Pressemeldung vom 21.09.2023
Neue Berechnung zeigt: Mindestlohn liegt auch künftig deutlich vor Bürgergeld
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Kommentieren [50]Wer in Deutschland zum Mindestlohn arbeitet, hat auch künftig in jedem Fall deutlich mehr Geld zur Verfügung als Haushalte, die ausschließlich Bürgergeld beziehen. Wie groß der Abstand ist, zeigen neue Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) für das ARD-Magazin MONITOR. Der Unterschied liegt in allen berechneten Konstellationen bei mehreren hundert Euro.
Die zum 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung des Bürgergeldes um rund 12 Prozent beim Regelsatz hatte in den letzten Wochen eine alte Debatte neu entfacht: Weil die Sozialleistungen so hoch seien, lohne es sich für Mindest- und Niedriglohnbezieher oft gar nicht mehr zu arbeiten, sagten etwa führende Oppositionspolitiker. CDU-Chef Merz hatte im Bundestag behauptet, dass Menschen “mit staatlichen Transferleistungen am Ende des Jahres mehr herausbekommen, als wenn sie in einer einfachen Beschäftigung arbeiten.”
Tatsächlich haben auch nach der Erhöhung des Bürgergeldes alle Haushalte, in denen mindestens eine Person arbeitet, deutlich mehr Geld zur Verfügung. Bei Alleinstehenden sind es im Durchschnitt 532 Euro, bei Familien mit drei Kindern zwischen 429 und 771 Euro – abhängig vom Alter der Kinder.
Verglichen wurden unterschiedliche Konstellationen von Haushalten, in denen ein Verdiener in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, mit sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen und in denen kein Erwerbseinkommen erzielt wird. Dabei wurde eine bundesweit durchschnittliche Miete zugrunde gelegt und zusätzliche staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld mit berücksichtigt.
“Wir haben festgestellt, dass man in allen diesen denkbaren Konstellationen mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand teils auch sehr deutlich ist”, sagt Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. Einen Anreiz, wegen des Bezugs von Bürgergeld nicht zu arbeiten, sieht sie daher nicht. Die Berechnung zeige, dass die Debatte “mit falschen und polarisierenden Zahlen” geführt werde.
Weil die Bundesregierung infolge des starken Anstiegs der Verbraucherpreise der vergangenen Jahre die Inflation bei den Bedarfssätzen früher berücksichtigt als in den Vorjahren, fällt die anstehende Erhöhung zwar ungewöhnlich hoch aus. Tatsächlich haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz-IV) im Verhältnis aber kaum auseinander entwickelt. Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46%. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Regelsatz für das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) für Alleinstehende um 41,1 Prozent. Der Lohnabstand hat sich also in der Gesamtbetrachtung kaum verändert.
2. Korrektur: Für eine neue Veröffentlichung hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut seine Berechnungen zum Lohnabstand zwischen Haushalten mit Bürgergeld und Mindestlohn-Bezug Mitte Oktober 2023 erneuert. Wir haben die Daten im Text aktualisiert. Weitere Infos des WSI dazu: https://www.wsi.de/de/interview-bettina-kohlrausch-buergergeld-lohnabstand-52773.htm
Korrektur: Das WSI hat seine Berechnung korrigiert. Kinderzuschläge wurden fehlerhaft berechnet, dadurch verringert sich der Lohnabstand um 20 Euro pro Kind. Die Zahlen wurden im dritten Absatz korrigiert.
Stand: 21.09.2023, 06:00 Uhr
50 Kommentare
Kommentar 50: Harry schreibt am 19.12.2023, 02:46 Uhr :
Warum muss man ewig suche, und findet dann doch keine dieser ominösen Berechnungen?
Kommentar 48: M. W. schreibt am 02.11.2023, 18:34 Uhr :
Auch der neuen Berechnung ist nicht zu trauen. Ein Arbeitnehmer trägt selbst alle Nebenkosten zum Leben, über Krankenversicherung, Lebensmittel, alle Zahnarztrechnungen, Haftpflicht, Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Wohnungseinrichtung wie Fernseher usw., Schulausflüge der Kinder, Fahrten zum Einkaufen, Fahrten zur Arbeitsstätte und vieles mehr. Hat ein Bürger unseres Staates kein Geld, unabhängig ob selbstverschuldet bildet oder nicht bekommt er eine staatliche Mindestunterstützung zum Leben. Unfreiwillig braucht niemand bei uns „unter einer Brücke mit Pappe zugedeckt schlagen und wohnen“. Immer wieder sehe ich vor Discounter ihrem Erscheinungsbild nach zu urteilen Sozialhilfeempfänger/Bürgergeldempfänger welche mit vollen Einkaufstüten auf ein TAXI warten und abgeholt werden.
