Pressemeldung vom 06.12.2018

Verbrennungstod des syrischen Häftlings Amad A. - Massive Zweifel an offizieller Darstellung des Brandverlaufs in JVA Kleve

Im Fall des aufgrund einer Verwechslung unschuldig inhaftierten Syrers Amad A., der nach einem Brand in der Justizvollzugsanstalt Kleve ums Leben kam, äußern Experten massive Zweifel an den offiziellen Darstellungen zum mutmaßlichen Verlauf des Geschehens.

Amad A. | Bildquelle: WDR

Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR unter Berufung auf ein unabhängiges Gutachten und Expertenaussagen. „So wie der Brand von der Staatsanwalt beschrieben wurde, ist er nicht möglich“, sagt dazu Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde.

Das nordrhein-westfälische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft Kleve gehen auf der Grundlage eines durch die Behörde eingeholten Brandgutachtens davon aus, dass der Brand „circa 15 Minuten bei geschlossenem Fenster eingewirkt habe, ohne dass sich der syrische Staatsangehörige bemerkbar gemacht habe.“ Erst danach soll Amad A. die Rufanlage betätigt haben. Unmittelbar danach habe er wohl das Fenster des Haftraumes geöffnet, heißt es in einem Bericht des Ministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags.

Nach Einschätzung der von MONITOR befragten Experten wäre eine Person nach 15 Minuten bei einem so beschriebenen Brandverlauf in einem geschlossenen Raum jedoch nicht mehr handlungsfähig: „Auf der einen Seite durch den dichten Rauch und auf der anderen Seite durch die Toxizität der Gase, die da entstehen“, so Korbinian Pasedag. Dies bestätigt der Direktor der Rechtsmedizin Frankfurt, Prof. Dr. Marcel A. Verhoff: „Ich würde eher erwarten, dass die Person nach einer Viertelstunde längst bewusstlos ist“, sagt er.

In einem für MONITOR erstellten Gutachten geht das Institut für Brand- und Löschforschung davon aus, dass der von der Staatsanwaltschaft beschriebene Brandverlauf nur bei einer „ausreichenden Ventilation“ möglich sei, also der Zufuhr von Sauerstoff, etwa durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Tür. Gleichzeitig würden die beim Brand entstehenden Verbrennungen „zu erheblichen Schmerzen führen, die durch Schmerzschreie geäußert werden.“ Dies deckt sich mit Schilderungen von Personen, die zum Zeitpunkt des Unglücks in der JVA waren. Demnach habe Amad A. laut geschrien. Wann Amad A. das Fenster geöffnet oder auf sich aufmerksam gemacht hat, ist wichtig für die Beurteilung des Handelns der JVA-Bediensteten. Konkret steht die Frage im Raum, ob sie den Brand früher hätten bemerken und Amad A. retten können.

 „Der Haftraumbrand ist eine der vielen ungeklärten Stellen dieser ganzen Geschichte von Amad A.“, sagt der NRW-Landtagsabgeordnete Stefan Engstfeld, Mitglied im Rechtsausschuss. Engstfeld fordert nun eine lückenlose Aufklärung im Untersuchungsausschuss.

Die Staatsanwaltschaft teilte auf MONITOR-Anfrage mit, die Frage, ob, wie und wann Amad A. sich während des Brandgeschehens bemerkbar gemacht hat, sei Gegenstand der Ermittlungen. Ebenso die Frage, ob das Verhalten von JVA-Mitarbeitern von strafrechtlicher Relevanz sei.

Das Justizministerium NRW wollte zu den Widersprüchen keine Stellung nehmen: „Ob die Abläufe innerhalb der JVA Kleve zu beanstanden sind, wird nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu bewerten sein“, so das Ministerium auf MONITOR-Anfrage.

Kommentare zum Thema

  • Der Bürger 10.02.2019, 23:29 Uhr

    Man fragt sich aber ja doch, wieso hier von "Experten der JVA" so auf der Kombi Ausländer= Feuerleger herumgeritten wird................... . In welchem Zusammenhang steht diese beschwörende Wiederholung eigentlich mit der Meldung?

  • Alexander 07.12.2018, 08:41 Uhr

    Die Ähnlichkeiten zum Mord an Oury Jalloh fallen ins Auge. Zufall?

  • JVA Beamter 07.12.2018, 08:31 Uhr

    Zur Motivlage kann man, da man die genauen Umstände nicht kennt, nur Vermutungen anstellen und diese mit eigenen Erfahrungen kombinieren. Als erstes gibt es einen Gefangenen der zu Unrecht in Haft ist, er somit frustriert und enttäuscht ist. Das ist weder schön, noch wünschenswert, aber leider kann es, wie überall, auch in der Justiz mal zu Fehlern kommen. Ich möchte an einen bekannten früheren Fall, dem Harry Wörz erinnern. Auch dieser war letztlich zu Unrecht inhaftiert. Nach ca. 12 Jahren und mehreren Verfahren erkämpfte er sich letztlich, friedlich, auf gerichtlichem Weg, einen Freispruch vor dem BGH. Ein ausländischer Gefangener hat meiner Erfahrung nach, nicht diese Geduld und insbesondere arabische und afrikanische Gefangene wollen alle ihre Forderungen möglichst sofort umgesetzt sehen und das notfalls auch mit großem Nachdruck. Dies können Selbstverletzungen, Nahrungsverweigerungen oder wie in diesem Fall, gelegte Brände sein.