Diagnose Gier – werden wir beim Arzt abgezockt?
Der Faktencheck zur Sendung vom 26.09.2016
Ob IGeL-Leistungen oder Selbstzahler-Sprechstunde – ein Arztbesuch kann teuer werden. Was davon ist erlaubt, was taugen die teuren Extras? Und wann leisten Ärzte guten und geldwerten Dienst am Patienten, wo beginnt die Geld-Schneiderei?
Eine Talkshow ist turbulent. Auch in 75 Minuten bleibt oft keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt "hart aber fair" nach und lässt einige Aussagen von Experten bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.
Andreas Gassen über ein Urteil des OLG Hamm
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen verteidigt die Verzichtserklärung, die Patienten bei Augenärzten unterschreiben sollen, wenn sie keine freiwillige Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung des Grauen Stars in Anspruch nehmen möchten. Ein Kollege sei im Januar dieses Jahres vom OLG Hamm verurteilt worden, weil er diese Untersuchung nicht angeboten habe.
Das ist nicht richtig. Zwar gab es tatsächlich am 15.01.2016 ein Urteil des OLG Hamm, das in Zusammenhang mit der Augenarztbehandlung eines Patienten stand. Allerdings verurteilte das OLG den Augenarzt nicht wegen einer nicht angebotenen Messung des Augeninnendrucks. Der Arzt wurde wegen eines Behandlungsfehlers zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Im konkreten Fall hat der Augenarzt – trotz mehrfacher Messung des Augeninnendrucks – eine vorliegende Glaukomerkrankung nicht erkannt. Zwar wurde bei dem Patienten ein erhöhter Wert des Augeninnendrucks diagnostiziert. Nachdem eine medikamentöse Behandlung nicht zur Besserung führte, hat es der Arzt nach Auffassung des Gerichts jedoch versäumt, den Patienten operativ behandeln zu lassen. Nach mehr als fünf Jahren falscher Behandlung war der Sehnerv des Patienten zu etwa 95 Prozent zerstört.
Karl Lauterbach über den Sinn von IGeL-Leistungen
Für Karl Lauterbach (SPD) sind 90 Prozent der IGeL-Leistungen "unsinnig, zumindest aber grenzwertig unsinnig". Zum Teil schadeten sie den Patienten sogar. Hat er Recht?
Die Grundlage für Karl Lauterbachs Aussage ist laut Prof. Thomas Kolb, Gesundheitsökonom an der Hochschule Rhein/Main, der jüngste Bericht des Medizinischen Dienstes zum sogenannten IGeL-Monitor. Demnach wurden nur vier von 37 untersuchten individuellen Gesundheitsleistungen als sinnvoll eingestuft. Dass viele Ärzte unsinnige IGeL-Leistungen empfehlen, die die Patienten nicht nur privat zahlen müssen, sondern die ihnen keinen Nutzen bringen, sei in der Tendenz richtig, so Kolb. "Zumal Untersuchungen zeigten, dass Patienten auf Basis diagnostischer IGeL-Maßnahmen behandelt wurden und sich die gesamte Lebenssituation nicht nur nicht verbessert, sondern nachhaltig verschlechtert hat." Er gibt jedoch zu bedenken, dass alle Vorsorgeuntersuchungen hinterfragt werden könnten. "Wie gesund wäre der Patient geblieben, wenn er nicht untersucht worden wäre? Und führte die gründliche Diagnostik - auf Basis einer individuellen Gesundheitsleistung - zu einer unsinnigen Behandlung?" Vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts und der Erwartungen des Patienten ist es nach Ansicht von Kolb nur schwer möglich, eine sachgerechte Antwort auf diese Fragen zu finden. Daher sei ein Institut auf Bundesebene eingerichtet worden, das im Auftrag der Krankenkassen und Verbände den Nutzen von Leistungen bewerten soll. "Im Idealfall sollte dessen Arbeit sich nicht nur auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen, sondern auch auf die Individuellen Gesundheitsleistungen", fordert der Experte.
Karl Lauterbach über IGel und Patientenaufklärung
Karl Lauterbach sagt, bei 40 Prozent der verkauften individuellen Gesundheitsleistungen habe es vorher kein Patientengespräch über den Sinn dieser Zusatzleistung gegeben. Stimmt das?
