Streit um Corona-Verbote: Wie viel Freiheit ist noch drin?

Der Faktencheck zur Sendung vom 31.08.2020

Viel Lärm um eine Großdemo in Berlin und die Frage: Wie viel Freiheit darf sein trotz Corona? Drohen jetzt im grauen Herbst neue Verbote? Und wie logisch ist es, wenn große Privatfeiern erlaubt sind, aber Discos, Kultur und Musik in der Dauerkrise verkümmern??

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Jasper von Altenbockum über Corona in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Jasper von Altenbockum hat Verständnis für die unterschiedlichen Obergrenzen für private Feiern. Schließlich gebe es in den ostdeutschen Bundesländern ein deutlich geringeres die Infektionsgeschehen. So gebe es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern seit Ausbruch der Pandemie insgesamt so viele Fälle wie Neuinfektionen in Berlin in den vergangenen 14 Tagen.

Die Größenordnung stimmt. Tatsächlich haben sich alleine in Berlin in den vergangenen zwei Wochen so viele Menschen mit Covid-19 infiziert, wie in Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn der Pandemie im Februar/März insgesamt. Das Robert Koch-Institut zählte in Berlin 11.189 Infizierte (Stand: 31.08.20). Das sind 936 mehr als noch vor 14 Tagen. Für Mecklenburg-Vorpommern registriert das RKI dagegen seit Beginn des Corona-Ausbruchs insgesamt nur 1008 Fälle.

Bernd Stelter über Kurzarbeitergeld

Bernd Stelter sagt, das Kurzarbeitergeld sei auf 87 Prozent erhöht worden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das richtig. Zur Abfederung wirtschaftlicher Einbußen in Corona-Zeiten hatte die Bundesregierung bereits im März den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Grundsätzlich erhielten Kurzarbeiter 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, wurden 67 Prozent gezahlt. Im Mai hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket II das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert wurde, erhöht. So wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent bzw. auf 77 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind angehoben. Ab dem siebten Monat werden dann 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des ausgefallenen Lohns gezahlt. In der vergangenen Woche einigte sich der Koalitionsausschuss darauf, diese Aufstockung bis Ende kommenden Jahres zu verlängern. Sie gilt für Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 2021 gezwungen sind, in Kurzarbeit zu gehen.

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Stand: 01.09.2020, 08:58 Uhr