Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt während der Sendung keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt hartaberfair nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.
Werner Bartens über Schnelltests
Werner Bartens spricht sich für mehr Schnelltests aus. Er sagt, es gebe durchaus auch Tests, die eine eher 90 prozentige Aussagekraft haben.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet inzwischen über 280 verschiedene Corona-Schnelltests auf, die im Handel erhältlich sind. Die allermeisten dieser Schnelltests geben eine Sensitivität – also die Aussagekraft darüber, wie viele Infizierte durch den Test tatsächlich erkannt werden - von über 90 Prozent an. Allerdings sind dies Herstellerangaben. Da es sich bei Corona-Schnelltests um Medizinprodukte handelt, benötigen sie keine Zulassung, wie dies etwa bei Arzneimitteln der Fall ist. Die Herstellerangaben zur Sensitivität werden also nicht routinemäßig wissenschaftlich überprüft.
Um mehr über die Zuverlässigkeit solcher Tests zu erfahren, sind vielerorts bereits herstellerunabhängige Studien angelaufen. Unter anderem untersuchte Prof. Christian Drosten von der Berliner Charité sieben verschiedene Schnelltests. Für seine Vorveröffentlichung erhielt er aus Wissenschaftskreisen bereits viel Lob. Von den sieben untersuchten Schnelltests ermittelten die Forscher um Drosten für fünf Produkte eine Spezifität zwischen 98,53 und 100 Prozent. Die Spezifität gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass Gesunde bei einem Test auch tatsächlich als gesund erkannt werden. Zwar seien die Schnelltests nicht so empfindlich wie ein PCR-Test, so Drosten in einem Gespräch über seine Studien-Ergebnisse in der “Zeit“. Insgesamt aber funktionierten die Tests gut. Sie würden in einem Virenlast-Bereich positiv, in dem Menschen wahrscheinlich auch infektiös sind.
Weihnachtsbesuche in Corona-Zeiten - Was geht und was geht nicht?
Der Bund-Länder-Beschluss zur Frage, wie viele Personen sich denn nun an Weihnachten treffen dürfen, hat bei dem einen oder anderen durchaus für Verwirrung und Kopfschütteln gesorgt.
Wörtlich steht dort: “In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“
Wir versuchen die Regelung anhand einiger Beispiele anschaulicher zu machen:
- Lebt ein Ehepaar alleine, so können an Weihnachten beispielsweise die beiden Kinder des Paares zusammen mit deren Partnern zu Besuch kommen. Insgesamt also sechs Personen aus drei Haushalten.
- Wird das Paar nur von einer Tochter mit ihrem Partner besucht, so könnten zusätzlich zwei weitere Personen aus dem engsten Verwandtenkreis dazu stoßen – also etwa Oma und Opa. Ebenfalls also sechs Personen aus drei Haushalten.
- Hat das Paar allerdings drei Kinder, die einen Partner haben und nicht mehr zu Hause wohnen, so muss eines der Kinder auf den Besuch verzichten, da sonst acht Personen aus vier Haushalten zusammen kämen – das ist laut Verordnung aber verboten.
- Lebt eines der drei Kinder aus diesem Beispiel aber noch bei den Eltern und ist volljährig, zählt es zum Hausstand der Eltern. Dann wiederum dürften auch die zwei anderen Geschwister mit Anhang zu Besuch kommen. (Insgesamt also sieben Personen - Hausstand plus vier)
- Eine Familie mit Kindern darf von beiden Opas und Omas besucht werden. (Hausstand plus vier weitere Erwachsene aus dem engsten Familienkreis)
- Kinder unter 14 Jahren sind von diesen Regelungen nicht betroffen – sie können also zahlreich erscheinen und ihre Tanten, Onkels, Omas und Opas besuchen.
- Für Menschen, die nicht mit der Familie sondern lieber mit Freunden feiern möchten, gilt die von Weihnachten unabhängige Kontakt-Regelung weiter: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus beliebig viele Kinder, wenn sie unter 14 Jahre alt sind.