MONITOR vom 11.03.2021

Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten

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Bericht: Lara Straatmann, Andreas Maus

Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten

Monitor 11.03.2021 07:48 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste Von Lara Straatmann, Andreas Maus

Kommentare zum Thema, weiterführende Links und der Beitragstext als PDF

Georg Restle: „Massenproteste gegen Polizeigewalt: Diese aktuellen Bilder aus den USA zeigen, was da los ist, wenn Polizeibeamte einen Menschen mit schwarzer Hautfarbe töten. Das sind Demonstrationen zum Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Mörder von George Floyd. Wenn etwas Vergleichbares in Deutschland geschieht, bleibt es oft still. Sehr still sogar, auch weil Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Polizeibeamte sogar dann einstellen, wenn es handfeste Beweise für ein Tötungsdelikt gibt. Über einige solcher Fälle haben wir bei MONITOR bereits berichtet. Und jetzt gibt es wieder so einen Fall, der Fragen aufwirft. In Stade wurde ein neunzehnjähriger Flüchtling von einem Polizeibeamten erschossen, Die Ermittlungen eingestellt. Angeblich Notwehr – angeblich. Lara Straatmann und Andreas Maus.“

Das Grab von Aman Alizada in Hamburg. Ein schlichtes Holzschild mit aufgeklebtem Foto. Seine Freunde kommen regelmäßig hierher. Im Sommer 2019 wurde Aman von einem Polizisten erschossen. Er soll ihn angegriffen haben, doch das können sie kaum glauben.

Freund von Aman Alizada: „Aman war sehr freundlich. Er war sehr intelligent. Er war sehr hilfsbereit.“

Was genau war damals geschehen?

NDR, 18.8.2019: „Der 19-jährige Afghane Aman A. soll die Polizisten mit einer Hantelstange angegriffen haben, die Beamten wehrten sich mit Pfefferspray, laut Staatsanwaltschaft Stade erfolglos. Dann schoss ein Polizist fünf Mal und traf den Flüchtling tödlich.“

So lautete kurz danach die Version der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen wegen Totschlags gegen den Polizisten hat sie inzwischen eingestellt. Begründung: Er habe in Notwehr gehandelt. Aber war es wirklich so? Wir machen uns auf den Weg nach Stade. In dieser Flüchtlingsunterkunft hatte Aman Alizada ein Zimmer. Heute wohnt hier eine Familie, in diesem Zimmer erschoss der Polizist Aman – dort, wo jetzt Kinderbetten stehen. Schussspuren im Türrahmen – notdürftig überpinselt. Aman Alizada hatte psychische Probleme. Das wussten auch die Polizisten. Als gewalttätig galt er nicht. Sein Zimmer, kurz nach der Tat: Die Blutspuren lassen erahnen, was sich hier abgespielt hat. Ein Mitbewohner hatte die Polizei gerufen. Alizada habe gedroht, alles kaputt zu schlagen. Als die Polizei kommt, hört er offenbar nur laut Musik und singt. Außer ihm ist niemand im Haus. Eine harmlose Situation eigentlich. Die Polizisten sagen, sie hätten von draußen gesehen, dass Alizada eine Hantelstange genommen habe. Daraufhin tritt einer der Polizisten die Tür zu seinem Zimmer ein. Kurz danach fallen die tödlichen Schüsse. Offenbar ging alles sehr schnell: Warum haben die Polizisten eine eigentlich harmlose Situation derart eskaliert?

Prof. Clemens Arzt, Polizeirechtler HWR Berlin: „Warum wird die Tür eigentlich aufgetreten? Also was will Polizei in diesem Moment eigentlich? Dritte waren überhaupt nicht gefährdet, der Betroffene saß in seinem Zimmer und hörte laut Musik. Und dann kommt dieser Einsatz ins Rollen. Im polizeilichen Verständnis ist es nicht wirklich nachvollziehbar, warum hier in dieser Eile mit sehr schnell zunehmender Eskalation gehandelt wird.“

