MONITOR vom 27.05.2021
Heimlich eingestellt: Wie gewalttätige Polizisten vor Strafverfahren geschützt wurden
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Kommentieren [84]Bericht: Jan Keuchel, Christina Zühlke
Heimlich eingestellt: Wie gewalttätige Polizisten vor Strafverfahren geschützt wurden
Monitor. 27.05.2021. 06:43 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste. Von Jan Keuchel, Christina Zühlke.
Kommentare zum Thema, weiterführende Links und der Beitragstext als PDF
Georg Restle: „Diesem jungen Mann hier ist größtes Unrecht widerfahren. Erst wurde er von Polizeibeamten beleidigt, geschlagen und getreten und dann schwerst gedemütigt. Über seinen Fall haben wir bei MONITOR ausführlich berichtet. Doch statt die Polizeibeamten zu bestrafen, wurde dem Opfer der Prozess gemacht, durch alle Instanzen, weil die Kölner Staatsanwaltschaft sich mit seinen Freisprüchen nicht zufrieden geben wollte. Erst nach dem letzten Urteilsspruch eröffnete man dann doch nochmal ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten. Jetzt gab es dazu eine Entscheidung, die man nur mit einem Wort beschreiben kann: skandalös! Christina Zühlke und Jan Keuchel.“
Hier im Schatten des Kölner Doms begann der schlimmste Tag seines Lebens. der 3. Juli 2016. Sven will nur zur Toilette, in diesem Schnellrestaurant. Vor ihm werden zwei Frauen bedrängt. Er versucht zu helfen, dann kommt es zu einer Rangelei. Die Mitarbeiter rufen die Polizei.
Sven: „Ich weiß nur, dass das alles sehr schnell ging, dass irgendein Polizeibeamter direkt auf mich zukam, sehr aggressiv – so sind meine Erinnerungen. Und dann kam es schon eigentlich wahrscheinlich zu dem Schlag.“
Sven geht zu Boden, wird nach draußen geschleppt und getreten.
Sven: „Und dann kam dann ein Polizist, der hat dann mich ins Gesicht geschlagen und hat gesagt, das brauchst du doch, Schwuchtel!“
Die Folge: schwere Blutergüsse. Sven wird grundlos eingesperrt, auf der Wache wird ihm zu Unrecht Blut abgenommen. Mitten in der Nacht setzen sie ihn in Unterwäsche vor diese Hintertür. Seine Kleidung ist unerklärlicherweise klatschnass. Doch es kommt noch schlimmer. Eine Oberstaatsanwältin klagt nicht die gewalttätigen Polizisten an, sondern ihn – wegen angeblichen Widerstands. Sein Glück, eine Polizeischülerin, die beim Einsatz dabei war, traut sich, gegen ihre Kollegen auszusagen. Zu den Aussagen der Polizisten notiert die Richterin,
Zitat: „deutliche Zweifel an deren Richtigkeit”.
Und so kommt es 2017, beim Amtsgericht Köln, zum Freispruch für Sven. Aber die Oberstaatsanwältin geht in Berufung. Landgericht Köln 2019, der Richter betont, dass die Polizisten angeklagt gehören. Aufsehen erregt, dass er sich sogar bei Sven entschuldigt, für einen Staat, der einem Bürger so etwas antut. Erneuter Freispruch für Sven. Doch die Oberstaatsanwältin lässt nicht locker, geht in Revision, schickt Sven ein drittes Mal auf die Anklagebank.
Sven: „Da ist mir erst mal richtig schlecht geworden. Ich hatte gehofft, dass dieses sehr nachhaltige Urteil von dem Richter am Landgericht – jetzt auch zum zweiten Mal halt freigesprochen – wirkt.“
Oberlandesgericht im Februar 2020 – und wieder, anstatt Sven zu bestrafen, betont auch dieses Gericht, die Staatsanwaltschaft müsse gegen die Polizisten ermitteln. Sven und sein Anwalt, Jürgen Sauren, fragen danach immer wieder, ob es solche Ermittlungen gibt. Über ein Jahr lang bitten sie die Staatsanwaltschaft Köln um Akteneinsicht – vergeblich. Im April 2021 erfahren sie plötzlich, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren schon Wochen zuvor gegen Geldbuße eingestellt hat. Auffällig ist, ausgerechnet die Oberstaatsanwältin, die dreimal erfolglos gegen Sven vorgegangen war, ermittelte nun gegen die Polizisten, bei denen sie bisher kein Fehlverhalten erkennen wollte. Ihre Einstellung begründet sie damit, dass Zweifel bestünden,
Zitat: „dass es (...) zu einer Verurteilung kommen wird.”
