Pressemeldung vom 11.01.2018
Ersatzfreiheitsstrafen kosten deutschlandweit rund 200 Millionen Euro; deutlicher Anstieg der belegten Haftplätze
Dialogbox
Kommentieren [20]Monatelange Haft wegen Schwarzfahrens: Die Zahl der durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen belegten Haftplätze ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen und verursacht pro Jahr Kosten von mehr als 200 Millionen Euro. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR (Donnerstag, 21:45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf offizielle Statistiken und eine Umfrage unter den Bundesländern.
Ersatzfreiheitsstrafen verursachen jährlich Kosten von mehr als 200 Millionen Euro.
Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen, die Menschen antreten müssen, wenn sie eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen. Sie sind in Deutschland umstritten, weil sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Bei den Straftaten handelt es sich häufig um Delikte wie Schwarzfahren, kleinere Diebstähle oder Fahren ohne Führerschein. Im Bundesdurchschnitt belegen Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe inzwischen rund 10 Prozent der regulären Haftplätze. Allein in Bayern stieg die Zahl um 65 Prozent. Genaue Daten dazu gibt es nicht, da die Zahlen nur an drei Stichtagen im Jahr erhoben werden.
Experten kritisieren den Anstieg und die hohen Kosten bei den Ersatzfreiheitsstrafen: „Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte wegzusperren“, so Heinz Cornel, Professor für Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Statt Strafe bräuchten die Betroffenen Hilfsangebote, sagt auch Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln: „Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit.“ Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden, etwa indem man sich um gemeinnützige Arbeit bemüht. Damit seien solche Personen aber regelmäßig überfordert. Durch die Haft werde die Situation der Betroffenen häufig sogar noch verschlechtert, zum Beispiel durch soziale Isolierung, den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung.
Experten wie Bögelein und Cornel fordern daher, auf Ersatzfreiheitsstrafen als Sanktionsinstrument zu verzichten. Die Ursachen des Problems seien vor allem sozialpolitischer Natur. Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung hingegen ab: „Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt auch bei Delikten der leichteren und mittleren Intensität ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe dar“ argumentiert das Justizministerium. Aktuell befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema.
Stand: 11.01.2018, 08:00 Uhr
20 Kommentare
Kommentar 20: Squareman schreibt am 29.01.2018, 20:43 Uhr :
Wenn der Staat wert darau legt die kleinen Fische hart zu bestrafen damit sich die großen Fische weiterhin ungestört tummeln können dann soll er auch dafür zahlen. Manchmal muß man sich einfach nur wehren. Ich wurde mal geblitzt weil ich einen Radfahrer überholt hatte und das bei einer Tempo 30 Zone. Durch einen Widerspruch sollte ich statt 15€ dann 45€ zahlen. Da habe ich es dann darauf ankommen lassen und nach zwei geplatzten Gerichtsterminen wurde das Verfahren eingestellt.
Kommentar 19: Niedersachsen1956 schreibt am 14.01.2018, 09:53 Uhr :
Haftstrafen aussetzen, um jährliche Kosten einzusparen? Nein. Bevor es überhaupt zu Haftstrafen kommt, hat Frau Ursula Kühner 12.01.2018 in einem u. g. Kommentar beschrieben... Kann man Haftstrafen mit HartzIV in Verbindung bringen? Wir (Geringverdiener durch 2Rückwandinfarkte meines Lebensgefährten) leben ohne HartzIV, zahlen in alle Sozialkassen ein, zahlen GEZ, finanzieren auf Grund ländlicher Lage beruflich ein Kfz.; während z.B. meine Nachbarin (alleinerziehend, 2Kinder -4/5 Jahre-, 27 Jahre alt, beide Kinder gehen bis 16.00Uhr in die Kita, Auto: Papa bezahlt, ohne jegliche Ausbildung, gesundheitlich in der Blüte ihres Lebens) beruflich/Ausbildung/Arbeit null in Angriff nimmt? Wer voran kommen will, muss auch mal was anpacken. Wer es zu einer Haftstrafe kommen lässt (selbst bei Drogen-und Alkoholdelikten, gibt es reiche Auswahlhilfe an Beratungsstellen/Psychologen/ Institutionen/Seelsorge etc. Dann müssen sich halt Straftäter auch nach kleinen Delikten in Haft begeben.
