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07.07.1878 - Erste Mutterschutzbestimmungen erlassen

Stand: 31.03.2016, 13:45 Uhr

Berufstätige Mütter hatten es schwer in der Nachkriegszeit. So beschwor 1951 die Parlamentarierin Liesel Kipp-Kaule die Abgeordneten im Deutschen Bundestag endlich das erste Gesetz zum „Schutz der erwerbstätigen Mutter" zu verabschieden.

Von Martina Meissner

Der erste kleine Ansatz eines Mutterschutzes begann 1878 mit einem dreiwöchigen Arbeitsverbot für Fabrikarbeiterinnen nach der Entbindung - ohne jede Lohnfortzahlung und ohne Kündigungsschutz.

1893 gestand der Reichstag Frauen weitere Rechte zu. Ihr Arbeitstag in den Fabriken wurde auf elf Stunden begrenzt, Frauenarbeit unter Tage verboten. Nach der Entbindung galt eine vierwöchige Ruhepause - und das bezahlt.

Anfang des 20. Jahrhunderts durften Frauen auch zwei Wochen vor der Entbindung zu Hause bleiben.

Erst 1951 einigten sich die 410 Abgeordneten, darunter rund 30 Frauen, auf das neue Mutterschutzgesetz, das in seinen Grundzügen auch heute noch gültig ist.

Redaktion: Ronald Feisel

Erste Mutterschutzbestimmungen im Dt. Reich, Erlass (am 07.07.1878)

WDR ZeitZeichen 07.07.2013 13:45 Min. Verfügbar bis 05.07.2093 WDR 5


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