Der Fall AfD: Einfach verbieten?

Der Fall AfD: Einfach verbieten?

Der Faktencheck zur Sendung vom 07.10.2024

Der Fall AfD: Einfach verbieten?

Ihre Wahlerfolge in Ostdeutschland, der provozierte Eklat im Thüringer Landtag: Nach den jüngsten Ereignissen wollen Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien schnellstmöglich ein Verbot der AfD erreichen. Ist das ein überfälliger Schritt gegen eine verfassungswidrige Partei? Oder ein undemokratisches Vorhaben, um einen politischen Gegner loszuwerden?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt HART ABER FAIR nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

In der Sendung wird die Rolle von V-Leuten, also von Informanten des Verfassungsschutzes, bei Parteiverboten diskutiert. Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 aufgrund der Verstrickung von V-Leuten gescheitert. Der Verfassungsschutz hatte damals auch in der Parteispitze Informanten, ohne dies offengelegt zu haben, installiert. Im aktuellen Antragsentwurf zum AfD-Verbotsverfahren wird daher hervorgehoben, dass V-Leute „rechtzeitig abzuschalten bzw. abzuziehen“ sind.

Journalist und Jurist Ronen Steinke sagt in der Sendung, dass die Problematik der V-Leute seiner Meinung nach keine große Rolle mehr spiele, da es heute strengere Regeln gäbe. So sei etwa die Anwerbung von Parlamentariern tabu. Tatsächlich schreibt das Bundesverfassungsschutzgesetz in Paragraph 9b fest, dass „Personen nicht angeworben und eingesetzt werden [dürfen], die Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind“. Der Paragraph ist seit 2013 in Kraft.

Die Frage, ob er wisse, ob es in der AfD V-Leute gäbe, verneinte der Grünen-Politiker und Mitantragssteller Michael Kellner, da er selbst nicht Teil des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste sei. Das Bundesinnenministerium teilt auf unsere Nachfrage mit: „Bei extremistischen Verdachtsfällen darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesetzlich vorgesehenen nachrichtendienstlichen Mittel unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips einsetzen. Dazu können auch Vertrauenspersonen gehören. Zu konkreten operativen Fragen können keine Aussagen getroffen werden.“

Der Politologe und Publizist Albrecht von Lucke sieht in den aktuell schlechten Umfragewerten der Ampel-Koalition eine entscheidende Ursache für das Erstarken der AfD. Nur noch drei Prozent der Bevölkerung hielten die aktuelle Bundesregierung für wählbar, meinte von Lucke. Dabei bezieht sich von Lucke wahrscheinlich auf eine Allensbach-Umfrage vom 19.09.2024, nach der nur noch drei Prozent der Befragten glauben, eine Ampelregierung sei gut für das Land.

Es gibt jedoch auch Umfragen, die ein weniger düsteres Bild für die Zustimmungswerte der Regierung zeichnen. Im ARD-DeutschlandTrend vom 05.09.2024 gab jeder Sechste (16 Prozent) an, mit der Arbeit der Ampel-Koalition aktuell sehr zufrieden bzw. zufrieden zu sein.

Quellen: