aber wie soll das "dazu führen, dass sich am H4-Regime nichts ändert"? "Nächstes Mal bitte eine Betriebsanleitung beilegen ..." Anleitungen zu Demokratie und Rechtsstaat gibt es z. B. hier https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_03/_14/Petition_77302.nc.html
Kommentar 48: Doris Wirtz schreibt am 19.05.2018, 21:25 Uhr :
Mich erstaunt, das die Bürger alle dabei so ruhig bleiben. Ich habe gedacht, ich höre nicht richtig, das wir solche Zustände haben, das hätte ich der Regierung nicht zu getraut. Fühle mich wieder einmal nur ausgenutzt , betrogen und bin enttäuscht als Beitragszahler, das wir so hinter das Licht geführt werden und das in einem so reichen Land wie Deutschland! Es wäre nur gerecht, wenn diese hin und runter Rechnerei auch mit den Bezügen der Regierungsvertreter vorgenommen werden würde zur Abwechslung. Ehrlich gesagt ich würde mich schämen an deren Stelle, die das zu Verantworten haben, wenn ich so gewissenlos arbeiten würde. Gut das es so mutige Menschen gibt, die uns darüber informieren!! Ich habe meine Arbeit wegen Krankheit verloren nach 40 Jahren Pflege- tätigkeit und kämpfe nun schon 3 Jahre um meine Rente. Mittlerweile sehe ich, das es vorn und hinten nicht reichen wird.....auch so ein Versprechen , das rauf und runter gerechnet wird
Kommentar 47: Kurt K. schreibt am 19.05.2018, 12:25 Uhr :
Dieser Hartz-IV-Beitrag ist einer von vielen ähnlichen Beiträgen, die dazu führen, dass sich am H4-Regime nichts ändert. Der Beitrag beweist nicht in erster Linie, dass den H4-Empfängern Unrecht getan wird, sondern aufgrund solcher Beiträge wird eher vermutet, dass in Deutschland die Pressefreiheit gilt, dass jeder seine Meinung sagen und Missstände benennen und aufdecken kann. Demokratie eben. DIESEN Aspekt des H4-Beitrags würde auch die Bundesregierung sofort gutheißen. Nachdem Monitor nun alles gesagt hat und da nun die Ungerechtigkeit in all ihrer Pracht auf dem Tisch liegt, muss die Bundesregierung ja nichts mehr ändern. Danke, Monitor. Nächstes Mal bitte eine Betriebsanleitung beilegen, aus der hervogeht, wie man nicht nur schwafelt und sabbert, sondern auch was ändert.
Kommentar 46: Edgar Mayer schreibt am 19.05.2018, 11:54 Uhr :
Davon wurde in der Sendung überhaupt nicht hingewiesen..... ... keiner hat 416 € zum Leben zur Verfügung!! Von diesem Geld müssen ja auch noch die monatl. Stromrechnung bezahlt werden. Das sind in der Regel auch nochmal mind. 50€. Das geht nur wenn wir unser Essen am Lagerfeuer warm machen und bei Kerzenlicht verzehren.
Kommentar 45: Frank K. schreibt am 19.05.2018, 07:49 Uhr :
Da auch Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht, beim Sozialamt eine „lebenswürdige“ Austockung der Rente auf Hartz VI Niveau beantragen können, wird auch bei denen seit Jahren kräftig gespart. Flaschen liegen ja genug rum und für den „lebenswichtigen“ Militärhaushalt wird ja nun einmal mehr Geld gebraucht, schließlich steht ja der Russe fast vor der Tür.
Kommentar 44: Chris schreibt am 18.05.2018, 23:21 Uhr :
Die Politiker stopfen sich die Taschen voll und an den Ärmsten wird gespart... Widerlich! Hartz4 reicht nicht zum Leben!
Kommentar 43: Michael Spiegel schreibt am 18.05.2018, 21:20 Uhr :
Mein Kommentar heute 10:38 Die Kommentare hier werden vor Veröffentlichung gelesen. Von wem? Wohl nicht von der Redaktion, sonst hätte man sich nach Aktenzeichen zu Straftaten in Jobcentern sicher erkundigt. Als freie Pressevertreter
Kommentar 42: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 16:52 Uhr :
Zum Kommentar von "Yogi" , 17.05.2018, 09:10 Uhr: "Da brauch man sich nicht zu wundern, wenn die Leute Afd wählen" Rational nein, psychologisch, ja. Der Wunsch, den Schwindler abzustrafen kann so groß werden, dass man den noch größeren Schwindler wählt, wenn dieser nur verspricht den alten Schwindler tüchtig aufzumischen. Ein häufiger Grund für dem eigenem Bein zugefügten Schusswunden.
Kommentar 41: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 16:42 Uhr :
Zum Kommentar von "Frank Peters" , 17.05.2018, 10:08 Uhr: Die 416 sind nicht die durchschnittliche Ausgaben der 15% sonder entstehen aus diesen durch Kleinrechnen, sind also höher.
