Pressemeldung vom 17.05.2018

Bundesregierung spart jährlich 25 Milliarden durch Herunterrechnen der Hartz IV-Sätze

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Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet – mit weitreichenden Folgen auch für Rentner und Einkommenssteuerzahler.  Nach Berechnungen des ARD-Politmagazins MONITOR spart sie damit insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr.

Hartz IV

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet.

Der Regelsatz für erwachsene Hartz IV-Empfänger beträgt 416 Euro im Monat. Ein Betrag, der den wenigsten Empfängern auch „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ ermöglicht, wie es das Bundesverfassungsgericht eigentlich fordert. „Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall“, kritisiert der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, die Höhe des Regelsatzes. Viele Sozialexperten in Deutschland sehen das genauso.

Dass der Satz so niedrig ist, hat einen Grund: Das Vorgehen der Bundesregierung. Ursprünglich galten als Grundlage für die Hartz IV-Sätze die Ausgaben der einkommensschwächsten 20% der Gesellschaft. Eine Zahl, auf die sich auch die Bundeskanzlerin noch in diesem Jahr öffentlich bezog. Danach käme man auf einen Regelsatz von 571 Euro monatlich. Allerdings wurde die Berechnungsgrundlage schon 2011 verändert: Statt der unteren 20 % gelten heute nur noch die Ausgaben der unteren 15 % der Bevölkerung als Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes für Erwachsene. Außerdem werden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betrifft vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststättenbesuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld am Ende tatsächlich dafür ausgegeben wird oder nicht.

Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“. Gegenüber MONITOR macht sie zudem eine erstaunliche Aussage. Demnach müssten nicht „alle zur Verfügung stehenden Daten vollständig verwendet werden“, die bei der Erhebung gewonnen werden.

Dr. Irene Becker ist Expertin für Verteilungsforschung. Sie nennt das Vorgehen der Bundesregierung „methodisch unsauber“. Das Ziel, das Existenzminimum zu errechnen, werde durch die Kürzungen systematisch unterlaufen. Auch weil so genannte „verdeckt Arme“ bei den Berechnungen nicht herausgerechnet werden. „Verdeckt Arme“ sind Menschen, die eigentlich ein Anrecht auf Sozialleistungen haben, aber keine beantragen. Das sind immerhin 40% aller Menschen, die derartige Ansprüche geltend machen könnten. Durch solche Rechentricks werde der Regelbedarf weiter abgesenkt.

Insgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz IV-Empfänger und Rentner auf rund 10 Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. Die Bundesregierung räumt dazu gegenüber MONITOR ein, die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums sei „nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens – sie muss politisch beantwortet werden.“

Sozialexperten wie Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz vermuten hinter dem Vorgehen der Bundesregierung noch einen anderen Grund: drohende Einbußen bei der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, leitet sich nämlich aus dem Hartz IV-Satz ab. Dementsprechend würde sich der Freibetrag bei jedem Einkommensteuerpflichtigen schlagartig deutlich erhöhen: 155 Euro monatlich mehr Hartz IV hießen 1.860 Euro pro Jahr mehr Freibetrag für jeden Steuerzahler. Der Fiskus würde nach MONITOR-Berechnungen dadurch 15 Mrd. Euro pro Jahr verlieren. Prof. Stefan Sell hält dies für den zentralen Grund, „warum die Politik eine Anhebung der Hartz IV-Sätze scheut wie der Teufel das Weihwasser“.

Stand: 17.05.2018, 06:00 Uhr

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85 Kommentare

  • 85 Alexander Schröpfer 19.02.2020, 12:30 Uhr

    Fortsetzung des vorherigen Kommentars: Ein Text ans Gericht, mit dem Inhalt, ich will meine unveräußerlichen Grundrechte gewährleistet wissen, ich fordere sie ein. Sie als unabhängiger grundgesetz- und verfassungstreuer Richter, sind in der Lage für die Gewährleistung zu sorgen, ist weder unzumutbar noch unmöglich. Sprechenden/ schreibenden Menschen kann geholfen werden. Das keine 80 Millionen Grundrechtsgewährleistungsklagen dort liegen, scheint es wohl kaum Opfer zu geben. [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]