Kommentar 18: M. Illoinen schreibt am 12.01.2018, 16:18 Uhr :
Für viel gravierender halte ich die Folgen, wenn Menschen wegen Bagatellen in Haft müssen. Neben Verlust von Wohnung und Arbeitsplatz, gehören auch regelmäßig die Kontakte von Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können. Wenn dann noch Arbeitspflicht besteht, werden so billige Sklaven für die Firmen in Deutschland rekrutiert. So wie einst in der DDR, wo Ikea Produkte und andere für den Westdeutschen Markt, von Insassen von Haftanstalten produziert wurden.
Kommentar 17: F. Wilde schreibt am 12.01.2018, 14:40 Uhr :
Vielleicht hilft es weiter, der Frage nachzugehen, warum so viele Geldstrafen nicht bezahlt werden? Dies hat auch damit zu tun, dass bei Personen, die vom Existenzminimum leben (Niedriglohn, Hartz IV,...), Geldstrafen verhängt werden, die unbezahlbar sind. Eine Tagessatzhöhe von 15 Euro bei Personen, die 14 Euro pro Tag zum Leben haben (Regelsatz/30), kann nicht funktionieren. Mit der Geldstrafe soll ein Konsumverzicht erreicht werden - in der aktuellen Praxis wird aber regelmäßig der Verzicht auf das existentiell Notwendige verlangt. Der Gesetzgeber sollte also dafür sorgen, dass sich die Geldstrafenbemessung auch an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten orientiert. Dann würde sich die Ersatzfreiheitsstrafe maßgeblich zurückdrängen lassen.
Kommentar 16: Axel Wartburg schreibt am 12.01.2018, 13:39 Uhr :
Das kommt davon, da der Mensch nicht bereit ist, vom Strafsystem abzulassen, da es nicht wirklich effektiv; dass die Kosten für diese Inhaftierungen günstiger zu sein scheinen, wie auch dass die Kosten, die es bedarf jedem das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostengünstig(er?) zu ermöglichen. Ganz abzusehen von den nichtmonetären Kosten, dem Schaden für die Menschlichkeit, für die Empathie. Wahrhaft monetär wohlhabendste Menschen verschieben ihre Gelder ins Ausland. Und jene die weniger bis nur noch das Notwendigste zum leben haben, lassen sich von eben diesen gegeneinader aufwiegeln, weil sie sich selbst als zu kurz genommen erleben und nun in jedem Fall jemand anderen eine Strafe aufbrummen wollen. Und das der Deutsche bekanntlich lieber nach oben buckelt und nach unten tritt, trifft er nicht jene, die etwas daran ändern könnten, sondern die, die bewusst oder unbewusst gegen das kranke System rebellieren. Würde er sich mit jenen verbünden...
Kommentar 15: Ursula Kühner schreibt am 12.01.2018, 10:02 Uhr :
Ich bin bei der Staatsanwaltschaft tätig und vollstrecke Ersatzfreiheitsstrafen. Ihr polemischer Bericht hat mich wütend gemacht. Auch "kleinere" Delikte wie Schwarzfahren oder Diebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaubnis müssen bestraft werden. Sollte man da gleich eine Freiheitsstrafe verhängen? Die Verurteilten werden aufgefordert zu zahlen, erhalten Mahnungen, haben die Möglichkeit Ratenzahlung zu beantragen und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Es ist ein langer Weg bevor es zur Haft kommt. Das sind keine armen geschundenen Geschöpfe sondern Menschen die straffällig wurden und Strafe und Regeln gehören auch zu einem Rechtsstaat. So eine einseitige polemische Berichterstattung wie Ihre ist nur empörend.
Kommentar 14: Peter Bongen schreibt am 12.01.2018, 09:06 Uhr :
Ich war vor Jahren selber auch in so einer Situation. Da musste ich für zwei Tage eine Freiheitsstrafe antreten, weil ich das Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht zahlen konnte. Das Bußgeld wollte ich ab arbeiten. Doch seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war es nicht möglich.