Schwer nachvollziehbar, schließlich hatte schon das Landgericht das Verhalten der Polizisten eindeutig als strafbar bewertet. Das Niederschlagen: „war nicht gerechtfertigt“, Svens Fesselung: „rechtswidrig“, der Tritt und der Faustschlag: „gefährliche Körperverletzung [...] im Amt“, Beschimpfen von Sven als Dumme Schwuchtel: „Beleidigung“, Blutabnahme: „rechtswidrig“, Einsperren: „Freiheitsberaubung (im Amt)“.
Svens Anwalt, Jürgen Sauren, versteht nicht, wieso nach diesen Vorwürfen eine Verurteilung der Polizisten zweifelhaft sein soll.
Jürgen Sauren, Strafverteidiger: „Ich habe festgestellt, dass man drei Jahre, vier Jahre versucht hat, meinen Mandanten mit aller Gewalt zu verfolgen wegen eines … wegen eines winzigen Vorwurfs. Und umgekehrt, dass man die Polizisten nicht mit der gleichen Intensität überprüft, das, was sie gemacht haben sollen. Und das ist schon sehr ernüchternd.“
750,- Euro Geldbuße seien ausreichend, so die Oberstaatsanwältin. Denn an einer Anklage bestehe kein großes, öffentliches Interesse. Kein großes, öffentliches Interesse? Nach MONITOR-Recherchen wurde sogar der NRW-Justizminister regelmäßig informiert, weil der Fall für großes Aufsehen gesorgt hatte. Rechtswissenschaftler Tobias Singelnstein hat für die Begründung der Kölner Staatsanwaltschaft keinerlei Verständnis.
Prof. Tobias Singelnstein, Rechtswissenschaftler Universität Bochum: „Dieser Fall hat erhebliches, öffentliches Aufsehen erregt, es gibt ein erhebliches, öffentliches Interesse, auch allgemein bezüglich rechtswidriger, polizeilicher Gewaltausübung. Und dass man so einen öffentlich bekannten Fall nun auf diese Art und Weise erledigt, anstatt eine öffentliche Hauptverhandlung durchzuführen, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.“
Zumindest Schmerzensgeld will Sven erhalten und klagt nun gegen das Land NRW – als Arbeitgeber der Polizisten. Doch das Land Nordrhein-Westfalen demonstriert mit beeindruckender Kaltschnäuzigkeit, was es davon hält. Der Anwalt des Landes schreibt Sven, für Schmerzensgeld gebe es keinen Anlass, weil er doch
Zitat: „bereits Genugtuung durch die ergangenen Entscheidungen [...] erlangt hat”.
Genugtuung, nachdem man ihn jahrelang zu Unrecht durch alle Instanzen hindurch verfolgt hat? Und die Polizisten davonkommen lässt?
Sven: „Genugtuung wäre für mich, wenn man mich nicht zum Angeklagten gemacht hätte, und wenn die wahren Täter einfach angeklagt worden wären, von Anfang an.“
Schläge, Misshandlungen und eine jahrelange Tortur durch die Kölner Staatsanwaltschaft. Auf eine Entschuldigung der Behörden wartet Sven bis heute.
Georg Restle: „Gewalttätige Polizeibeamte, die nicht zur Rechenschaft gezogen werden, kommt häufiger vor. Und das wird sich vermutlich auch nicht ändern, solange hier Staatsanwaltschaften ermitteln, die aufs engste mit der Polizei verbunden sind.“
Stand: 27.05.2021, 22:30 Uhr
84 Kommentare
Kommentar 84: Johannes Bach schreibt am 22.04.2022, 22:45 Uhr :
Mir fehlt da mehr zur Vorgeschichte! Warum wird der Anzeigeerstatter geschlagen, wenn er zwei bedrängten Frauen helfen wollte. Da fehlt was!!!
Kommentar 83: Anonym schreibt am 06.04.2022, 22:40 Uhr :
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Kommentar 82: Opfer von Polizeigewalt schreibt am 28.03.2022, 05:34 Uhr :
Ich habe bösartigen Psychoterror und körperliche Gewalt durch zwei Polizistinnen erlebt. Habe es angezeigt. Ich wurde ausgelacht, auch von der Staatsanwaltschaft. "Kein öffentliches Interesse". Ein Richter hat sich bei der einen sogar entschuldigt. Zwei Richterinnen haben Durchblick bewiesen und den beiden Beamtinnen unmissverständlich klar gemacht, besser nichts mehr gegen mich "zu veranstalten", sie befänden sich auf "dünnem Eis". Ich habe den Glauben und das Vertrauen in die Polizei leider verloren. Aber ich kämpfe weiterhin für Aufklärung und Anerkennung. Never give up!