Kommentar 47: Marita Müller schreibt am 29.09.2023, 03:56 Uhr :
Falsche Rechnung Ihrerseits. Mindestlohnbezieher (Familie mit 2 Kindern,) bekommen: *keine* Miete vom Amt bezahlt. ( Berlin ca 715 Euro,)... Sie bekommen *keine* Heizungskosten bezahlt, sie sind *nicht* befreit von der Kitagebühr.... bekommen jährlich *keine* 159 Euro Zuschuss zum Schulmaterial. Und sie bekommen zur Klassenfahrt und sonstigen Schulaktionen *keine * Zuschüsse. Also rechne man diese Kosten noch dem Bürgergeld zu....lohnt es sich da wirklich noch zu arbeiten ?
Kommentar 46: Anonym schreibt am 27.09.2023, 09:51 Uhr :
Für die Ermittlung des Eckregelsatzes 2023 wurden Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus 2018 und 70 Prozent der tatsächlichen Inflation zugrunde gelegt. Weil eine jährliche Ermittlung zu teuer wäre. Die Steigerung des Mindestlohns wird nur zu 30 Prozent berücksichtigt. Aus meiner Sicht kann sich daraus kein reales Existenzminimum ergeben. Was jeder von Bürgergeld Betroffene sicher nachvollziehen kann. Grundnahrungsmittel, z.B. Milch, Quark, Brot, Fleisch, Obst und Gemüse waren selbst 2021 noch erheblich günstiger. Es sieht so aus, als trügen Leistungsbezieher die Hauptlast von Ukraine Krieg, Einwanderung und Inflation. Denn bei leeren Kassen wird der Rotstift immer zuerst bei Sozialleistungen angesetzt. Die Ware Arbeitskraft ist in diesem Land wenig wert. Sonst bräuchte es keine staatliche Lohnuntergrenze. Bei einem Mindestlohn von 18€ wäre vielen Menschen geholfen. Auch in Bezug auf ein reales Existenzminimum.
Kommentar 45: Bjoern J. schreibt am 26.09.2023, 14:39 Uhr :
Da ich mich aus eigenem Interesse für das Thema beschäftige, auch wenn es mich zum Glück nicht betrifft, finde ich auch diese Berichterstattung wie auch der 3er Talk auf Monitor mehr als fraglich! Wie bei so vielen Themen fehlt hier von allen Seiten Transparenz und das schürt wieder Negatives und beflügelt die "Großen Redner". In keinem Bericht wird eine ordentliche und verständliche Kalkulation aufgesetzt. Einnahmen, Ausgaben sowie optionale Anträge die ggf. nicht genutzt werden von Singles, Alleinstehende mit Kind oder Kindern sowie Paare/Ehen mit 1,2,3 Kindern. Ich hoffe ein solches Format wie Monitor bekommt das hin. :)
Kommentar 44: Anonym schreibt am 26.09.2023, 07:39 Uhr :
Es ist skandalös wie immer wieder ein Sündenbock gesucht und gefunden wird .CDU AFD arbeiten da auf breiter Front zusammen . Hetzen nicht zuletzt die am wenigsten haben gegeneinander auf . Es ist schon beschämend wie hier "alternative Nachrichten " dazu benutzt werden Meinungsmache zu betreiben , die an sich schon jeglicher Grundlage entbehrt. Es ist nur nicht zu fassen das die die wenig haben darauf reinfallen , anstatt sich zu solidarisieren mit denen die noch weniger haben . Menschen sind einfach dumm . Und die ganz oben lachen sich ins Fäustchen . Tanzen auf den Tischen ,und her Merz von der CDU ist bestimmt mit dabei . Arbeitet er doch bestens für Black Rock . Aber das hat bestimmt damit nichts zu tun . Oder ? Naja hängt nicht alles mit allem zusammen . Aber dazu braucht es Grips um dieses Spiel zu durchschauen . Die da oben anzutasten scheint unmöglich ,zu viel Rechtsstaat die ihnen beistehen . Da hack ich doch lieber auf die noch kleineren rum . Wie erbärmlich .
