Pressemeldung vom 08.09.2016
Pflegedienste missachten regelmäßig Patientenverfügungen
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Kommentieren [30]Ambulante Pflegedienste sind regelmäßig bereit, gegen Patientenverfügungen zu verstoßen. Dies geht aus Recherchen des ARD-Magazins MONITOR (heute, 21:45 Uhr im Ersten) und einer Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns hervor. Bei Stichproben, die von MONITOR mit verdeckter Kamera dokumentiert wurden, zeigten fünf von sechs ambulanten Pflegediensten Interesse, einen unheilbaren Patienten aufzunehmen und zu beatmen. Und das, obwohl ihnen bekannt war, dass eine Patientenverfügung vorlag, die dies unmissverständlich ausschloss.
Patientenverfügung
Der MONITOR-Stichprobe lag der fiktive, aber realistische Fall eines unheilbar kranken Mannes zugrunde, der nach einem Unfall im Wachkoma liegt. Lebensverlängernde Maßnahmen hatte er für diesen Fall mit einer rechtskonformen Patientenverfügung ausgeschlossen. Journalisten von MONITOR stellten sich als angebliche Angehörige bei fünf Pflegediensten vor und baten darum, den Mann dennoch in Pflege zu nehmen und künstlich weiter zu beatmen. Alle Einrichtungen signalisierten die Bereitschaft, den Patienten aufzunehmen. Vier der fünf Anbieter rieten dazu, die Patientenverfügung durch Angehörige nachträglich zu ändern oder unter den Tisch fallen zu lassen. „Wenn Sie sagen, die Patientenverfügung spielt jetzt keine Rolle mehr, dann müsste sie nach meiner Meinung auch irgendwie weg“, hieß es etwa in einem Fall. Juristen sehen in den von MONITOR dokumentierten Fällen Anstiftungen zur Urkundenfälschung bzw. Urkundenunterdrückung. Alle von Monitor besuchten Einrichtungen streiten ab, sich in diesem Sinne geäußert zu haben.
Zum gleichen Ergebnis wie MONITOR kommt auch eine bundesweite Umfrage des Palliativmediziners Matthias Thöns unter ambulanten Pflegediensten.
Von 155 Einrichtungen, die auf die schriftliche Anfrage geantwortet hatten, erklärten sich 140 bereit, einen unheilbar kranken Patienten gegen seinen per Patientenverfügung dokumentierten Willen künstlich am Leben zu erhalten. Dies entspricht einer Quote von 90 Prozent.
Gesundheitsexperten und -politiker kritisieren in diesem Zusammenhang Fehlanreize im Gesundheitssystem. Danach kosten Patienten in sogenannten „Beatmungs-WGs“, ambulante Einrichtungen zur außerklinischen Intensivpflege, durchschnittlich 20.000 Euro pro Monat, die überwiegend von den Krankenkassen bezahlt werden.
„Gerade Beatmungspatienten sind hochlukrative Patienten“, sagt Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Palliativstiftung. „Die Joker im System, wenn Sie so wollen.“ Insgesamt mache die ambulante Betreuung ein jährliches Volumen von drei bis fünf Milliarden Euro aus.
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sieht in den Finanzierungsregeln im Bereich der ambulanten Intensivpflege rückblickend einen Fehler. „Das ist ganz klar ein Fehlanreiz. Wir haben damals nicht bedacht, dass es so einen starken Sog auf die Patienten ausüben würde. Jetzt beobachten wir in kurzer Zeit eine enorme Zunahme der Kosten durch die ambulante Versorgung in Beatmungs-WGs bei gleichzeitiger Verschlechterung der Betreuungsqualität. Das müssen wir dringend ändern.“
„Eine Änderung der Leistungen ist derzeit nicht geplant“, erklärt dagegen das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von MONITOR.