Bis zum tödlichen Schuss. Aber warum kam es überhaupt so weit? Die Beamten sagen, sie hätten davor vergeblich versucht, Alizada mit Reizgas auszuschalten. Er habe „in Pfefferspray gebadet“, so die Staatsanwaltschaft. Doch ihr eigenes Gutachten lässt daran Zweifel aufkommen. Von vier genommenen Proben im Gesicht weist nur eine sehr schwache Spuren von Reizgas auf. Wie passt das zusammen? Um das zu klären, hätte man weitere Untersuchungen machen müssen, etwa von der Kleidung. Doch das passierte nicht. Und in der Einstellungsverfügung erwähnt die Staatsanwaltschaft das eigene Gutachten nicht. Hatte der Polizist tatsächlich keine andere Wahl als zu schießen? War es wirklich Notwehr? Nach eigener Aussage stand der Beamte bei der Schussabgabe im Flur. Alizada sei noch im Zimmer gewesen, drei bis vier Meter entfernt. In dieser Situation sei Alizada mit der Stange auf ihn zugegangen. Dann schoss der Beamte. Warum zog er sich nicht zurück oder ging in Deckung? Bestand für ihn tatsächlich eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben? Nur dann hätte er schießen dürfen.

Prof. Clemens Arzt, Polizeirechtler HWR Berlin: „Eine solche Gegenwärtigkeit war hier nicht gegeben. Gegenwärtigkeit heißt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tritt die Gefahr ein. Das war hier nicht der Fall, auf mit Blick auf den Abstand zwischen den beiden Personen. Mit Blick darauf, dass zwischen den beiden der Türrahmen war und mit Blick darauf, dass der Polizeibeamte sich hätte problemlos Richtung Tür zurückziehen können. Insofern halte ich polizeirechtlich den Schusswaffengebrauch für rechtswidrig.“

Also keine Notwehr? Jedenfalls hätte man zunächst versuchen müssen, einen Angreifer nur angriffsunfähig zu machen, so der Polizeirechtsexperte. Der Beschuldigte schoss aber gleich mehrmals auf den Oberkörper. Auch ein Schusswinkelgutachten der Staatsanwaltschaft lässt Notwehr zweifelhaft erscheinen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Schüsse von schräg oben nach unten in Alizadas Schulter trafen. Alizada kann demnach nicht aufrecht gestanden haben. Denkbar ist laut Gutachten zwar, dass ihn die Schüsse vorgebeugt trafen. Genauso gut möglich sei aber, dass Alizada bei den Schüssen gesessen oder sogar gelegen habe. Tatsächlich? Wir lassen die Unterlagen von einem renommierten Rechtsmediziner prüfen. Er bestätigt die Ergebnisse des Schusswinkelgutachtens. Was bedeutet das Gutachten für behauptete Notwehr?

Prof. Fredrik Roggan, Hochschule der Polizei, Brandenburg: „Das geht in der Betrachtung des Einschusswinkels davon aus, dass der Angreifer – also der später Getötete – sich gebückt zumindest oder sitzend oder vielleicht sogar liegend vor dem Polizeibeamten befunden hat. Eine solche Konstellation ist kaum mit einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff in Übereinstimmung zu bringen.“

Keine Notwehr also? Um das aufzuklären, hätte zwingend weiter ermittelt werden müssen, so der Experte. Das passierte aber nicht. Und erstaunlich, auch dieses Gutachten ignoriert die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung komplett.

Prof. Clemens Arzt, Polizeirechtler HWR Berlin: „Es scheint ein sehr oberflächlicher Umgang mit den minimalen Ermittlungsergebnissen zu sein. Das ist, zumindest für mich, von außen erstmal befremdlich, aber es deckt sich eben ein Stück weit mit den allgemeinen Erfahrungen von Ermittlungen gegen Polizeibeamte, wo die Staatsanwaltschaften ganz offenkundig erhebliche Zurückhaltung oder Beißhemmung zeigen, weil natürlich die Polizei und Staatsanwaltschaft zwei Behörden sind, die immer zusammenarbeiten.“

Einseitige Ermittlungen zugunsten des Polizeibeamten? Dazu wollte sich die Staatsanwaltschaft uns gegenüber nicht äußern. Wir treffen Amans besten Freund am Tatort, lange war er nicht mehr hier. Zu viele schmerzhafte Erinnerungen. Eine Woche vor seinem Tod hatte Aman noch alle eingeladen – hier in den Garten. Er sei optimistisch gewesen, habe neue Pläne gehabt. Wenige Tage danach war er tot.