Kommentar 13: Dieter Schaefer, Tel: 0202/508181 schreibt am 11.01.2018, 23:34 Uhr :
Am 18.12.2013 wurde ich in der Nacht gemütlich fahrend als alleiniges aus Wipperfürth kommend außerhalb von Hückeswagen auf der geraden und unbebauten Bundesstraße 237 als „alleiniges“ Fahrzeug von einem Starenkasten geblitzt mit „59 km/h“. Später erkannte ich, daß dieser Bereich wegen zwei Kurven an den Enden mit 50 km/h beschildert war. Diese Messung erfolgte jedoch bewußt nicht in den Gefahrenbereichen (weite Kurven, die bei dichtem Tagesverkehr durch Raser gefährlich sein können). Eine Bestrafung bei 59 km/h auf gerader Strecke dient nur der Erhöhung von Strafgeldeinahmen und bezeichne ich somit als Bußgeldbetrug. Mit Datum 2.1.2018 erhielt ich eine Ladung zum Strafantritt für einen Tag zur JVA-Gelsenkirchen. Ich werde mich von der Polizei abholen lassen nach einem schweren Herzinfarkt im Jahr 2016 im 75. Lebenjahr. Es lebe der "Un"-Rechtsstaat der nicht nachdekt sondern wie Erdogan "diktiert" Kopien kann ich Ihnen per Fax oder Mail gesondert übermitteln.
Kommentar 12: Uwe Röder schreibt am 11.01.2018, 23:29 Uhr :
Die Kosten für Ersatzfreiheitsstrafen legen nahe/beweisen, daß es für alle besser ist, wenn Hartz 4-Empfänger den öffentlichen Nahverkehr generell bezahlt bekommen. Dass damit die vermeintlich nicht arbeitswilligen auch noch belohnt würden – geschenkt. In der weiteren Konsequenz geht das natürlich über zum bedingslosen Einkommen. Es gibt genügend Berechnungen, die es zumindest bedenkenswert machen, daß das bedingslose Einkommen weniger Kosten verursacht als der momentan ausgeübte Sozialstaat.
Kommentar 11: Hans Dampf schreibt am 11.01.2018, 23:08 Uhr :
Ich hatte auch mal einen Geldstrafe die ich nicht begleichen konnte, war noch Jung und gerade keine Verpflichtungen, da habe ich die Ersatzstrafe ( 5 Wochen ) halt mal " getestet ", dachte mir so schlimm kann´s nicht werden. War´s auch gar nicht, eher mal ´ne interessante Erfahrung ( bin ein neugieriger Mensch ). Es war Vorweihnachtszeit, mir standen mehrere Paketmarken zu, die habe ich einem Mithäftling, der länger einsitzen mußte, überlassen habe und wurde von Diesem mit dem was mir Wichtig war versorgt. Ich hatte zu Lesen, Radio, Freistunden, Hofgang und bekam meine Mahlzeiten auf´s " Zimmer " gebracht. Da man in der kalten Jahreszeit viel Zuhause ist war der Aufenthalt in der Zelle leicht zu ertragen. Mir wurden zu Weihnachten, 5Tage erlassen, bekam bei meiner Entlassung, für meine Anwesenheit, ein Taschengeld und Fahrgeld ausgezahlt. Alles in allem, für Mich, GUT gelaufen und ein A....tritt für die Justiz.
Kommentar 10: Wolfgang Klang schreibt am 11.01.2018, 22:59 Uhr :
Danke für das Aufzeigen des Dilemmas bei Freiheitsstrafen für Schwarzfahrer. Wir Bürger brauchen realistische Lösungen, die leider von Fachleuten jeder Couleur bisher nicht gefunden wurden. Ihr Beitrag hat auch -m.E. zu kurz- die sehr beschränkten Alternativen zur Freiheitsstrafe aufgezeigt.Es wurde verschwiegen, dass die schon früher für (häufiges) Schwarzfahren existente Freiheitsstrafe als sogenannte strafrechtliche "Übertretung" wegen überfüllter Knäste zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft wurden, die nahezu ausschließlich durch Geldstrafe ahndungsfähig wurden. Diese "Entkriminalisierung", verbunden mit wegen fehlenden Geldvermögens nicht vollzugsfähigen Geldstrafen, eleminierte die Abschreckung. Auf Drängen der Verkehrsbetriebe und Kommunen wurde das Recht wieder verschärft. Erst jetzt, wo die Medien wie Sie dankenswerterweise darüber berichten, dass dauerndes Schwarzfahrer (wieder)mit Knast bestraft wird, erfährt Abschreckung eine Wiederbelebung. Ich möchte einen Rechtsstaat
Kommentar 9: Bruno Schillinger-Safob schreibt am 11.01.2018, 22:42 Uhr :
Ersatz wofür? Die Justizbürokratur freut sich doch über diese einfachen Strichlein auf der "Erledigt"-Liste. Im Knast werden sie verschlossen und fertig. Keine Information zum Tagesablauf, zu Möglichkeiten, Erhalt der Wohnung (Miete wird 6 Mon. bezahlt) und des Arbeitsplatzes, usw. Am Entlasstag wird man rausgeworfen ohne Vorbereitung 'Sie müssen jetzt Hartz IV beantragen' (Freitag um 11/30). Wie man das Wochenende mit 10,- € überleben soll wurde sofort geklärt 'gehen Sie zum Sozialamt, die haben rund um die Uhr offen'. Schlichtweg asozial! In Dokus wurde berichtet dass solche Gefangene automatisch im offenen Vollzug landen und dort weiter arbeiten gehen können. Im Gefängnis ist Zwangsarbeit angesagt, wenn man darf. Diese Sorte Gefangene wird aber NUR verwahrt, weil die Einbindung angeblich zu aufwendig wäre, usw. Illegale Unterbringung in zu kleiner Zelle, Lebendkon-trolle, warten lassen auf Essen (Nudeln/Weißbrot für Diabetiker) und Entlassung oder beim Personal auf die Pension.
Kommentar 8: Christian Lang (Rheinland-Pfalz) schreibt am 11.01.2018, 22:30 Uhr :
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang wäre es hochinteressant, diese Ersatzfreiheitsstrafen nach den Bundesländern erheben. https://pfaelzischerverein.de/beta/schwitzen-statt-sitzen Diesen Link übersende ich Ihnen als ein Beispiel, für eine Praxis die sich seit vielen vielen Jahren in Rheinland -Pfalz bewährt hat.
Kommentar 7: Erwin schreibt am 11.01.2018, 22:27 Uhr :
Monitor bittet um Verständnis für einen Menschen, der mehrfach in Kenntnis der Konsequenzen gegen die gesetzliche Ordnung Verstoßen und das Angebot, zur Vermeidung einer Haftstrafe Sozialdienst zu leisten abgelehnt hat. Zur Lösung des Problems wird dann ein Projekt vorgeschlagen, das dem Delinquenten als Alternative Sozialdienst anbietet. Was denn jetzt.
Kommentar 6: Selbst denken schreibt am 11.01.2018, 22:24 Uhr :
Uli Hoeneß hat den Staat um Millionen betrogen, wird nach halber Haft auf Bewährung entlassen, und erneut Chef der Bayern. Das ist in Ordnung? Da höre ich keinen Aufschrei der Entrüstung. Andererseits sitzt ein Hartz 4-Empfänger wegen Schwarzfahrens im Knast. Verkehrte Welt.
