Georg Restle am 04.08.2020

Der Tagesthemen-Kommentar von Georg Restle zur Versammlungsfreiheit vom 04.08.2020

Von Georg Restle

Menschen, die zu Tausenden ohne Mundschutz demonstrieren; die keinen Abstand einhalten oder andere Hygieneregeln: Kann man völlig zurecht rücksichtslos finden. Demonstrierende, die von einer großen Corona-Weltverschwörung phantasieren: Kann man völlig zurecht für verblendet halten. Und Rechtsextremisten und Antisemiten, die sich unter solche Demonstrationen mischen: völlig zurecht für abscheulich.

Der Tagesthemen-Kommentar von Georg Restle zur Versammlungsfreiheit vom 04.08.2020 01:53 Min. Verfügbar bis 30.12.2099

Und ja, wer mit solchen Extremisten Seit an Seit demonstriert, ohne sich klar und deutlich von ihnen zu distanzieren, macht sich mit ihnen gemein.

Aber deshalb über gesetzliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit reden, wie es heute aus der CDU gefordert wurde? Weil uns das alles nicht passt oder widerwärtig ist?

Nein, das sollte man auf gar keinen Fall. Aus mindestens drei Gründen:

  1. Die Versammlungsfreiheit ist eines unserer zentralen Grundrechte. Und das Grundgesetz unterscheidet eben nicht zwischen richtigen und falschen, guten oder schlechten Versammlungen. Und das ist auch gut so. Weil Freiheit eben immer auch die Freiheit der Andersdenkenden ist. Auch wenn’s manchmal weh tut.
  2. Es gibt jetzt schon viel zu viele Möglichkeiten, Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Das Infektionsschutzgesetz macht’s weitestgehend möglich. Hier geht’s jetzt eher darum wieder abzurüsten. Im Zweifel für die Freiheit.
  3. Solche Forderungen sind jede Menge Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremisten und -populisten, die von einer Corona-Diktatur schwafeln. Und die nur darauf warten, dass ihre abstrusen Feindbilder bedient werden - um sich als Hüter einer Verfassung verkleiden zu können, der sie längst den Kampf angesagt haben.

Aus all diesen Gründen: Lasst sie demonstrieren. Und Finger weg von unseren Grundrechten. Wir brauchen sie dringender denn je. In Zeiten von Corona sowieso – und ganz sicher auch danach.

Kommentare zum Thema

  • meinungs`freiheit` 30.12.2020, 13:45 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • Prager 24.10.2020, 13:06 Uhr

    „Verschwörungstheorien“. Wo bleiben die Erwähnung von Verschwörungstheorien vieler Politiker sowie Polit-Journalisten betreffend Russland? Immer wieder werden von der „guten westlichen Wertegemeinschaft“ Sanktionen gegen Russen, Russland verordnet welche rein weg auf Vermutungen („es könnte ja sein“ oder „so etwas ist Russland zuzutrauen“) beruhen. Es wird etwas in die Welt gesetzt und folgend werden Russen aufgrund dieser Phantasie, teils auch offene Lügen bestraft. So ein Verhalten schwächt das von Politiker uns abverlangte Vertrauen, auch Betreff Corona. Wo sind die Beweise für die Anschuldigungen Betreff Skripal, Nawalny, MH 17, dass Russland zuerst die Ostukraine beschossen hat usw.. Fakten wie der Volksentscheid der Krimer Bevölkerung oder das die ukrainische Armee die Ostukrainer Bevölkerung zuerst beschossen hat usw. werden heute in unseren Medien tunlichst verschwiegen (es wurde nur vor Jahren in den Medien kurz erwähnt). Es wird kaum mehr gelogen als in Medien und im Krieg.

  • Prager 05.10.2020, 20:36 Uhr

    Es ist nicht nur die sogenannte Maskenpflicht welche viele Menschen als einen Eingriff ins Menschenrecht empfinden. Es sind einige Diktate welche von unseren Mächtigen uns Ohnmächtigen unter Androhung von Strafe bei Nichterfüllung diktiert werden. Dass das Tragen eines Nasenmundschutzes vorgeschrieben ist ohne dass die Bauart, das Material durch eine „Bauartgenehmigung“ oder einer DIN-Norm vorgeschrieben ist das ist sehr verwerflich. Bei Kleidungen wird noch annähernd darauf geachtet dass die Stoffe nicht mit Krebs erregenden Stoffen gefärbt sind, bei dem uns verpflichteten Mundschutz nicht. Auch ist die Gasdurchlässigkeit der Stoffe ist von erheblicher Bedeutung für die Gesundheit der Mundschutz tragenden Menschen. Dann noch die Abstrafbarkeit bei Nichttragung (neuzeitlich 100,00€). Wird das Bußgeld verweigert zu zahlen gibt es am Ende eine Beugungshaft. Zudem, trotz Tragen von “Masken“ hat sich das Corona-Virus ausgebreitet. Abstand und freiwilliges Tragen von Mundschutz wäre gut.