Freund von Aman Alizada: „Aman ist nicht mehr da, Aman wurde erschossen und fertig. Und die Familie hat noch immer keine Entschuldigung bekommen, und keine Gerechtigkeit.“

Georg Restle: „Ob Stade, Kleve oder Dessau: Es gibt viel zu viele solcher Fälle in Deutschland. Wir werden weiter darüber berichten. Auch deshalb, damit solche Staatsanwaltschaften ihren Job machen.“

Stand: 11.03.2021, 22:15 Uhr

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41 Kommentare

  • 41 Brav 28.05.2021, 22:01 Uhr

    Sehr enttäuschend zu hören, dass unsere Steuergelder für Privatversichterte und hochbezahlte Staatsbeamten ausgegeben werden, die den Mindeststandarts nicht entsprechen.

  • 39 Hilde K. 09.04.2021, 19:24 Uhr

    In enem journalistischen Beitrag sollte sich das Urteil aus den Fakten ergeben. Hier wird mit einem Urteil begonen und die Fakten die nicht dazu passen werden unterschlagen oder gebogen bis sie zum Urteil passen. Unterschlagen: -Aman Alizada war Polizeibekannt Framing: -In diesem Beitrag würd angenommen die Polizei könne durch Wände gucken um festzustellen ob jemand anderes im Haus ist -eine Entfernung von ca. 4 Metern von jemandem der mit einer Esenstange auf jemanden zustürmt wird als Situation dargestellt in der viel Handelungsspielraum besteht. -Der Beamte hat nicht direkt 5 mal geschossen sondern zunächst 2 mal mit einem Treffer in der Schulter, erst als dieser Treffer Aman nicht aufgehalten hat wurden die 3 weiteren Schüsse abgefeuert (von denen einer traf und tödlich war) Fehler: -Nach eigener Aussage befand sich der Polizist im Raum mit dem Rücken zur Wand.(das Zitat im Video ist falsch)

    • p. petersen 13.04.2021, 21:06 Uhr

      Heißt polizeibekannt gleich zum Abschuss freigegeben? Ausländer haben in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Datum ihrer Einbürgerung immer wieder mit der Ausländerbehörde und häufig in der Folge mit der Polizei und auch den Gerichten zu tun und nicht immer, weil sie Straftäter sind. Also vorsichtig in der Bewertung polizeibekannt. Ebenso ist es gut zu wissen, dass der Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten schon lange nicht mehr die Bedeutung intern beigemessen wird. Zitat: "Macht ein Beamter im behördl. Disziplinarverf. von seinem Schweigerecht, auf das er nach § 20 Abs. 1 Satz 3 BDG ausdrücklich hinzuweisen ist, keinen Gebrauch, so hat es dennoch keine dienstrechtl. Pflicht, im Verfahren vollumfänglich und wahrheitsgemäß auszusagen. Eine derart weit reichende dienstrechtl. Wahrheitspflicht kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil sie das Recht des Beamten auf angemessene Verteidigung gegen disziplinarische Vorwürfe unangemessen einschränkte." [BVerwG 2 B 56.12 v. 20.11.12]

    • p. petersen 13.04.2021, 21:19 Uhr

      In Sachen Wahrheit und Pflicht zur Wahrheit des heutigen Polizeibeamten, sollte man wissen, Zitat: "Macht ein Beamter im behördlichen Disziplinarverfahren von seinem Schweigerecht, auf das er nach § 20 Abs. 1 Satz 3 BDG ausdrücklich hinzuweisen ist, keinen Gebrauch, so hat es dennoch keine dienstrechtl. Pflicht, im Verfahren vollumfängl. und wahrheitsgemäß auszusagen. Eine derart weit reichende dienstrechtl. Wahrheitspflicht kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil sie das Recht des Beamten auf angemessene Verteidigung gegen disziplinarische Vorwürfe unangemessen einschränkte. Der Beamte wäre in dem gegen ihn geführten Disziplinarverf. vor die Wahl gestellt, entweder vollumfängl. zu schweigen oder das ihm vorgeworfene Dienstvergehen zu gestehen und sämtliche, auch ihn belastende und bisher unbekannte Umstände von sich aus offen zu legen. [...]. " (Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 2 B 56.12 - IÖD 2013, 38 Rn. 9 ff.). Das Lügen hilft also auch dem Polizeibeamten selbst!

