MONITOR vom 15.11.2018

Polizeigewalt: Kaum Schutz für Opfer

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Bericht: Jochen Taßler, Lara Straatmann, Herbert Kordes, Max Scharffetter

Polizeigewalt: Kaum Schutz für Opfer

Monitor 15.11.2018 09:56 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste Von Jochen Taßler, Lara Straatmann, Herbert Kordes, Max Scharffetter

Kommentare zum Thema, weiterführende Links und der Beitragstext als PDF

Georg Restle: „Und jetzt zum Thema Polizeigewalt. Klar, in Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol. Heißt, nur der Staat darf Gewalt gegen seine Bürger ausüben. In einem Rechtsstaat heißt das, diese Gewalt muss immer verhältnismäßig sein. Die Aufnahmen, die wir Ihnen jetzt gleich zeigen, lassen daran allerdings erhebliche Zweifel aufkommen. Und das könnte auch mit einer ganzen Reihe von Gesetzesverschärfungen zu tun haben. Im letzten Jahr haben Bayern und vier weitere Bundesländer ihre Polizeigesetze geändert. In weiteren neun  Bundesländern sind solche Reformen gerade auf dem Weg. Für alle diese Gesetze gilt: Mehr Rechte für die Polizei, weniger Grundrechte für die Bürger. Und wer sich gegen Polizeigewalt wehrt, muss seit letztem Jahr mit ziemlich harten Strafen rechnen. Selbst dann, wenn er selbst Opfer von Polizeigewalt geworden ist. Gerät da gerade etwas aus dem Gleichgewicht? Lara Straatmann, Jochen Taßler, Herbert Cordes und Maximilian Scharffetter.“

Wuppertal, 16. Juni. Ein Mann wird von einem Polizisten zu Boden gerissen. Weitere Beamte kommen dazu, andere schirmen die Situation ab. Auf offener Straße, am Rande einer Demo gegen einen Umzug von Rechten durch die Wuppertaler Innenstadt. Der Mann, den die Polizisten zu Boden gerissen haben, heißt Thomas Lenz, 60 Jahre alt, Chef des Wuppertaler Jobcenters. Wir treffen ihn noch einmal dort, wo es passiert ist und lassen uns anhand eines Videos erklären, wie er die Situation erlebt hat.

Thomas Lenz: „Das war hier eine friedliche Stimmung, das Wetter war gut, es gab Musik, es sind alles junge Leute, die weder vermummt noch sonst wie sind.“

Auf dem Video ist auch Thomas Lenz zu sehen. Er habe zu einer Bekannten gehen wollen, sagt er. Ein Beamter habe ihn zurückgeschickt.

Thomas Lenz: „Und im Weggehen werde ich ständig noch angetatscht von den Polizeibeamten, merk ich in meinem Rücken ständig ein Zerren und Stupsen. Und ich habe mich in dem Moment dann umgedreht und hab gesagt, bitte unterlassen Sie, hier mich hier ständig anzufassen, anzutatschen.“

Dann packt einer der Beamten zu.

Thomas Lenz: „Ich hab kein gespanntes Verhältnis zur Polizei, ich hätte niemals damit gerechnet, dass die Polizei in Deutschland gegenüber einem, der 60 Jahre alt ist, in dieser Brutalität eben mal vorgeht.“

Während Lenz am Boden liegt, malträtiert ein Beamter seine Seite. Im ärztlichen Befund ist später von „multiplen Prellungen“ die Rede - darunter eine „Nierenkontusion“, also eine Nierenprellung. Thomas Lenz erstattet Strafanzeige wegen Körperverletzung. Er fällt aus allen Wolken, als er hört, dass die Polizei auch eine Anzeige gegen ihn erstattet hat - wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Thomas Lenz: „Ich vermute einfach mal, dass man schon festgestellt hat, oh, das war vielleicht ein bisschen zu dolle. Und dann versucht man natürlich ein solches Fehlverhalten zu legitimieren. Und am besten legitimiert man das, indem man demjenigen, der im Prinzip Opfer in dem Geschehen ist, vorwirft, das er sich rechtswidrig verhalten hat.“

Ein schwerer Vorwurf, den die Polizei Wuppertal entschieden zurückweist. Unabhängig von Wuppertal: Erstatten Polizeibeamte in Deutschland tatsächlich Gegenanzeigen, um eigenes Fehlverhalten zu legitimieren? Ja, sagt uns ein leitender Polizeibeamter. Aus Angst vor Repressalien möchte er nur verdeckt sprechen.