Stand: 08.09.2016, 06:00 Uhr
30 Kommentare
Kommentar 30: Susanne Stöffler schreibt am 23.05.2018, 14:38 Uhr :
Meine Mutter. .hirnschlag. ..kann nicht mehr schlucken und sprechen. .In ihrer Vollmacht steht ausdrücklich. .Keine künstlichen Lebens Erhaltung. .Keine Sonden. ..jetzt nach 7 tagen. ..Im Krankenhaus. ...schicken sie sie in Herz Ultraschall. .In topografische unersuchung. .In ein anderes Krankenhaus. .und spechen. ..Von essen über Sonde. ...wie kann man sich alls Angehörige wehren
Kommentar 29: Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH schreibt am 21.09.2016, 09:56 Uhr :
Unsere Meinung zum Monitor-Beitrag „Geschäfte mit Todkranken: Der boomende Markt der Intensiv-Pflege“ „Schwerstkranke Menschen künstlich am Leben zu erhalten, um damit Geld zu verdienen, ist menschenverachtend.“ Dieser Aussage des Monitor-Beitrages „Geschäfte mit Todkranken: Der boomende Markt der Intensiv-Pflege“ vom 8. September 2016 stimmen wir, der Führungskreis der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, ohne Einschränkung zu. Aber warum werden in diesem Bericht vorrangig die ambulanten Pflegedienste angeprangert? Die Patienten werden doch nicht von uns Pflegediensten „gemacht“! Alle unsere Klienten kommen aus Kliniken, in der Regel nach mehrmonatigen Aufenthalten auf Intensiv- und Rehastationen! Wieso werden im Bericht nicht die Vergütungsmodelle der Kliniken hinterfragt? Ist hier jede OP, jede Untersuchung angemessen? Und wie oft wurde in der Klinik, bevor wir die Patienten aufnehmen, bereits der Patientenwille missachtet? Wir wissen es nicht. Wenn Hr. Lauterba ...
Kommentar 28: Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH schreibt am 21.09.2016, 09:23 Uhr :
„Schwerstkranke Menschen künstlich am Leben zu erhalten, um damit Geld zu verdienen, ist menschenverachtend.“ Dieser Aussage des Monitor-Beitrages „Geschäfte mit Todkranken: Der boomende Markt der Intensiv-Pflege“ vom 8. September 2016 stimmen wir, der Führungskreis der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, ohne Einschränkung zu. Aber warum werden in diesem Bericht vorrangig die ambulanten Pflegedienste angeprangert? Die Patienten werden doch nicht von uns Pflegediensten „gemacht“! Alle unsere Klienten kommen aus Kliniken, in der Regel nach mehrmonatigen Aufenthalten auf Intensiv- und Rehastationen! Wieso werden im Bericht nicht die Vergütungsmodelle der Kliniken hinterfragt? Ist hier jede OP, jede Untersuchung angemessen? Und wie oft wurde in der Klinik, bevor wir die Patienten aufnehmen, bereits der Patientenwille missachtet? Wir wissen es nicht. Wenn Hr. Lauterbach von Fehlanreizen spricht, dann sollte er zuerst hinterfragen, ob es falsche Anreize gibt, die nach der En ...
Kommentar 27: Thomas schreibt am 10.09.2016, 20:01 Uhr :
Sehr geehrtes Team von Monitor, bisher hielt ich Ihre Berichterstattung für fachlich fundiert und gut recherchiert. Mit dem Beitrag „Missachtung von Patientenverfügungen“ kann ich dies leider nicht mehr so wahrnehmen. Zwar wird im Beitrag von Beatmungs-WGs gesprochen, in den zu der Reportage dazugehörigen Intros im Text steht aber überall „..beweisen, dass ambulante Pflegedienste regelmäßig bereit sind..“ Beatmungspflichtige Versorgung ist wie Intensivpflege oder Palliativpflege eine Spezialisierung innerhalb des allumfassenden Begriffs der „ambulanten Pflege“. Das hier keine Differenzierung vorgenommen wird entspricht analog dem Vergleich Zahnärzte und Tierärzte in einen Artikel über verunglückte Herztransplantationen einzuschließen, bloß weil es sich ebenfalls um Ärzte handelt. Die eh schon schwierige Stellung des Berufsbilds einer Pflegekraft, egal ob ambulant oder stationär, wird dadurch nicht verbessert und ist schlicht und ergreifend eine Diffamierung jener die ...
