Feste Jobs gestrichen, Löhne gedrückt: Ist das die neue Arbeitswelt?

Der Faktencheck zur Sendung vom 11.12.2017

Konzerne streichen tausende Industriejobs, dafür brummt der Arbeitsmarkt für Paketboten und Co.: Warum fühlt sich der Wirtschaftsboom für viele Arbeitnehmer wie eine Krise an? Kann es gutgehen, wenn das Heer der billigen Dienstleister immer größer wird?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt "hart aber fair" nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Florian Gerster über Steuernachlässe für Paketdienste

Der Vorsitzende des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK), Florian Gerster, beklagt, dass der Marktführer der Paketdienstbranche unter anderem durch Steuererleichterungen einen Wettbewerbsvorteil erhalte.

Es ist richtig, dass vor allem die Deutsche Post DHL von Steuervergünstigungen profitiert. Voraussetzung für eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist, dass der Anbieter eine so genannte Universaldienstleistung gewährleisten kann. Der Paket- oder Postdienst muss also sicherstellen, dass seine Dienstleistungen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet und auch oft genug pro Woche erbracht werden. Beantragt wird die Steuerbefreiung beim Bundeszentralamt für Steuern. Bislang aber profitiert nach Angaben der Monopolkommission der Bundesregierung lediglich die Deutsche Post von diesem Privileg – Anträge von Konkurrenzunternehmen wurden abgelehnt, weil sie die erforderlichen Kriterien nicht erfüllten.

Ein vom BIEK beauftragtes Gutachten hält die Steuerprivilegien für die Deutsche Post DHL für wettbewerbsverzerrend. Und auch die Monopolkommission, die die Bundesregierung auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik berät, kommt in einer aktuellen Studie zu dem Ergebnis, dass der Markt 20 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes von der Deutschen Post dominiert werde. Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung seien seither kaum zu verzeichnen.

Michael Hüther über Arbeitsplätze in der Industrie

Der Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln, Michael Hüther, beobachtet - anders als Roland Tichy - eine große Robustheit in der deutschen Industrie. Derzeit liege die Zahl der Industriebeschäftigten auf einem Höchststand.

Zu diesem Ergebnis kommt auch das Statistische Bundesamt. Demnach waren Ende September etwa 5,5 Millionen Menschen in Industriebetrieben beschäftigt. Das waren nach Angaben der Statistiker 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Erhebung der Zahlen im Jahr 2005 ist dies ein neuer Höchststand. Berücksichtigt wurden Arbeitnehmer in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit mehr als 50 Beschäftigten. Mit rund einer Million sind die meisten Industriearbeitnehmer in Unternehmen aus der Maschinenbausparte beschäftigt. Es folgen die Arbeitnehmer aus der Automobilindustrie (827.000) und aus Unternehmen zur Herstellung von Metallerzeugnissen (533.000). Den größten Beschäftigtenanstieg zwischen September 2016 und September 2017 verzeichnet die Nahrungsmittelindustrie. Hier arbeiten derzeit 442.000 Menschen. Das ist ein Plus von 3.9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Michael Hüther über Ausbilungsplätze bei Siemens

Michael Hüther will Siemens keine Total-Verweigerung gesellschaftlicher Verantwortung vorwerfen. Schließlich bilde der Konzern jährlich auch 7000 junge Leute aus.

Nach Angaben von Siemens sind es sogar noch mehr. Demnach absolvieren in Deutschland derzeit mehr als 9.000 Menschen eine Ausbildung oder ein duales Studium bei Siemens. Weltweit seien es sogar rund 11.500. Siemens betont, dass der Konzern seit dem Start der betrieblichen Ausbildung im Jahr 1861 alleine in Deutschland rund 160.000 junge Menschen ausgebildet habe.

Bezahlung unter Mindestlohn: Ordnungswidrigkeit

Seit dem 01. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Die Regelungen hierzu trifft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Hierin wird unter anderem auch geregelt, wann ein Verstoß gegen das MiLoG vorliegt. Verstöße werden im MiLoG als Ordnungswidrigkeiten angesehen, die – je nach Art des Verstoßes - mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.

Eine Unterschreitung des Mindestlohns alleine ist also noch keine Straftat. Das bestätigte uns auch der ehemalige Vorsitzende des Bundesarbeitsgerichtes Prof. Franz-Josef Düwell. Eine Strafbarkeit sei mit der Union nicht verhandelbar gewesen, so der Rechtswissenschaftler.

Jedoch weist unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund darauf hin, dass sich über diese Ordnungswidrigkeiten hinaus auch strafrechtlich relevante Konsequenzen nach Paragraf 266a des StGB ergeben können: Hierin wird unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber geregelt. Denn für die Höhe der abzuführenden Beiträge darf nicht der tatsächlich gezahlte Lohn als Berechnungsgrundlage dienen. Relevant ist der eigentlich zu zahlende Lohn. Zahlt ein Arbeitgeber also weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn und führt lediglich Sozialabgaben ab, die auf Basis dieses tatsächlich zu wenig gezahlten Lohns beruhen, kann er sich laut Pragraf 266a StGB strafbar machen. Dieses Gesetz hat dabei aber nicht nur Mindestlöhne im Blick. Es gilt auch für die Vorenthaltung von Sozialabgaben von "normalen" Löhnen und Gehältern. Das Gesetz gegen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten sieht bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Gefängnis vor.

Stand: 07.12.2017, 13:27 Uhr