Leitender Polizeibeamter (nachgestellt und nachgesprochen): „Es ist sehr einfach aus einem Geschädigten in Sachen Polizeigewalt einen Beschuldigten in Sachen Widerstand zu machen. Das ist eine Nuance in der Formulierung. Wenn ich zum Beispiel einen Platzverweis gegen jemanden erlasse. Dann ist das, wenn derjenige sich dagegen aktiv oder auch passiv sperrt, ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“

Und das kann drastische Folgen haben. Im letzten Jahr beschloss der Bundestag, Angriffe auf Polizeibeamte deutlich härter zu bestrafen. Das Argument: Sie müssten besser geschützt werden. Natürlich wurden Angriffe auf Polizisten auch vorher bestraft. Doch nun können schon Bagatellen zu drakonischen Strafen führen. Zum Beispiel gilt jede aktive Handlung gegen den Körper eines Polizisten als „tätlicher Angriff“. Wie harmlos sie auch sein mag. Ein leichtes Schubsen, im Reflex den Arm eines Polizisten wegschlagen oder sich gegen einen Polizeigriff wehren. Für all das sind jetzt mindestens drei Monate Haft vorgesehen, auch wenn dem Polizisten nichts passiert. Unverhältnismäßig, sagen Experten.

Prof. Tobias Singelnstein, Ruhr-Universität Bochum: „Das Signal, was mit dieser Heraushebung, diesem besonderen Schutz der Polizeibeamten verbunden ist, finde ich durchaus problematisch, weil im Prinzip dem Bürger suggeriert wird, die sind besonders schützenswert - schützenswerter letztendlich auch als normale Bürgerinnen und Bürger.“

Niedrige Schwellen für Widerstandsanzeigen, hohe Strafen. Gerade Demonstranten bekommen das zu spüren. Nürnberg, Mai 2017. Schüler einer Berufsschule demonstrieren spontan gegen die Abschiebung eines Mitschülers aus Afghanistan. Die Situation eskaliert. Waldemar H. ist gerade auf dem Weg zur Arbeit, als er von der Demonstration hört und hinfährt.

Waldemar H.: „Das waren wirklich harte Bilder, die man nicht so oft sieht. Wie sie auf den Schülern draufknien, drauflangen, draufprügeln, an ihnen ziehen. Ja, und im nächsten Moment war ich dann auch selber im Fokus und überrannt, mit dem Knüppel im Gesicht.“

Als die Polizisten den afghanischen Schüler webringen wollen, stellt er sich mit seinem Fahrrad dazwischen. Die Polizisten reißen ihn zu Boden, schlagen ihn. Als der Elektroingenieur wieder auf die Beine kommt, hat er eine Platzwunde am Kopf. Widerstand, tätlicher Angriff, versuchte Gefangenenbefreiung, so sieht es die Staatsanwaltschaft, und will ihn für 15 Monate ins Gefängnis schicken. Waldemar H. ist ein politischer Mensch. Er ist schon einmal bei einer Demonstration mit der Polizei aneinandergeraten. Aber ein Gewalttäter ist er sicher nicht. Muss man jemanden wie ihn wirklich 15 Monate in Haft schicken?

Waldemar H.: „Es hat unmittelbaren Einfluss auf alle Menschen, die mal auf eine Demonstration gehen/gehen möchten. Weil sie sich natürlich immer der Gefahr konfrontiert sehen, oh, ich könnte ja schnell so einen tätlichen Angriff quasi vorgeworfen bekommen.“

Die Verfahren gegen die Polizisten wurden allesamt eingestellt, und das ist die Regel. Im Jahre 2017 gab es 2.177 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen rechtswidriger Gewaltausübung. 91 Prozent der Verfahren wurden eingestellt. Nur rund zwei Prozent der Verfahren endeten in einer Anklage oder mit einem Strafbefehl. Auf Nachfrage erklären die zuständigen Innen- und Justizministerien der Länder, die Gründe dafür seien vielfältig. Häufig stellten sich Anzeigen gegen Beamte eben als unbegründet heraus. Fachleute wie der Jurist Tobias Singelnstein sehen auch andere Gründe.