Kommentar 43: Neuhaus Katharina U. schreibt am 26.09.2023, 07:27 Uhr :
Das Problem liegt doch schon woanders. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt sein Geld am Anfang des Monats, wer arbeiten geht am Ende. Bürgergeldbezieher , die am Anfang oder im lfd. Monat die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme haben, müssen die Bürgergeldleistungen für den Monat zurückzahlen, da das nicht möglich ist in Form eines Darlehens mit mtl.Raten. ( Das Gleiche gilt für in Bürg.geldbez., die in (Niedrig)Rente gehen) In beiden Fällen kann man Wohngeld beantragen - mit Lohnabrg.oder Rentenbescheid, die noch nicht vorliegen und bei nachreichen monatelange Bearbeitungszeit haben - Ratenzahlung läuft schon, Fahrkosten auch . Verliert man den Job in der Probezeit gibt es wieder Bürgergeld - im voraus ( ./. Ratenzahlung). Wer von Arb.los.geld in Bürgergeld wechselt, sollte sein 💰 erst am Ende des Monats bekommen, um die Spirale zu unterbrechen. Bei allen Anderen sollte für diese Lücke von der Erhöhung ein kleiner Betrag einbehalten und angespart werden. Mindestlohn noch erhöhen.
Kommentar 42: Anonym schreibt am 25.09.2023, 22:14 Uhr :
Mindestlohn liegt auch künftig deutlich vor Bürgergeld Die Arbeitenden werden nur belogen und betrogen .Diese 2 Professorinen Frau Schnitzer und Kohlrausch sollten mal bei der Wahrheit bleiben.Miete Strom usw.werden den arbeitenden Volk nicht bezahklt. Wo ist dann der Mehrverdienst
Kommentar 41: schtze schreibt am 25.09.2023, 15:25 Uhr :
"Der Unterschied liegt in allen berechneten Konstellationen bei mehreren hundert Euro." Das ist ja sensationell. Dafür geht der eine 8 Stunden täglich arbeiten, und der andere liegt auf dem Sofa. Der Arbeitende muss auch noch berufsangemessene Kleidung und die Fahrt zu Arbeit finanzieren. Der andere trägt die lässige Jogginghose. Da bleibt von den "mehreren 100 €" nichts mehr übrig.
Kommentar 40: Chris Weir schreibt am 25.09.2023, 12:19 Uhr :
Zahlen sind von 2023 Arbeitloser: 502 Euro minus 70 Euro Strom (Durchschnitt) = 432 Euro zur Verfügung Mindestlohn Arbeiter: 1453 Euro minus "günstige" Miete 750 Euro (warm mit Nebenkosten), minus 70 Euro Strom = 633 Euro zur Verfügung. Sprich geht für 201 Euro MEHR als Arbeitslose arbeiten. Dazu kommen beim Arbeiter weitere Kosten.
Kommentar 39: GUENTER MICHAEL WALZEL schreibt am 24.09.2023, 09:41 Uhr :
Guten Morgen, dieses Bürgergeld ist eine Frechheit für jeden Arbeiter und Angestelltem. Nehmen wir das Beispiel Familie 3 Kinder mit ca. 3500 € Bürgergeld zu niedrigem Lohnempfänger , da Hilfsarbeiter rund 4100 €. Meist muß auch das Ehepaar zu zweit arbeiten. Meinen Sie die Faulen würde für 15 bis 20% am Morgen aufstehen, ich nicht! Die Differenz müßte 1000 € Netto sein, dann könnte man auch Leute überzeugen. Wie schon beschrieben, wer arbeitet hat auch Aufwand. Bitte nicht vergessen, das bekommen auch Asylantenfamilien nach einer Aufenthaltsgenehmigung und die Kollegen aus der Ukraine, warum soll man arbeiten? Sie helfen damit nur der AFD, den Faulen und den Zugreisten, die meist nur 300 bis 500 € in Ihrem Land verdienen. Also die bekommen 10 mal mehr hier und sind abgesichert, Danke Regierung.
