Neue Regelung für Maklergebühren

Wird die Wohnungssuche nun wirklich billiger?

Stand: 01.06.2015, 15:10 Uhr

Auf den ersten Blick eine gute Nachricht für Wohnungssuchende: Seit Montag (01.06.2015) gilt das Bestellerprinzip. Bei Mietwohnungen muss also derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat. Fällt die Gebühr aber wirklich weg? Oder wird an anderer Stelle abkassiert?

Von Martin Teigeler

Wer eine Mietwohnung in beliebten NRW-Städten wie Düsseldorf, Köln oder Münster sucht, muss oft tief in die Tasche greifen. Nun soll es (etwas) billiger werden: Seit dem heutigen Montag (01.06.2015) müssen Wohnungssuchende nur noch Maklergebühren zahlen, wenn sie die Vermittler selbst eingeschaltet haben. Ist der Makler dagegen vom Vermieter beauftragt, muss dieser das selbst zahlen - die Kostenübernahme richtet sich nach dem sogenannten Bestellerprinzip. Bislang konnte er die Gebühren (zwei Monats-Kaltmieten plus Umsatzsteuer) an den neuen Mieter weiterreichen. Bislang musste in der Regel der Mieter die Provision bezahlen, wenn er auf ein Maklerinserat hin eine Wohnung mietete. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt und versucht, die Provision auf den Mieter abzuwälzen, muss er in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Soweit die Theorie im Gesetz. Aber wie wird es in NRW in der Realität aussehen?

"Nur eine Monatsmiete Provision"

Auf einem beliebten Immobilien-Portal werden weiterhin Wohnungen mit Makler-Provision angeboten: "Nur 1 Monatsmiete Provision - Moderne 3,5 Zimmer-Wohnung in der City", wurde am Montagmorgen beispielsweise eine Drei-Zimmer-Wohnung in Düsseldorf-Flingern angepriesen. Einfach nur das Internet-Inserat nicht aktualisiert? Die Makler-Firma war für telefonische Nachfragen nicht erreichbar. Auffällig auch, dass nach wie vor in vielen Netz-Anzeigen mit dem Slogan "Provisionsfrei" geworben wird - dabei müsste dies doch ab heute selbstverständlich sein. Bei einem Inserat für eine Wohnung in Münster antwortete der Makler am Telefon auf die Nachfrage nach einer Provision oder anderen Kosten: "Nee, darf ja nicht mehr." In einigen Annoncen sind Zusatzkosten für übernommene Einbauküchen aufgeführt - ein Schlupfloch, um trotzdem noch abzukassieren?

Mieterbund warnt Makler

Silke Gottschalk, Mieterbund NRW

Silke Gottschalk vom Mieterbund NRW

"Künftig werden es sich Vermieter schon zweimal überlegen, ob sie einen Makler einschalten", sagte Silke Gottschalk vom NRW-Landesverband des Deutschen Mieterbundes am Montag dem WDR. Deshalb seien Umsatzrückgänge bei den Maklern "schon wahrscheinlich". Die Mieterbund-Landesgeschäftsführerin warnt zugleich vor möglichen Schlupflöchern. "Ich will die möglichen Tricks und Ausweich-Methoden der Vermieter und Makler gar nicht nennen, aber natürlich besteht da eine gewisse Gefahr." Eindringlich ermahnte sie alle Beteiligten zur Einhaltung der neuen Spielregeln. Alles andere wäre "Betrug", sagte Gottschalk.

Tricks der Makler

Denkbar sind einige Kniffe und Tricks, mit denen Makler und Vermieter weiterhin Kosten auf Wohnungssucher abwälzen könnten. So müssen sich Interessierte an einer Mietwohnung teils nach der Kontaktaufnahme mit dem Makler online registrieren - so werden sie wieder zu zahlungspflichten Bestellern gemacht. Bei einer Wohnungsbesichtigung könnten zudem Unterschriften verlangt werden, die das Besteller-Prinzip wieder zu Ungunsten des Suchenden umkehren. Derlei Zahlungsverpflichtungen wären allerdings nach Ansicht von Mieterschützern nichtig. Auch eine gängige Methode: Es fällt keine Courtage an, aber eine völlig überhöhte Abstandszahlung für überlassene Möbel. Wer dann bei der Wohnungsbesichtigung oder bereits am Telefon kein Interesse am horrend teuren Mobiliar zeigt, hört nie wieder etwas vom Makler.

Makler fürchten Einbußen

Die Makler lehnen das neue Bestellerprinzip ab. Kein Wunder: Sie fürchten Millionen-Verluste. Bereits im Frühjahr 2015 hatte der Maklerverband IVD in NRW mitgeteilt, dass der rasante Anstieg der Wohnungsmieten in den NRW-Großstädten vorerst gestoppt sei. In Altbauten seien die Wohnungsmieten sogar im Schnitt um ein bis zwei Prozent gesunken. Die höchsten Neubau-Kaltmieten würden derzeit entlang der Rheinschiene mit Preisen zwischen 13 Euro und 14,50 Euro je Quadratmeter in Köln, Bonn und Düsseldorf verlangt. In Einzelfällen würden aber auch Preise von bis zu 20 Euro gezahlt. Auch beim Kauf von Immobilien sei trotz einer weiter hohen Nachfrage die Phase dramatischer Preissprünge "definitiv vorbei", hieß es.

NRW-Mietpreisbremse soll kommen

Im Konfliktfeld zwischen Politik, Vermietern, Maklern und Mietern steht unterdessen das nächste Streitthema an. Die Mietpreisbremse soll in Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli kommen. Das Instrument zur Kappung von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen liegt laut Beschluss der Bundesregierung in der Hand der Länder. Am 23. Juni 2015 will das rot-grüne Landeskabinett über die konkreten Details für NRW entscheiden. Die Mietpreisbremse soll allzu großen Steigerungen bei Neuvermietung vorbeugen. Nach dieser Regelung darf die Miete bei einem Wechsel in der Wohnung nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen - anders ist es bei Neubauten oder nach grundlegender Renovierung. Mieterbund und Sozialverbände kritisieren, dass die geplante Neuregelung wegen zu vieler Ausnahmen die Mieter kaum entlasten dürfte. Auch Klaus Rodenkirchen vom Ring deutscher Makler in Düsseldorf hat keine besonders große Angst vor der Mietpreisbremse: "Das ist eher Peanuts."