Kommentar 40: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 16:29 Uhr :
Zum Kommentar von "Peter Farrenkopf" , 17.05.2018, 17:28 Uhr: "Endlich, das Politmagazin MONITOR deckt auf, was niemand wusste." Ich weiss. Man neigt dazu zynisch zu werden, wenn einem die Wahrheit klar vor Augen liegt, aber die Lüge jahrein jahraus von Sie zu Sieg eilt. Das ist eine natürliche Reaktion, Anakin. "Ihr wollt doch auch nur auf dem Zug aufspringen, und Einschaltquote machen auf kosten der Arme" Man kann in die Köpfe der Menschen nicht hineinsehen und keine Hilfe zu erhalten, obwohl man sie benötigt kann frustrieren und aggressiv machen. Ich persönlich hatte bei der ganzen Jens Spahn Geschichte schon befürchtet, dass es endgültig in Gefühlsduseleit der Art "Er hätte das mitfühlender sagen müssen, aber Hartz reicht selbstverständlich" abdriftet. Dass jemand das "Selbstverständliche" hinterfragt, hat man nicht alle Tage. Und das im Fernsehen. Vielleicht sollte ich das doch mal gucken. Chapeau!
Kommentar 39: Dieter Sondergeld schreibt am 18.05.2018, 15:56 Uhr :
Die Menschenverachtung in diesem System ist unerträglich. Ich habe nach einer hohen Lebensleistung als hochqualifizierter Arbeitnehmer und betriebsbedingter Kündigung in einem schon fortgeschrittenem Alter und nachfolgenden unglaublichen Bemühungen aus dieser Lebenssituation heraus zu kommen über viele Jahre nur 349 Euro Grundsicherung bekommen. Davon müssen auch noch nicht unerhebliche feste Kosten getragen werden. Nur mein Selbstwertgefühl hat mich überleben lassen. Der Betroffenheitsgrad kann sehr unterschiedlich sein. Für Menschen wie mich war das dies größte Katastrophe meines Lebens und bleibt es bis zu meinem letztem Atemzug. Ich habe auch die Institutionen kennengelernt, die dafür geschaffen worden sind mir dabei zu helfen wieder im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und wurde nur enttäuscht, ja ich habe sogar noch zusätzliche Willkür erfahren müssen. Ich habe viele beweisbare Beispiele. Das alles führt dann auch zu einer sehr niedrigen Rente. Für was werde ich da bestraft?
Kommentar 38: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 15:40 Uhr :
Zum Kommentar von "Sabine Schönfelder" , heute, 11:29 Uhr: "Meine Güte, was war dies erneut wieder für ein Bericht?!" Ein sorgfältig recherchierter. "Wie viele Rentner in D. bekommen dies nicht mal als Rente und müssen davon ALLES bezahlen!?" Bekommt der Rentner weniger Rente als Hartz IV, so kann er diese vom Sozialamt aufstocken lassen. Der offizielle Name von Hartz IV ist "Grundsicherung für Erwerbsfähige", für Rentner gibt es ""Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit". Diese ist ebenso kleingerechnet, also ist das Mitgefühl für arme Rentner berechtigt. "Millionen, die noch aufstocken müssen, dafür aber 35-45 Jahre hart gearbeitet haben!!" Richtig, das kann man für einen Skandal halten. Und weiter?
Kommentar 37: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 15:19 Uhr :
Zum Kommentar von "Ein Steuerpflichtiger " , heute, 09:07 Uhr: "Es wäre mal interessant zu wissen was alles zu dem sogenannten Hartz-Geld gehört. Sind geldwerte Vorteile eingerechnet?" Ein möglicher Suchbegriff wäre etwa "Aufteilung der Regelbedarfe 2018".
Kommentar 36: Monika schreibt am 18.05.2018, 14:50 Uhr :
Eine Erhöhung von Hartz IV und menschenfreundlichere Sanktionen oder besser Abschaffung von Sanktionen würde ohnehin ca. 10 % weniger kosten, da diese über Verbrauchssteuern wieder eingenommen werden. Denn: Hartz IV Empfänger geben Geld aus und das zu Recht. Das würde dann echte Teilhabe ermöglichen und auch gesundes Essen. Nicht nur für Erwachsene, sondern auch Kinder, die entsetzlich leiden unter der verordneten Armut. Teile und herrsche. Funktioniert in Deutschland prima. Leider! Goethe hatte schon 1814 ein prima Gegenmittel dazu: „Entzwei und gebiete! Tüchtig Wort; Verein und leite! Bessrer Hort.“ Ich träume: von einem Generalstreik für Mindestlohn von 13€ und dem Regelsatz für Hartz IV berechnet wie von Frau Merkel bestätigt aus den unteren 20% der arbeitenden Bevölkerung, bei der die versteckte Armut nicht berücksichtigt wird. Getragen von vielen arbeitenden und nichtarbeitenden Menschen. Es sollte unser aller Anliegen sein, daß nicht nur 60% gut und gerne hier leben
Kommentar 35: ThorstenV schreibt am 18.05.2018, 14:04 Uhr :
Zum Kommentar von "Kesali" , heute, 09:45 Uhr: "Hartz 4 ist eine vorübergehende Leistung." Das ist falsch, Stichwort Langzeitarbeitslose. "Wer kann, soll arbeiten ..." Wo nehmen wir, für jeden der kann, den Arbeitgeber her, der das bezahlt? ".. und wer nicht mehr kann muss zum Sozialamt ..." Was man vom Sozialamt bekommt ist etwa genau so viel, wie Hartz.