Kommentar 38: Nate schreibt am 23.09.2023, 20:04 Uhr :
Ich schließe mich allen Komentaren an. Schade, ich hielt Monitor bisher für gut recherchierten Journalismus. Habe mich offensichtlich geirrt.
Kommentar 37: Anonym schreibt am 23.09.2023, 14:44 Uhr :
Also ich kann diesen Vergleich auch nicht nachvollziehen, es scheint hier wirklich falsch recherchiert worden zu sein. Also ein Single hat bei einem Mindestlohn 12,40 bei eine 40 Std Woche einen Brutto Lohn von 1984 und nicht wie jemand in dem Bericht schreibt 2080€. Also hat er Netto etwa 1498 zur Verfügung davon müssen in einem mir bekannten Fall 800 Euro Miete bezahlt werden. Dann habe ich noch 698 übrig für Fahrtkosten zur Arbeit, Lebensmittel, Strom und Versicherung usw. Mein Handy und den Tarif muss ich mir auch selbst bezahlen GEZ Gebühren, wenn eine WM kaputt geht muss ich die Kosten auch selbst tragen usw.
Kommentar 36: KR Bochberg schreibt am 23.09.2023, 11:41 Uhr :
Ich stehe Ihrer Sendung positiv gegenüber, eine wichtige Kontrollfunktion in einer Demokratie. In diesem Beitrag machen Sie aber genau das gleiche wie Linnemann oder die AFD. Sie machen Meinung. 1. Ein bedauerlicher Mensch wird vorgestellt, der nicht arbeiten kann aber will. Linnemann oder die AFD reden von faulen Menschen, die arbeiten können, aber nicht wollen. 2. Linnemann oder die AFD werfen mit Zahlen um sich herum, wieviel EURO Bürgergeldbeziehern geschenkt wird. Diese Zahlen sind nicht erklärt. Sie nennen eigene Zahlen, dass das so nicht stimmen würde. Aber Sie erklären Ihre Zahlen auch nicht. Sie hätten die Zahlen von Linnemann oder die AFD nachrechnen können: => Aufzeigen, was daran falsch ist. Was alles nicht berücksichtigt wurde. Wo gelogen wurde. Fand aber nicht statt. Auf Ihrer Internetseite gibt es auch keine Berechnungen. In den Kommentaren hier lese ich, dass die Miete nicht berücksichtigt wurde. Das haben Sie doch gemacht? Ansonsten wäre das genauso Meinungsmache.
Kommentar 35: Conny schreibt am 23.09.2023, 10:49 Uhr :
Wer rechnen kann, erkennt, dass Mindestlohnempfänger im Prinzip weniger Geld zur Verfügung haben werden als Bürgergeldempfänger, wenn sie keinerlei staatliche Leistungen ergänzend beziehen möchten. Leider soll der Mindestlohn nun doch in 2 Schritten nur jeweils um 42 Cent steigen, anstatt in einem Schritt auf 14 Euro. Und genau deshalb wird das Resultat sein, dass der Bürgergeldempfänger mehr Geld haben wird als der Mindestlohnempfänger! Der Erwerbstätige erhält sein Einkommen nämlich Brutto, deckt seine Kosten selbst und ist auch nicht GEZ befreit. Also abzüglich aller Fixkosten bleiben einem Mindestlohnempfänger keine 500 Euro Regelsatz, wenn er unabhängig vom Staat bleiben will. Es gibt keine Durchschnittsmieten , sondern jeder Haushalt muss individuell betrachtet werden. Die Inflation ist für Bürgergeldempfänger und Mindestlohnempfänger gleich. Alle Behauptungen, dass der Mindestlohnempfänger bei Centbeträgen Erhöhung Hunderte Euro mehr hätte , ist Augenwischerei!!
