Schnelle Abschiebung und Rechtsstaat – wie geht das zusammen?

Der Faktencheck zur Sendung vom 17.09.2018

Wer kein Bleiberecht hat, soll abgeschoben werden. Eine populäre Forderung, aber offenbar schwer durchzusetzen. Ist das der Preis für einen funktionierenden Rechtsstaat? Und warum müssen gut Integrierte gehen, während Straftäter oft bleiben dürfen?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Thomas Strobl zu Abschiebungen aus Baden-Württemberg

Thomas Strobl (CDU) sagt, in Baden-Württemberg habe sich die Zahl der Abschiebungen seit seinem Amtsantritt als Innenminister 2016 um 50 Prozent erhöht.

Richtig ist, dass die Zahl der Abschiebungen von 2015 auf 2016 zugenommen hat. Aus Baden-Württemberg wurden im Jahr 2015 rund 2.400 Menschen abgeschoben. 2016 waren es bereits rund 3.640 Personen. Das ist ein Zuwachs um 50 Prozent. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg auf einem ähnlichen Niveau: Rund 3.450 Ausreisepflichtige wurden abgeschoben.

Harald Dörig über ausreisepflichtige Personen

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht Harald Dörig sagt, insgesamt gebe es in Deutschland derzeit 235.000 Ausreisepflichtige. Von ihnen hätten rund 60.000 keine Duldung.

Das stimmt. Diese aktuellen Zahlen hat uns das Bundesinnenministerium bereits bei der Vorbereitung zur Sendung bestätigt. Tatsächlich sind derzeit 235.000 Ausländer ausreisepflichtig. Allerdings haben rund 176.000 hiervon eine Duldung und können erst einmal in Deutschland bleiben. Der Rest allerdings – also rund 59.000 Menschen – besitzt keine Duldung und müsste eigentlich sofort ausreisen.

Den größten Anteil der 235.000 ausreisepflichtigen Personen machen dabei diejenigen mit einem abgelehnten Asylantrag aus. 126.121 dieser Personengruppe waren im Juni dieses Jahres eigentlich ausreisepflichtig. Rund 99.000 sind jedoch geduldet. Rund 27.000 Menschen mit abgelehnten Asylbescheiden haben diese Duldung nicht.

Harald Dörig über überlastete Verwaltungsgerichte

Harald Dörig beklagt die Überlastung an den Gerichten. Er sagt, früher hätten Verwaltungsgerichte insgesamt rund 120.000 Fälle für alle möglichen Bereiche verhandelt. Heute müssten die Verwaltungsgerichte alleine 370.000 Asylklagen bearbeiten.

Die Größenordnung ist richtig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat bereits Anfang des Jahres auf die „dramatische Zunahme asylrechtlicher Streitigkeiten“ hingewiesen. Laut BVerwG gingen 2017 rund 400.000 neue Aslyrechtsfälle bei den Verwaltungsgerichten ein. Zum Vergleich: Anfang 2016 waren bei den deutschen Verwaltungsgerichten insgesamt lediglich 122.532 Verfahren anhängig. Gerade einmal ein Viertel hiervon waren Asylverfahren. Während des Jahres 2016 – also ein Jahr nach Beginn der Flüchtlingskrise – nahmen die Fallzahlen aber schon deutlich zu. Von den 230.000 neuen Verfahren, die 2016 vor den Verwaltungsgerichten angenommen wurden, waren 141.000 Asylverfahren.  

Thomas Oberhäuser über Duldung abgelehnter Asylbewerber

Der Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser sagt, es sei von Gesetz wegen vorgesehen, dass auch abgelehnte Asylbewerber eine Duldung erhalten, sofern sie eine Berufsausbildung absolvieren.

Das stimmt. Die so genannte 3+2-Regelung wird unter anderem in Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes geregelt und räumt auch abgelehnten Asylbewerbern einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ein. Absatz 2 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldung vor, die erteilt werden kann, „wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat (…)“. Es dürfen jedoch keine konkreten Maßnahmen mit dem Ziel der Abschiebung bevorstehen. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung räumt das Aufenthaltsgesetz dem Asylbewerber darüber hinaus ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre ein, in denen er im erlernten Beruf arbeiten kann.

Stand: 18.09.2018, 11:14 Uhr