Erst verhandeln, dann zerreden: Wie soll daraus je eine Regierung werden?

Der Faktencheck zur Sendung vom 15.01.2018

Zuerst war alles ausverhandelt, jetzt ist wieder vieles offen: Wird die Regierungsbildung zum Endlosdrama? Zerbricht die SPD am Streit um die Groko? Und was taugen die Punkte, die zwischen Schwarz und Rot schon aussondiert sind?

Eine Talkshow ist turbulent. Oft bleibt keine Zeit, Aussagen oder Einschätzungen der Gäste gründlich zu prüfen. Deshalb hakt "hart aber fair" nach und lässt einige Aussagen bewerten. Die Antworten gibt es hier im Faktencheck.

Malu Dreyer über befristete Arbeitsverträge

Malu Dreyer (SPD) will bei möglichen Koalitionsverhandlungen noch einmal über befristete Arbeitsverträge diskutieren. Sie sagt, 45 Prozent der neu abgeschlossenen Verträge seien befristet.

Das stimmt. Von den 3,65 Millionen Neueinstellungen im Jahr 2016 waren 45 Prozent befristet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Ein Jahr zuvor lag die Quote von befristeten Verträgen bei Neueinstellungen noch bei 41 Prozent. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Mit 47 Prozent ist der Anteil der befristet Beschäftigten in der Altersgruppe der 25-29jährgen besonders hoch. Schätzungen des IAB zufolge, die auf Befragungen von Unternehmen beruhen, wurden 2016 40 Prozent der befristet Beschäftigten in Vollzeit übernommen.

Peter Altmaier über Familiennachzug

Peter Altmaier (CDU) sagt, bis zum Jahr 2015 habe es für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz überhaupt kein Recht auf Familiennachzug gegeben.

Das stimmt nicht ganz. Unterschieden werden müssen zunächst Flüchtlinge, die einen Schutzstatus auf Grundlage der Genfer Konvention haben und jene, die einen so genanntem subsidiären Schutzstatus genießen. Hierunter fallen die Menschen, die eigentlich keine Aussicht auf Asyl oder Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Konvention haben, ihnen in ihrem Heimatland aber aufgrund von Kriegen oder Bürgerkriegen Schaden droht.

Menschen, die auf Basis der Genfer Konvention Schutz genießen, hatten schon immer einen völkerrechtlich verankerten Anspruch auf Familiennachzug. Aber auch Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus hatten schon vor 2015 grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Familien nachzuholen. Für sie war dies allerdings mit sehr hohen Hürden verbunden. So mussten sie nachweisen, dass ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt vorhanden waren. Um die Ungleichheit zwischen Flüchtlingen auf Basis der Genfer Konvention und denen mit subsidiärem Schutz beim Familiennachzug auszugleichen, wurden diese hohen Hürden im Jahr 2015 allerdings abgeschafft. Im Zuge der Flüchtlingskrise wurde der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge im August 2016 jedoch für zwei Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit wird der Familiennachzug nur noch in Ausnahmefällen – etwa aus humanitären Gründen – gewährt.

Peter Altmaier über Bildungsausgaben des Bundes

Peter Altmaier sagt, seit dem Amtsantritt von Angela Merkel im Jahr 2005 sei der Bildungsetat in jedem Jahr gestiegen.

Das stimmt. Der Etat für Bildung und Wissenschaft lag im Jahr des Amtsantritts von Angela Merkel bei 7,6 Milliarden Euro. Seither wuchsen die Ausgaben Jahr für Jahr stetig an. Im vergangenen Jahr lag der Bildungshaushalt des Bundes bei 17,6 Milliarden Euro - mehr als doppelt so viel wie noch zwölf Jahre zuvor.

Faktencheck in eigener Sache

In der Sendung vom 15.01.18 haben wir in einem einmaligen Insert (Bauchbinde) Wolfram Weimer als Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet. Das war sachlich falsch und wurde durch einen technischen Fehler unserer Computersysteme im Studio verursacht. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.