Kommentar 26: Eine Pflegekraft schreibt am 10.09.2016, 10:45 Uhr :
Was Herr Lauterbach mit "dringend ändern" meint, ist übrigens klar: es geht wieder zurück in die Pflegeheime. Und das mit Beatmung. Dann stirbt es sich wenigstens schneller, da an der miserablen Besetzung mit Fachkräften ja deswegen noch lange nichts geändert wird. Beatmungs-Wohngemeinschaften sind die Alternative für schwerst pflegebedürftige Menschen, da dort mit ausreichend Personal eine inidividuelle 24 Stunden Pflege gewährleistet wird. Und wer hier schreibt, das Recht auf Sterben muss eingehalten werden, dem kann ich nur empflehlen, sich genau so eine WG mal anzusehen. Dort wird nämlich auch palliativ gepflegt, und dort darf auch gestorben werden. Ich gebeb ebenfalls zu bedenken, dass es Menschen mit Beatmung gibt, die am Leben teilhaben wollen, in den urlaub fahren, auf Konerte gehen wollen. Das funktioniert in einem Heim dann sicher ganz toll. Also, Herr Lauterbach, wie stellen Sie sich das vor? Ausser zurück zur Pflege der 70er Jahre ... wobei wir da eh wieder hinkomme ...
Kommentar 25: Ute Ziemes schreibt am 10.09.2016, 01:23 Uhr :
Es wäre doch gut, wenn man seine Patientenverfügung direkt bei der Krankenkasse hinterlegen könnte. Die wäre doch sicher daran interessiert, dem Willen zu folgen, wo er sie doch weniger kostet. Bei dem ersten Okay, das sie geben muss oder spätestens bei der ersten Rechnung, die sie begleichen müsste, würde sie dann reagieren. Ist doch sowieso doof, dass man ansonsten Mitstreiter für die Durchsetzung seines Willens benötigt.
Kommentar 24: Karin Mayer schreibt am 09.09.2016, 23:07 Uhr :
ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld alleine 2 Fälle wo die Kinder mit Anwälten eine Behandlung verhindert haben. 1. 83jährigen Krebskranke Mutter noch eine Chemo gemacht wurde. Ganz böse war der 2. Fall der Vater meiner besten Freundin hatte " Raucherbein" man wollte dem alten Herrn gegen seinen Willen das Bein abnehmen. Er hat im Krankenhaus noch 3 Tage gelebt. 3. Bei einer Herz OP hat aus unserem Bekanntenkeis eine junge Frau 3 Schlaganfälle bekommen, nun wird sie künstlich am Leben erhalten. Das hat mit leben nichts mehr zu tun. Sie hat eine Patientenverfügung aber die gilt scheinbar nicht. Die Eltern besuchen eine Tote, es ist so schrecklich.
Kommentar 23: Gundula schreibt am 09.09.2016, 20:49 Uhr :
Jetzt verstehe ich auch, wieso Sterbehilfe in DE seit der letzten Bundestags-Abstimmung darüber (ohne Fraktionszwang) quasi noch schwieriger wurde. Da hat wohl die Medizinlobby mal wieder saubere Arbeit geleistet. Und Herrn Lauterbach kann man nur mitgeben, wo Pflege- und Medizinleistungen Profit versprechen, so wie in unseren privatisierten Einrichtungen, da handeln diese eben nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. In dieser Zielsetzung spielen weder Patientenwille noch medizinische Gründe irgendeine Rolle.
Kommentar 22: kritische Stimme schreibt am 09.09.2016, 20:02 Uhr :
Es gibt weiße und schwarze Schafe. Ein schwarzes Schaf promotet bei einer solchen Gelegenheit eben sein neues Buch...
Kommentar 21: Rene Rampp schreibt am 09.09.2016, 18:09 Uhr :
Ich selbst habe Muskeldystrophie Typ Duchenne, bin stolze 38, und werde rund um die Uhr beatmet über eine Maske. Ich werde seit 8 Jahren von einem Intensivpflegedienst versorgt, seit 5 Jahren ist mein jetziger Pflegedienst bei mir zuhause tätig. Ich habe den Beitrag, wie viele andere auch, sehr schlecht recherchiert gefunden und finde als Betroffener das fernab der Realität! Des weiteren hat der Beitrag das Thema Patientenverfügung verfehlt, es ging mehr um die "bösen" Pflegedienste die sich bereichern. Wie üblich! Das ist absolut nicht die Realität! Um meinen jetzigen Pflegedienst musste ich streiten weil die Kasse nur 25 Euro pro Stunde bezahlen wollte, für die Vergütung sollten examinierte Pflegekräfte mit regelmäßigen Fortbildungen gestellt werden, da bleibt einer tariflichen Bezahlung kein Platz geschweige große Gewinne. Das ist Realität! Immer wieder musste ich und meine Familie einen Wechsel des Pflegedienst ertragen weil die wegen Personalmangel und der schlechten Vergütun ...