Kommentar 81: J. Rentsch schreibt am 06.03.2022, 23:24 Uhr :
Kein Wunder wenn der Respekt verloren geht, bei derlei vorgehen staatlicher Seite. Kein Wunder dann auch wenn die Wut wächst über das systemische Versagen und bewusste Vertuschen derlei nicht wirklich seltener Vorkommnisse. Demokratie...am A....
Kommentar 80: Frank Kauling schreibt am 10.02.2022, 03:14 Uhr :
Gut gesagt 👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍
Kommentar 79: Lutz Lichter schreibt am 06.02.2022, 11:32 Uhr :
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Kommentar 78: Anonym schreibt am 16.01.2022, 17:56 Uhr :
Ich lach mich strack! 750€ für Beleidigung, mehrfache Körperverletzung (Schläge, Tritte, Blutabnahme,...) Freiheitsberaubung. Einen Bürger hätte sich die Staatsanwaltschaft gehörig vorgeknöpft, der darf für 750€ noch nicht einmal "Bulle" sagen.
Kommentar 77: Gequält vom Rechtsstaat schreibt am 05.01.2022, 03:08 Uhr :
Auch wir haben mehrfach erlebt wie die Polizei und Justiz willkürlich unser Leben zerstört haben und eben nicht gegen Beamte vorgehen bzw. Alles im Sande verläuft
Kommentar 76: Grundi schreibt am 10.11.2021, 17:10 Uhr :
Zitat Herr Restle ….“ solange hier Staatsanwaltschaften ermitteln, die aufs engste mit der Polizei verbunden sind… Dazu passt mein Fall aus BW. Da Links gegen die Netiquette Verstoßen hier die Mailadresse wo sie den Link bekommen grundi.seg(at)gmx.de oder nach grundi petitionsplacebo Googeln Ich bin felsenfest überzeugt in einem Rechtsstaat zu leben. Wer versucht Macht und Gewalt zu missbrauchen wird früher oder später doch einsehen dass der Missbrauch aufgedeckt wird. Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben. Aktuell läuft auch eine Petition im Landtag BW mit der Nummer 17/398
Kommentar 75: keine lobby schreibt am 09.11.2021, 15:54 Uhr :
Der Polizei wurde vom Staat das Gewaltmonopol übertragen. Allerdings haben die Beamten auch Pflichten, die die Rechte von Bürgern schützen sollten. Wie viele höchst bedauerliche Vorfälle zeigen, handelt es sich aber nur um schöne Worte. So lange es hierzulande keine unabhängigen Beschwerdestellen gibt und die Justiz uns immer wieder vorführt, dass der Artikel des Grundgesetzes, dass vor dem Gesetz alle gleich sind nur eine Farce ist, sind wir von einem Rechtsstaat sehr weit entfernt
Kommentar 73: Anonym schreibt am 30.08.2021, 10:33 Uhr :
Dergleichen "Hüter von Recht und Ordnung" gehörten entlassen. Und angeklagt wegen Rechtsverstössen im Amt!
Kommentar 72: inkognito schreibt am 26.08.2021, 15:01 Uhr :
Ganz ehrlich, man sollte mal die alten fälle dieser staatsanwältin nochmal nachkontrollieren.
Kommentar 71: LFS schreibt am 17.08.2021, 18:28 Uhr :
Ich zitiere Rechtsanwalt Bossi: ""...Sie glauben, dass wir in einem Rechtsstaat leben, daß tunn wir schon lange nicht mehr.."
Kommentar 70: Alexander Avrutin schreibt am 31.07.2021, 16:23 Uhr :
Es ist wichtig, dass Fotos von gewalttätigen Polizisten rumkursieren. Menschrn sollen ihre "Helden" kennen. Anstatt Freunde sollen sie verdiente Verachtung auf der Straße begegnen
Kommentar 69: Anonym schreibt am 18.06.2021, 09:47 Uhr :
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Kommentar 67: Horst Vogt schreibt am 15.06.2021, 23:41 Uhr :
Nachtrag zu meinem letzten Kommentar vom 15.06.2021: Nach meiner Überzeugung steht in Deutschland nicht weniger als der Rechtsstaat auf dem Spiel - unserer Justiz wegen!!!