Kommentar 34: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 13:25 Uhr :
Kommentar von "Claus Schramm // Rentner // im Oktober 69 Jahre alt // so alt wie die BRD" , heute, 10:59 Uhr: Mein Mitgefühl und meine Solidarität gehören Ihnen. Lassen Sie sich nichts gefallen und hauen Sie kräftig auf den Tisch, dass es nur so knallt. Ich wünsche Ihnen alle Kraft der Welt dafür, denn in DE gibt es "Geld wie Dreck", wie es einmal der überzeugte Christ und CDU-Generalsekretär Heiner Geissler ausdrückte. Niemand muss sich für den Wunsch nach einem menschenwürdigen Leben schämen.
Kommentar 33: hans lumper schreibt am 18.05.2018, 13:22 Uhr :
auch wenn dieser fakt der hartz 4 bezüge jetzt öffentlich geworden ist, wird sich nichts positives daraus ergeben. es wird wie sovieles totgschwiegen. man bedenke, dass die politiker nach wie vor ihre diäten im auge behalten müssen, sie würden sonst verhungern obwohl einigen eine gesund diät gut zu leibe stehen würde
Kommentar 32: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 13:05 Uhr :
@"Sabine Schönfelder" , heute, 11:29 Uhr: Sie verbreiten Fehlinformation und vergessen zu sagen, dass Miete und Heizkosten gedeckelt sind, in Dortmund z.B. 396€ Miete inkl. Nebenkosten ohne Heizung für einen Single. Für das Geld finden Sie in Dortmund so gut wie nix und müssen auch noch mit den Normalverdienern konkurrieren. Im Übrigen können Hartz4-Benachteiligte nichts dafür, wenn Rentner wenig Rente bekommen. Sie müssen hier nicht benachteiligte Gruppen gegeneinander ausspielen, das ist widerlich. Ausserdem hätte Ihr Beispielrentner wohl Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Auch der Verweis auf die Welt ist abwegig oder wir müssten auch die Einkommen der deutschen Oligarchen und Arbeitnehmer an die Zustände im z.B. Kongo anpassen. Wir leben in DE und haben laut Grundgesetz einen Anspruch auf Grundsicherung. Wer das abschaffen will, spielt mit Krieg in den Strassen. Offenbar haben Sie damit kein Problem oder Sie haben die Sache evtl. nur nicht zu Ende gedacht?
Kommentar 31: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:54 Uhr :
@ "carl maria schulte", heute, 10:39 Uhr: Ich befürchte, die Vorurteile im Volk der Dichter und Denker (auch hier im Forum) sind so extrem, dass sogar eine Kürzung der Sätze zu befürchten wäre, leider!
Kommentar 30: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:49 Uhr :
"Sabine Schönfelder" , heute, 11:29 Uhr: Sie verbreiten hier Fehlinformation und vergessen zu sagen, dass Miete und Heizkosten angemessen sein müssen, dadurch also gedeckelt sind, in Dortmund z.B. 396€ Miete inkl. Nebenkosten ohne Heizung für einen Single. Für das Geld finden Sie in Dortmund so gut wie nix und müssen auch noch mit den Normalverdienern konkurrieren. Nun raten Sie mal, welchen Mieter der Vermieter wohl nimmt? Im Übrigen können Hartz4-Benachteiligte nichts dafür, wenn Rentner wenig Rente bekommen. Sie müssen hier nicht benachteiligte Gruppen auch noch gegeneinander ausspielen, das ist widerlich. Ausserdem hätte Ihr Beispielrentner wohl Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Auch der Verweis auf die Welt ist wunderlich, denn wir leben hier in DE und haben laut Grundgesetz einen Anspruch auf Grundsicherung. Wer das abschaffen will, spielt damit, Krieg auf den Strassen zu entfachen. Offenbar haben Sie damit kein Problem oder haben Sie die Sache evtl. nicht zu Ende gedacht?