Kommentar 20: Jörg schreibt am 09.09.2016, 18:07 Uhr :
Vorneweg zu meiner Person. Ich bin Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege und Pflegedienstleitung eines ambulanten Intensivpflegediensten. Immer wieder muss ich leider feststellen, wie schlecht mache Beiträge selbst im öffentlich rechtlichen Fernsehen recherchiert werden. Das sehr wichtige Thema Umgang und Beachtung des Patientenwillens wird hier gerade zu populistisch und mit zum Teil falschen Fakten auf dem Rücken der hart arbeitenden Pflegekräfte und der Pflegedienste ausgetragen. Die erläutere ich Ihnen gerne in folgenden Punkten: 1. Intensivpflichtige Patienten können im ambulanten Bereich in zwei Wohnforman betreut werden. Entweder sie leben in Ihrem häuslichen Umfeld und werden hier 24h von einer Intensivpflegekraft betreut oder sie leben in einer Wohngruppe, wo mehrere intensivpflichtige und beatmete Patienten zusammen wohnen und in der Regel in einem Verhältniss von einer Pflegekraft pro zwei bis drei Patienten betreut werden. Die Kosten von 20.000-25.000€ b ...
Kommentar 19: Elena schreibt am 09.09.2016, 16:26 Uhr :
So etwas nennt man Folter.Ich habe sie als Besucher zu oft gesehen.Die Würde des Menschen wird ihm um die Ohren gehauen.
Kommentar 18: Molke HP schreibt am 09.09.2016, 14:46 Uhr :
Ich hatte selbst Lungenkrebs und bin nun seit 5 Jahren ohne Befund. Mein Vater ist mit 42 Jahren an Krebs gestorben, meine Tante mit 38 Jahren usw usw. Ich weiß geanz genau was es heißt an Krebs zu sterben ich habe dieses schon zu oft miterleben müßen. Jeder der Sterbehilfe ablehnt weiß in der Regel nicht was für Qualen ein Todkranker da durchleben muß. Genauso ist es mit ja ich sage es mit den kriminellen Machenschaften ind diesem Fall von Pflegediensten. Ja die sind dann kriminell ohne wenn und aber. Eines ist aber dazu zu sagen wer krüzt denn im Gesundheitsweisen das ist doch unsere Regierung. Die sich einen Dreck darum schert wie es Alten und Kranken geht. Sie möchte ja nun auch noch 1000 Krankenhäuser schließen. Unsere Regierung hat privatisiert im Gesundheitswesen, alles muß nun Gewinnorientiert sein. Das ist Fr. Merkels Wirtschaftskonforme Demokratie erst Wirtschaft dann evtl Demokratie. Kein Wunder dass sowas passiert die wahren Schuldigen sitzen in Berlin und z ...
Kommentar 17: Funkel schreibt am 09.09.2016, 14:33 Uhr :
Tja, so sieht die unbedingte Lebenserhaltung aus. Egal ob sich der Mensch quält oder nicht, er hat nicht das Recht zu sterben. Egal ob Pflegedienste oder die christliche Religion, sie tun den Menschen Unrecht, in dem sie sie um ihre Rechte berauben. Keine Institution darf das Recht haben über Leben und Tod zu entscheiden. Das darf nur jeder selbst.
Kommentar 16: Stephan schreibt am 09.09.2016, 13:26 Uhr :
Erstaunlich wie viele Kommentare sich hier negativ über den Beitrag äußern, obwohl die Kritik des Beitrages doch offensichtlich berechtigt ist. Dass es immer auch positive Beispiele gibt (die ja auch genannt wurden), ändert doch nichts daran, dass die hier geäußerte Kritik einen ganz klaren Missstand benannt.