Kommentar 66: Michael Langhans schreibt am 12.06.2021, 17:06 Uhr :
Das Problem sind nicht die Täter, sondern die, die wegschauen und es decken, also Vorgesetzte, Kollegen oder hier eine Oberstaatsanwältin. Überhaupt Oberstaatsanwältinnen. In Landau in der Pfalz gibt es einen Fall, der fast 1:1 ident ist. Inklusive belegter Aktenverfälschungen (weil man dazu nicht schlau genug war....), Drohungen mit einer finalen Lösung und Einschüchterung der Verteidigung. Einziger Unterschied: Die Gerichte decken die Oberstaatsanwältin Anne H. Warum ich das schreibe? Weil es keinen Interessiert. Weil hier wie dort auch Minister eingeschalten sind, aber wegschauen. Und weil die eigentliche Gefahr eben nicht nur von Rechts oder Links herkommt, sondern auch von Innen.
Antwort von Horst Vogt , geschrieben am 15.06.2021, 22:26 Uhr :
Zitat: "Warum ich das schreibe? Weil es keinen Interessiert. " Sehr richtig!!! Das ist das größte Problem in Deutschland: Das völlige Desinteresse des Michels, wenn er nicht direkt betroffen ist. Mündige Staatsbürger sind in Deutschland Mangelware. Aber unser katastrophales Rechtssystem schreit geradezu nach verantwortungsbewussten und mündigen Staatsbürgern gegen eine völlig losgelöste Justiz.
Antwort von keine lobby , geschrieben am 09.11.2021, 16:00 Uhr :
Polizisten sind doch die Gehilfen der Staatsanwaltschaft und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wir müssen uns mit aller Macht dagegen wehren, dass der Gesetzgeber Rechtsbrechern auch noch besonderen Schutz gewährt und der Artikel des GG, wonach vor dem Gesetz alle gleich sind, ad absurdum geführt wird.
Kommentar 65: Horst Vogt schreibt am 12.06.2021, 11:25 Uhr :
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1 "Nimm nicht so gelassen das Unrecht hin, das anderen getan wird", Albert Schweitzer "Jeder ist ein geborener Kämpfer ums Recht im Interesse der Gesellschaft", Rudolf von Jhering "If you see something that is not right, not fair, not just, you have a moral obligation to do something about it", John Lewis, US-amerikanischer Bürgerrechtler Wer sich gegen Unrecht nicht wehrt, macht sich mitschuldig.
Antwort von Rudolf Wolff , geschrieben am 15.06.2021, 19:00 Uhr :
Horst Vogt, das Dlemma ist doch es stehen zu wenige auf, entweder Träge oder null Courage. mfg. r.wolff
Antwort von Horst Vogt , geschrieben am 22.06.2021, 01:58 Uhr :
Rudolf Wolff, um genau dies zu ändern, kommentieren wir doch alle diese traurigen Zustände in unserem Land. Ich bin unverbesserlicher Optimist und hoffe, dass wir eines Tages in einem Staat leben werden, der die Bezeichnung "Rechtsstaat" verdient.
Antwort von keine lobby , geschrieben am 09.11.2021, 16:03 Uhr :
Alles schöne Worte, die nur so lange Gültigkeit haben, bis Übereifer schadet.
Kommentar 64: Rudolf Wolff schreibt am 10.06.2021, 17:13 Uhr :
Das SEK in Hessen hat ein inakzeptables Fehlverhalten zu verzeichnen, ich bin davon überzeugt das so ein Fehlverhalten auf keinen fall als einzelfälle zu betrachten sind, und auf grund dieser erkenntnisse ist der Bundesinnenminister gefordert die Tötungen an Asylanten neu Aufzurollen und zu Ermitteln ob Tötungen von Asylanten einen Rechtsradikalen hintergrund haben/hatten, denn so weit mir bekannt verjährt ein Mord nicht.r.wolff
Kommentar 62: Restless schreibt am 09.06.2021, 14:03 Uhr :
Es gab schon immer Polizisten, die meinen, dass sie mit der Polizeiuniform zugleich des Herrgotts Rock anlegen. Bei Polizistinnen, und hier vor allem bei den jüngeren, kann man leider öfters den Eindruck gewinnen, sie hätten eine Überdosis "Barbara Salesch" in sich aufgesogen, gepaart mit einem kräftigen Schuss "Hanni & Nanni". Jedenfalls scheint die Gefahr groß, dass man mit exekutiven Befugnissen ausgestattet auch gerne die judikativen im Dienst für sich reklamiert und sich somit für die Rolle des Legislativen gleich mit berufen fühlt. Allerdings sieht sich die Polizei demgegenüber auch selbst als Zielscheibe für gezielte An- und Übergriffe auf die Polizei als solche. Bei der Polizei arbeiten Menschen, die als Profis ein Stück weit über den Dingen stehen sollten, aber es sind immer noch Menschen und damit sind sie fehlbar. Vorsätzliches Fehlverhalten durch die Polizei muss der Rechtsstaat verfolgen und ggf. ahnden. Eine verrohte Gesellschaft jedoch ist das Produkt ihrer selbst.