  • 84 Alexander Schröpfer 19.02.2020, 12:29 Uhr

    Ich wage mal den Pressesprecher des Bundessozialgerichts zu zitieren: "Alles, was hier ankommt wird gelesen und zur Kenntnis genommen, wir können aber nur dann über Dinge Urteilen und etwas klar stellen, wenn es überhaupt bei uns ankommt." Und was ist ein deutlicheres Indiz dafür, kein Einzelfall zu sein, als ein laufendes AZ mit einer 6 stelligen Nummer! Solange, wie bei Betroffenen aus Angst, Bequemlichkeit oder wg. "es lohnt sich ja doch nicht" schon auf den ersten Schritt des Weges verzichtet wird, verändert sich nur ganz wenig und selbst aufopfernde "Lobbyisten" haben dann keine "vorzeigbaren gleichen Fälle" um eben "System" dahinter nachzuweisen. Eine kritische Masse in der BRD ist bei 15.000 Betroffenen erreicht. Wer diese nicht hin bekommt, zählt üblich, sofern das Problem nicht absoluten Seltenheitswert hat, nicht einmal als ernst zu nehmende Minderheit. Weiter im weiteren Kommentar

  • 83 Kriedel,Frank 18.02.2020, 10:20 Uhr

    Es ist eine Politik der Schande und Unehrenhaftigkeit der Merkelregierung gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung und zeigt uns Deutschen,welchen Stellenwert die Menschen,die für Deutschland arbeiten und dann in diese Notlage geraten,haben! Es ist das Geld,welches Merkel verwendet,um großzügig Wirtschaftsmigranten zu finanzieren und in der ganzen Welt zu verteilen,damit es kein Deutscher bekommt

  • 82 Werner Kulka 16.12.2019, 11:39 Uhr

    Nicht nur durch herunterrechnen, sondern auch durch die oft rechtswidrigen Sanktionen, und nicht zu vergessen, die Anrechnung von Zuwendungen jeglicher Art.

  • 81 Claudia Letz 09.12.2019, 12:16 Uhr

    Genauso geht es aber den meisten Leiharbeitern und Menschen in Billig-Lohn-Jobs. Da reicht das Geld auch nicht für ein würdevolles Leben. Und die Unsicherheit ob man diese Arbeit morgen noch hat oder nicht selbst beim Arbeitsamt mit aufstockend Hartz (weil das Arbeitslosengeld nicht austeicht) vorstellig werden muss, trägt auch nicht wirklich zur physischen und psychischen Gesundheit bei. Überwiegend befristete Arbeitsverhältnisse tun ein Übriges. Und obwohl man nun bis 67 arbeiten darf ist man doch ab spätestens 50 fast nicht mehr vermittelbar....

  • 80 Christian 09.12.2019, 11:48 Uhr

    Man muß hierbei aber auch erwähnen, das gerade die untere Soziale Schicht sich jahrelang nicht an Wahlen beteiligt hat. Man hätte durchaus die Situation verändern können.

    • Gabi 03.01.2020, 02:09 Uhr

      Weshalb bezeichnen Sie Hartz4-Empfänger u. Rentner, um die geht es hier ja, pauschal als Soziale- Unterschicht? Das ist höchstgradig diskriminierend!

  • 79 Anonym 09.12.2019, 09:43 Uhr

    Ich finde es beschäment, wie von Regierungsseite getrickst wird und ebenso beschäment wie die Opposition hier ihren Shop NICHT macht.

  • 78 Rene 09.12.2019, 06:43 Uhr

    Naja die Wirtschafts Flüchtlinge die zu uns kommen und nicht arbeiten wollen ,wollen ja auch von was leben.