Kommentar 15: Eine Pflegekraft schreibt am 09.09.2016, 13:19 Uhr :
Selten habe ich so einen unqualifizierten Beitrag gesehen. Mehr als schlecht recherchiert, alles in einen Topf geworfen, schön Werbung für ein gerade erschienenes Buch gemacht, die Pflege ist ja wieder mal Schuld. Übrigens, nicht der Pflegedienst lässt beatmen oder entscheidet über eine Indikation dazu. Das passiert immer noch im Krankenhaus, von Ärzten verordnet und leider oft von Angehörigen gewünscht. Dieser Bericht hat wirklich das Niveau der Zeitung mit 4 Buchstaben. Dankeschön sagt eine Pflegekraft, die sich ihre Kompetenz durch miserable Berichterstattung nicht absprechen lassen wird.
Kommentar 14: didi schreibt am 09.09.2016, 08:38 Uhr :
...wozu haben wir ein Milliarden schweres Gesundheitsministerium ? ...schlafen die alle oder halten die auch die Hand auf ?
Kommentar 13: Marga Link schreibt am 08.09.2016, 22:27 Uhr :
Es werden wieder einmal mehr die Pflegedienste an den Pranger gestellt. Die Ausführungen waren für den Laien nicht verständlich. Eine Patientenverfügung hat immer nur soweit Wirkung, wie es der Annehmende, die Ersthelfer und Ärzte zu lassen. Pflegedienste und amb. Intensivpflege darf nicht in einen Topf geworfen werden. In Deutschland gibt es keine flächendeckende SAPV, d.h. ambulante Intensivpflege ist nicht der überwiegende Versorgungsbereich. Wenn ein amb. Dienst Wachkoma Patienten pflegt, kommen diese in diesem Zustand nach hause. Ohne Arzt können diese medizinisch nicht versorgt werden. Es werden die Kompetenzen von Ärzten und Pflegediensten vermischt. Warum wird in den allermeisten Fällen über die Pflege, ambulant oder stationär nur negativ berichtet? Hat sich einer dieser Berichterstatter schon mal über die vielen positiven Seiten von Pflege informiert?
Kommentar 12: Beatmungsmediziner schreibt am 08.09.2016, 22:06 Uhr :
Wieso werden im Beitrag Palliativmediziner gefragt, es geht doch um Beatmung! Für die ausserklinische Beatmung ist in Deutschland die DIGAB zuständig ... Der Beitrag wird dadurch unnötig abgewertet.
Kommentar 11: Gerhard Halberkann schreibt am 08.09.2016, 20:27 Uhr :
Als unmittelbar betroffener Angehöriger meine stichwortartigen Anmerkungen, da Monitor mal wieder am Kern des Themas vorbeischrammt: 1.) trotz Patientenverfügung kann man in einen Prozess geraten, an dessen Ende das Abschalten der Geräte nicht infrage kommen kann (fast jeder Mensch hängt am letzten "seidenen Faden" des Lebens) 2.) dieses Thema überhaupt mit monetären Aspekten in Verbindung zu bringen ist unethisch (natürlich gibt es Pflegedienste, für die dies im Vordergrund steht - habe selber welche kennen gelernt 3.) ich kann Ihnen einen Pflegedienst in Köln zeigen, bei dem der Patient im Vordergrund steht / mit Personal auf höchster empathischer und qualitativer Ebene ERGO: nicht das monetäre in den Vordergrund, sondern die Aufsicht/Kontrolle der Dienste Und, wenn das Finanzielle eine Rolle spielen soll, dann muss das von der Gesellschaft geregelt werden. Das würde heißen, dass der Staat über das Abschalten der Geräte entscheidet.
