Tipps für Wohnungssuchende

Was tun gegen fiese Tricks der Makler?

Stand: 01.06.2015, 14:39 Uhr

Teure Makler muss seit Montag (01.06.2015) in den meisten Fällen der Vermieter bezahlen. Grund ist das neue "Bestellerprinzip". Doch werden sich alle Makler daran halten? Oder wird es am Ende doch wieder für den Mieter teuer? Ein paar Tricks und Tipps für die Wohnungssuche.

Seit Montag (01.06.2015) müssen Wohnungssuchende nur noch Maklergebühren zahlen, wenn sie die Vermittler selbst eingeschaltet haben. Ist der Makler dagegen vom Vermieter beauftragt, muss dieser das selbst zahlen - die Kostenübernahme richtet sich nach dem sogenannten "Bestellerprinzip". Bislang konnte er die Gebühren an den neuen Mieter weiterreichen.

Doch es gibt ein paar Tricks, die Makler anwenden könnten. Wohnungssucher sollten aufpassen auf diese Maschen:

  • Offiziell läuft alles nach dem neuen Bestellerprinzip: Der Vermieter zahlt den Makler. Doch dieser könnte seinem Kunden empfehlen, sich die Maklerprovision über eine Abstandszahlung vom Mieter zurückzuholen. Zum Beispiel dadurch, dass der Mieter dann für eine Küche in der Wohnung extra zahlen soll. Sind diese Abstandszahlungen jedoch unverhältnismäßig hoch, ist das schlicht illegal. Wer bereits gezahlt hat, kann das Geld innerhalb von drei Jahren zurückverlangen. Nach gängiger Rechtsprechung gilt die Summe dann als überhöht, wenn sie mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert eines Gegenstandes liegt. Der bemisst sich an Alter und Abnutzung. Faustregel zur Ermittlung des Zeitwertes: Kaufpreis abzüglich zehn Prozent für jedes Altersjahr.
  • Der Makler könnte dem Vermieter bei einem Umweg übers Internet helfen: Statt ihn offiziell zu beauftragen, stellt der Vermieter die freie Wohnung auf einer eigenen Seite ins Netz. So, dass sie möglichst schwer zu finden ist. Der Makler kennt die Homepage und bietet die Wohnung dem nächsten passenden Wohnungssuchenden an. Durch diese "Scheinrecherche" hat der Makler das Objekt für den Mieter "gefunden", also muss dieser für die Leistung bezahlen.
  • Der Makler könnte dem Vermieter raten, seine Beauftragung nur per Telefon vorzunehmen und nichts schriftlich zu fixieren. Das wäre vom Gesetz her zwar verboten, aber der Makler kann sagen: "Wer will das nachweisen, dass Sie mich und nicht ich Sie angerufen habe?" Dem künftigen Mieter wird es so erschwert, einen Nachweis zu führen, dass eigentlich der Vermieter den Makler beauftragt hat.
  • Der Wohnungssuchende meldet sich telefonisch auf eine Kleinanzeige. Es meldet sich ein Makler, der verkündet: "Leider ist diese Wohnung schon vergeben. Ich kann für Sie aber eine ganz ähnliche Wohnung finden." Schon läuft das Bestellprinzip wieder zu Ungunsten des Mieters.
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Und was kann man gegen dreiste Makler tun? "Nicht zahlen und nichts unterschreiben", rät Silke Gottschalk vom NRW-Mieterbund. Im Streitfall sollten Mieter das Problem erst mit dem örtlichen Mieterverein abklären. Auch eine Strafanzeige gegen illegale Maklermethoden sei möglich. Aichard Hoffmann vom Mieterforum Ruhr sagt: "Möglichst bei allen Wohnungsbesichtigungen und Geschäftsabsprachen mit Maklern immer einen Zeugen dabei haben." Die Grünen im NRW-Landtag fordern vom Bund eine "engmaschige Überprüfung", damit "die Makler die Kosten zukünftig nicht doch durch die Hintertür bei den Mieterinnen und Mietern abladen".