  • 77 Breuer 13.11.2019, 20:59 Uhr

    Was wir noch selber vom Lebensunterhalt zahlen müssen ist Strom . Anziezachen . Lebensmittel. Und so weiter . und man muss immer überlegen was man holt und nicht holt

  • 76 Uwe Egon Obertowski 12.11.2019, 14:19 Uhr

    Es überrascht mich in keiner Weise. Für mich ist jeder Politiker ein Krimineller, sofern nicht dem Gemeinwohl gedient wird. Bei Wahlen behalte ich meine Stimme. [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]

  • 73 Ein Steuerzahler aus NRW 17.11.2018, 15:33 Uhr

    Ich hoffe das man bei Hartz V, um die Weiterentwicklung mal so zu nenne, endlich mal dafür sorgt, das die Leistungsempfänger mal wieder Arbeiten müssen. D.H. - Abschaffung allen Schonvermögens, Wohneigentum geht an den Staat und wird zur Deckung der Kosten verwendet. - 100% Sanktion schon ab Leistungsbezug - Erfassung aller Zuflüsse seit dem Eintritt ins Arbeitsleben. Davon wird der Mindestfreibetrages / der üblichen Hartz IV Satzes abgezogen und das was Übrig bleibt auf den 30% Luxus-Aufschlag angerechnet. Sinn ist, der der immer "Party" gemacht hat soll nicht besser gestellt sein als der der Vermögen geschaffen hat. - Einbeziehung aller Renten, alles was zu einer Rente über der Sozialrente führt ist ab zu schmelzen. - bei Klagen von Hilfeempfänger sind im voraus die Kosten zu entrichten um Klagehansel zu bändigen. Rechtsschutzversicherungen im SGB II Bereich werden untersagt. - Beschränkung der Gesundheitsversorgung auf Notfallmedizin. - Schulbesuch wird begrenzt auf Hauptschule.

    • Gabriele Lorber 21.12.2018, 09:10 Uhr

      Ich bin ja dafür, dass endlich alle "Leistungsträger " unter sich bleiben. Also meine Herrschaften, alle auf eine Insel und Sie´sehen mal zu wie Sie alleine klar kommen.

    • Anonym 16.10.2019, 09:26 Uhr

      Warum nicht gleich "Rübe ab"?

    • Ein Steuerzahler aus H. 16.11.2019, 16:16 Uhr

      Ist das jetzt sarkastisch gemeint oder war das ihr Ernst?

    • Sunny 22.11.2019, 04:17 Uhr

      Wow! So ein asozialer Kommentar... Ganz ohne anstößge Worte ein Hassposting. Alle Achtung!

  • 72 brigitte 14.11.2018, 14:00 Uhr

    ja wenn man den Regelsatz bekommen würde,der ist allerdings bei verheirateten noch niedrieger denn dann wird nur 374 Euro als Regelsatz gerechnet und leisten kann man sich wirklich nichts unternehmen und schlimm ist es ,wenn man kinder immer nein sagen muss ich hab auch gearbeitet ,fünf kinder gross gezogen und jetzt muss ich sogar bei meinen Enkelkinder sagen,Oma kann das nicht ist schon traurig

  • 71 Ilona 11.11.2018, 20:54 Uhr

    Von den bisschen Geld kann man nicht leben und nicht sterben, zu Weihnachten keine Geschenke für die Kinder und Enkel machen, und kein schönes Essen... man kann ja nicht mal was zurück legen wenn mal die Waschmaschiene oder so kaputt geht und eine zusätzliche Altersversorgung ist auch nicht drin...es ist schon traurig das für alles Geld da ist und für den der es wirklich braucht wird es immer weniger...

  • 70 Anonym 11.11.2018, 20:54 Uhr

    Dieser Kommentar wurde mehrfach abgegeben und daher an dieser Stelle gesperrt. (die Redaktion)

  • 69 Saskia 08.11.2018, 08:11 Uhr

    Elendige Verbrecher, nimmersatte, widerliche Ratten entscheiden sowas. Aber bei ihren schäbigen, in keinster Weise gerechtfertigten Scheißdiäten wird niemals zu wenig berechnet! Bespucken könnte ich sie alle und das ist noch das netteste, was ich mit ihnen machen würde!

    • Sunny 22.11.2019, 04:20 Uhr

      Richtig! Würde ich auch machen. Falls ich solche Asozildemokraten wie Müntefering oder Schröder treffen sollte, würde ich ihnen vor die Füße spucken!

  • 68 JensBerlin 07.11.2018, 08:55 Uhr

    90% Zwangsabgaben.. kenne Aufstocker Patchwork Familien mit 5 Kindern, wo der Mann selbständig ist und beim Jobcenter sind sie so wie verheiratet und beim Finanzamt Junggeselle Stkl. 1 mit Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, IHK Zwangsabgaben, Kindergeld abgezogen, Unterhaltszahlungen, ... zum Schluß kommt noch das Jobcenter was fast gar nichts an Auslagen anerkennt und die noch über extra Unternehmensberater vom JC reich rechnet

  • 67 Hartschen 06.10.2018, 10:15 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, im Bezug zu Absatz 3 "Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“ …, geht es hierbei darum, noch nicht einmal dieses durch Richter zugestanden wird, nachdem öffentliche Angestellte und Beamte sich anschließen, gegen die Schutzgesetze vorgehen und kann mir nicht angelastet werden, da diese sich nicht an ständige Rechtsprechung gültige, aktuelle Rechtsnormen halten. u.a. vor Landgericht Duisburg (5 Klagen gegen Richterin SG Duisburg) Leistungssachbearbeiter/innen Jobcenter Kreis Wesel, Geschäftsführer Jobcenter Kreis Wesel, Landgericht Kleve, Leistungssachbearbeiter/innen Jobcenter Kreis Wesel, Gerichtsvollzieherin, Richterin Landgericht), Landgericht Essen (4 Klagen Richter LSG Essen, Land NRW, Richter Arbeitsgericht Essen) Landgericht Karlsruhe (2 Richter (3) Bundesverfassungsgericht), in Ermangelung von Klärung.

  • 66 Larry Scott 20.09.2018, 07:42 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 65 ThorstenV 05.06.2018, 11:52 Uhr

    Zum Kommentar von "andreas#7918" , 25.05.2018, 12:54 Uhr: "Es bleibt abzuwarten, ob die zutreffend als solche bezeichneten ”Rechentricks” innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums liegen oder ob die Hilfeleistungen gerade deshalb ”offenkundig unzureichend” zur Existenzsicherung sind." Das wissen wir bereits, siehe Bundesverfassungsgericht 1 BvL 10/12 vom 23.07.2014. Das muss man sehr genau und ganz lesen, denn dort steht zwar "... muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein ..." aber eben nur "begründbar sein", nicht "begründet werden". Ich versuche trotzdem ein tl;dr Der Gesetzgeber darf alles rausstreichen und muss nichts begründen, denn es könnte ja im Einzelfall doch irgendwie reichen und nur darauf kommt es an.

  • 64 Anonym 05.06.2018, 10:53 Uhr

    Zum Kommentar von "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: "Wie beim Thema Hartz IV: Aufregen, abregen - und mit erleichtertem Gewissen ab ins Bett." Die Aufgabe des Journalismus ist, die Dinge richtig darzustellen, soweit das mit den gegebenen Mitteln möglich ist. Was der Bürger mit dieser Information macht, ist letztlich ihm überlassen. Hier ist der Ausgangspunkt die Antwort der Bundeskanzlerin auf die Frage eines Journalisten. Der Beitrag spürt dem nach, ob wirklich alles so einwandfrei geregelt ist, wie die Antwort suggeriert. Das ist klassische journalistische Arbeit. "... Sollen die gierigen politischen Aasgeier die kompletten Hartz-IV-Almosen rauben und das Geld solange fressen, bis sie platzen." Sie platzen aber nicht.

    • Anderson Morris 03.09.2018, 21:04 Uhr

      Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 63 ThorstenV 05.06.2018, 09:20 Uhr

    Zum Kommentar von "Martin K." , 22.05.2018, 15:23 Uhr: Der Gesetzgeber nimmt nicht einfach die Werte der EVS, sondern er wählt, was er für "regelbedarfsrelevant" hält, siehe Bundestagsdrucksache 17/ 3404.

  • 62 vielendank 30.05.2018, 17:53 Uhr

    dafür dass dank der ROT/GRÜN Regierung unter Schröder dass wir heute in "D" weit über 6.000.000 Menschen haben die von Ihrem Einkommen (trotz mehrerer Arbeitsstellen!) nicht leben können bzw. am Existenzminimum vegetieren! Vielen dank der Regierung Schröder und die nachfolgenden Regierungen (GROKO) dass die oberen 10.000 sogenannte CEO´s und deren Lakaien (siehe VW, Daimler, BMW) die für Ihre Unfähigkeit und Korruption absolut keine Verantwortung tragen bzw. belangt werden sich den A.... mit Millionen Vollstopfen während ein Schwarzfahrer im ÖNVK für 2,00Euro oder GEZ Nichtzahler gleich eingebuchtet wird! Vielen Dank dass südlichen Länder durch Lohndumping in "D" den Garaus (Griechenland, Portugal, Spanien, Italien usw.) gemacht wurde und wird! Vielen Dank für die aufgeblasenen EU-OST-Erweiterung dass gerade in den südlichen Länder Massenarbeitslosigkeit geschaffen hat! Mit Steuergelder der Mitgliedstaten wurde der Osten-EU bezuschusst und Arbeitsplätze im Süden EU vernichtet!

  • 61 WLohoff 30.05.2018, 15:13 Uhr

    zu "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: Ich kann Ihre Wut und Betroffenheit sehr gut nachvollziehen und ich selbst wundere mich schon lange, dass es nicht viel mehr Gewalt gegen Jobcenter und deren Mitarbeiter oder andere H4 Befürworter gibt. Aber H4 findet gewaltige Zustimmung gerade in einer grossen, bürgerlichen Mitte dieser Gesellschaft, weswegen ich hier auch von einer extremistischen Mitte spreche. Das zeigen auch viele Kommentare hier im Forum . Denn was anderes als extremistisch ist es, das streichen des Existenzminimums bis auf Null zu dulden und richtig zu finden? Dies ist auch nichts anderes als Staatsterror, denn Terror ist laut duden.de die "[systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken ... , Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]". Es dürfte danach unstrittig sein, dass eine Kürzung des Existenzminimums pure Gewalt des Staates ist. Insofern können wir auch ein wenig dankbar sein, wenn wenigstens Monitor noch derartige Aufklärung betreibt.

  • 60 Raymund Schoen 28.05.2018, 20:28 Uhr

    Noch weitere Parameter, die die Bemessungsgrundlage für Hartz IV und die davon abhängenden Lohnsteuerfreibeträge seit Jahrzehnten drücken: 1) von 1992 bis 2002 sank die reale Lohnkaufkraft (verglichen mit dem Bruttoinlandsprodukt) um 18 % ! 2) Das war in den unteren Lohngruppen noch viel krasser. Fratscher: ("Verteilungskampf") weist nach, dass die Löhne für handelbaren Dienstleistungen bis zu 16 % an Kaufkraft verloren haben. Und die werden dann auch als Bemessungsgrundlage für Hartz IV und Lohnsteuerfreibetrag genommen. 3) Von 2003 bis 2011 wirkte sich Hartz IV ja schon drastisch lohnsenkend im Niedriglohnsektor aus, also noch mal Hartz IV ab 2011 gedrückt. - Das sollten die befragten Wissenschfatler mal in Euro pro Kopf und Monat umrechnen, damit jedes Hartz IV- Opfer und jeder Lohnabhängige weiss, um wieviel er in den letzten Jahren und Monat für Monat beschissen wird. Die Oberklasse weiss schon, wem sie in CDU/CSU/FDP welche Millionen spendet.

  • 59 Lothar Morgenstern 28.05.2018, 15:34 Uhr

    Ich bin froh dass ich alg 2 bekomme. Kann damit existieren...am leben teilhaben ..wie früher als ich noch gearbeitet habe..nee das geht nicht. Es wäre schön wenn ich persönlich Frau Merkel oder Herr Spahn oder einen anderen verantwortlichen Politiker treffen würde. O ja...ich hätte da schon einige Ideen. Na ja wenn ich daran denke Frau Merkel ..nach ihrer Dienstzeit sind sie ja Privatperson . Das ist schön..

  • 58 WLohoff 25.05.2018, 13:22 Uhr

    zum Kommentar von "andreas#7918", 24.05.2018, 18:25 Uhr: Was mir immer wieder, auch im Beschluss des BVerfG, auffällt, ist eine altertümliche Sprache, die mich an Zeiten erinnert, als eine "Fürsorge" noch eine freiwillige "Wohltat" war, damit es Sonntags morgens in der Kirche nicht allzusehr nach Proleten stinkt und sich Bürgertum und Adel mit Wohltaten vermeintlich von der Hölle freikaufen können. Wir sollten moderne Begriffe wie "finanzielle Teilhabe" anstatt "sozialstaatliche Fürsorge" oder "einkommensbenachteiligter" anstatt "mittelloser" Bürger sagen. Das trifft auch den Sachverhalt besser. Nie verstanden habe ich, warum H4-Bezieher "sozial abgehängt" sein sollen. Einige habe sicher soziale Probleme, genauso wie Investmentbanker, Altkanzler ... aber sicher nicht pauschal alle. Richtig ist vielmehr, dass H4-Bezieher bewusst finanziell/monetär benachteiligt werden und dadurch vielfältiger Einschränkungen bis in die Pflege von sozialen Kontakten ausgesetzt sind.

    • ThorstenV 05.06.2018, 17:58 Uhr

      "Was mir immer wieder, auch im Beschluss des BVerfG, auffällt, ..." Es gibt zum Beispiel die Unterscheidung in Grundsicherung für Erwerbsfähige (vulgo Hartz IV) und für Erwerbsunfähige (vulgo Sozialhilfe für Alte und Behinderte). Das heisst aber, die Hartz IV Bezieher sind zu einer Erwerbsarbeit fähig, im Gegensatz zu den Erwerbsunfähigen, die wegen Alter oder Behinderung nicht können. Wenn die Hartz IV Leute aber fähig sind, dann kann es ja nur am fehlenden Willen liegen. Kurz: sie sind faul. Hier ist also das Vorurteil unterschwellig schon in der Sprache fixiert. Tatsächlich ist es natürlich so, dass auch die angeblich "Fähigen" unfähig sind, eine Arbeit gegen Geld auszuüben, nämlich weil ihnen keiner eine gibt. Die Unterscheidung besteht also gar nicht in "fähig oder nicht", sondern im Grund für die Unfähigkeit, nämlich persönlicher oder gesellschaftlicher Art. Wer nun meint, "auf sowas fällt doch keiner rein", lese 1 BvR 1840/07 vom 07.11.2007, Randnummer 20.

  • 57 andreas#7918 25.05.2018, 12:54 Uhr

    Zu guter Letzt: Es bleibt abzuwarten, ob die zutreffend als solche bezeichneten ”Rechentricks” innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums liegen oder ob die Hilfeleistungen gerade deshalb ”offenkundig unzureichend” zur Existenzsicherung sind. Schließlich hat das BVerfG bereits mit Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 (= BVerfGE 125, 175 - 260) festgestellt, dass die damaligen Regelsätze verfassungswidrig waren. Nach dieser Entscheidung muss der Gesetzgeber ein zur Bemessung des Existenzminimums taugliches Berechnungsverfahren wählen und die eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offenlegen.

    • Michael 22.06.2018, 06:02 Uhr

      ...und genau an diesem politischen Willen scheitert es. Die Rechnung, wer arbeitet braucht keine Sozialleistungen, geht aufgrund des Mindestlohns auch nicht mehr auf, weil viele derer, die wirklich einen Arbeitsplatz "ergattern" konnten, noch zusätzlich beim JobCenter aufstocken müssen. Es ist ein Armutszeugnis des Staates, der ständig auf´s Neue beweist, wie uninteressant die sozial Schwachen für ihn sind. Nur wählen, ja, das soll er. Und die Politiker in Berlin träumen doch tatsächlich immer noch davon, dass der Deliquent gefälligst seinen eigenen Henker zu wählen hat. Wie dreist!

