Ein Paukenschlag, ein Urteil, das die Bundesregierung kalt erwischt hat: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung reißt ein Loch von 60 Milliarden Euro in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Die Richterinnen und Richter haben damit einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag stattgegeben. Sie stellten einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse fest. Die Bundesregierung darf die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachten Gelder nicht einfach für den Klimaschutz nutzen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner musste dieses Geld deshalb aus dem Klimatopf streichen. Zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse stehen damit auf dem Prüfstand. Bis auf die Förderung für die Gebäudesanierung wurde eine Ausgabensperre verhängt. In Frage stehen die geplanten Mittel für Elektromobilität, Subventionen für Chip-Fabriken, Bahn-Investitionen oder Strompreisrabatte. Und es könnte noch schlimmer für die Regierung kommen: Unionschef Friedrich Merz lässt derzeit prüfen, ob auch eine Klage gegen die Finanzhilfen in der Energiekrise zur Deckelung der Strom- und Gaspreise Erfolg haben könnte. Diesmal geht es um 200 Milliarden Euro.
Die zentrale Frage ist nun: Wie will die Ampel das Milliardenloch füllen? Woher soll sie neues Geld nehmen? Die FDP lehnt Steuererhöhungen ebenso ab wie zusätzliche Schulden. Müssen stattdessen Subventionen gestrichen werden und wenn ja, welche? Was wird aus dem Klimaschutz und dem grünen Umbau der Industrie? Und überlebt die Koalition diese Regierungskrise?
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- Sendehinweis: Presseclub | Das Erste | 19. November 2023, 12:03 - 12:45 Uhr