Mindestens 13.000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland haben einen Rechtsanspruch, ihre Familie nachzuholen.
Dies gilt laut Bundesregierung aber nur für die Eltern. D.h. die Eltern müssen Geschwister, darunter auch Kleinkinder und Babys, im Herkunftsland zurücklassen, wenn sie in Deutschland den Lebensunterhalt für ihre Kinder aus eigener Kraft nicht finanzieren können. Hinzu kommt, dass Deutschland ein Urteil des EuGH zum Familiennachzug seit Monaten nicht umsetzt. Es habe „keine Bindungswirkung für Deutschland“, heißt es. Rechtswissenschaftler sprechen von einem bewussten Bruch europäischen Rechts, um den Familiennachzug zu blockieren.