Gutachten nicht verwertbar - kein Loveparade-Prozess

Stand: 05.04.2016, 15:54 Uhr

  • Landgericht Duisburg lässt Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu
  • Gutachten habe Mängel und Sachverständiger sei möglicherweise befangen
  • Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet jetzt über Eröffnung des Verfahrens

Von Lars Hering

Mehr als fünfeinhalb Jahre nach dem Duisburger Loveparade-Unglück mit 21 Toten lehnt das Duisburger Landgericht die Eröffnung eines Strafprozesses ab. Wie das Gericht am Dienstag (05.04.2016) bestätigte, werde die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Vor mehr als zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben.

Das Gutachten des Sachverständigen Professor Keith Still weise, so das Gericht, "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" auf. Auf dieser Basis lasse sich nicht beantworten, aus welchen Gründen es zur Katastrophe im Juli 2010 gekommen sei. Außerdem bestehe gegen den Gutachter "die Besorgnis der Befangenheit". Und schließlich werde in der Anklage nicht die dort behauptete "Kausalität von Planungs- und Genehmigungsfehlern für das Unglück" belegt.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage erhoben und den Beschuldigten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hat das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren - also in der eigentlichen Gerichtsverhandlung - wahrscheinlich ist.

Gericht zerpflückt die Anklage der Staatsanwaltschaft

Grundsätzliche Fragen zu den Ursachen des Loveparade-Unglücks sieht das Landgericht durch das Gutachten nicht beantwortet. Es bleibe beispielsweise ungeklärt, wie viel Besucher tatsächlich auf dem Gelände waren. Außerdem habe der Sachverständige das Gutachten nicht, wie vorgeschrieben, persönlich erstellt. Vielmehr habe er die Auswahl der Unterlagen für das Gutachten durch zwei Mitarbeiterinnen vornehmen lassen. Weil er nicht gut genug Deutsch spreche, habe er aber diese Auswahl gar nicht selbst überprüfen können.

Prof. Still wäre in einer Hauptverhandlung als befangen abzulehnen, weil er sich zum einen "unsachlich" zu dem Unglück geäußert habe. Unter anderem habe er gesagt, "dass von den Planern einfachste Gesetze der Mathematik, die sein Sohn im Alter von vier Jahren beherrscht hätte", nicht beachtet worden seien. Zum Anderen habe er sich, nach Vorlage des Gutachtens, in Vorträgen und einem Fachbuch auf bestimmte Unglücksursachen und Ergebnisse bereits festgelegt. Andere Ursachen habe er als Alternative dabei nicht in Betracht gezogen. "Ein Abrücken von diesen öffentlich mehrfach verbreiteten Behauptungen in einer Hauptverhandlung könnte für Professor Still mit einem erheblichen Ansehensverlust verbunden sein", so das Landgericht.

Die Anklage habe zudem bestimmte mögliche Unglücksursachen nicht in Betracht gezogen. Denn sie gehe von einem zu frühen Zeitpunkt aus, an dem das Unglück nicht mehr abwendbar gewesen sei - obwohl im Gutachten von einem späteren Zeitpunkt ausgegangen werde. Dabei nennt das Gericht als spätere mögliche Alternativursachen ausdrücklich "die später eingezogenen Polizeiketten, die unterlassene Schließung der Zugangssysteme und später entfernte Begrenzungszäune an den Einlassanlagen". Das Gericht könne das Gutachten von Prof. Still als "zentrales Beweismittel" nicht durch ein neues ersetzen. Selbst 75 Nachfragen des Gerichts beim Gutachter hätten die Mängel nicht behoben.

Staatsanwaltschaft: Gericht hätte von sich aus zweiten Gutachter beauftragen müssen

Die Duisburger Staatsanwaltschaft legte am Dienstag sofortige Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, ob es eine Hauptverhandlung geben wird. Die Nichtzulassung der Anklage bezeichnete die Staatsanwaltschaft als "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft". Die Kammer habe "die Funktion des Zwischenverfahrens überdehnt und den Amtsermittlungsgrundsatz nicht in genügender Weise beachtet".

Denn das Landgericht hätte sich "angesichts der Vielzahl an Beweismitteln - neben dem Gutachten des Sachverständigen - veranlasst sehen müssen einen zweiten Gutachter zu beauftragen". Professor Still sei ein "anerkannter renommierter Experte, an dessen Sachkunde und Unabhängigkeit keine Zweifel" bestünden. Er sei auch nicht befangen. Die von der Strafkammer angesprochenen Alternativursachen, also Polizeiketten, Zugangssysteme oder Begrenzungszäune, seien nicht ursächlich für das Loveparade-Unglück geworden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf als zuständiges Beschwerdegericht den Beschluss des Landgerichts aufheben und die Durchführung des Hauptverfahrens anordnen wird. Nur dadurch werde die weitere Aufklärung der Ereignisse in öffentlicher Hauptverhandlung sichergestellt, so Sprecherin Anna Christina Weiler.

21 Tote aus sechs Ländern

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg kamen 21 Menschen ums Leben. Mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China. Als Prozess-Ort für ein Loveparade-Gerichtsverfahren war bereits das Messe-Kongresszentrum in Düsseldorf vorgesehen.