Das Verfahren hinter der KEF-Anmeldung

Rechnen für den WDR

Stand: 28.08.2015, 17:40 Uhr

Die ARD hat wie ZDF, ARTE und Deutschlandradio bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (kurz: KEF) angemeldet, wieviel Geld sie für den Zeitraum bis 2020 braucht. Die KEF beurteilt diesen Finanzbedarf und wird im Februar 2016 den 20. KEF-Bericht der Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Malu Dreyer, übergeben. Anschließend entscheiden die Landesparlamente, ob die Vorschläge umgesetzt werden, voraussichtlich bis Ende 2016.

Von Barbara Buchholz

Was es mit der KEF-Anmeldung auf sich hat und wie das Verfahren funktioniert, erklärt Alexander Wilden, in der Hauptabteilung Finanzen unter anderem für die KEF-Angelegenheiten des WDR zuständig.

Warum müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden?

Alexander Wilden: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Programmauftrag zu erfüllen, und dafür brauchen sie Geld, das sie aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. Im Rundfunkstaatvertrag ist gesetzlich festgehalten, dass die Anstalten ihren Finanzbedarf alle zwei Jahre bei einer unabhängigen Kommission, der KEF, anmelden müssen. Die KEF prüft diese Anmeldung und schlägt alle vier Jahre in ihrem Bericht vor, wie hoch der Beitrag künftig sein soll. Alle zwei Jahre veröffentlicht sie einen Zwischenbericht.

Warum umfasst die Anmeldung zwei Beitragsperioden, nämlich jetzt die laufende von 2013 bis 2016 und die künftige von 2017 bis 2020?

Wilden: Die KEF betrachtet vier Jahre der laufenden Beitragsperiode und überprüft ihre Annahmen aus vorangegangenen Berichten. Falls Anstalten in der laufenden Periode einen Überschuss erwirtschaften, wird dieser auf die nächste Periode angerechnet, so dass der Bedarf dann geringer ausfällt. Die KEF soll also unter Beachtung der laufenden Beitragsperiode einen Vorschlag für die kommende Periode abgeben.

Was muss in der KEF-Anmeldung aufgeführt werden?

Wilden: Sämtliche Erträge, Aufwendungen, außerdem Investitionen und besondere Projekte wie aktuell "Digitaler Hörfunk", "HDTV – hochauflösendes Fernsehen", "Bestandssicherung audiovisuelles Erbe (Archive)" und "DVB-T2", die Weiterentwicklung der digital-terrestrischen Ausstrahlung des Fernsehprogramms. Der WDR muss seine Anmeldung gemäß den Anforderungen der KEF einreichen: getrennt in den regelmäßig notwendigen Bestandsbedarf, und den Projekt- oder Entwicklungsbedarf. Innerhalb dieser beiden Bereiche ist wiederum zwischen Personal-, Programm- und Sachaufwand zu differenzieren.

Auf welcher Basis werden die Zahlen für den WDR ermittelt?

Wilden: Für den 20. KEF-Bericht dienen als Grundlage die Jahresabschlüsse 2013 und 2014, die Haushaltsplanung für das laufende Jahr 2015 sowie die mittelfristige Finanzplanung, die der WDR jährlich den Gremien vorlegt. Darüber hinaus werden neuere Erkenntnisse berücksichtigt, zum Beispiel die aktuelle Beitragsplanung oder die Filmhaussanierung.

Entscheidet die KEF ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen?

Wilden: Zunächst prüft die KEF die Unterlagen. Verschiedene Arbeitsgruppen kümmern sich um bestimmte Themen. Zu ihren Sitzungen laden sie Vertreter der Landesrundfunkanstalten ein, um sich ein genaueres Bild zu den Anmeldungen zu machen. Die WDR-Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau zum Beispiel vertritt gegenüber der KEF die Interessen der ARD in der KEF-Arbeitsgruppe 1, die sich mit den Erträgen befasst. Die KEF muss außerdem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Sie benutzt also auch statistische Daten.

Die KEF-Anmeldung findet in diesem Jahr später statt als üblich – warum?

Wilden: Die KEF hatte das beantragt. Hintergrund war, dass die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni Entscheidungen über das Rundfunkbeitragsmodell getroffen hat, die sich in den Anmeldungen wiederfinden sollten. Das 2013 eingeführte Beitragsmodell wurde jetzt, wie damals gesetzlich vorgesehen, überprüft. Die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz haben wir in der aktuellen Beitragsplanung berücksichtigt.

Und in zwei Jahren rechnen Sie wieder für die KEF...

Wilden: Genau. In zwei Jahren gibt es den 21. KEF-Bericht, der ein Zwischenbericht sein wird und überprüft, ob die Prämissen, die wir heute gesetzt haben, gestimmt haben.