  • 38 Anonym 09.04.2021, 19:07 Uhr

    Für einen anderen Blickwinkel würde ich den Kritiker Shlomo empfehlen (da Verlinkungen in dieser Kommentarsektion verboten sind bitte ich darum einfach zu googlen). Achtung, Shlomo ist eine kontroverse Person und seine Inhalte sollten definitv auch kritisch betrachtet werden.

  • 37 Walter Kaspuke 08.04.2021, 18:41 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 36 S.Schröder 05.04.2021, 16:51 Uhr

    Es scheint, dass die Kommentatoren auf Biegen und Brechen versuchen eine womögliche Straftat eines Polizisten schön zu reden. Wie kann es sein, dass das Opfer in gebeugter oder sitzender Haltung eine potenzielle Gefahr für den Polizisten darstellen konnte? Es bedarf zumindest aufklärender Ermittlungen. Dass dieses nicht fortgesetzt wird, ist ein Armutszeugnis bzgl. der Rechtssprechung in Deutschland.

  • 35 harald 24.03.2021, 06:55 Uhr

    Herr Prof. Arzt ist schlicht nicht in der Lage polizeiliche Situationen aus Sicht handelnder Polizisten einzuschätzen. Man findet von ihm auch in Gesetzgebungsverfahren keinerlei positive Einschätzungen zu polizeilichen Handlungsfeldern. Ob dies stets wissenschaftliche oder verfassungsrechtliche Hintergründe hat, sei offen gelassen. Offensichtlich herrscht hier eine Erwartungshaltung vor (.....harmlose Situation....), dass die Polizei zunächst einen ja „nur“ kranken Mann sich austoben lassen muss. In den Augen solcher Kommentatoren hat die Polizei stets das Gegenüber gewähren zu lassen, bis ein womöglich tödlicher oder schwerverletzender Angriff so nah bevorsteht, dass er sich nicht mehr abwenden lässt. Aber dann würden wir ja „nur“ mal wieder von verletzten Polizisten sprechen..... Dafür haben diese sich ja nach Ansicht jener Fachleute den falschen Beruf ausgesucht. Einseitige Berichterstattung !

  • 34 Eduard Behle 23.03.2021, 00:23 Uhr

    Aussage steht gegen Aussage. Schwer, Klarheit zu bekommen. Über die Beamten ist schon breit geurteilt - sind bloßgestellt worden. Und was ist über die Bio des Ausländers veröffentlicht worden ? Irgendwer oder was scheint sich bedeckt zu halten oder zu planen, wenn man die Gewichtung von Gedanken der meisten obigen Vorspannausführungen richtig bewertet.

  • 33 Michael 21.03.2021, 19:25 Uhr

    Georg, gib mich 300 u. ich sage dich alles.......

  • 32 Grundrechte-Alliance NGO 21.03.2021, 11:32 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 31 Nachtigall 21.03.2021, 11:07 Uhr

    Seit 72 Jahren harrt das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung. Welche brisante Wirkung in ihm steckt, macht die folgende Protokollnotiz der Länderinnen- und des Bundesinnenministers vom 11.08.1950 deutlich: »Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11.08.1950 Die Grundrechte sind bis auf den Art. 16 GG (Asylrecht) nicht geändert worden, denn man hat sich an das Handeln in der Weimarer Zeit erinnert, als die Grundrechte nur sog. Staatszielbestimmungen waren, also nur Absichtserklärungen mit der Folge, dass bis heute ziel- und zweckgerichtet durchgegriffen wird, ob gg-konform oder nicht, spielt keine Rolle, man ist sich untereinander einig und folgt dem Korpsgeist, so wie man es schon immer tat und siebt alles andere aus.

  • 30 Florian Schmitt 18.03.2021, 10:17 Uhr

    Um objektiv mal einen Eindruck von der Sache zu bekommen, empfehle ich auch mal den Focusartikel vom 18.03.2020 dazu zu lesen. Darin bekommt man doch stark den Eindruck, als wenn die Berichterstattung des WDR doch sehr einseitig und aufgebauscht ist. Bestes Beispiel ist der sog. Brandschutzgutachter den der WDR anführt.