Kommentar 29: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:45 Uhr :
@"Michael Spiegel " , heute, 10:38 Uhr: Volle Zustimmung. Abseits der Höhe von 416€ ist das Willkürsystem das grosse Problem. Das ist staatlicher Terror (siehe duden.de), denn das JC hat ua. mit der Mitwirkungspflicht oder durch 'Auslegung' der Eingliederung jede Möglichkeit, Fehlverhalten zu konstruieren und dann zu kürzen oder die Leistungen ganz einzustellen. Bleibt abzuwarten, ob das BVerfG A... in der Hose hat, wenigstens die Sanktionen zu kippen, ich glaube aber nicht.
Kommentar 28: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:45 Uhr :
@"Schneider" , heute, 09:53 Uhr: Es ist üble Ablenkung, die Hartz4-Benachteiligten für zu geringe Löhne bei Arbeitnehmern verantwortlich zu machen. Ausserdem sind angeblich 'geldwerte Vorteile' in Wahrheit Nachteilsausgleiche, die es auch für geringverdienende Arbeitnehmer gibt, wie z.B. bei Beratungshilfe und Prozesskosten. Einen allgemeinen Rechtsschutz gibt es nicht, das ist Unsinn. Für ÖPNV stehen 34,66€ im Regelsatz, im VRR kostet das Sozialticket bereits 37,80€, siehe vrr.de. Es gibt keine Vorteile bei Miete, Krankenversicherung, allgemeine Versicherungen, Steuern, Heizung, Strom, Lebensmittel. Das ist grober Unfug, den Sie hier verbreiten.
Kommentar 27: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:43 Uhr :
@"Ein Steuerpflichtiger " , heute, 09:07 Uhr: Mit Ihrem Beispiel des regelmässig rauchenden, taxifahrenden Hartz4-Beziehers entlarven Sie sich selbst als Brandstifter, der hier einfach nur gegen Hartz4-Benachteiligte hetzen will.
Kommentar 26: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:43 Uhr :
@"Waldi von Weida" , 17.05.2018, 23:17 Uhr: Haben Sie denn immer noch nicht mitgekriegt, dass es IMMER schon, quasi seit Beginn der industriellen Revolution im 18.ten Jahrhundert, eine bestimmte Arbeitslosigkeit gab? Wachen Sie endlich auf! Ausserdem verliert niemand die Menschenwürde durch verfassungsgemässen Bezug einer Grundsicherung. So ein Quatsch.
Kommentar 25: WLohoff schreibt am 18.05.2018, 12:37 Uhr :
@"Conny Schmitt" , 17.05.2018, 22:30 Uhr: Ja, ich wundere mich auch, dass es nicht schon wesentlich mehr Ausschreitungen, Verletzte und mehr in den Jobcentern angesichts des durch die Jobcenter verbreiteten Terrors gibt. Selbst bei mir als jahrzehntelangem Pazifist sind aufgrund sich wiederholender Schikane schon heftigste Gewaltphantasien mit einer gehörigen Portion Wut gegen die Mitarbeiter der Jobcenter entstanden. Das schlimme daran ist, dass diese Phantasien von alleine in meinem Kopf entstanden sind und ich gar nichts dagegen machen konnte.
Kommentar 24: Michael Spiegel schreibt am 18.05.2018, 11:34 Uhr :
Die Kanzlerin lügt. An der EVS nehmen auch Rentner teil und nicht nur Arbeitnehmer. Meine Mutter nimmt sehr gerne die gut 100 Euro dafür, führt aber aus Bequemlichkeit einige Ausgaben nicht auf. Sie ist bestimmt nicht die Einzige.
Antwort von ThorstenV , geschrieben am 07.06.2018, 18:01 Uhr :
Die besondere Zusammensetzung der durch die EVS erfassten Haushalte ist ein weiteres Problem, das die Höhe der Regelbedarfe drückt und auch das "Rentneregelsatzproblem" ist schon seit Anbeginn, der Zeiten, d.h. seit es Hartz IV gibt bekannt, siehe etwa diese Darlegungen vom 28.09.2005 https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1374/
Kommentar 23: Sabine Schönfelder schreibt am 18.05.2018, 11:29 Uhr :
Meine Güte, was war dies erneut wieder für ein Bericht?! Zu dem Regelsatz kommt noch mind. die Miete und auch ein bestimmter Zusatzverdienst den ein H4-Bezieher behalten darf! Summaro ergibt das bei einem Single ein Haushaltsbudget um die 785,-€ die er vom Staate erhält. Wie viele Rentner in D. bekommen dies nicht mal als Rente und müssen davon ALLES bezahlen!? Millionen, die noch aufstocken müssen, dafür aber 35-45 Jahre hart gearbeitet haben!! Eine H4 Family mit zwei Kindern hat bei H4 ein Haushaltsbudget von knapp 2100,-€ !!!! Nirgends auf der Welt geht es Leuten, die nicht arbeiten, so gut wie in D. !!!