Kommentar 34: Jacob schreibt am 23.09.2023, 00:03 Uhr :
Ich verdiene gerade den Mindestlohn habe 1400 netto. Kann aus gesundheitlichen Gründen nur 35 Stunden arbeiten.Wenn ich jetzt Bürgergeld bekommen würde wären dies 503 € nebst Zahlung Miete,GEZ usw.und Zuschlag für Schwerbehinderung und ich würde einen 520€ Job annehmen also 12 Stunden pro Woche arbeiten,komme ich auf das gleiche Geld.Und ich muss alles selber bezahlen.Ein Bürgergeld Bezieher muss z.b seine Zahnarztrechnung nicht bezahlend. ich dagegen schon. Wo ist das fair. Ich geh arbeite trotz Schwerbehinderung.Und viele Bürgergeld Empfänger sind einfach zu faul
Kommentar 33: Anonym schreibt am 22.09.2023, 15:55 Uhr :
Für Migranten ,Ausländer Leute gibts häufigst gar "keinen Abstand zum Mindestlohn", denn das würde voraussetzen, daß sie überhaupt einen Job haben. Diese Voraussetzung ist bei ihnen noch nicht einmal zu 50 %erfüllt. Ca. 60 % von ihnen leben von staatlichen Transferleistungen, befinden sich zum Teil in Endlosdauerfortbildungsmahnahmen, so daß sie dadurch auch nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen sind. Das ist politisch auch so gewollt, um nicht die angeblich so heilige dt. Migrationsduseligkeit zu beschädigen. Es gibt kaum eine Statistik, die so geschönt ist. wie die Arbeitslosenstatistik der ARGE, also die der Bundesregierung. Die Arbeitslosigkeit bei ihnen wird in der künftigen Rezession noch enorm ansteigen, denn gleich zuerst werden rezessionsbedingt Unqualifizierte gefeuert und später auch qualifizierte Arbeitnehmer.
Kommentar 32: J. B. schreibt am 22.09.2023, 15:21 Uhr :
Was nutzt ein Mindestlohn oberhalb des Bürgergeldes wenn man als Bürgergeld-Empfänger eine komfortable Rundumversorgung erhält, als Lohnarbeiter zwar einen Arbeitslohn bekommt doch alle weiteren Lebenskosten selbst tragen muss, wie Miete, Mietnebenkosten, Heizung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Lohnsteuer, Strom, Wasser, Krankenversicherung, Hausrat einschließlich Fernseher und vieles mehr. Einem ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitnehmer ist es finanziell nicht möglich sich mit einem Taxi zum Einkaufen fahren zu lassen und wieder abgeholt zu werden. Bei für mich eindeutig erkennbar nicht berufstätigen Mitmenschen sehe ich oftmals wie diese von Taxis vom Discounter gebracht und abgeholt werden.
Kommentar 31: Marita Utter schreibt am 22.09.2023, 14:35 Uhr :
Bei all Ihren Berichten, wird nie erwähnt, dass die arbeitende Person ihre Miete allein bezahlen muss, genauso wie die Energie. Sie verweisen auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Da kann ich nur sagen, sehen Sie sich mal die Anträge an und was man alles beschaffen muss. Ich kenne Viele, die daran verzweifeln und nicht mehr können und die Behörden sind leider in unserem Land nicht sehr hilfsbereit, sondern eher ablehend. Da sollte vielleicht auch mal mehr Hilfe erfolgen. Warum ist in Deutschland immer alles so kompliziert. Anscheinend hegt man die Hoffnung, dass die Menschen aufgeben. Das Gleiche gilt für die Teilhabe für Kinder. Einfach ein Irrsinn sondergleichen. Wir sollten mal aufhören, für Alles und Jedes zu zahlen und einfach die jungen Menschen, die noch nie gearbeitet haben, auf die Hufe bringen. Schließlich gehen andere dafür arbeiten, dass sie den ganzen Tag auf der faulen Haut liegen. Mich nervt diese ständige Debatte. Deutschland ist auch bei den Flüchtlingen zu großzügig.
Antwort von Komment , geschrieben am 23.09.2023, 17:57 Uhr :
Ein Hartz4/ Bürgergeldempfänger zahlt auch Miete ob nun das Amt direkt an dem Vermieter überweisen tut oder man selber ist unerheblich. Oder können sie nur von 502 Euro Miete Strom Versicherungen und weiteres zahlen? Es gibt genug Jugendliche die eine Ausbildung machen wollen aber keine Chance bekommen weil sie kein perfektes 1zer Zeugnis haben.