    • p. petersen 21.03.2021, 10:47 Uhr

      Hallo Herr Schmitt, wenn Sie nach Objektivität verlangen, das ehrt Sie übrigens, dann bitte nicht bei den Medien heute danach suchen, denn dort finden Sie sie nicht. Ebenso finden Sie dort nicht die Wahrheit, denn dann würde sich die bundesdeutsche Medienlandschaft ganz anders gestaltet haben bzw. müssen. Die Wahrheit lässt sich nur anhand objektiver Beweise ans Tageslicht bringen, doch daran haben fast alle Beteiligte kein wirkliches Interesse mehr, weil das Opfer tot ist. Die bundesdeutschen Medien verweigern sich bis heute der Tatsache, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt von grundgesetzwidrigem willkürlichen Denken und Handeln geprägt ist und zwar 72 Jahre lang schon. Bis heute gilt unausgesprochen die Doktrin, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälscht aber totschweigt, ansonsten wäre nämlich kein Schwarzkittel mehr unterwegs und könnte sich ohne den Beamteneid nachweislich geleistet zu haben, Staatsanwalt nennen.

  • 29 silke 18.03.2021, 09:27 Uhr

    Zweieinhalb Jahre nach dem Brandtod des 26-jährigen Amad A. in der JVA Kleve stellt sich im NRW-Untersuchungsausschuss heraus, dass die TV-Politmagazine „Westpol“ und „Monitor“ mit Hilfe der rot-grünen Landtagsopposition, fragwürdiger Gutachter und manipulierten Zeugenaussagen Polizei und Justiz mit falschen Verdächtigungen überzogen. Vorwürfe der WDR-Magazine zerbröseln Die Zeugenaussagen vergangene Woche offenbarten, mit welch fragwürdigen Recherchemethoden die öffentlich-rechtlichen Politsendungen in dem Fall gearbeitet haben. Stets aufs Neue fand man angebliche Widersprüche zur offiziellen Todesversion. So suchten die Journalisten den Verdacht zu nähren, dass die Polizei aus rassistischen Motiven heraus den Syrer festgesetzt und ihn wider besseren Wissens nicht mehr herausgelassen hatte. Zitat Focus Hat Monitor immer noch nichts dazu gelernt ? Dieser Fall wird genauso ausgehen ? So kann man beim ÖR WDR nicht arbeiten ? Peinlich. Klare Notwehr !

    • Nachtigall 21.03.2021, 13:31 Uhr

      Hallo Silke, nicht alle, die sich Journalisten nennen, sind von Haus aus als Teil der sog. 4. Gewalt anzusehen. Erst ihre Arbeit lässt erkennen, wer sie wirklich sind und was sie als Journalisten wirklich im Schilde führen. Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt steht nun aber nicht alleine im Kreuzfeuer der Kritik, denn da gibt es noch die sog. politischen Parteien, ihre Mitglieder, Funktionsträger und die als Mandatsträger in den Parlamenten sitzen alle Jahre wieder. Schaut man da genauer hin, fällt auf, dass es zwischen den Amtsträgern der öffentlichen Gewalt und den politischen Mandatsträgers grundgesetzwidrig zu Ämterhäufungen und anderen von GG wegen unlauteren Machenschaften und Beziehung seit 72 Jahren gekommen ist und fortbesteht. Das ist der Nährboden für das gesamte grundgesetzwidrige / -ferne Tun und Lassen seitens der politischen Parteien und den Mandats- und Amtsträgern der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt, trotz anderslautender Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes.

  • 28 uwe 17.03.2021, 17:48 Uhr

    Anmerkung : Der Staatsanwalt sagt ganz eindeutig der Polizist stand mit dem Rücken zur Wand und er hat den Flüchtling auch gewarnt die Hantelstange fallen zu lassen sonst wird geschossen und er hat auch eindeutig zuerst versucht ohne tödlichen Schuss den Mann zu stoppen. (2 Schüsse einer in die Schulter usw.)! So hatte er es auch seiner Kollegin direkt nach der Tat erzählt ! Steht auch so in diversen Zeitungen.

