Das Duisburger Landgericht hatte im April 2016 entschieden, keinen Prozess gegen die zehn Beschuldigten zu eröffnen. Die Begründung: Die Anklage habe keine Aussicht auf Erfolg. Gegen diese Entscheidung hatte es Proteste von Angehörigen und Betroffenen gegeben. Außerdem hatten die Staatsanwaltschaft Duisburg sowie mehrere Nebenkläger Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf als nächsthöhere Instanz hat nun angeordnet, dass es einen Strafprozess geben wird – und zwar am Duisburger Landgericht. Allerdings wird der Prozess dort vor der 6. Großen Strafkammer stattfinden, die Eröffnung eines Prozesses hatte die 5. Große Strafkammer abgelehnt.
OLG: Verurteilung "hinreichend wahrscheinlich"
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der zehn Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung "für hinreichend wahrscheinlich". Wie das Gericht am Montag (24.04.2017) mitteilte, seien die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen "ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen". Das dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems für die Besucher und die mangelnde Durchflusskapazität planerisch angelegt und für die Angeklagten vorhersehbar zu der Katastrophe geführt haben.
Keine Befangenheit bei Gutachter
Weiter sei das Gutachten des Sachverständigen Keith Still entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.
Einen Termin, wann der Prozess eröffnet wird, gibt es noch nicht. Allerdings drängt die Zeit. Denn aus juristischer Sicht droht nach wie vor die Verjährung der Vorwürfe. Sollte bis zum 27. Juli 2020 kein Urteil gesprochen werden, müssten die Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt werden. An diesem Tag, vor dann genau zehn Jahren, starb das letzte, 21. Opfer der Loveparade in einem Krankenhaus.