Kommentar 61: AcquisC schreibt am 09.06.2021, 11:10 Uhr :
Hier wären ein Klageerzwingungsverfahren, ein Disziplinarverfahren und ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung gegen die Staatsanwältin das mindeste. Man kann doch nicht erst drei Jahre das Opfer zum Täter machen wollen und dann das Verfahren gegen gewalttätige Polizisten einstellen, obwohl mehrere Gerichtsurteile deren Straftaten für erwiesen gehalten haben. Wenn normale Staatsanwaltschaften es sich nicht mit der Polizei verderben wollen, dann müssen eben separate Staatsanwaltschaften geschaffen werden, die sich nur mit Polizeigewalt, (rechts)radikalen Netzwerken und sonstigen Straftaten seitens der Polizei befassen.
Kommentar 59: Nordlicht schreibt am 05.06.2021, 16:48 Uhr :
Höchste zeit es rechtlicht zwingend zu machen, dass in solchen Fällen von Ermittlungen gegen Polizisten die lokale Staatsanwaltschaft den Fall an Kollegen (am besten aus einem anderen Bundesland) abzugeben hat um Befangenheit zu vermeiden.
Antwort von Horst Vogt , geschrieben am 12.06.2021, 00:33 Uhr :
Mein Anschreiben zum Strafantrag wegen Rechtsbeugung u.a. gegen eine Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt am Main beim hessischen Justizministerium (HMdJ): "Ich bitte höflich, mit der Prüfung der in diesem Strafantrag erhobenen Vorwürfe nicht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu betrauen. Ich habe kein Vertrauen mehr in die Frankfurter Justiz." Antwort des Sachbearbeiters im HMdJ: "Ihr vorgenanntes Schreiben ist hier eingegangen. Ich habe es heute zuständigkeitshalber über den Herrn Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main an den Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergeleitet. Dieser ist zunächst von Gesetzes wegen berufen, Ihr Anliegen zu prüfen. Die von Ihnen gewünschte Betrauung einer anderen Staatsanwaltschaft ist rechtlich nicht möglich." Der Grund steht in § 7 StPO: „Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist". Ausführlicher im Blogpost 2 des Blogs der Website "justizzauber" [Link entfernt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette - Anm. der Redaktion]
Kommentar 58: Rudolf Wolff schreibt am 05.06.2021, 12:00 Uhr :
Das was Monitor hier aufgedeckt hat ist mit 100%tiger sicherheit nur die spitze vom Eisberg, es werden Bündesbürger unter fadenscheinigen gründen erschossen denn Ermittelt wird so gut wie gar nicht und die Staatsanwaltschaft schützt somit die Polizei, und die fühlt sich als unantatbar - ein Teufelskreis zum nachteil von uns Bürger.r.wolff
Antwort von Holger Söder , geschrieben am 10.06.2021, 08:19 Uhr :
Kann ich zu 100% bestätigen. Legalitätsprinzip wird von Staatsanwaltschaften in ganz D nicht mehr eingehalten. Die BVerfG Tennessee-Eisenberg-Entscheidung auf Anspruch auf Untersuchung bei Offizialdelikten wird NICHT umgesetzt. Recht-Bankrott nennt sich sowas in D, zumindest bei Offizialdelikten nachgewiesen.
Kommentar 57: Dennis schreibt am 04.06.2021, 22:57 Uhr :
Wow. Ich durfte auch schon als Kind erleben, dass Polizei und Staatsanwaltschaft meine Anzeige "vergessen" haben. (Damals habe ich das nicht verstanden, aber meine Eltern haben die Dokumente aufgehoben) Aber wenigstens als die Lokalzeitung über die untätigkeit berichtet hat, kam aufeinmal Bewegung in die Sache. Aber dass die inzwischen bei so einem Medienecho auf stur schalten bedeutet für mich, dass die Entscheidungsträger nicht davon ausgehen für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Warum gibt es keine Gegenanzeige wegen Verfolgung unschuldiger, alternativ versuchter Strafvereitelung? Wir als Bevölkerung müssen der Regierung mehr auf die Füße stehen, sonst werden solche Vorgänge immer mehr und schlimmer. Solange die wissen, dass Fehlverhalten und Mauscheleien keine Konsequenzen haben wird es immer schlimmer.
