Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der Rundfunkrat positioniert sich zum aktuellen Bericht der KEF

Stellungnahme vom 18. April 2024

Der Rundfunkrat hatte bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen auf die damals prognostizierte und mit der Veröffentlichung des 24. KEF-Berichts bestätigte Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags Bezug genommen und hielt verschiedene Maßnahmen für geboten. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist in seiner Sitzung vom 11. April 2024 zu der Überzeugung gekommen, dass diese Forderungen nichts an Bedeutung verloren haben. Der Rundfunkrat bestätigt diese Kernforderungen:

  • Die KEF-Empfehlung ist um rd. eine Milliarde EUR hinter der Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten zurückgeblieben. Diese drastische Kürzung des Finanzbedarfs bedeutet kostensenkende Einschnitte in die Zukunftsplanung des WDR. Dafür muss der WDR nun ganz konkret die strategischen Prioritäten überprüfen und die Unternehmensziele aktualisieren.
  • Bereits im Haushaltsvollzug 2024 sollten die Entscheidungsspielräume auf die strukturellen, auf die aktualisierte Zukunftsstrategie des WDR abgestimmten Sparziele ausgerichtet werden. Pauschale Sparvorgaben sollten vermieden werden.
  • Um das Zukunftsprojekt „Digitale Erneuerung“ und die weiteren Notwendigkeiten des Digitalen Wandels, die für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von zentraler Bedeutung sind, sicherzustellen, muss die Geschäftsleitung Wege finden und entscheiden, wie deren Finanzierung in welchem Umfang gewährleistet werden kann.

Der Rundfunkrat erwartet von der WDR-Geschäftsführung, dass sie die Hinweise der KEF zu identifizierten zusätzlichen Einsparpotentialen und effizienteren Steuerungsprozessen berücksichtigt, d.h. prüft und – wo berechtigt und möglich – kurz- und langfristig umsetzt, z.B. bei der Angebotssteuerung und Kostenerfassung von Telemedien, den Konsequenzen aus dem Immobiliengutachten oder der Aufgabenkritik hinsichtlich Beteiligungen und GSEA. Der Rundfunkrat hält auch eine Beschleunigung und Intensivierung der Suche nach weiteren Kooperationsmöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für bedeutsam, um weitere Synergien zu heben. Außerdem sollte die ARD für den 25. KEF-Bericht ihre Anmeldungen besser koordinieren. Das hatte bereits das KEF-Gutachten der GVK gefordert.

Der Rundfunkrat geht nach wie vor davon aus, intensiv in diese strategischen Prozesse einbezogen zu werden. Die Mitwirkung des Rundfunkrats ist vor allem dann erforderlich, wenn die mit Sparprozessen verbundenen Strategieüberlegungen Schwerpunktsetzungen im Programm betreffen. Den Vertreterinnen und Vertreter der Allgemeinheit im Rundfunkrat muss frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemessen und ihrem Auftrag entsprechend mitgestalten zu können. Der Rundfunkrat wird sich dazu im Rahmen seiner Zuständigkeiten auch aktiv einbringen.

Der Rundfunkrat hat im Dezember gegenüber den medienpolitisch Verantwortlichen in den Ländern angemahnt, dass der KEF-Empfehlung die verfassungsrechtlich gebotene, politische Umsetzung folgen muss. Andernfalls wären noch tiefgreifendere Einschnitte erforderlich, die zulasten des Programmauftrags und der Zukunftssicherung gingen. Der Rundfunkrat nimmt zur Kenntnis, dass bislang keine Schritte seitens der Länder erfolgt sind, um die KEF-Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen. Er verweist auf die Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erwartet von den ARD-Verantwortlichen, bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche ggf. auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen.