Pressemeldung vom 17.05.2018

Bundesregierung spart jährlich 25 Milliarden durch Herunterrechnen der Hartz IV-Sätze

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet – mit weitreichenden Folgen auch für Rentner und Einkommenssteuerzahler.  Nach Berechnungen des ARD-Politmagazins MONITOR spart sie damit insgesamt 25 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet. | Bildquelle: WDR/imago

Der Regelsatz für erwachsene Hartz IV-Empfänger beträgt 416 Euro im Monat. Ein Betrag, der den wenigsten Empfängern auch „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ ermöglicht, wie es das Bundesverfassungsgericht eigentlich fordert. „Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall“, kritisiert der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, die Höhe des Regelsatzes. Viele Sozialexperten in Deutschland sehen das genauso.

Dass der Satz so niedrig ist, hat einen Grund: Das Vorgehen der Bundesregierung. Ursprünglich galten als Grundlage für die Hartz IV-Sätze die Ausgaben der einkommensschwächsten 20% der Gesellschaft. Eine Zahl, auf die sich auch die Bundeskanzlerin noch in diesem Jahr öffentlich bezog. Danach käme man auf einen Regelsatz von 571 Euro monatlich. Allerdings wurde die Berechnungsgrundlage schon 2011 verändert: Statt der unteren 20 % gelten heute nur noch die Ausgaben der unteren 15 % der Bevölkerung als Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes für Erwachsene. Außerdem werden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betrifft vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststättenbesuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld am Ende tatsächlich dafür ausgegeben wird oder nicht.

Nach Ansicht der Bundesregierung seien das Ausgaben, die „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum zählen oder (…) nicht anfallen“. Gegenüber MONITOR macht sie zudem eine erstaunliche Aussage. Demnach müssten nicht „alle zur Verfügung stehenden Daten vollständig verwendet werden“, die bei der Erhebung gewonnen werden.

Dr. Irene Becker ist Expertin für Verteilungsforschung. Sie nennt das Vorgehen der Bundesregierung „methodisch unsauber“. Das Ziel, das Existenzminimum zu errechnen, werde durch die Kürzungen systematisch unterlaufen. Auch weil so genannte „verdeckt Arme“ bei den Berechnungen nicht herausgerechnet werden. „Verdeckt Arme“ sind Menschen, die eigentlich ein Anrecht auf Sozialleistungen haben, aber keine beantragen. Das sind immerhin 40% aller Menschen, die derartige Ansprüche geltend machen könnten. Durch solche Rechentricks werde der Regelbedarf weiter abgesenkt.

Insgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz IV-Empfänger und Rentner auf rund 10 Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht. Die Bundesregierung räumt dazu gegenüber MONITOR ein, die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums sei „nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens – sie muss politisch beantwortet werden.“

Sozialexperten wie Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz vermuten hinter dem Vorgehen der Bundesregierung noch einen anderen Grund: drohende Einbußen bei der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, leitet sich nämlich aus dem Hartz IV-Satz ab. Dementsprechend würde sich der Freibetrag bei jedem Einkommensteuerpflichtigen schlagartig deutlich erhöhen: 155 Euro monatlich mehr Hartz IV hießen 1.860 Euro pro Jahr mehr Freibetrag für jeden Steuerzahler. Der Fiskus würde nach MONITOR-Berechnungen dadurch 15 Mrd. Euro pro Jahr verlieren. Prof. Stefan Sell hält dies für den zentralen Grund, „warum die Politik eine Anhebung der Hartz IV-Sätze scheut wie der Teufel das Weihwasser“.

Kommentare zum Thema

  • Alexander Schröpfer 19.02.2020, 12:30 Uhr

    Fortsetzung des vorherigen Kommentars: Ein Text ans Gericht, mit dem Inhalt, ich will meine unveräußerlichen Grundrechte gewährleistet wissen, ich fordere sie ein. Sie als unabhängiger grundgesetz- und verfassungstreuer Richter, sind in der Lage für die Gewährleistung zu sorgen, ist weder unzumutbar noch unmöglich. Sprechenden/ schreibenden Menschen kann geholfen werden. Das keine 80 Millionen Grundrechtsgewährleistungsklagen dort liegen, scheint es wohl kaum Opfer zu geben. [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]

  • Alexander Schröpfer 19.02.2020, 12:29 Uhr

    Ich wage mal den Pressesprecher des Bundessozialgerichts zu zitieren: "Alles, was hier ankommt wird gelesen und zur Kenntnis genommen, wir können aber nur dann über Dinge Urteilen und etwas klar stellen, wenn es überhaupt bei uns ankommt." Und was ist ein deutlicheres Indiz dafür, kein Einzelfall zu sein, als ein laufendes AZ mit einer 6 stelligen Nummer! Solange, wie bei Betroffenen aus Angst, Bequemlichkeit oder wg. "es lohnt sich ja doch nicht" schon auf den ersten Schritt des Weges verzichtet wird, verändert sich nur ganz wenig und selbst aufopfernde "Lobbyisten" haben dann keine "vorzeigbaren gleichen Fälle" um eben "System" dahinter nachzuweisen. Eine kritische Masse in der BRD ist bei 15.000 Betroffenen erreicht. Wer diese nicht hin bekommt, zählt üblich, sofern das Problem nicht absoluten Seltenheitswert hat, nicht einmal als ernst zu nehmende Minderheit. Weiter im weiteren Kommentar

  • Kriedel,Frank 18.02.2020, 10:20 Uhr

    Es ist eine Politik der Schande und Unehrenhaftigkeit der Merkelregierung gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung und zeigt uns Deutschen,welchen Stellenwert die Menschen,die für Deutschland arbeiten und dann in diese Notlage geraten,haben! Es ist das Geld,welches Merkel verwendet,um großzügig Wirtschaftsmigranten zu finanzieren und in der ganzen Welt zu verteilen,damit es kein Deutscher bekommt