Kommentar 30: B.Erxleben schreibt am 22.09.2023, 13:18 Uhr :
Es gibt zwar einen Einkommensabstand zwischen Mindestlohn und "Bürgergeld" aber wer Arbeitet hat auch Aufwand für Arbeitsweg,Arbeitskleidung und vernünftige Kleidung für den Weg zur Arbeit.Dieser Aufwand entfällt bei Bürgergeldempfängern,hier kommt man mit einem Jogginganzug aus und der wird noch gestellt.
Antwort von Conny , geschrieben am 23.09.2023, 11:01 Uhr :
Den Abstand gibt es eben nicht. Bürgergeld ist brutto wie netto, Erwerbseinkommen brutto. Und nach 42 Cent Mindestlohnerhöhung aber 85 Euro Bürgergelderhöhung, bedarf es eine Vollzeitstelle + Überstunden, damit noch ein kleiner Betrag Abstand zwischen Transferleistungen und Erwerbseinkünften bleibt, gemessen an Vergünstigungen und Befreiungen von Bürgergeldempfängern und sämtlichen Fixkosten und Zusatzkosten von Erwerbstätigen. Der Skandal wird im Jahr 2024 noch Aufsehen erregen, wenn eine Mindestlohnkommission den Mindestlohn "durch den Kakao zieht" und die Regierung parallel das Bürgergeld attraktiver macht als den Mindestlohn😁
Antwort von Sylvia , geschrieben am 27.09.2023, 10:31 Uhr :
Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung entstehen, senken Ihre Steuerlast. Und dann ist da noch der Begriff " Menschenwürde" . Nicht die von Bürgergeld Betroffenen sind daran schuld, dass Ihnen nach Abzug aller Fixkosten anscheinend nicht genug Geld zum Leben bleibt. Bitten Sie doch ihren Arbeitgeber um eine faire Bezahlung. Dann könnten Sie sich den schönen Dingen des Lebens widmen und bräuchten sich nicht länger an Neid-debatten beteiligen.
Antwort von Frank , geschrieben am 18.10.2023, 08:36 Uhr :
Danke! Wird immer vergessen. Mittelklasseauto allein 400€ Unterhalt. Ohne Anschaffung oder extra Reparaturen (falls mal die Kupplung o.ä. kaputt geht). Die 200€ mehr Mindestlohn bei einem Single sind da ein schlechter Scherz und mehr nicht.
Kommentar 29: Rosalie schreibt am 21.09.2023, 23:08 Uhr :
Ich finde es sinnvoll, wenn Menschen für ihre oftmals schwere Arbeit gerecht entlohnt werden; das steht völlig außer Frage. Ebenso sollten diese mehr haben als Menschen, die nicht arbeiten (gehen wollen). Es gibt aber ebenso Menschen, die aufgrund von z.B. Erkrankung und beispielsweise zu geringer EM-Rente leider nicht anders können, als Sozialleistungen zu beantragen. Und von diesen (Regelsätzen) müssen dann nicht nur Essen, Medikamentenzuzahlungen, Teilhabe am sozialen Leben, Kleidung und Sparen auf notwendige Haushaltsgeräte bestritten, sondern auch Fahrkarten, Friseur oder oft notwendige zusätzliche Waren aus der Apotheke gekauft werden. Das ist, wie sich beim Lesen erahnen lässt, so gut wie unmöglich. Deswegen ist es fair, wenn auch hier Leistungen erhöht würden, gerade auch in Hinblick auf die derzeitige inflationäre Lage. Vielleicht wäre eine parallele Erhöhung von Lohn und Sozialleistungen gut, dann gäbe es immer noch den Unterschied, beide Gruppen kämen aber besser klar.
Antwort von Sylvia , geschrieben am 27.09.2023, 10:42 Uhr :
Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Viele Waren und Dienstleistungen, die für die meisten Menschen völlig selbstverständlich sind, gehören nach Ansicht der Politik nicht (mehr) zum Existenzminimum. Der Friseur- Besuch, der für Frauen wichtig ist, digitale Endgeräte, die für Bewerbungen erforderlich sind, der Fernseher, der nicht nur der Unterhaltung dient (seit 2011). Was kaum jemand mitbekommt: Im Laufe der letzten Jahre wurden immer mehr Gebrauchsgüter zu Luxusartikeln umdeklariert, die vorher zum menschenwürdigen Existenzminimum gehörten.