  • 56 Anonym 25.05.2018, 12:28 Uhr

    zu "Kurt K." , 22.05.2018, 23:42 Uhr: Ich kann Ihre Wut und Betroffenheit sehr gut nachvollziehen und ich selbst wundere mich schon lange, dass es nicht viel mehr Gewalt gegen Jobcenter und deren Mitarbeiter oder andere H4 Befürworter gibt. Aber H4 findet gewaltige Zustimmung gerade in einer grossen, bürgerlichen Mitte dieser Gesellschaft, weswegen ich hier auch von einer extremistischen Mitte spreche. Das zeigen auch viele Kommentare im Forum hier. Denn was anderes als extremistisch ist es, das streichen des Existenzminimums bis auf Null zu dulden und richtig zu finden? Dies ist auch nichts anderes als Staatsterror, denn Terror ist laut duden.de die "[systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken ... , Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung]". Es dürfte danach unstrittig sein, dass eine Kürzung des Existenzminimums pure Gewalt des Staates ist. Insofern können wir auch ein wenig dankbar sein, wenn wenigstens Monitor noch derartige Aufklärung betreibt.

  • 55 WLohoff 25.05.2018, 11:59 Uhr

    Kommentar von "Martin K." , 22.05.2018, 15:23 Uhr: "ich würde mir aber dahingehend von einer beitragsfinanzierten Sendung eine differenziertere Sachdarstellung erwarten ...". Mit dieser durchsichtigen Argumentation versuchen Sie, dem Beitrag von Monitor den Geruch von Undifferenziertheit und Einseitigkeit bzw. Unvollkommenheit anzuhängen. Dies ist aber in etwa genauso sinnvoll wie die Kritik an Ranga Yogeshwar und Quarks über einen Beitrag zu Gravitationswellen, weil dort die Herleitung der entsprechenden Differentialgleichungen durch einen theoretischen Physiker nicht gezeigt wurde oder weil dort nicht die genaue Modellierung von GW am Computer erklärt wurde. Derartiges ist aber für ein Verständnis des grundlegenden Problems nicht nur unnötig, sondern würde den 'normalen' Zuschauer, also den der nicht so tief in der Materie steckt , wohl eher abschrecken. Demnach ist der Monitor Beitrag für das Verständnis des grundlegenden Problems excellent und lange überfällig. Danke!

  • 54 andreas#7918 24.05.2018, 18:25 Uhr

    Kleiner Nachtrag: Der Grundfreibetrag richtet sich nach dem zu ermittelnden existenznotwendigen Bedarf, und nicht umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 25.09.1992, Az.: 2 BvL 5/91 = BVerfGE 87, 153-181; BStBl II 1993, 413-422; NJW 1992, 3153-3157; siehe https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1992-09-25/2-bvl-5_91/ führt hierzu unter Punkt C. I. 3., Rdnr. 59 aus: "Soweit der Gesetzgeber jedoch im Sozialhilferecht den Mindestbedarf bestimmt hat, den der Staat bei einem mittellosen Bürger im Rahmen sozialstaatlicher Fürsorge durch Staatsleistungen zu decken hat (vgl. BVerfGE 40, 121 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74] [133]), darf das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum diesen Betrag jedenfalls nicht unterschreiten.”

  • 53 andreas#7918 23.05.2018, 08:24 Uhr

    Die Lösung ergibt sich aus dem Monitor-Beitrag: Den steuerlichen Grundfreibetrag vom Regelsatz entkoppeln und in letzteren Positionen des existentiellen Grundbedarfs methodisch sauber einrechnen statt ”aus politischen Gründen” rausrechnen. Ach ja, und damit sich Erwerbsarbeit lohnt, am besten gleich noch den Mindestlohn auf € 12,--/h raufsetzen und Equal Pay nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wegen Sinnlosigkeit wieder abschaffen.