Korrektur der Pressemeldung vom 21.06.2019
MONITOR korrigiert Darstellung bzgl. nachweislicher Anwesenheit von Stephan E. auf einem Treffen von Rechtsextremisten im März 2019
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Kommentieren [12]Die Redaktion des ARD-Magazins MONITOR korrigiert ihre bisherige Darstellung, dass auf Fotos eines Treffens von Vertretern neonazistischer Organisationen im März 2019 nachweislich Stephan E. abgebildet sei, der des Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke verdächtigt wird.
Die Redaktion hatte das Foto zunächst von einem anerkannten Sachverständigen für Foto-Forensik überprüfen lassen, der in einem biometrischen Identitätsgutachten einen Fotoabgleich mit Aufnahmen von Stephan E. vorgenommen und von „unwiderlegbaren Übereinstimmungen“ gesprochen hatte. Die Identität der auf den Fotos abgebildeten Person mit Stephan E. hält das Gutachten für „praktisch erwiesen“. An dieser Beurteilung hält der Gutachter bis heute fest. Er sehe „keinen Grund, frühere Aussagen zu revidieren“.
Aufgrund neuer Hinweise aus Sicherheitskreisen, dass es sich bei der abgebildeten Person möglicherweise um eine andere Person handele, hat die Redaktion ein weiteres Gutachten bei einem anderen Sachverständigen in Auftrag gegeben, um diese Hinweise überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Prüfung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die „Nichtidentität“ der abgebildeten Person mit Stephan E. „höchstwahrscheinlich“ ist.
Die Redaktion sieht keinen Anlass, an der Seriosität der beiden Gutachter zu zweifeln, die als Sachverständige auch für Gerichte und Sicherheitsbehörden tätig sind. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen der beiden Gutachten, sieht sich die Redaktion allerdings außerstande, ihrerseits zu einer eindeutigen Bewertung zu kommen und korrigiert insoweit ihre bisherige Berichterstattung.
Stand: 26.06.2019, 13:00 Uhr
12 Kommentare
Kommentar 12: Laumann schreibt am 27.09.2019, 16:01 Uhr :
Mit Verlaub, aber das ist doch keine dialektische Erörterung im Deutschunterricht der Oberstufe. In einem forensischen Gutachten hat ein Diskurs von Gutachtern nichts zu suchen. Es werden Fakten dargestellt, subsumiert, eine Beurteilung erstellt. Und häufig verhalten sich dabei Ausführlichkeit des Textteils und Beurteilungsqualität umgekehrt proportional zueinander. Viele Worte können schließlich auch beeindrucken.
Kommentar 11: Anton schreibt am 28.06.2019, 14:38 Uhr :
Ein sehr löbliches Vorgehen. Allerdings hat das erste Gutachten für mich fachlich eindeutige Stärken. Natürlich kann auch das gegenteilige Kurzgutachten korrekt sein. Was fehlt, ist der Diskurs zwischen beiden Gutachtern. Sachgerecht ist es wohl deshalb, davon auszugehen, dass WAHRSCHEINLICH keine Identität besteht.
Kommentar 10: Horst Berndt schreibt am 27.06.2019, 11:45 Uhr :
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Redaktion, gibt es einen Unterschied zwischen "nachweislich" und "praktisch erwiesen"? Ich denke, den gibt es sehr wohl. Darauf muß man auch gar nicht weiter eingehen. Was mich doch etwas irritiert hat, es wurde nur EIN Gutachter zur Identifizierung der Person auf dem Foto hinzugezogen. Wäre es nicht besser gewesen, zwei oder gar drei Gutachter hinzuzzuziehen, um ganz sicher zu gehen. Ich sehe jede Sendung und bin dankbar, dass es Monitor in dieser Qualität gibt. H.Berndt (Berlin)
Kommentar 9: John schreibt am 27.06.2019, 11:39 Uhr :
Das erste Gutachten wurde offensichtlich von einem Laien erstellt, das zweite von einem tatsaechlichen Rechtsmediziner. Mir ist nicht klar, warum man sich bei Monitor fuer ein rechtsmedizinisches Gutachten nicht gleich den Rat eines Rechtsmediziners eingeholt hat. Das erste Gutachten enthaelt unnoetige Details (der Gutachter hat einen iMac!) und man merkt, dass eine systematische Grundlage fehlt, sehr typisch fuer jemanden, der sich das Wissen nur angelesen hat. Das zweite Gutachten kommt ohne viel um den Brei herumzureden sehr schnell zu seiner Schlussfolgerung. Es werden die fuer die Analyse notwendigen anatomischen Merkmale herausgepickt, mit medizinischem Fachwissen analysiert und am Ende das Ergebnis formuliert. Das Literaturverzeichnis ist ausfuehrlich und verlinkt auf tiefergehende Fachliteratur. Jetzt stellt sich mir die Frage: Warum hat man bei Monitor nicht gleich einen Rechtsmediziner befragt, sondern hat das erste Gutachten von einem Laien erstellen lassen?