Der aktuelle IGeL-Monitor nennt lediglich die Zahlen der Patienten, die vor einer Augeninnendruckmessung keinerlei Informationen erhalten haben. Demnach gab jeder zehnte Patient an, nicht über die Glaukom-Vorsorge aufgeklärt worden zu sein. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nennt diese Zahlen "besorgniserregend". Und auch mit der Zufriedenheit der Patienten ist es laut der Untersuchung des MDK nicht all zu gut bestellt. "Im IGeL-Monitor geben 40 Prozent der Befragten an, eher nicht oder überhaupt nicht mit der Aufklärung über Nutzen und Schaden einer Glaukomuntersuchung beim Augenarzt zufrieden gewesen zu sein", bestätigt Thomas Kolb. Der Gesundheitsexperte appelliert an die Mündigkeit des Patienten, genauer nachzufragen, wenn man sich nicht ausreichend informiert fühlt. "So gut es ist, seinem Arzt grundsätzlich zu vertrauen – wenn der Patient eine eventuell drohende Erkrankung nicht richtig einschätzen kann, sollte er sich eine zweite Meinung einholen oder beispielsweise eine Beratungsstelle aufsuchen", rät Kolb. Da es sich bei Individuellen Gesundheitsleistungen in der Regel nicht um Notfallleistungen handelt, solle sich der Patient diese Zeit nehmen.
Karl Lauterbach über den Entzug von Zulassungen
Karl Lauterbach (SPD) sagt, ihm sei kein Arzt bekannt, dem wegen unzureichender Patientenaufklärung über Nutzen und Risiken von IGeL-Leistungen jemals seine Zulassung auch nur zeitweise entzogen worden wäre.
"Der Entzug einer Zulassung ist kein Verfahren, das öffentlichkeitswirksam dargestellt werden kann", erklärt Thomas Kolb. Daher existierten keine Aussagen über Entzugsverfahren als Folge falsch erhobener Individueller Gesundheitsleistungen. Der Verlust der Zulassung sei "ein scharfes Schwert", dem ein sehr schweres Fehlverhalten vorausgehen müsse, stellt Kolb klar. Hierzu zählten beispielsweise Abrechnungsbetrug, andere Straftaten oder eine Unvereinbarkeit mit dem persönlichen Verhalten des Arztes, wie etwa Drogenabhängigkeit. Kolb mahnt jedoch an, die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. Schließlich werde einem Arzt mit dem Entzug der Zulassung die Erlaubnis für seine Berufsausübung in der GKV genommen. Ein Entzug der Zulassung für Verstöße im Bereich der IGeL-Leistungen – sofern sie nicht strafrechtlich relevant sind - ist nach Auffassung des Experten eher unangemessen. Dennoch sei die Selbstverwaltung der Vertragsärzte gefordert, schwarze Schafe deutlich zu ermahnen, so Kolb.
Anette Dowideit über ihre Recherche zu Doppel-Abrechnungen
Anette Dowideit berichtete von einer ihrer Recherchen, wonach Ärzte IGeL-Leistungen doppelt abgerechnet haben. Hier, wie angekündigt, ihre Recherche-Ergebnisse.
Die Wirtschaftsjournalistin recherchierte einen Fall, in dem eine Gastroenterologenpraxis ihren Patienten angeboten haben soll, sie für eine Darmspiegelung in Vollnarkose zu versetzen. Für dieses Angebot habe die Praxis 40 Euro vom Patienten verlangt. Da die Narkose aber bereits von den Krankenkassen übernommen wird, soll die Praxis auf diese Weise also doppelt abkassiert haben – beim Patienten und bei der Kasse. In zwei Jahren soll die Praxis durch diese Masche mehrere Hunderttausend Euro nebenbei verdient haben. Derzeit laufen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Dieser Fall ist laut Anette Dowideit nur einer von vielen, in denen Ärzte bei medizinischen Untersuchungen in die eigene Tasche wirtschafteten. Was sie sonst noch herausgefunden hat, und was Verbraucherschützer zu ihren Recherchen sagen, finden Sie hier:
Stand: 20.09.2016, 14:05 Uhr