Kommentar 56: Rob schreibt am 03.06.2021, 05:45 Uhr :
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Kommentar 55: Rolf Schreier schreibt am 02.06.2021, 20:38 Uhr :
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Kommentar 54: S.Ü. schreibt am 02.06.2021, 12:57 Uhr :
Lieber einen unschuldigen Menschen auf die Anklagebank setzen anstelle schuldige Polizisten zu verurteilen. Man muss es ja in der Öffentlichkeit rechtfertigen. Polizist ist der Staat und der darf nach außen nicht schlecht dargestellt werden. So ist das nun mal und wenn dann noch ein Ausländer auf der Anklagebank sitzt wird ihm gar nicht geglaubt und direkt verurteilt. Hier hat Sven nochmal wirklich Glück gehabt. Dasselbe für die Richter - Arme deutsche Justiz.
Kommentar 52: Rudolf Wolff schreibt am 02.06.2021, 07:13 Uhr :
Was soll man als bürger von einer Justiz halten die das unrecht in eigen reihen zuläst sowie diese Oberstaatsanwältin, dieser vorgang ist ist mehr als gefährlich er zerstört das Vertrauen in Justiz und Politik - diese Willkür - Justiz breitet sich immer mehr aus in unseren Land, sie wird zur selbstverständlichkeit.r.wolff
Kommentar 51: Arlette schreibt am 01.06.2021, 17:58 Uhr :
Liebes Monitor Team, ich bin schockiert, gerade weil ich persönlich betroffen bin. Dieses Ereignis hat uns eingeschüchtert. Wegen zu lauter Musik in der Kölner Südstadt am Karnevalssonntag (!) ist mein Bruder von Polizisten in seiner eigenen Wohnung beleidigt und bedroht worden. Machtausübung in Form v. körperlicher Gewalt um in die Wohnung zu gelangen. Mein Bruder wollte sie nicht für diesen Grund reinlassen. Eine Eskalation war gerade zu verhindern, weil Nachbarn vor der Tür standen. Mein Bruder hat sich in der Dienststelle und dem Land beschwert. Gerichtliche Reaktion: Strafe, 1400,00€ ! Die Sache hat bei uns nur einen Haken: Migrationshintergrund. Wir haben selbst Beamte und Polizisten in der Familie. Das ist extremst befremdlich ! Vielen Dank
Kommentar 50: Horst Vogt schreibt am 01.06.2021, 01:19 Uhr :
Vielen Dank für diesen Beitrag. Die vielen Leserkommentare beweisen, dass er einen Nerv trifft. Die Zustände in weiten Teilen der deutschen Justiz sind unerträglich und eines angeblichen Rechtsstaats unwürdig. Bleiben Sie bitte an diesem Thema dran.
Kommentar 49: Ben schreibt am 31.05.2021, 19:45 Uhr :
Absolut widerwärtiges Verhalten von denen, die gerne immer wieder um unser Vertrauen buhlen. Aber solche Taten zerstören dieses nachhaltig. Wann werden diese braunen Seilschaften insbesondere in den Ermittlungsbehörden endlich zerschlagen? Aber leider versagen hier sowohl Exekutive als auch die zuständigen Ministerien. Für dieses Land muss man sich wirklich schämen.
Kommentar 48: Michael schreibt am 31.05.2021, 17:21 Uhr :
Falls mein Kommentar zählen sollte: Ich bin Interessiert und empfinde die Berichterstattung und Menge der Kommentare als deutliches Anzeichen eines "öffentlichen Interesses".