    • p. petersen 21.03.2021, 08:54 Uhr

      Hallo Uwe, bei "der Staatsanwalt sagt ganz eindeutig..." mögen Sie sich vergegenwärtigen, dass alle bundesdeutschen Staatsanwälte zwar per Ernennungsurkunde diesen Titel tragen aber es ihnen in Ermangelung des grundgesetzlich und beamtenrechtlich zwingend auch zu leisten gewesenen Beamteneides und zwar vor Ausübung ihres ersten Dienstgeschäftes, am rechtswirksam zustande gekommenen Dienst- und Treueverhältnis mangelt, diese Vögel erzählen können was sie wollen, weil es von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen bedeutungslos ist. Zur Erbauung schaut man in den § 132 StGB "Amtsanmaßung", der schlicht zum Inhalt hat: "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird ... bestraft." In Ermangelung des von Gesetzes zwingend vorgeschriebenen Beamteneides muss es in Ihrem Satz heißen "der Amtsanmaßer ...", doch so einer hat von Gesetzes wegen gar nichts zu sagen!

    • Grundrechte-Alliance 21.03.2021, 16:40 Uhr

      1. Es gibt keinen grundgesetzgeborenen Staatsanwalt - also kann ein solcher auch nichts gesagt haben. 2. Es handelte sich um einen "Heranwachsenden" aus einen Gebiet mit hohem menschenrechtswidrigem Gewaltpotential, so daß dieser sich massiv bedroht fühlte und im "Notwehrmodus" stand. 3. Es gibt keine Rechtfertigung für einen Polizeieinsatz. Daraus folgt: Wurde er angegriffen, dann hat er Anspruch auf § 113 Abs. 3 StGB. "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", insbesondere wenn die ungesetzliche vorgehen. 4. Dieser Heranwachsende war "eine halbe Portion". Wer als "Polizeibeamter" auf solche Grundrehteträger schießt, der begeht mehr als eine Dienstpflichtverletzung! Es ist das "bekannte schießen mit Kanonen auf Spatzen"!

  • 27 Rudi 15.03.2021, 22:59 Uhr

    Ähnliche Erfahrung: Ein Polizist behauptete, dass ich bei Rot mit einem Zweirad in den Kreuzungsbereich eingefahren sei - direkt vor einen heranrasenden PKW. Aufgrund meines erlittenen Schädel-Hirn-Traumas und meiner retrograden Amnesie, habe ich dies als wahr hingenommen. Trotzdem habe ich nachgeforscht, um in Erfahrung zu bringen, was damals abgelaufen ist. Alle Infos habe ich von einem Zeugen. Ergebnis: der PKW-Fahrer ist bei Rot gefahren. Ich habe Strafanzeige gegen den Polizisten und den PKW-Fahrer gestellt. Aus meiner Anzeige ging klar hervor, dass mir der Polizist die Schuld bewusst gegeben hat. Jedoch die Staatsanwaltschaft behauptete, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe und ermittelte nur gegen den PKW-Fahrer. Mir hingegen unterstellte die Staatsanwaltschaft falsche Verdächtigung. Dies ist eine Straftat und man hätte gegen mich ermitteln müssen. Übrigens: „mein“ Anwalt ließ mir damals vermitteln, dass er sich meinetwegen nicht mit der Polizei anlegen werde.

    • Nachtigall 21.03.2021, 09:13 Uhr

      Hallo Rudi, in diesem unserem Lande gilt, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Zu diesem Bild gehört die vollziehende und rechtsprechende Gewalt insbesondere und mittelbar auch der Rechtsanwalt als "besonderes Organ der Rechtspflege", der nämlich mit einem grundgesetzwidrigen Schönheitsfehler in Gestalt des seit dem 23.05.1949 gemäß Art. 2 und 9 GG absolut verbotenen "Kammerzwang" sich einfachgesetzlich rühmen darf, die Befähigung zum Richteramt zu haben, einzig dafür da ist, dem Verfahren / Prozess den ordnungsgemäßen Anstrich zu vermitteln, denn ordnungsgemäß heißt nicht automatisch auch grundgesetzkonform. Ein jemand also, dessen Titel "Rechtsanwalt" von einer von Grundgesetzes wegen nicht zu existieren habenden Anwaltskammer stammt, kann und wird sich nicht gegen diejenigen im Verfahren / Prozess mit aller von Grundgesetzes wegen aber notwendigen Vehemenz stellen, da die bundesdeutsche öffentliche Gewalt samt gg-widriger Kammer ihn dann wirtschaftlich fertig macht

  • 26 Pontius 13.03.2021, 19:45 Uhr

    Echt traurig. Ich hoffe der Beamte kommt drüber hinweg.