Kommentar 10: Hendrik schreibt am 08.09.2016, 18:46 Uhr :
Der Privatisierungswahn im Medizin-, und Sozialbereich zeigt allenthalben, dass er statt Kostensenkung das Gegenteil bewirkt, und Renditestreben zunehmend öffentliches Vermögen in Privateigentum verwandelt. Wie man auch hier wieder sieht, ist genügend Geld im Spiel mit dem die Beschäftigten in der Pflege anständig bezahlt werden könnten. Tatsächlich aber gehen diese Leute mit einem Butterbrot heim. Wie kann das sein ? Wie es mittlerweile auch im Jugendhilfebereich zugeht, haben Monitor und Die Story bereits gezeigt. Auch sehr sehenswert : "Mit Kindern Kasse machen" https://www.youtube.com/watch?v=FZPJnKLVGS0
Kommentar 9: Eine Rettungsassistentin schreibt am 08.09.2016, 18:11 Uhr :
Meiner Meinung nach ist der Bericht sehr einseitig verfasst. Das Problem liegt nicht bei Pflegediensten alleine. Es geht schon los mit medizinischem Fachpersonal und im gleichen Maß Angehörigen im Krankenhaus und in der Akutversorgung. Die eine Seite möchte keine Verantwortung für das Handeln übernehmen, rechnet oft schon mit einer Klage. Die zweite Seite- und fassen wir uns mal an die eigene Nase- kann und/oder will nicht loslassen und lässt Maßnahmen einleiten, die der Patient gar nicht über sich ergehen lassen wollte. Viele Pflegedienste/Altenheime schieben vor Profit auch immer wieder Angehörige und mögliche rechtliche Konsequenzen, die es schlichtweg nicht gibt wenn eine aktuelle Patientenverfügung die eindeutig formuliert ist, befolgt wird. Da greifen viele kleine Zahnräder ineinander. Angst vor Möglichen Konsequenzen, nicht loslassen können, Angst vor rechtlichen Konsequenzen, Profitgier, viele Beweggründe, die Menschen dazu bringen, eine Patientenverfügung zu ignoriere ...
Kommentar 8: Gerwine Brüggemann schreibt am 08.09.2016, 15:03 Uhr :
Wer möchte denn die Beatmungsmaschine abstellen? Ich bestimmt nicht! Ich bin Krankenschwester und ein Patient der im Koma liegt und beatmet wird muss pflegerisch versorgt werden. Ob mit Patientenverfüging oder ohne! Wenn eine Patientenverfüging vorliegt darf dieser Patient erst garnicht an die Beatmung. Ursache und Wirkung ist hier die Antwort!
Kommentar 7: Erika Henke schreibt am 08.09.2016, 12:46 Uhr :
Betrüger aus öffentlichen Kassen bezahlen, das macht ja nichts. Man greift eben dann den Versicherten in die Taschen, wenn das Geld mal wieder knapp wird (Zusatzbeiträge und erhöhte Zuzahlungen der Kranken machen es möglich). Die Betrügereien sind aber schon länger bekannt, aus früheren TV-Beiträgen kenne ich das schon. Ich warte auf Bestrafung der Betrüger! Und dann bitte genausoviel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wie bei Uli Höneß. Mit dem Pflegebetrug kommen viele Straftatbestände zusammen, da gäbe es zu berichten.
Kommentar 6: medi.-müller schreibt am 08.09.2016, 12:29 Uhr :
Das Problem sehe ich nicht im Verhalten der ambulanten Pflegedienste, sondern vorher, wenn der Patient auf der Intensivstation/auf der Straße und wo auch immer erst versorgt wird! Dort wird nicht nach einer Patientenverfügung gefragt, sondern agiert und reanimiert! In diesem Moment fällt das Kind in den Brunnen und geschieht die Missachtung des Patientenwillens! Der Pflegedienst hat dann in der Folge nicht die rechtlichen Möglichkeiten, die Beatmungsmaschine abzustellen - das wäre aktive Sterbehilfe, die in Deutschland verboten ist! Sondern er versorgt Pflegebedürftige, die im Zustand des Wachkomas / der Langzeitbeatmung sind und das, wie im geschilderten Fall bereits seit Jahren! Was soll denn mit diesem pflegebedürftigen Menschen passieren? Die Beatmungsmaschine ist angeschlossen und läuft und läuft.... weil jeder Mensch auf jeden Fall reanimiert wird, selbst sehr hochbetagten Menschen die OP xy noch nahe gelegt wird etc. und in der Klinik kaum ein Arzt (..) nach einer Patie ...
