Die Ablehnung des Asylantrags hat es in sich. Ein junger Afghane, der von den Taliban verfolgt wird, könne abgeschoben werden, weil er in Kabul ja „untertauchen“ könne, da es dort „kein funktionierendes Meldewesen“ gebe. MONITOR hatte über den Fall seiner Familie berichtet.
Asylantrag abgelehnt: Junger Mann könne ja in Afghanistan „untertauchen“
Monitor . 25.04.2018. 03:32 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste.