Eine Menschenschlange nachts vor einer beleuchteten Halle

Rechtsfragen rund ums Filmen – Gibt es die?

Paragrafen als Stolpersteine

Muss man als Filmemacher bestimmte Rechte wahren? Gibt es Besonderheiten in Bezug auf den Umgang mit Menschen, die man filmen will? Darf jeder Film ins Kino? – Hier haben wir euch ein paar rechtliche Informationen zusammengestellt, die man als Filmemacher beachten muss oder die beim Filme machen überhaupt eine Rolle spielen.

Aber Achtung: Die meisten Themen haben wir stark gekürzt, damit ihr einen ersten Eindruck bekommt – zum Beispiel zum Persönlichkeitsrecht. Es ist also wichtig zu wissen, dass die beschriebenen Rechtslagen und Beispiele in anderen Situationen schon wieder ganz anders sein können.

Persönlichkeitsrecht

Es ist gut, dass es bei uns das Persönlichkeitsrecht gibt, das die Würde jedes Menschen schützt. Bevor ein Dokumentarfilmer seine Hauptperson filmen darf, muss diese erst einmal zustimmen. Denn jeder hat ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht am eigenen Bild – nur du selbst darfst bestimmen, was mit Fotos oder Filmaufnahmen von dir passiert.

Darum muss ein Dokumentarfilmer vor den Dreharbeiten sicherstellen, dass alle Personen im Film wissen, worauf sie sich einlassen: Wie lautet das Thema? Was für ein Film genau wird hier gedreht? Wo soll der Film später gezeigt werden? Die Protagonisten müssen nicht notwendigerweise einen Vertrag unterschreiben. Wenn sie ein Interview geben, von dem sie wissen, dass es ausgestrahlt werden soll, geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie durch ihr Verhalten der Ausstrahlung zustimmen. Dies bedeutet aber nicht, dass bei jeder Person, die sich widerspruchslos filmen lässt, von entsprechender Zustimmung ausgegangen werden kann (zum Beispiel Filmen in der Disco, im Restaurant oder Krankenhaus). Hier muss der Filmemacher die Zustimmung einholen. Eine neue Zustimmung muss auch dann eingeholt werden, wenn du selbst eigene Aufnahmen zwar in zulässiger Weise gemacht hast, später aber in einem anderen Zusammenhang verwenden willst.

Wenn mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren gedreht wird, müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben. Ab 12 Jahren muss ein Jugendlicher zudem selbst einverstanden sein. Das macht das Filmen beispielsweise in einer Schule etwas komplizierter. Diese Regelungen zum sogenannten "Recht am eigenen Bild" gelten so lange, bis man als individuelle Person nicht mehr genau zu erkennen ist. Das könnte der Fall sein, wenn du mit einer Gruppe von Jugendlichen zum Beispiel vor einer Disko stehst und von Weitem aufgenommen wirst, ohne dass die Mitglieder der Gruppe im Einzelnen erkennbar sind. Letztlich muss aber von Fall zu Fall entschieden werden, ob Persönlichkeitsrechte betroffen sind.

Das Filmemachen ist harte Arbeit – das findet auch der Gesetzgeber. Um Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung zu schützen, gibt es in Deutschland strenge Vorschriften dazu, wie lange und wie oft Unter-18-Jährige arbeiten dürfen. Diese Regelungen stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Normalerweise ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Für Filmaufnahmen ist bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, die bestimmen kann:

  • Kinder zwischen 3 und 6 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr in Filmen mitwirken, Kinder über 6 Jahren bis zu drei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 22 Uhr.
  • Pro Jahr dürfen Kinder bis zu 30 Tage in Filmen eingesetzt werden. 
  • Außerdem muss der Filmemacher sicherstellen, dass ein Medienpädagoge am Filmset ist, der darauf achtet, dass die Situation nicht zu aufreibend und anstrengend ist. Dann sorgt der Pädagoge dafür, dass ein Kind zwischendurch auch mal erholsame und spielerische Dinge macht und sich entspannt. Er spricht zum Beispiel auch mit den Kindern darüber, wie ihre Freunde auf ihre Tätigkeit reagieren oder ob sie sich beim Dreh wohl fühlen. Und er achtet darauf, dass sie Hausaufgaben machen und in der Schule nicht zurückbleiben.

All diese Auflagen sind in Deutschland wesentlich strenger als in den meisten anderen Ländern. Sie machen das Filmen mit Kindern bei uns kompliziert und teuer. Es dauert beispielsweise länger, den Film zu drehen, weil nur zu bestimmten Tageszeiten und mit Pausen gedreht werden darf.

Bei Spielfilmen werden deshalb manchmal eineiige Zwillinge eingesetzt, die sich eine Rolle teilen. Der zweite Zwilling kann dann einspringen, wenn der erste nicht länger arbeiten darf und sich ausruhen muss. So war das zum Beispiel 2008 beim Dreh der Serie "Verbotene Liebe". Die Brüder Simon und Daniel schlüpften abwechselnd in die Rolle des kleinen Jungen Hannes von Lahnstein. (Eigentlich sind sie Drillinge, doch Schwester Juliane konnte natürlich nicht Hannes spielen.) Manche Filme werden auch um den Jahreswechsel herum gedreht, so dass die Kinder 60 Tage hintereinander eingesetzt werden können.

Urheberrecht

Urheber nennt man Menschen, die Bücher schreiben, Filme drehen, Bilder malen oder ein anderes "geistiges Werk" schaffen, wie es im Juristendeutsch heißt. Sie werden in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt.

Nur der Urheber eines Werks kann bestimmen, was mit seinem Werk passiert – ob es sich nun um einen Hollywood-Blockbuster, einen Dokumentarfilm oder ein Musikvideo handelt. Niemand darf sie einfach bei YouTube oder anderen Videoportalen online stellen, ohne den Urheber – also den, der das Video gedreht hat – zu fragen. Denn das Video ist das geistige Eigentum des Urhebers.

Das Urheberrecht sorgt auch dafür, dass die Filmemacher die Kontrolle darüber behalten, ob jemand das Video verkauft, kopiert oder verändert. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Filmemacher einen Film macht, gehört ihm dieser Film. Nur er darf bestimmen, was mit dem Film geschieht und er erhält dafür Geld. Das Recht schützt Filmemacher aber auch vor Veränderungen ihres Films von anderen. Stell dir vor, jemand würde aus einem kritischen Beitrag über Alkoholsucht bei Jugendlichen einen Werbefilm für ein alkoholisches Getränk machen! Das wäre dank des Urheberrechts gesetzlich unzulässig. Der Filmemacher kann jedoch die Nutzungsrechte für sein Werk zum Bespiel an eine Firma verkaufen, die ihm bei der Veröffentlichung hilft. Aber er bleibt immer der Urheber.

Aus praktischen Gründen gibt es dabei laut Gesetz eine Ausnahme: Kopien veröffentlichter Werke für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Du darfst also die DVD, die du gekauft hast, für dich selbst, deine Freunde und Familienangehörige ein paar Mal kopieren. Wie viele solcher Privatkopien du machen darfst, legt das Urheberrechtsgesetz zwar nicht fest. Aber der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Grenze von sieben Privatkopien genannt – seitdem gilt diese Zahl quasi als Faustregel. Allerdings ist das Kopieren nur dann erlaubt, wenn die DVD keinen Kopierschutz enthält. Denn einen Kopierschutz zu umgehen, ist in jedem Fall verboten.

Youtube-Logo kombiniert mit dem Gema-Logo

Keine Ausnahme: Auch in Youtube gelten Urheberrechte.

Das Urheberrecht gilt für viele Bereiche, auch für Musik. Deshalb darf ein Filmemacher natürlich auch nicht einfach irgendeine Musik in seinem Film verwenden, ohne die Rechte geklärt zu haben. Bei Musik werden die Rechte der Urheber regelmäßig über sogenannte Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, zum Beispiel die GEMA. Sie ist dann dein Ansprechpartner.

Illegal im Netz

Viele Websites bieten komplette Filme zum Anschauen übers Internet (Streaming) oder zum Herunterladen (Download) an – manchmal sogar schon zum Kinostart. Das ist häufig illegal. Aber ist es dann auch unzulässig, sich solche, illegal ins Netz gestellten Filme anzusehen?

Die Rechtslage ist ganz schön kompliziert:

  • Du darfst keine Filme herunterladen, wenn sie "offensichtlich rechtswidrig" online gestellt wurden. In den meisten Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder erkennen kann, wenn ein Film illegal angeboten wird. Es ist zum Beispiel anzunehmen, dass kein Filmverleiher einen Film ins Netz stellt, wenn er erst gerade im Kino anläuft. Er würde sich ja selbst das Geschäft kaputtmachen. Hier ist das Herunterladen ganz klar verboten und man kann nachträglich finanziell in Anspruch genommen werden.
  • Über das Streamen streiten die Juristen seit Längerem. Manche sagen, dass das Anschauen von Filmen im Netz erlaubt sei, weil der Film nur ganz kurz stückchenweise auf dem eigenen PC gespeichert wird – und eine solche "vorübergehende Vervielfältigung" halten sie für legal. Andere sind jedoch der Ansicht, dass auch Streaming gesetzwidrig ist, sobald es sich um unrechtmäßig kopiertes Material handelt. Der Europäische Gerichtshof hat 2017 in einem Urteil entschieden, dass auch die Nutzung eines offensichtlich rechtswidrigen Streams illegal ist. Daher kann das Streaming auch dieselben finanziellen Risiken bergen wie das Herunterladen. Was allerdings "offensichtlich rechtswidrig" ist, bleibt am Ende immer Auslegungssache.