Kommentar 22: Claus Schramm // Rentner // im Oktober 69 Jahre alt // so alt wie die BRD schreibt am 18.05.2018, 10:59 Uhr :
Plötzlich lebte ich in extremer Armut. Katastrophal. Ausgeschlossen von der Gesellschaft. Ich lebe alleine und manchmal verlasse ich meine Wohnung 4 Tage nicht. Viele Lebensmittel, die ich mir früher kaufte, sehe ich mir heute nur an. Zu teuer. Jetzt leide ich unter Depressionen und immensen Schlafstörungen. Ich bin enttäuscht und sehr traurig. Als Kind spielte ich in Kriegsruinen und leistete mit meiner Hände Arbeit einen Beitrag zum Aufbau der BRD. Praktisch nie arbeitslos. Höchstens 10 Monate. Mehr als 20 Jahre selbständig. Kleinunternehmer. Keine Rente einbezahlt. Die letzten 15 Jahre bis zum Alter von 66 Jahren (schon 2 Jahre in Rente) für die bekannte Firma GO! Express & Logistigs Stuttgart GmbH. Scheinselbständig. Miete incl. Nebenkosten: 570 € /// Rente 480 € // Sozialamt 470 € // Somit verbleiben mir 380 €- also ca. 34 € weniger als Hartz IV // minus Telefon 15 € // Internet 15 € // Zusatzmedikamente 20 € // aufgrund von Monitor werde ich klagen. skyport006@gmail.com
Kommentar 21: Michael Spiegel schreibt am 18.05.2018, 10:51 Uhr :
Unsere Bundeskanzlerin lügt. Meine Mutter ist Rentnerin und nicht Arbeitnehmerin und nimmt an der EVS teil. Einige Ausgaben führt sie dabei aus Bequemlichkeit nicht auf. Die gut 100 Euro für ihre unvollständigen Angaben nimmt sie gern.
Kommentar 20: carl maria schulte schreibt am 18.05.2018, 10:39 Uhr :
beim LSG Darmstadt läuft mein eilverfahren zur erhöhung des regelsatzes/der grundsicherung mit antrag auf vorlage zum bundesverfassungsgericht prof. seel zB hatte ich vor seinem monitor-intervies dazu kontaktiert laut max uthoff (DIE ANSTALT, ZDF) müsste der regelsatz beim warenkorkmodell sogar über 700 euro liegen! politikerversagen auch hier! das volk muss jetzt ran: verfassungsversammlung der bürger gemäss ARTIKEL 146 GG ! stiftung dafür gründen... u.a. bedingungsloses grundeinkommen ins GG! siehe aktuelle diskussionen in D und Italien zB
Kommentar 19: Michael Spiegel schreibt am 18.05.2018, 10:38 Uhr :
Der Öffentlichkeit ist nur die Spitze des Eisbergs bekannt. Rechtswidriges Handeln und sogar aktenkundige Straftaten im Jobcenter zu Lasten von Antragstellern werden ignoriert und vertuscht. Aktenzeichen und Vorgänge können auf Nachfrage benannt werden. Leider fehlt es auch monitor am sprichwörtlichen "A... in der Hose". Aufgabe der "freien" Presse ist nicht das Zurückhalten von Informationen, um das das Volk ruhig zu halten!
Kommentar 18: Jonathan schreibt am 18.05.2018, 10:29 Uhr :
Zitat: "Kommentar von "Yogi" , 17.05.2018, 09:10 Uhr: Da brauch man sich nicht zu wundern, wenn die Leute Afd wählen" Ach, ist die AfD neuerdings gegen Hartz IV und für Erhöhungen der Regelsätze? Das ist ja etwas ganz Neues......
Kommentar 17: Schneider schreibt am 18.05.2018, 09:53 Uhr :
Es wird immer wieder darüber geschrieben dass das Hartz-Geld zu gering wäre. Doch sehr selten wird über einen „Einkommensunterschiede“ zwischen den Hartz-Empfängern und steuerpflichtige Arbeitnehmer gerechnet. Was ist mit den geldwerten Vorteilen welche Hartz-Empfänger gegenüber steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten? Sehr gerne möchte ich noch einmal eine Auflistung, einen Vergleich der Einnahmen zwischen einer vierköpfigen Hartz-Empfängerfamilie und einer steuerpflichtigen vierköpfigen Arbeitnehmerfamilie mit nur „einem“ Lohnempfänger (mit Durchschnittseinkommen) sehen. Eine Auflistung, in der auch wirklich alle geldwerten Vorteile der Hartz-Empfänger gegenüber der abgabenpflichtigen Arbeitnehmer gegenüber gestellt wurden, Miete, Krankenversicherung, allgemeine Versicherungen (z.B. Rechtschutz bei Anwalts- sowie Gerichtskosten usw.), Steuern, Heizung, Strom, Lebensmittel, öffentliche Verkehrsmittel und vieles mehr).
