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Wahl im Rundfunkrat

Wahl des Verwaltungsrats

Die Wahl von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats soll im September 2024 stattfinden.

Beschluss des WDR-Rundfunkrats in der Sitzung am 18. April 2024

Der WDR-Rundfunkrat beauftragt gemäß § 17 Abs. 4 Satz 7 WDR-Gesetz das Erweiterte Präsidium, in Funktion einer Findungskommission die folgenden Aufgaben zur Vorbereitung der Wahl des Verwaltungsrats eigenständig durchzuführen:

  • Verständigung auf die eigene Arbeitsweise in der Findungskommission nach Maßgabe der für den Rundfunkrat geltenden Regelungen
  • Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 20 Abs. 3 WDR-Gesetz, Entwurf des Ausschreibungstexts, Durchführung der vierwöchigen Ausschreibung im August 2024
  • Erarbeitung eines Beschlussvorschlags an den Rundfunkrat zum Wahlverfahren
  • aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch die Findungskommission
  • Sichtung und Prüfung der eingehenden schriftlichen Bewerbungen und Entscheidung über die Einladung zu Bewerbungsgesprächen mit der Findungskommission
  • Führen von Bewerbungsgesprächen mit infrage kommenden Kandidatinnen und Kandidaten
  • Unterbreitung von Wahlvorschlägen: Die Findungskommission soll dem Rundfunkrat für die mit den formalen Voraussetzungen des Wirtschaftsprüferexamens und der Befähigung zum Richteramt vorgesehenen Positionen nach Möglichkeit je mindestens zwei Personen vorschlagen; für die weiteren fünf Positionen insgesamt bis zu zehn Personen vorschlagen; die Vorgaben zur Geschlechterparität bei den Vorschlägen berücksichtigen.

Die von der Findungskommission vorgeschlagenen Personen erhalten in der Wahlsitzung Gelegenheit, sich dem Rundfunkrat persönlich vorzustellen und Rückfragen zu beantworten. Der Rundfunkrat wählt sodann die Mitglieder des Verwaltungsrats aus den Vorschlägen der Findungskommission.

Der Rundfunkrat beschließt, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 WDR-Gesetz von Mitgliedern des Rundfunkrats vorgeschlagen bzw. angesprochen werden, aus Gründen der Gleichbehandlung sämtliche Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung zu erfüllen haben.

Der Rundfunkrat erwartet von den Mitgliedern des Erweiterten Präsidiums, die sich selbst um eine Position im Verwaltungsrat bewerben, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr am Erweiterten Präsidium teilzunehmen, soweit es als Findungskommission mit Aufgaben zur Vorbereitung der Wahl befasst ist.

Alle eingegangenen Bewerbungen stehen für Mitglieder und stellv. Mitglieder des Rundfunkrats nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zur Wahl durch den Rundfunkrat zur persönlichen, vertraulichen Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Rundfunkrats – nach Terminabsprache – zur Verfügung.

Der Rundfunkrat ist in seinen Sitzungen stets über den Verfahrensstand zu informieren. Die Wahl von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats durch den Rundfunkrat wird für den 27. September 2024 angestrebt.