Kommentar 28: Inge schreibt am 21.09.2023, 23:07 Uhr :
Ich höre immer nur erhöhen, erhöhen. Wer soll das alles bezahlen? Die Spirale schraubt sich immer höher und am Ende hat keiner etwas davon. Was nützt ein hoher Mindestlohn wenn die Preise dadurch wieder steigen? Und alle die Bürgergeld beziehen, können sich meines Erachtens, bei der arbeitenden Bevölkerung einfach einmal bedanken. Denn die machen Zahlungen, dieser Art, erst möglich. Arbeitslohn und Bürgergeld darf man überhaupt nicht miteinander vergleichen denn das eine ist verdient, das andere geschenkt.
Kommentar 27: Ein Steuerzahler schreibt am 21.09.2023, 22:23 Uhr :
Bei euerer Rechnung habt ihr vergessen, das Mieten und Nebenkosten die ein Arbeitnehmer selber zahlen muss, prozentuall deutlich mehr Ateil des Einkommens "auffressen". Selbst wenn ich eure tendenziöse Betrachtung annehme, die eindeutig falsch ist. Es sind also tatsächlich 400 - 500 Euro, also "deutlich" mehr! Mal vereinfacht sind es rund 25 Euro am Tag rund 3 Euro die Stunde Nettoverdienst - davon muss ich aber auch zur Arbeit gelangen. Also eine Auto und Sprit bezahlen ... das nenne ich mal ein Ehrenamt! Ich denke ihr solltet mal den Arbeitsmarkt betrachten. Es fehlen überall Leute. Wir haben aber 3 Mio die alle nicht "können". Die einen gehen nicht arbeiten, weil es sich unter dem Strich nicht lohnt. Die Anderen arbeiten eher weniger, machen keine Überstunden, weil es sich nicht mehr lohnt. Euer Postsozialismus fährt uns mit aller Macht an die Wand. Die Leute haben kein Bock mehr all den Scheiß zu bezahlen. Die AFD ist bei über 20 % , wann wacht ihr auf ?
Kommentar 26: Privat schreibt am 21.09.2023, 22:22 Uhr :
Wenn man arbeitet hat man vielleicht vorerst mehr Geld zur Verfügung, muss aber auch deutlich mehr kosten tragen die diese Berechnung wieder zunichte tun. Geringverdiener haben es so viel schwerer Anträge auf Wohngeld etc. genehmigt zu bekommen als beispielsweise Personen die Bürgergeld beziehen. Aber man sollte auch Bürgergeld beziehende Personen nicht alle über einen Kamm scheren, dort differenzieren zwischen Rentern, unverschuldet und mit voller Absicht beziehen des Bürgergeldes uvm. Der Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld ist definitiv zu niedrig, es lohnt nicht immer zu arbeiten! Ihre Berechnungen beziehen sich wohl nur auf Vollzeit arbeitende die nicht auf dem Land leben. Gerne biete ich Ihnen meine Zahlen an um das zu beweisen.
Kommentar 25: Margrit Wenz schreibt am 21.09.2023, 22:21 Uhr :
Warum wird in dem Beitrag nicht gesagt, wie hoch die gesamten Bezüge von dem Mann sind. Er wird auch Einkünfte von der Rentenversicherung haben, Wohngeld beziehen, und hat die Familie keine weiteren Einnahmen. Wird in dem Beitrag vom Bruttoeinkommen der arbeitenden ausgegangen.
Antwort von R. Rieger , geschrieben am 21.09.2023, 23:35 Uhr :
1. Bürgergeldempfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld. 2. Entweder Rente oder Bürgergeld - beides zusammen gibts nicht.
Kommentar 24: Bea schreibt am 21.09.2023, 22:17 Uhr :
Stimmt nicht.
Kommentar 23: Meier schreibt am 21.09.2023, 22:13 Uhr :
Berechnungen sind nicht vollständig, KdU, GEZ , Betriebskostennachzahlung die übernommen werden, Schulgeld verzehren hier das Bild zu Gunsten der Mindestlohnempfänger. Schlecht recherchiert.. halt Ampel Sender
Kommentar 22: HM schreibt am 21.09.2023, 22:08 Uhr :
Es wird Zeit dass die Löhne steigen !! Wieso bekommt der Herr in dieser Sendung, der Herzkrank ist, nicht arbeiten kann, keine Erwerbsunfähigkeitsrente ??