  • 25 Rudolf Wolff 13.03.2021, 16:38 Uhr

    Was ich immer wieder bemerke ist wenn die Polizei auf Geistig verwirrte Personen trifft und der Meihnung sind sie fühlen von diesen Menschen bedroht wird zuviel von der Schußwaffe gebrauch gemacht und das meistens Tödlich, aber was ich sehe ist das bedrohliche das in solchen fall die Ermittlungen nach einer weile eingestellt werden, das aber ist ein Signal für Polizeibeamte das sie ohne Konsequenten so weiter machen können - und sie tun es denn sie haben ja nichts zu befürchten, also Leben Geistig verwirrte oder sagen wir mal Menschen die geistig nicht so Funktionieren wie die Polizei es haben möchte in Deutschland gefährlich, anstatt Psychiatrische Fachkräfte anzufordern die es gelernt haben wie man mit diesen armen Menschen umzugehen hat werden sie erschossen, dieses hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun, die Verantwortlichen die diese unmenschlichen Tötungen Kommentarlos hinnehmen sind für mich die Innenminister der Länder sowie der Bundesinnenminister.r.wolff

    • p.petersen 21.03.2021, 11:56 Uhr

      Hallo Herr Wolff, Ihre bisherige Beobachtung ist nicht von der Hand zu weisen und lässt Raum für Spekulationen und Vermutungen. Fakt ist jedoch, dass alle Polizeibeamten entsprechend ihrer Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung nicht befugt sind, sich über die unantastbare Menschenwürde sowie das unverbrüchliche Diktat, dass gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die unverletzlichen Grundrechte gegenüber der öffentlichen Gewalt unmittelbar geltendes Recht bilden, hinwegsetzen dürfen. Aber man tut es immer wieder doch und das dann ohne die zwingenden Konsequenzen für den Einzelnen. Bis heute wurde die braune Vergangenheit auch in den Reihen der Polizei nicht wirklich aufgearbeitet. Wenn alle, die bis heute im Dienst sind, sich des grundgesetzwidrigen Korpsgeistes untereinander sicher sein können und das grundgesetzwidriges Handeln weder strafrechtlich noch beamtenrechtlich verfolgt wird, wenn es zum Nachteil des Grundrechteträgers passiert, dann stimmt was nicht.

  • 24 Bruno Schillinger-Safob 12.03.2021, 22:01 Uhr

    Und der BGH wird es garantiert an die untergeodneten Organisationen delegieren, denn die haben sicher weder genug Personal noch Qualifikation. Oder glauben Sie es reitet eine Task Force aus und klärt alles in 30 Minuten auf (oder wie lange dauern diese Schulungskrimis/soaps im Fernsehen)?

    • Bruno Schillinger-Safob 21.03.2021, 12:32 Uhr

      Gehört eigentlich zu #20 als Antwort.

  • 23 Michael B 12.03.2021, 18:23 Uhr

    Im einer drohenden Kampfsituation sind 3-4 Meter quasi gar nichts. Das sind drei schnelle Schritte und dabei das Ausholen bzw. Zuschlagen mit der Eisenstange. Ein Polizist muss nicht auf den Einschlag der Stange warten, um sich zu verteidigen. Und das mildere Mittel wurde bereits erfolglos eingesetzt. Mit Rassismus hat das ganze nichts zu tun. Andersherum wird ein Schuh draus: wäre der Vorfall zwischen einer Person ohne Migrationshintergrund und der Polizei passiert, oder noch anders - hätte der Polizist nicht geschossen und würde mit eingeschlagenen Kopf im Koma liegen - hätte Monitor da auch berichtet?!? Die Voreingenommenheit der Berichterstattung und auch der hier zitierten „Experten“ finde ich erschreckend.