Antwort von ThorstenV , geschrieben am 07.06.2018, 17:47 Uhr :
Bitte die "geldwerten Vorteil" erst einmal beschreiben. Worin bestehen die denn für "Miete, Krankenversicherung, allgemeine Versicherungen (z.B. Rechtschutz bei Anwalts- sowie Gerichtskosten usw.), Steuern, Heizung, Strom, Lebensmittel, öffentliche Verkehrsmittel und vieles mehr)" Beispielsweise gibt es zwar Geld für Miete, soweit die Wohnung angemessen ist, aber diese Kosten sind deswegen schon von vorneherein nicht im Regelsatz berücksichtigt. Beispielsweise können Bedürftigte beim Amtsgericht Beratungshilfe in bestimmten Angelegenheiten erhalten, d. h. die Beratung durch einen Anwalt wird bezahlt. aber diese Leistung erhalten alle Bedürftigen, auch Arbeitnehmer. Es ist nur so, dass sich das Amtsgericht die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben sparen kann, weil diese ja durch das Jobcenter schon erfolgt ist. Auch diese Kosten fehlen folglich in der Regelbedarfsberechnung. Also bitte Einzelangaben, was gemeint ist.
Kommentar 16: Kesali schreibt am 18.05.2018, 09:45 Uhr :
Hartz 4 ist eine vorübergehende Leistung. Wer kann, soll arbeiten und wer nicht mehr kann muss zum Sozialamt oder, sollte er jemals gearbeitet haben, bekommt Rente. Wo ist das Problem?
Kommentar 15: Ein Steuerpflichtiger schreibt am 18.05.2018, 09:07 Uhr :
Es wäre mal interessant zu wissen was alles zu dem sogenannten Hartz-Geld gehört. Sind geldwerte Vorteile eingerechnet? Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer muss Geld für eine Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuern, Alterssicherung, Strom, Heizung, Kleidung, Lebensmittel, Miete, Haftpflichtversicherung, öffentlich rechtliche Verkehrsmittel und vieles mehr aus eigener Geldbörse zählen. Würde ein Hartz-Geld-Empfänger ein Gleiches an Gelder ausgeben müssen, wäre er nicht mehr lebensfähig. Wenn ich einkaufen fahre sehe ich immer wieder dem gepflegten Erscheinungsbild nach zu urteilen Menschen denen es finanziell nicht so gut geht, welche sich mit einem TAXI abholen lassen und rauchend auf das TAXI warten. Aber was mich total stört ist dass laut dem Bericht von Monitor unsere politischen Verantwortlichen uns mit dem Steuerfreibetrag „über den Tisch ziehen“ weil dieser am Hartz-Geld ausgerichtet ist.
Kommentar 14: Monika schreibt am 18.05.2018, 01:55 Uhr :
Es ist noch viel mehr, was unsere Regierung spart durch Hartz IV und dann erst recht noch durch die Altersgrundsicherung, es darf fast nichts behalten werden von dem, was ein Mensch vor dem "Bedarfsfall" erarbeitet und für Notfälle gespart hat oder vielleicht geerbt. Das Schonvermögen beträgt für Nochnichtrentner 150 € pro Lebensjahr und 750 € für Anschaffungen. Hat man das Renteneintrittsalter erreicht, gilt nur noch ein Schonvermögen von 2,600 € und sogar eine Sterbeversicherung muß dann aufgelöst werden. Ich empfinde das als Enteignung, als eiskalte Enteignung von Menschen, die viel gearbeitet haben und gespart und vorgesorgt, aber eben zu wenig verdient oder am falschen Ort gelebt oder nicht stark genug, um den Arbeitsstreß bis zum Schluß durchzustehen, haben vielleicht Kinder groß gezogen, Eltern gepflegt und dann eine schallende Ohrfeige zum Schluß. Der Hartz IV Satz ist viel zu niedrig, gesunde Ernährung schlecht möglich und nicht jeder Hartz IV Empfänger kann zur Tafel gehen
Antwort von ThorstenV , geschrieben am 05.06.2018, 15:21 Uhr :
Zum Kommentar von Monika 18.05.2018, 01:55 Uhr "Hat man das Renteneintrittsalter erreicht, gilt nur noch ein Schonvermögen von 2,600 € und sogar eine Sterbeversicherung muß dann aufgelöst werden." Der Betrag wurde auf 5.000 € angehoben und eine Sterbeversicherung sowie Beiträge hierfür sind jetzt berücksichtigungsfähig, wenn das Sozialamt sie für angemessen hält.