Kommentar 5: ks schreibt am 08.09.2016, 12:04 Uhr :
Die Lösung kann jetzt allerdings sicher nicht sein, die Leistungen zu kürzen - vielmehr müsste eine sehr gute Beratung der Angehörigen (und der Verfasser der Patientenverfügungen!) Standard werden - es sind im Experiment ja die Angehörigen, die sich über den Willen des Patienten hinwegsetzen, und den Pflegedienst explizit darum bitten, zu beatmen, so habe ich es zumindest verstanden. Leistungen zu kürzen ist natürlich verführerisch - sinnvoller (aber leider auch teurer) ist eine gute Information und Beratung darüber, welche palliativen Möglichkeiten es am Lebensende gibt, damit ein Patient und seine Familie (! die sich ja offenbar im Zweifel durchaus über den Patientenwillen hinwegsetzen können ) sich bewusst und im Einvernehmen für oder gegen bestimmte Therapien entscheiden. Es ist unglaublich wichtig, solche Themen im Vorfeld in der Familie / mit den Vertrauenspersonen zu besprechen. Sie sind diejenigen, die den Patientenwillen durchsetzen müssen, wenn der Patient es nicht mehr ...
Kommentar 4: Andreas Petschulat schreibt am 08.09.2016, 10:21 Uhr :
Es ist erschreckend, mit welcher absoluten Skrupellosigkeit die Gesundheitsindustrie immer neue Lücken in den Gesetzen ausnutzt um noch aus totkranken Patienten Kapital zu schlagen. Das gesamte Gesundheitssystem gehört umgehend wieder in staatliche Trägerschaften. Die Privatisierung hat zu einer Kostenexplosion geführt weil es nur noch um Profite geht. Wir leben eben in einer absolut verkommenen Gesellschaft, in dem der Staat solche Zustände auch noch toleriert um Lobbyisten einen Gefallen zu tun - ekelhaft.
Kommentar 3: Colonia schreibt am 08.09.2016, 10:07 Uhr :
Wie kann es in diesem unserem Lande möglich sein, den erklärten Willen von Patienten derart zu ignonieren? Die, die dafür verantwortlich zeichnen, müßten zur Strafe in den zweifelhaften "Genuß" einer solchen inhumanen Pflege kommen. Es würde zwar für die jetzt betroffenen Menschen nichts bringen, aber vielleicht die sogen. Pflegedienste inZukunft davon abhalten, auf Biegen und Brechen zu handeln. Das scheint aber typisch zu sein, hier in Deutschland. Wir sollen alle unser Alter absichern und auch Patientenverfügungen haben, doch im Ernstfall gereicht einem das nur zum Nachteil. Der Staat greift gerne mal auf die Altersvorsorge zu und unterstützt auch, daß Verfügungen irgnoriert werden können. Ziemlich gruselig!!!
Kommentar 2: Biocreature schreibt am 08.09.2016, 09:18 Uhr :
Ich bin gerade sprachlos. Mir ist bekannt, daß vieles in der Pflege schief läuft aber das eine Patientenverfügung vorsätzlich mißachtet wird nur um mit dem kranken Menschen Geld zu machen macht mich wirklich sprachlos. Eigentlich wollte ich dieses Jahr noch eine Patientenverfügung machen, aber was passiert mit mir wenn der Fall eintritt das meine Wünsche nicht beachtet werden? Denn ich bin ledig und keiner wäre da der mir helfen könnte. Unser Gesundheitssystem und auch die verantwortlichen Politiker machen mir Angst.
Kommentar 1: rene talbot schreibt am 08.09.2016, 09:08 Uhr :
Sehr gut, dass Monitor sich dieses Themas annimmt. Endlich rückt die Strafbarkeit von missachteten Patientenverfügungen in den Focus und wird hoffentlich endlich, endlich auch mal strafrechtlich verfolgt. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht den skandalösen Beschluss gefasst, dass wegen einer angeblichen "Schutzpflicht" der Staat sogar ambulante Zwangsbehandlung gegen den erklärten Willen des Betroffenen legalisieren müsse. Kommentar dazu hier: http://www.zwangspsychiatrie.de rene talbot