Prof. Tobias Singelnstein, Ruhr-Universität Bochum: „Ich glaube, die Staatsanwaltschaften und vielleicht manchmal auch die Gerichte beziehen in solchen Verfahren wegen Körperverletzung im Amt nicht immer hinreichend mit ein, dass die Polizeibeamten natürlich selber Beteiligte des Geschehens sind, das heißt aus einer sehr subjektiv geprägten Situation ihre Aussagen machen und unter Umständen sogar eigene Interessen haben, die die Aussagemotivation beeinflussen.“

Gegen das Wort von Polizisten hat man als Normalbürger im Zweifel schlechte Karten. Seit einem Vorfall Ende Juni 2017 hat Mehmed Kara aus Duisburg ständig eine Kamera bei sich, im Auto und versteckt in der Armbanduhr. Was ist passiert? Kara hat damals kurz in einem Halteverbot geparkt, um einen schweren Kompressor ins Haus zu bringen. Zufällig kam eine Streife vorbei, erzählt er. Sie habe ihn aufgefordert, den Wagen wegzusetzen.

Mehmet Kara: „So, da versuche ich, den Kompressor hier jetzt in den Hausflur reinzubringen, damit ich den Wagen dann auch wegfahren kann. Jetzt will ich den Kompressor … ich suche hier meinen Schlüssel, Haustürschlüssel. Und dann steht der jetzt quasi ein paar Sekunden, Minuten, überlegt sich wahrscheinlich, was er machen soll. Und auf einmal sagte er zu mir, ja, Sie können da nicht rein.“ 

Die Situation eskaliert. Der Beamte setzt offensichtlich Pfefferspray ein. Die Polizei wird später sagen, Kara habe sie bedroht. Er wird festgenommen. Dabei bringen ihn einige Polizisten zu Boden und verletzen ihn. Als Kara bereits am Boden liegt, tritt einer der Polizisten noch mehrmals zu. Auch gegen den Kopf. Der Polizist soll eine Haftstrafe bekommen. Aber auch Mehmed Kara soll eine Geldstrafe zahlen. Beide wehren sich dagegen. Wie die Verfahren ausgehen, ist offen. Kara hatte Glück, dass Kameras alles aufgezeichnet haben. So steht nicht nur Aussage gegen Aussage.

Mehmet Kara: „Wenn ich diese Kameraaufnahmen nicht hätte, wenn ich das nicht beweisen kann, trotz Kameraaufnahmen, habe ich es unheimlich schwer, gegen Polizisten anzukommen. Das bedrückt mich natürlich. Man sollte … Recht sollt auch Recht bleiben, und nicht einfach Macht hat Recht, das ist nicht richtig, laut meinen Augen.“

Georg Restle: „Ein Thema mit Stoff zum Diskutieren.“

Stand: 15.11.2018, 22:30 Uhr

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92 Kommentare

  • 92 stroker88 08.06.2021, 16:55 Uhr

    Ja, die Polizei nebst Staatsanwaltschaft kann machen was sie will. Niemand kann und wird sie daran hindern. Habe ich selbst erlebt, Schikane vom Feinsten. Hätte ich niemals für möglich gehalten. Der Petitionsausschuss NRW fand das in Ordnung, und der ÖR , der sich ja gerne als vierte Gewalt sieht(WDR Detmold, Bielefeld und Köln), wollte darüber nicht berichten.

  • 91 Schneider 27.02.2021, 10:39 Uhr

    Auch meine Mutter und ich hatte Brutalität von Fahrradpolizist erlebt. Wurde verurteilt (Geldstrafe) mit Mutter (Bewährung) . Wir haben uns nicht gewehrt. Verletzungen hätten wir uns teilweise selbst zugefügt!!😥😥. Es tut mir leid für alle Polizeiopfer und um den Ruf der guten Polizisten.