Kommentar 13: Waldi von Weida schreibt am 17.05.2018, 23:17 Uhr :
Aus meiner Sicht sollte es nicht darum gehen, den Regelsatz zu erhöhen, sondern darum, alles zu tun, um Hartz 4 - Empfängern die Möglichkeit einzuräumen, einer bezahlten Beschäftigung (Arbeit) nachgehen zu können. Und wenn das auf dem privatrechtlich geführten Arbeitsmarkt nicht möglich sein sollte, dann muss der Staat steuerfinanzierte Arbeitsplätze schaffen, damit den arbeitslosen Menschen ihre Würde zurück gegeben werden kann, die sie als Bittsteller für den Erhalt eines leistungslosen Einkommens sicher verloren haben dürften. Man bedenke, dass erst kürzlich ca. 2 Mio. der ebenfalls steuerfinanzierten MA im ÖD und damit auch ca. 2 Mio. Beamte eine leistungslose Aufstockung ihres monatl. Einkommens um mind. 175 € und damit rd. 700 Mio. € monatlich bzw. rd. 8,4 Milliarden mehr Steuerausgaben "erkämpft" haben. Also dürfte es auch möglich sein den Regelsatz für steuerfinanzierte Beschäftigung auf eine angemessene Höhe anzuheben. Geld ist da und Arbeit ebenfalls, packen wirs an.
Kommentar 12: MGH schreibt am 17.05.2018, 22:37 Uhr :
Mit Hartz IV kann man nicht Menschenwürdig leben das ist echt erschreckend der Satz sollte um 200,- Euro angehoben werden. Steuergelder sollten für am Existenzminimum lebende Menschen ausgeben werden.nicht für unnütze Sachen wie neue Brunnen. Deutsche Bürger in der Arbeitssuche mehr unterstützen. Rentenbeiträge nicht mehr verteuern müssen. Altersarmut schützen. Genauso sollte der Mindestlohn auf mindestens 13 Euro angehoben werden. Es gibt so viele Sachen die verbessert werden müssen.
Kommentar 11: Conny Schmitt schreibt am 17.05.2018, 22:30 Uhr :
Eben den Bericht gesehen, überlebe seit Jahren mit diesem Regelsatz. Erst Hartz, seit drei Jahren Rente plus Grundsicherung. Es ist zu wenig, selbst der Laptop ist ne Spende . . wie das Essen (Tafel). Sozialstaat ist tot. Nur Menschen, die noch sozial handeln ist es zu verdanken, daß es noch keine bürgerkriegsähnliche Zustände hier gibt (und dem Zermürben auf der Arge). Hauptsache, die Wirtschaft boomt . . de Zahlen stimmen, sind wichtiger als Menschen. Jedenfalls der Regierung.
Kommentar 10: WLohoff schreibt am 17.05.2018, 22:26 Uhr :
In dem Beitrag wurde leider nicht gesagt, dass diese heruntergerechnete Grundsicherung auch für arme Altersrentner, Erwerbsgeminderte und Leute in der Sozialhilfe gilt, also auch für alte Menschen, chronisch und schwer Kranke. Dies ist wichtig zu erwähnen, da es für die 'faulen Hartzer' ja wenig Verständnis im Land der Dichter und Denker gibt. Wichtig auch zu erwähnen, dass die ursprünglich in 2005 von Peter Hartz vorgeschlagene Höhe bei 500 Eu lag! Es ist auch zu erwähnen, dass nicht nur Merkel lügt und blockt, sondern auch die gesamte Nomenklatura und Mehrheit der Mitglieder der sogenannten 'SPD'. Das ist auch der Grund, warum ich dieser Partei von ganzem Herzen den Weg in die Bedeutungslosigkeit wünsche, sie ist ja auf dem besten Wege dahin.
Kommentar 9: Bruno Schillinger-Safob schreibt am 17.05.2018, 22:15 Uhr :
Ist es endlich so ernst, dass nach Jahren dieses Sozialbetruges nun offen darüber berichtet werden darf? Denn diese Betrug ist seit Jahren bekannt und auch das Hartz IV das "absolute Existenzminimum" (BVerfG) ist, der aber durch Sanktionen trotzdem noch weiter reduziert wird. Hartz IV hatte vor Beginn die Basis von runden 600,- wurde aber durch CDU/CSU/FDP auf 345,- runtergedrückt. Die FDP hat dann aber doch gegen das Hartz IVerbrechen gestimmt, weil denen die 345,- noch zu hoch waren. Die Intelligenz der Abgeordneten bewies damals ein SPD Abgeordneter der behauptete, dass "345,- €/WOCHE sind doch ausreichend". Hier in der Gegend geriert sich so ein "JA Hartz IV MdL (ex)" nun als "Helfer" und ist nun Vorsitzender der Tafel Emmendingen. Übrigens, statt Anträge auszufüllen, sollte man die Jobcenter massiv an ihre Beratungspflicht nach SGB erinnern. Und wenn diese nicht durchgeführt wird, Strafanzeige erstatten. Am Ende kann nur die direkte Konfrontation mit den Politikern helfen!
