Pressemeldung vom 06.12.2018
Verbrennungstod des syrischen Häftlings Amad A. - Massive Zweifel an offizieller Darstellung des Brandverlaufs in JVA Kleve
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Kommentieren [13]Im Fall des aufgrund einer Verwechslung unschuldig inhaftierten Syrers Amad A., der nach einem Brand in der Justizvollzugsanstalt Kleve ums Leben kam, äußern Experten massive Zweifel an den offiziellen Darstellungen zum mutmaßlichen Verlauf des Geschehens.
Amad A.
Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR unter Berufung auf ein unabhängiges Gutachten und Expertenaussagen. „So wie der Brand von der Staatsanwalt beschrieben wurde, ist er nicht möglich“, sagt dazu Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft Kleve gehen auf der Grundlage eines durch die Behörde eingeholten Brandgutachtens davon aus, dass der Brand „circa 15 Minuten bei geschlossenem Fenster eingewirkt habe, ohne dass sich der syrische Staatsangehörige bemerkbar gemacht habe.“ Erst danach soll Amad A. die Rufanlage betätigt haben. Unmittelbar danach habe er wohl das Fenster des Haftraumes geöffnet, heißt es in einem Bericht des Ministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags.
Nach Einschätzung der von MONITOR befragten Experten wäre eine Person nach 15 Minuten bei einem so beschriebenen Brandverlauf in einem geschlossenen Raum jedoch nicht mehr handlungsfähig: „Auf der einen Seite durch den dichten Rauch und auf der anderen Seite durch die Toxizität der Gase, die da entstehen“, so Korbinian Pasedag. Dies bestätigt der Direktor der Rechtsmedizin Frankfurt, Prof. Dr. Marcel A. Verhoff: „Ich würde eher erwarten, dass die Person nach einer Viertelstunde längst bewusstlos ist“, sagt er.
In einem für MONITOR erstellten Gutachten geht das Institut für Brand- und Löschforschung davon aus, dass der von der Staatsanwaltschaft beschriebene Brandverlauf nur bei einer „ausreichenden Ventilation“ möglich sei, also der Zufuhr von Sauerstoff, etwa durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Tür. Gleichzeitig würden die beim Brand entstehenden Verbrennungen „zu erheblichen Schmerzen führen, die durch Schmerzschreie geäußert werden.“ Dies deckt sich mit Schilderungen von Personen, die zum Zeitpunkt des Unglücks in der JVA waren. Demnach habe Amad A. laut geschrien. Wann Amad A. das Fenster geöffnet oder auf sich aufmerksam gemacht hat, ist wichtig für die Beurteilung des Handelns der JVA-Bediensteten. Konkret steht die Frage im Raum, ob sie den Brand früher hätten bemerken und Amad A. retten können.
„Der Haftraumbrand ist eine der vielen ungeklärten Stellen dieser ganzen Geschichte von Amad A.“, sagt der NRW-Landtagsabgeordnete Stefan Engstfeld, Mitglied im Rechtsausschuss. Engstfeld fordert nun eine lückenlose Aufklärung im Untersuchungsausschuss.
Die Staatsanwaltschaft teilte auf MONITOR-Anfrage mit, die Frage, ob, wie und wann Amad A. sich während des Brandgeschehens bemerkbar gemacht hat, sei Gegenstand der Ermittlungen. Ebenso die Frage, ob das Verhalten von JVA-Mitarbeitern von strafrechtlicher Relevanz sei.
Das Justizministerium NRW wollte zu den Widersprüchen keine Stellung nehmen: „Ob die Abläufe innerhalb der JVA Kleve zu beanstanden sind, wird nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu bewerten sein“, so das Ministerium auf MONITOR-Anfrage.
Stand: 06.12.2018, 05:00 Uhr
13 Kommentare
Kommentar 13: Der Bürger schreibt am 10.02.2019, 23:29 Uhr :
Man fragt sich aber ja doch, wieso hier von "Experten der JVA" so auf der Kombi Ausländer= Feuerleger herumgeritten wird................... . In welchem Zusammenhang steht diese beschwörende Wiederholung eigentlich mit der Meldung?
Kommentar 12: Alexander schreibt am 07.12.2018, 08:41 Uhr :
Die Ähnlichkeiten zum Mord an Oury Jalloh fallen ins Auge. Zufall?