Kommentar 47: Bruno Schillinger-Safob schreibt am 31.05.2021, 12:50 Uhr :
"Der Schoß ist weiter fruchtbar" - komischerweise haben wir von diesem Urteil erst jetzt gehört, trotz vielen NAchrichtenhören täglich. Zufall das so etwas nicht veröffentlicht wird? Zdf heute show 28/05/2021 ab 31/00 Min: - 2017 Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal …. Danach gab es dann dieses Skandalurteil vom Oberlandesgerichtes Düsseldorf das dann entschieden hat, das dieser Angriff auf die Synagoge kein antisemitisches Hassverbrechen, sondern Zitat "zu weit gegangen Israel Kritik gewesen sei" …https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-vom-28-mai-2021-100.html
Kommentar 46: Rudolf Wolff schreibt am 31.05.2021, 06:25 Uhr :
In meiner Heimatstadt Lübeck liefen noch in den 50er Jahren Polizisten aus dem Polizei - Bat. 101 Fußstreife weil sie in Hamburg zu bekannt waren, erkannt wurden die Polizeibeamte von Kriegsheimkehrer aus Lübeck, diese Heimkehrer haben bestätigt das diese Polizisten der Abschaum war es waren schlicht und ergreifend Kriegsverbrecher und diese taten weiterhin Dienst als wenn nicht geschehen war, ich persönlich bin davon überzeugt das, das gedankengut des damaligen Polizei - Bat. über Jahrzehnt weitergegeben wurde dieser Geist - Korpgeist existiert meines erachtens nach noch heute, ein Eklatntes versagen der damaligen Politiker deren Geist nicht anders war, da müsste man mal Konsequent durchgreifen denn so geht es nicht weiter.r.wolff
Kommentar 45: A.N.D.R.E.A.S schreibt am 30.05.2021, 13:07 Uhr :
Ein wichtiger Beitrag -- und beschämend für die deutsche Nachkriegsjustiz. Ein Einzelfall dürfte dies, obschon recht krass, mitnichten sein. Die Staatsanwältin sollte sich für ihr unentschuldbares Verhalten zu verantworten haben und zugleich aus dem juristischen Dienst entlassen werden -- und die Polizisten gehören selbstverständlich angeklagt und verurteilt; eine geringe Geldbuße reicht nicht. Und dass nach Darstellung des Landes NRW der Betroffene durch die ergangenen Urteile bereits Genugtuung erlangt habe und eine Entschädigung damit wohl nicht infrage komme, ist geradezu von einer atemberaubenden Ekelhaftigkeit. Unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit scheinen sich Staatsanwälte alles herausnehmen zu dürfen. Die Vielzahl von falschen oder konstruierten Urteilen mit einer höchst selektiven Wahrnehmung der tatbestandlichen Fakten belegen dies ebenfalls. Welch eine Entwicklung sich hier offenbar abzuzeichnen beginnt, lässt nichts Gutes für die Zukunft erwarten.
Antwort von Rob , geschrieben am 03.06.2021, 05:53 Uhr :
Staatsanwält:innen sind im Bundespuff Deutschland nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Deshalb ist es ja auch wie in diesem Fall möglich, dass die Politik Weisung erteilt, bei "Gewalt gegen Polizisten" niemals einzustellen, andersherum selbstverständlich schon. Auch Richter:innen sind nur auf dem Papier unabhängig, in der Praxis sind sie es in ihren Verurteilungsfabriken nur sehr bedingt. In diesem Fall hier gehört die Staatsanwältin nicht nur entlassen, sondern wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt in den Knast. Die Verantwortlichen im Justizministerium und der Ministerpräsident für ihre - wie Sie es richtig bezeichnen - Ekelhaftigkeit, ich würde sogar sagen: verbrecherische Ekelhaftigkeit MINDESTENS aus Amt und Würden gejagd. Naja, wird wohl nicht passieren, da "Rechtsstaatlichkeit" u.ä. bei uns ausschließlich Propagandabegriffe sind, die nur extrem eingeschränkt was mit der Realität zu tun haben.
Antwort von Rudolf Wolff , geschrieben am 12.06.2021, 11:03 Uhr :
A. N. D. R. E. A. S., was sagte einmal der Publizist Jordano - es ist einmalig in der Deutschen Geschichte die Justiz hat sich nach dem 2. Weltkrieg selber Freigesprochen, das sagt doch schon alles aus.r.wolff
Kommentar 44: Ingo Krüger schreibt am 30.05.2021, 11:46 Uhr :
Zupp, zupp, schon traurig und kommt mir leider sehr bekannt vor. Armes Deutschland.
Kommentar 43: Reinhard Boßmann schreibt am 30.05.2021, 10:47 Uhr :
Hallo Monitor Team, mit Entsetzen und Erschrecken habe ich diesen Beitrag gesehen und frage mich allen Ernstes darf solch eine Oberstaatsanwältin überhaupt solch ein Amt haben? Kann diese nicht bzgl. dieses krassen Fehlverhaltens angezeigt und vor Gericht gestellt werden oder darf diese Dame tun was Sie will? Ich wundere mich nicht mehr über den Zulauf verschiedener Parteien nicht nur nach diesem Vorfall. Meiner Meinung nach dürfte diese Frau weder ihren Job behalten noch irgendwelche Pensionsansprüche haben. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Boßmann
Antwort von Rob , geschrieben am 03.06.2021, 06:02 Uhr :
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Kommentar 42: Bettina schreibt am 29.05.2021, 21:24 Uhr :
Das erschüttert meinen grundsätzlichen Glauben an den deutschen Rechtsstaat gewaltig! Und für den jungen Mann tut es mir unendlich leid. Sehr traurig und beschämend.