Kommentar 8: Ralf Paul schreibt am 17.05.2018, 21:20 Uhr :
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe leider schon viele Jahre Hartz 4. Das Geld reicht hinten und vorne nicht sodass ich noch nicht einmal einen voll funktionierenden Herd. Ich habe über viele Jahre Petitionen geschrieben die aber immer abgelehnt werden da sie immer zu alten Petitionen geschoben werden. Vor fast 3 Jahren ist meine Frau gestorben, seit den bekomme ich eine kleine Witwerrente und muss aufstocken. Vor fast einem Jahr reichte ich wieder eine Petition ein weil die Rente komplett angerechnet wird. Keine Freibeträge werden angerechnet. Diese Petition wird absichtlich nicht bearbeitet. Ich bekam nur ein Schreiben das die Petition im Moment nicht bearbeitet werden kann. Dieses ist schon ein halbes Jahr her. Die Regierung rechnet Hartz 4 nicht nur klein sondern hindert auch jeden etwas da gegen zu unternehmen!
Kommentar 7: Peter Farrenkopf schreibt am 17.05.2018, 17:28 Uhr :
Endlich, das Politmagazin MONITOR deckt auf, was niemand wusste. Die Hartz4 Regelsätze sind Menschenunwürdig und entsprechen in der höhe nicht dem was eigentlich sein müsste. .. Ihr wollt doch auch nur auf dem Zug aufspringen, und Einschaltquote machen auf kosten der Armen.. Schöne Doppelmoral nennt man sowas. Journalistischer Müll in HD auf kosten der Steuerzahler ist das. Pfui. !
Kommentar 6: Lydia Schröder schreibt am 17.05.2018, 17:22 Uhr :
Sehr geehrte Malina Dalin, die Frau Merkel braucht doch Geld die Familiennachzug ermöglich. Sie braucht neuen Sklaven, aber werden sie bei uns als Sklaven arbeiten das ist Fraglich?
Kommentar 5: Malina Dalin schreibt am 17.05.2018, 14:21 Uhr :
Schlimmer geht immer. Ich hatte eine Zeit paar Euros Harz lV zu meiner Erwerbsminderungsrente bekommen und wegen den paar euros habe ich viele Nerven verloren. In meinem Fall wurden nur Fehler gemacht. X mal die Bescheiden geändert. Dann sollte ich was zurückzahlen, was ich heute noch mache. Ich stelle mir immer eine Frage...geht Fr. Merkel auch hungrig ins Bett? Und nicht nur das. Macht sie auch Diät tagelang weil das bisschen Geld nicht reicht bis zum Ende des Monats . Man kommt garnicht raus aus der Erwerbslosigkeit wegen Krankheit, weil man ums überleben kämpfen muss und dadurch wird man noch kranker. Hunger...Angst....Keine soziale Kontakte. Schämen sie sich, Fr. Märkel... Menschenwürde ist für sie anscheindend ein Fremdwort ....
Kommentar 4: Michael Lindemann schreibt am 17.05.2018, 11:09 Uhr :
Der Namensgeber Peter Hartz wollte damals einen Regelsatz von 511 Euro und die Übernahme der tatsächlichen Warmmiete. Würde man den Regelbedarf dagegen wieder wie vor 1995 anhand des Warenkorbes berechnen, in dem alles enthalten ist, was der Mensch zum Leben BRAUCHT, beliefe sich der Regelbedarf sogar auf 730 Euro. Die genannten 571 Euro würde es den Ärmsten in diesem Land erlauben, vernünftig zu leben und man würde vielen den Gang zur Tafel ersparen. Auch sollte man die kommunale Höhe der angemessenen Warmmiete deutlich anheben. Man braucht nicht auf sozialen Wohnungsbau warten, wenn man stattdessen die Mieten bezahlt, die auf dem Wohnungsmarkt vorhanden sind. Denn auch die angemessene Warmmiete ist in meinen Augen unrealistisch niedrig. PS: Herr Hubertus Heil möchte HartzIV menschenwürdiger gestalten bzw. sogar abschaffen. Vielleicht sieht er diese Monitor-Folge und läßt danach Taten sprechen.
Kommentar 3: Frank Peters schreibt am 17.05.2018, 10:08 Uhr :
Wenn die einkommensschwächsten 15% der Bevölkerung im Durchschnitt 416 WUR ausgeben und die einkommensschwächsten 20% dagegen 571 EUR, dann beträgt die durchschnittliche Ausgabe der herausgerechneten 5% (von 15,01 bis 20,00%) mathematisch 1.036 EUR. Sonst kommt man nicht auf 571 EUR im Durchschnitt. Ist das realistisch, wenn man bedenkt, das ja bestimmte Ausgaben herausgerechnet werden (Wie Miete und besondere Anschaffungen). Aber vielleicht mache ich ja auch einen Denkfehler, der ich habe keine Mathematik Studium.