Kommentar 11: JVA Beamter schreibt am 07.12.2018, 08:31 Uhr :
Zur Motivlage kann man, da man die genauen Umstände nicht kennt, nur Vermutungen anstellen und diese mit eigenen Erfahrungen kombinieren. Als erstes gibt es einen Gefangenen der zu Unrecht in Haft ist, er somit frustriert und enttäuscht ist. Das ist weder schön, noch wünschenswert, aber leider kann es, wie überall, auch in der Justiz mal zu Fehlern kommen. Ich möchte an einen bekannten früheren Fall, dem Harry Wörz erinnern. Auch dieser war letztlich zu Unrecht inhaftiert. Nach ca. 12 Jahren und mehreren Verfahren erkämpfte er sich letztlich, friedlich, auf gerichtlichem Weg, einen Freispruch vor dem BGH. Ein ausländischer Gefangener hat meiner Erfahrung nach, nicht diese Geduld und insbesondere arabische und afrikanische Gefangene wollen alle ihre Forderungen möglichst sofort umgesetzt sehen und das notfalls auch mit großem Nachdruck. Dies können Selbstverletzungen, Nahrungsverweigerungen oder wie in diesem Fall, gelegte Brände sein.
Kommentar 10: JVA Beamter schreibt am 07.12.2018, 08:26 Uhr :
Wie kann ein Brand gelegt werden? Ganz einfach. Jedem Gefangenem der Raucher ist, ist es gestattet, auf seinem Haftraum zu rauchen. Somit ist er auch im Besitz eines Feuerzeuges, mit dem ein Brand entfacht werden kann. Bei einem Brand in unserer JVA ist es einem ausländischen Gefangenen sogar gelungen, eine schwer entflammbare Matratze zu entzünden. Unter besonderen Umständen, z.B. einer bekannten Suizidgefahr, kann es möglich sein, dass dem Gefangenen gefährliche Gegenstände entzogen werden, z.B. Feuerzeug, Messer etc.
Kommentar 9: Gerhard Klebe schreibt am 07.12.2018, 02:36 Uhr :
der Bischof dröge äußerte sich in einer Gedenkrede über den Pfarrer POELCHAU der in der nazizeit in einen berliner Gefängnis seelsorgerich tätig war soweit es ihm möglich warlie er den dort inhaftierten Vergünstigungen zukommen ua zum Tode verurteilten der Bischof sagte ferner sinngemäß zur heutigen zeit : es wird nie wieder ein insasse in einen deutschen Gefängnis die angst haben müssen zu Tode zu kommen . die worte sprach der bischof die in einer Sendung vom RBB gesendet wurde das ist wohl der 2. tote in einen deutschen Gefängnis , der erste ein afrikanischer Asylbewerber der in einer polizeizelle in Sachsen-Anhalt zu Tode kam das sind 2 von x fällen
Kommentar 8: h.barb schreibt am 06.12.2018, 22:49 Uhr :
Nach Ihren Vermutungen muß man davon ausgehen oder soll man glauben,daß ein Fremdverschulden vorliegt,daher sollten Sie hieb-und stichfeste Beweise beschaffen,die beweisen,daß Justizangestellte den Brand gelegt haben. Auf der anderen Seite hatte der Mann aber schon vorher psych. Probleme,die es nahelegen,daß er den Brand selbst gelegt hat,dann wäre es ein Unfall,sicher ein bedauerlicher. Tatsachen sind besser als Vermutungen!
Kommentar 7: Ex Häftling schreibt am 06.12.2018, 22:31 Uhr :
Gegensprechanlage, gegen die Tür treten, Rufen oder Schreien wurde in den 3 Haftanstalten in NRW in denen ich war,so gut wie immer ignoriert, das heist wenn ein Beamter überhaupt kam, dann nach Stunden. Oder erst am nächsten Morgen zur sogenannten Lebendkontrolle.
Kommentar 6: Anonym schreibt am 06.12.2018, 22:22 Uhr :
Wer die Zelle anzündet kann darin umkommen. Punkt fertig aus. Müßig zu diskutieren wann wer was und wie gehandelt hat. Die zentrale Diskussion muss sich darum drehen warum eine Zelle in Brand geraten kann.
Antwort von Anonymität , geschrieben am 08.12.2018, 13:10 Uhr :
Oder wer tatsächlich den Brand gelegt hat...