Antwort von David , geschrieben am 01.06.2021, 20:12 Uhr :
Gut! Für viele, viele. Menschen ist das leider Alltag. Zeit, die Gesellschaft von unten organisieren, wenn der Staat bei seiner Kernaufgabe, seine Bürger*innen zu schützen, scheitert.
Kommentar 41: Rufi Ascani. schreibt am 29.05.2021, 13:11 Uhr :
Es tut mir Leid für diesen jungen Mann. So wass ist nicht im Ordnung. Dass fast gleiche fall ist mir passiert in Berlin. Und am Ende bin ich mit 400e Bussgeld verurteilt. Wogibt Es so wass... ;m einem Demokratische Land mit Vorbild für recht und Freiheit. Aber leider passiert auch hier. Warum. P. S. Ich wollte gernedass MONITOR im Zukunft solche Fälle Live i versehen überträgt. Beim Verfahren im Gericht.
Antwort von Rob , geschrieben am 03.06.2021, 06:20 Uhr :
Davor schützen sich die in den Verurteilungsfabriken unseres Unrechtsstaates agierenden Täter recht effektiv: Eine Video-Live-Übertragung, auch nur angeschaltete Handies oder selbst eine wörtliche Protokollierung des Verfahrens durch das Gericht selbst, wie anderswo durchaus üblich, sind bei uns verboten.
Antwort von Horst Vogt , geschrieben am 16.06.2021, 02:14 Uhr :
Aber es gibt ein anderes probates Mittel gegen Justizwillkür. Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland in der Regel (immer noch) öffentlich. In dem vorliegenden Fall haben sich die Richter in allen Instanzen zum Glück für den zu Unrecht Angeklagten allesamt vorbildlich rechtstreu verhalten. Aber dass es auch anders geht, habe ich in Frankfurt am Main schmerzlich lernen müssen, wo mich die Richterin mit falschen Versprechen von der Vernehmung der Zeugin der Gegenseite ausgeschlossen hat, damit ich deren Lügen nicht hören und widerlegen konnte. Einen ersten frei erfundenen Zeugen der Gegenseite konnte ich zuvor schon enttarnen. Daraufhin setzte die Richterin ad hoc einen neuen Termin an, von dem sie mich arglistig ausschloss. Bringen Sie deshalb so viele Zuhörer wie möglich mit zur Gerichtsverhandlung und lassen Sie sich nicht durch falsche Versprechen von der Verhandlung ausschließen. Das dient der Wahrheitsfindung - und damit meine ich die echte Wahrheit und nicht die des Richters.
Kommentar 40: Leo Kowald schreibt am 29.05.2021, 12:56 Uhr :
Meiner Ansicht nach ein klarer Fall von Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.
Kommentar 39: Lutz Kettenschutz schreibt am 29.05.2021, 10:16 Uhr :
Wir leben in einem Rechtsstaat, wo kein Anwalt weiß, inwiefern das Ergebnis in einem Streitfall ausfallen wird. Inwiefern dann tatsächlich Recht gesprochen werden kann ist mir dann eh schleierhaft. Es gibt ja auch immer nur Gewinnchancen. Der Ausgang vom sogenannten Recht ist daher meist nur zufallsbasiert. Also haltet euch fern vor Rechtsstreitigkeiten. Verdienen tuen andere daran und Gerechtigkeit für einen selbst liegt nur in einer Waagschale.... Die Waagschale sieht man sogar am Gerichtsgebäude.
Antwort von Gerald Keulen , geschrieben am 01.06.2021, 18:21 Uhr :
Also kriminelle Schläger in Uniform sollen straffrei bleiben und die Opfer sollen juristisch gejagt werden dürfen. Ist ja irgendwie normal für Sie. Ich bin entsetzt über so eine Rechtsauffassung.
Antwort von Gerald Keulen , geschrieben am 01.06.2021, 18:21 Uhr :
Also kriminelle Schläger in Uniform sollen straffrei bleiben und die Opfer sollen juristisch gejagt werden dürfen. Ist ja irgendwie normal für Sie. Ich bin entsetzt über so eine Rechtsauffassung.