    • p.petersen 21.03.2021, 09:26 Uhr

      Sowohl das hoheitliche Handeln und Unterlassen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt insgesamt als auch das hoheitliche Handeln / Unterlassen eines jeden einzelnen bundesdeutschen Amtsträgers hat zu jeder Zeit des Handelns / Unterlassen von Grundgesetzes wegen rechtmäßig zu sein, denn nur von GG wegen rechtmäßiges Handeln / Unterlassen erlaubt es dem Amtsträger sein Handeln / Unterlassen ggf. gewaltsam durchzusetzen. Ist das hoheitliche Handeln / Unterlassen des Amtsträgers von GG wegen rechtswidrig oder wird aufgrund der sich ggf. dynamisch ändernden polizeilichen Lage das begonnene Handeln / Unterlassen von GG wegen rechtswidrig, ist vom grundgesetzgebundenen Amtsträger zwingend zu verlangen, dass er dann von seinem rechtswidrigen Handeln ablässt, weil dann nicht er, sondern der Grundrechteträger das Notwehrrecht auf seiner Seite hat, weil ansonsten der Grundrechteträger sich anders nicht zur Wehr setzen kann gegen grundgesetzwidriges Handeln des Staates u. seiner Institutionen.

  • 22 Albert Wagner 12.03.2021, 18:06 Uhr

    In der taz vom 25.06.2020 fordert Rafael Bahr, Prof. für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei in Hamburg: "Deswegen plädiere ich für einen unabhängigen Polizeibeauftragten. Eine Stelle außerhalb des Hierarchiesystems der Polizei, an die sich Beamte wenden können, wenn sie Dinge mitbekommen, die nicht rechtens sind - anonym und ohne Risiko, ausgeschlossen zu werden. Nicht nur eine Beschwerdestelle, sondern eine machtvolle Institution mit Eingriffsbefugnis, die Akten anfordern, Gespräche initiieren, aber auch anwenden kann, Mobiltelefone sicherzustellen". Es muss endlich aufhören, dass die Polizei, bzw, die Strafverfolgungsbehörden - Staatsanwälte - gegen sich selbst ermittelt, eben die Institution außerhalb des Strafverfolgungsapparates. In der Urteilsbegündung einer Richterin bei einem Freispruch: "Die Gewalt der Polizei erinnert an die Verhältnisse in den USA, das darf sich unser Rechtstaat nicht bieten lassen". taz: 07.01-2021

    • p.petersen 21.03.2021, 09:37 Uhr

      Das Bonner Grundgesetz als seit 72 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt noch immer seiner wahren Erfüllung, das ist Fakt. Würde man von Seiten der bundesdeutschen Bevölkerung sich dessen endlich bewusst werden und darauf pochen, dass die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt sich den sie betreffenden unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes bedingungslos unterwirft, braucht es kein Rufen nach irgendwelchen Beauftragten, denn auch die können faktisch nichts ändern, weil solchen die Macht zum hoheitlichen Handeln fehlt und die, die sich bis heute den Rechtsbefehlen des GG unscheinbar entziehen, die Handelnden und Entscheidenden bleiben. Wer sich nicht gg-konform als Amtsträger verhält, ist rauszuschmeißen. Das gilt auch für diejenigen, die eidlos ihren Titel zum Amtsmissbrauch benutzen aber auch für die, die das alles systematisch auf den Weg gebracht haben und aufrecht erhalten, da der Souverän es nicht bemerkt und auch nicht wahrhaben will.

  • 21 Phil 12.03.2021, 17:00 Uhr

    Vielen Dank für Ihre Berichterstattung. Ein Mentalitätswechsel ist bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bitter nötig, schon um den Beamten den Rücken zu stärken, die ihre wichtige Arbeit nach Recht und Gesetz ausüben wollen. Schwarze Schafe einerseits und ein Korpsgeist, der Aufklärung verhindert, Fehler nicht einzugestehen bereit ist und die Freiheitliche Grundordnung letztlich untergräbt zerstört das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen. Ihre Aufklärungsarbeit und in Folge darauf entschlossenes politisches Handeln tut dringend Not.

  • 20 Brian Fouldner 12.03.2021, 16:04 Uhr

    Grundsaetzlich sind Todesfaelle die von Staatsbediensteten,also Polizeikraefte aller Art...Feldjaeger..Soldaten, Stastsanwaelten..Richter....im Dienst verursacht wurden..vor dem BGH zu bearbeiten..nicht vor den oertlichen Gerichten um auch die,Moeglichkeit der Jneinflussnahme..in welcher Form auch immer.tu vermeiden

    • Fred 19.03.2021, 23:03 Uhr

      Sowas gibts doch in einer vorbildlichen BRD garnicht. Als CDU-Wähler habe ich dass doch gelernt, dass alles hier am besten ist - mein "Freund". Ihr müßt nur einfach glauben, was euch unsere tolle Regierung seit 1949 erzählt.