  • 90 Adrissi Kamal 05.12.2020, 19:18 Uhr

    Ich wurde von einen Polizisten geschlagen.Als ich den Polizisten angezeigz habe,wurde ich von der Polizei observiert.Polizeischüler und V-Spitzeln wurden auf mich angesetzt.Die Polizei wollte sich an mir rächen.DA sieht ihr Leute wie Rassistisch und Kriminell die Deutsche Polizei ist.Das war die Münchner Poilizei.

  • 89 Brucelee 03.12.2020, 18:16 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 88 jarow 09.11.2020, 14:41 Uhr

    Seit Jahren wird nach unabhängigen Beschwerdestellen verlangt aber nichts Passiert.Warum?weil die Polizei was zu verbergen hat.Und auch wenn wir die Beschwerdestellen die haben,da kannst du dich nur beschweren,die bestrafen die Polizei nicht.Die Herschaften von der Staatsanwaltschaften sind das Problem in diesem Land.

  • 86 Heidar kemal 28.10.2020, 16:53 Uhr

    Hallo,Also die Deutsche Polizei ist eine Rassistische und eine Kriminellevereinigung die seit Jahrzehnt in Deutschland Straftaten begeht und immer Straffrei davon kommt.Aber die ganz grossen Verbrecher sitzen bei den Staasanwaltschaften die Polizisten decken.Wir haben hier keine Unabhängigen und neutralen Beschwerdestellen.Wir haben hier in der Opelstadt Rüsselsheim Polizisten die seit Jahrzehnt Straftaten begehen und noch nie bestraft worden sind.Und wir haben auch keine Richteraufsicht die dieser Rechtsverdreher und Verbrecher kontrolliert.Die Polizei und die Staatsanwaltschaften sind wie bei eine Bande eine Deckt den anderen.Das ist die Deutsche Mafia.

  • 85 Heinzb aus nrw 17.09.2019, 23:26 Uhr

    Nach meiner Meinung Schuld an der benannten Polizeigewalt sind die regierenden Parteien Deutschlands , die Gesetze schaffen , abgeleitet vom damaligen Reichsstrafgesetz , das dem Volk Rechte absprechen, dass dazu führen der engen Symbiose zwischen Polizei , Staatsanwaltschaft und Justiz. Politisch gewollt zeigt der jetzige Zustand , dass geforderte direkte Demokratie für das Volk wie in der Schweiz hier nicht möglich und erwünscht sind . Die benannten Wahlen alle paar Jahre werden kurzfristig nicht zu Veränderungen führen .

  • 84 der erschrockene hubert 17.09.2019, 20:20 Uhr

    es ist erschreckend wie polizeigewalt in deutschland durch die politiker und deren gesetze legitemiert wird und das diese leute nicht strafrechtlich zur rechenschaft gezogen werden.was die polizeigewerkschaft dazu aussagt ist der blanke hohn.es ist doch noch immer so ,das kollegen die diese sachen bestätigen oder aufdecken auch heute noch als nestbeschmutzer gelten und nichts im weiteren berufsleben zu lachen haben.

  • 83 Mars 02.08.2019, 12:21 Uhr

    Ich erinnere mich noch an die Bilder von Stuttgart 21 als Senioren verprügelt und mit Wasserwerfern attackiert wurden scheint als müssten wir uns daran gewöhnen dass Polizeibeamte und Staatsanwaltschaften ihre eigenen Regeln haben eben wie in einem Clan zusammenhalten

  • 82 Gewaltmonopol 30.07.2019, 14:16 Uhr

    Das Gewaltmonopol in Deutschland hat die ARD. Bis zu 4 mal "Tatort" an einem Tag, andere Gewaltverherrlichungen nicht mitgezählt. Wer Gewalt sät, wird Gewalt ernten. Die realen Vorgänge bei uns sprechen für sich. Und wir dürfen diesen Schmutz auch noch selber finanzieren. Muß wohl aber von Oben so gewollt sein. Ich spreche hier nur über die Öffentlich Rechtlichen, denn die Privaten tue ich mir schon garnicht an.

  • 81 Hobby 25.06.2019, 02:20 Uhr

    Geht mal nach China, dann wisst ihr was wirkliche Polizeigewalt bedeutet und ist ! Unsere Polizisten leisten wirklich gute Arbeit, auch wenn es so manchen Querulanten, die sich ja immer als unschuldiges Opfer darstellen, nicht gefällt !