Korrektur der Pressemeldung vom 21.06.2019

MONITOR korrigiert Darstellung bzgl. nachweislicher Anwesenheit von Stephan E. auf einem Treffen von Rechtsextremisten im März 2019

Die Redaktion des ARD-Magazins MONITOR korrigiert ihre bisherige Darstellung, dass auf Fotos eines Treffens von Vertretern neonazistischer Organisationen im März 2019 nachweislich Stephan E. abgebildet sei, der des Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke verdächtigt wird.

Die Redaktion hatte das Foto zunächst von einem anerkannten Sachverständigen für Foto-Forensik überprüfen lassen, der in einem biometrischen Identitätsgutachten einen Fotoabgleich mit Aufnahmen von Stephan E. vorgenommen und von „unwiderlegbaren Übereinstimmungen“ gesprochen hatte. Die Identität der auf den Fotos abgebildeten Person mit Stephan E. hält das Gutachten für „praktisch erwiesen“. An dieser Beurteilung hält der Gutachter bis heute fest. Er sehe „keinen Grund, frühere Aussagen zu revidieren“.

Aufgrund neuer Hinweise aus Sicherheitskreisen, dass es sich bei der abgebildeten Person möglicherweise um eine andere Person handele, hat die Redaktion ein weiteres Gutachten bei einem anderen Sachverständigen in Auftrag gegeben, um diese Hinweise überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Prüfung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die „Nichtidentität“ der abgebildeten Person mit Stephan E. „höchstwahrscheinlich“ ist.

Die Redaktion sieht keinen Anlass, an der Seriosität der beiden Gutachter zu zweifeln, die als  Sachverständige auch für Gerichte und Sicherheitsbehörden tätig sind. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen der beiden Gutachten, sieht sich die Redaktion allerdings außerstande, ihrerseits zu einer eindeutigen Bewertung zu kommen und korrigiert insoweit ihre bisherige Berichterstattung.

Kommentare zum Thema

  • Laumann 27.09.2019, 16:01 Uhr

    Mit Verlaub, aber das ist doch keine dialektische Erörterung im Deutschunterricht der Oberstufe. In einem forensischen Gutachten hat ein Diskurs von Gutachtern nichts zu suchen. Es werden Fakten dargestellt, subsumiert, eine Beurteilung erstellt. Und häufig verhalten sich dabei Ausführlichkeit des Textteils und Beurteilungsqualität umgekehrt proportional zueinander. Viele Worte können schließlich auch beeindrucken.

  • Anton 28.06.2019, 14:38 Uhr

    Ein sehr löbliches Vorgehen. Allerdings hat das erste Gutachten für mich fachlich eindeutige Stärken. Natürlich kann auch das gegenteilige Kurzgutachten korrekt sein. Was fehlt, ist der Diskurs zwischen beiden Gutachtern. Sachgerecht ist es wohl deshalb, davon auszugehen, dass WAHRSCHEINLICH keine Identität besteht.

  • Horst Berndt 27.06.2019, 11:45 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Redaktion, gibt es einen Unterschied zwischen "nachweislich" und "praktisch erwiesen"? Ich denke, den gibt es sehr wohl. Darauf muß man auch gar nicht weiter eingehen. Was mich doch etwas irritiert hat, es wurde nur EIN Gutachter zur Identifizierung der Person auf dem Foto hinzugezogen. Wäre es nicht besser gewesen, zwei oder gar drei Gutachter hinzuzzuziehen, um ganz sicher zu gehen. Ich sehe jede Sendung und bin dankbar, dass es Monitor in dieser Qualität gibt. H.Berndt (Berlin)