Kommentar 5: norbert wenzel schreibt am 11.01.2018, 22:12 Uhr :
warum fährt er dauernd schwarz ? soll laufen
Kommentar 4: Sebastian schreibt am 11.01.2018, 20:33 Uhr :
Ich bin erschüttert über die Meinungen der zitierten Experten! Wurde hier schon einmal darüber nachgedacht, wer die zahlreichen unerkannten Schwarzfahrten und Diebstähle refinanziert? Wir alle, die wir dann mehr Geld für Leistungen und Waren bezahlen müssen. Es muss schon ordentlich viel schwarz gefahren oder gestohlen worden sein, damit man so hohe Strafmandate bekommt, die durch mehrere Monate Freiheitsentzug ersetzt werden müssen. Für bedürftige Personen sorgt der Staat bisher ausreichend. Es gibt also keinerlei Entschuldigung für solche Straftaten, nicht in Deutschland. Ich finde es mittlerweile erschreckend, was unserer Gesellschaft noch alles zugemutet werden soll. Die Ursachen sind nicht sozialpolitischer Natur. Einzig die Wahrnehmung eines immer mehr handlungsunfähigen Rechtsstaates verführt mehr und mehr zu solchen Taten. Das sind geeignete und angemessene Mittel zur Abschreckung! Darum ein BRAVO an die entschlossene Haltung der Regierung. Ich hoffe, das bleibt so.
Kommentar 3: Olaf H. Möllenberg schreibt am 11.01.2018, 19:19 Uhr :
Ich kann mich nur der Meinung der Bundesregierung anschliessen! Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten nicht mehr sanktionieren, weil uns die Kosten zu hoch sind?! Dann können wir ja auch gleich die Kosten für den Polizeiapparat einsparen, und das Recht dem Mob überlassen. Armut und multiple Defizite im Hinblick auf Sozialkompetenz rechtfertigen keinesfalls Straftaten. Mit einer solchen Abschaffung würden wir uns international noch mehr der Lächerlichkeit preisgeben und besonders Flüchtlingen/Migranten den Eindruck vermitteln: In Deutschland kannst Du alles machen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen! Scheiss' auf Regeln!
Kommentar 2: Jan schreibt am 11.01.2018, 18:34 Uhr :
Gleiches Recht für alle, gleichgültig ob arm oder reich. Total sozial zu sein bringt auch Ungerechtigkeit und ist somit auch unsozial; und nach einer bußgeldbehafteten Ordnungswidrigkeit zuerst ermitteln ob der Täter eine Selbstschuld für seine schlechte wirtschaftliche Situation trägt oder nicht, das wäre für ins alle wieder ungerecht. Es gibt ja auch Menschen im Land welche das soziale Netz total ausnutzen und absichtlich nicht für eine Entlohnung arbeiten wollen. Ein Vorschlag von mir: Unsere staatliche Gemeinschaft könnte ja zu Bußgeld verurteilte Personen (z.B. weil sie vorsätzlich schwarz fahren) zu einer gemeinnützige Arbeitsstrafe verurteilen, dessen Entlohnung sein zu zahlendes Bußgeld abrechnet. Aber das funktioniert ja leider auch nicht weil sofort wieder selbsternannte „Sozialhüter“ aus links-grün-68er Bereich schreien „Das ist ja Zwangsarbeit“. Also lassen wir alles bei Ungerechtigkeiten. Arbeitende Bürger müssen zahlen u. Sozial-Ausnutzer zahlen nicht.
Kommentar 1: wolfgang speck speck@students.uni-marburg.de schreibt am 11.01.2018, 16:50 Uhr :
Schade, slehr schade, dass das Thema so still und leise auf die Platte oder in die Sendung kommt und bestimmt nicht korrekt ablaufen wird, was keine Kritik ist, in gewisser Weise natürlich schon, aber ich damit Ihnen sagen will weil ich es als Jurist mit Spezialwissen dazu beherrsche, "es wird kein Ergebnis kommen, weil aus der obigen Kurzfinfon nicht hervorgeht, dass Sie die gesetzliche Vorgabe in der Sendung oder dem Bericht berücksichtigen wollen. In mehr als 90 von 100 Urteilen einer Geldstrafe durch einen Richter liegen die Voraussetzungen für eine Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe überhaupt nicht vor und daher gibt es diese nicht , Ersatzgeldstrafen dürfen aber nicht vollstreckt werden. Ich besitze die umfassendste Rechtssprechung dazu, bin aus NRW - Gerichten selbst davon betroffen und weiß welche NRW.Gerichte hier das Recht in schwerster Weise beugen und Freiheitsberaubung im Amt begehen. Was ich schreibe kann ich belegen und schade ist dass man nicht angehört wird.