Kommentar 21: Klaus schreibt am 21.09.2023, 22:08 Uhr :
Unfassbar, wie hier recherchiert wird.. unkorrekt. Bürgergeldempfänger erhalten zu ihrer Regelleistung , die angemessene Kosten der Unterkunft [KdU] hier sind bis auf den Strom alle möglicherweise anfallenden Betriebskosten bzw. Heizkostennachzahlung inbegriffen.. Hundesteuer wird übernommen vom Amt.. Gez Gebühren werden freigestellt per BWB .. zweimal im Jahr werden z. B. Zuschüsse zu mögl. Anschaffungen für die Schule [ für Schulkinder] oder die Übernahme von Klassenfahrten.. usw. usw. Mal abgesehen von Freibeträge bei Einkommen , der Übernahme der Krankenversicherung.. Ob dies auch alles so genau in die Vergleichsberechnung des " WSI" eingeflossen ist..mmhh Scheint ein wenig politisch gesteuert die Recherche von Monitor und dem beauftragten Institut.. Also wirklich der Lohnabstand zwischen der arbeiteten Bevölkerung und Bürgergeldempfängern ist DEUTLICH zu gering.. Ubd selbst bei 100- 200 Euro Abstand.. wo ist der Anreiz? Der Druck ..mit welcher Perspektive
Antwort von Sylvia , geschrieben am 27.09.2023, 10:16 Uhr :
Die Hundesteuer wurde noch nie übernommen. Die Positionen Energie, Mobilität, Bekleidung, Gesundheitspflege, Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, sind zum Teil deutlich unterdeckt. Entsprechen in keiner Weise den tatsächlichen Preisen. Der Lohnabstand zwischen Transferleistung und Mindestlohn netto entspricht in etwa der Höhe des Eckregelsatzes. Also ca. 500 €. Bürgergeld Beziehende haben in der Regel höhere Aufwendungen für Energie als Arbeitnehmer. Abgesehen davon, dass für die Anschaffung von digitalen Endgeräten kein Geld zur Verfügung gestellt wird, denn Computer oder Smartphones sind zur Existenzsicherung nicht notwendig, ist man dennoch verpflichtet, online nach Arbeit zu suchen. Finde den Fehler. Angemessene Kleidung und Friseur-Leistungen, z.für Vorstellungsgespräche gehören nicht zum Existenzminimum. Eine Anhebung des Mindestlohns, nicht nur um ein paar Cent, würde Ihnen vielleicht mehr helfen.
Kommentar 20: Bridget schreibt am 21.09.2023, 22:08 Uhr :
Ihr Rechenbeispiel zum Vergleich Bürgergeld und Mindestlohn bzw. Vollzeit ist völliger Quatsch. Welcher alleinerziehende hat ca. 1.400 € zur Verfügung? Ein Beispiel aus der Praxis: unser Sohn hat am Ende aller Abzüge 440,00 € für sich UND seiner Tochter zur Verfügung. Er lebt im Wechselmodell mit der Mutter, die das Kindergeld bezieht. In jedem BL sind Kita Plätze entweder zu bezahlen oder kostenlos. Wie oft höre ich von unserem Sohn, ich würde besser klar kommen wenn ich nicht mehr arbeiten gehe. In unserer Straße wohnen sehr viele Rumänen, dass Licht brennt die ganze Nacht (jede Nacht) unser Sohn sitzt im Dunklen. Was läuft hier also verkehrt? Zahlen schön rechnen aber die Praxis sieht definitiv anders aus. Typische Befragungen/Umfragen und dann im Kleingedruckten: 1200 Beteiligte…exakte Quellen und Aussagekräftige Recherche und keine Vermutungen oder Empfindungen
Kommentar 19: Annette Biesenbach schreibt am 21.09.2023, 22:07 Uhr :
Für dieses (sehr geringe!) Plus von 400-700€ muss meist -zu einem MINDEST-Lohn-nicht zu einem ANGEMESSENEM-Lohn- 40Stunden/Wo gearbeitet werden !!! Es braucht Fahrzeiten, Fahrtkosten, Berufskleidung und Reinigung dieser, es bedarf aufwendige weitere matterielle Mittel um im Beruf zu bestehen ! - Der "Lohnabstand" war und ist eine Farce!