Kommentar 8: Henning Huber schreibt am 27.06.2019, 07:48 Uhr :
Was genau kostet es eigentlich, mittels Gutachter zu beweisen, dass der Mond aus Käse ist?
Kommentar 7: Theo Knoll schreibt am 27.06.2019, 01:12 Uhr :
Diese Ausrede zeigt wieder einmal, dass "Lügenpresse" voll gerechtfertigt ist. Wer kann Monitor denn noch ernst nehmen? Restle sollte in Rente!
Kommentar 6: Krimekri schreibt am 26.06.2019, 19:16 Uhr :
Liebe Monitor-Redaktion, wenn Sie zu einem eindeutigen Ergebnis kommen wollen: Menschen sind unterschiedlich lang, manche größer, andere kleiner. Daher steht im Personalausweis auch die Größe eines Menschen. Vergleichen Sie die Größe von Stephan E., Stanley R. und Karsten H., vielleicht werden Sie dann sicher beurteilen können, ob das Bild Stephan E. oder Karsten H zeigt. Danke für die Transparenz.
Kommentar 5: Marcus schreibt am 26.06.2019, 18:29 Uhr :
Gutachten Rauscher: "Die Identität der Person...als praktisch erwiesen anzusehen. 'Praktisch erwiesen" wäre mehrere sehr seltene Merkmale übereinstimmend. Nichts davon taucht im Gutachten auf. Einzig erwähnte Wahrscheinlichkeit (W) Bevölkerung bei Gesichtsform 40%. Andere Merkmale ebenso schwammig, keines besonders. Bei 6 Merkmalen vergleichbarer W wäre Bevölkerungs-W ca 4/1000. Also nicht im Geringsten 'erweisend'. Was massiv an den Gutachten negativ auffällt ist der Selbstbezug auf eigene Leistung "... durch meine Person laufend fortentwickelt" (S.3). Ebenso die Erwähnung von forensischer Software, "Max Planck Institut..." ohne dass klar wird wozu die bei der Analyse derart oberflächlicher Merkmale, wie "Gesichtsform elliptisch", gebraucht wird. Es ist Name-Dropping. Das gesamte Sprachbild spricht gegen eine wissenschaftliche Fundierung des Gutachtens.
Kommentar 4: Andreas Fischer schreibt am 26.06.2019, 16:28 Uhr :
Sie sollten vielleicht Ihren Kollegen Stephan Stuchlik darauf aufmerksam machen, dass die Schwärzung im zweiten Gutachten durch einfaches Markieren des Textes auszuhebeln ist :)
Antwort von MONITOR , geschrieben am 26.06.2019, 17:14 Uhr :
Danke für den Hinweis.
Kommentar 2: Ruth schreibt am 26.06.2019, 13:49 Uhr :
Normalerweise heisst es: Im zweifel für den Angeklagten. Bei M. heisst es immer: Immer gegen den Angeklagten, Zweifel sähen. Dieser miese Journalismus ist soweit weg von seriös und anständig. Pfui
Kommentar 1: Hetzer in den Arsch trete schreibt am 26.06.2019, 13:42 Uhr :
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