In der politischen Diskussion über das Wahlrecht für Nichtdeutsche verweisen Gegner zumeist auf das Grundgesetz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach gehört nur zum deutschen (Wahl-)Volk, wer auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Doch Verfassungsrechtler plädieren längst für eine neue Auslegung des Grundgesetzes. Und Migrantenverbände kritisieren, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, Millionen Menschen nicht einmal das kommunale Wahlrecht zuzugestehen.
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