Kommentar 5: Squareman schreibt am 06.12.2018, 22:17 Uhr :
Wie sich die Fälle gleichen. Einen ähnlichen Fall gab es ja schon mal, auch da wird seit Jahren erfolgreich vertuscht. Ich habe das Gefühl das in diesen Fällen die Wahrheit gar nicht erwünscht ist.
Kommentar 4: Ka Se schreibt am 06.12.2018, 22:11 Uhr :
Leider entging mir der Anfang des Berichtes. Wodurch wurde der Brand ausgelöst, war das ein technisches Problem, oder wurde der Brand gelegt, durch das Personal oder den inhaftierten Straftäter? Zu eins wäre eine sofortige Verbesserung des Brandschutzes notwendig siehe Flughafen BER, dazu habe ich im Bericht nichts gehört. Zu zwei, würde ich vermuten, dass bereits konkrete Ermittlungen gegen den sicher auf Überwachungskameras zu sehenden Angestellten im Gange sind. Zu drei, dann könnte es auch der Wunsch des Brandlegers gewesen sein, sein Leben zu beenden oder zumindest dieses Risiko billigend in Kauf genommen zu haben, ferner hätte er dann auch das Leben von Mitgefangenen riskiert, dies wäre sehr fragwürdig bzgl Moral. Mit welchem Recht? Es wurde erwähnt, dass Mitgefangene das Feuer bemerkt hätten, haben diese Mitgefangene daraufhin einen Alarm ausgelöst? Was ist daraufhin geschehen? Bitte um weitere Informationen?
Kommentar 3: JVA Beamter schreibt am 06.12.2018, 18:53 Uhr :
Ich arbeite selber im Vollzug, allerdings in einem anderen Bundesland. Auch in unserer JVA ist es in der Vergangenheit zu Bränden in den Hafträumen gekommen. In erster Linie, weil ausländische Gefangene ihren Forderungen Nachdruck verleihen wollten. In den Auswertungen, nach den Bränden, sind wir sogar von der Feuerwehr dazu angehalten wurden, einen brennenden Haftraum niemals selbst zu öffnen, da Aufgrund von plötzlichen Verpuffungen durch die Sauerstoffzufuhr beim Öffnen der Tür, absolute Lebensgefahr für die öffnenden Bediensteten besteht, insbesondere auch wegen der fehlenden Spezialausrüstung. Es soll der Eigenschutz und die Rettung der anderen Gefangenen in diesem Bereich im Vordergrund stehen und man soll auf das Eintreffen der Feuerwehr warten. Die in der Vergangenheit bei uns vereinzelt dennoch vom eigenen JVA-Personal durchgeführten Rettungen des Brandverursachers aus seinem Haftraum, geschahen somit auf eigene Gefahr und gegen die Instruktionen der Feuerwehr.
Kommentar 2: Jürgen Albrink schreibt am 06.12.2018, 17:15 Uhr :
Ich weiß nicht, wen Monitor hier an den Pranger stellen will. Den Stravollzug? Die Landesregierung? Oder nicht doch alle "DEutschen" die gegen die illegale Zuwanderung sind? Ich glaube nicht, dass ein Justizbeamter in die Zelle gegangen ist und hat das Feuer gelegt. Ich glaube auch nicht, dass jemand absichtlich weggeschaut und den Mann hat sterben lassen. Schlimmstenfalls war es unaufmerksamkeit. Aber was soll dann dieser Aufwand? Hätte Monitor das auch gemacht, wenn es sich um einen Deutschen gehandelt hätte?
Antwort von MonitorAmad A. , geschrieben am 06.12.2018, 22:07 Uhr :
Dem kann ich nur beipflichten!
Kommentar 1: Erich schreibt am 06.12.2018, 05:14 Uhr :
Der ganze Fall erinnert mich an den Fall Oury Jalloh, der skandalöserweise nicht weiter untersucht wird. Diese Fälle erschüttern meinen Glauben an den Rechtsstaat.
Antwort von Gertrude Meier , geschrieben am 06.12.2018, 22:01 Uhr :
Geht mir auch so.
Antwort von Namina , geschrieben am 06.12.2018, 22:28 Uhr :
Exakt das war mein erster Gedanke.
Antwort von Dieter , geschrieben am 06.12.2018, 22:55 Uhr :
Ja ich habe auch daran gedacht, sehe es auch so !!!
Antwort von Jule , geschrieben am 07.12.2018, 15:04 Uhr :
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz ...