105 Millionen für Auftragsproduktionen

WDR veröffentlicht Produzentenbericht

Stand: 04.08.2015, 14:31 Uhr

Der WDR zahlte 2014 rund 105 Millionen Euro für Auftrags- und Koproduktionen. Davon gingen rund 73 Millionen Euro an Produzenten aus Nordrhein-Westfalen. Das zeigt ein Überblick des WDR zu Auftrags- und Koproduktionen im Film- und Fernsehbereich. Der gemäß WDR-Gesetz veröffentlichte Bericht gibt einen Überblick über die Umsatzvolumina, die abhängige und unabhängige Film- und Fernsehproduzenten mit dem WDR realisiert haben. Mit dem Berichtsjahr 2014 stellt der Westdeutsche Rundfunk das Berichtsschema auf eine ARD-einheitliche Systematik um. Abweichend zu den Vorjahren sind die aus Auftrags- und Koproduktionen resultierenden Zahlungen im Jahr 2014 Basis der Darstellungen – nicht mehr das Volumen neu abgeschlossener Verträge.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsatzvolumina, die abhängige und unabhängige Film- und Fernseh-Produzenten mit dem WDR realisiert haben.

Mit dem Berichtsjahr 2014 stellt der Westdeutsche Rundfunk das Berichtsschema auf eine ARD-einheitliche Systematik um. Abweichend zu den Vorjahren sind somit die aus Auftrags- und Koproduktionen resultierenden Zahlungen im Jahr 2014 Basis der Darstellungen (nicht mehr: das Volumen neu abgeschlossener Verträge). Aufgrund der Umstellung kann der in den letzten Berichten übliche Vorjahresvergleich in diesem Jahr einmalig nicht vorgenommen werden. Ab dem Berichtsjahr 2015 wird dies natürlich wieder möglich sein. 

Die beigefügte Übersicht (Anlage 1) weist dabei die Umsatzvolumina der abhängigen und der mit dem WDR verbundenen Auftragnehmer, sowohl für in NRW ansässige Produzenten als auch für Vertragspartner außerhalb von NRW aus. Wir orientieren uns bei der Unterscheidung der Produzenten zwischen 'unabhängig' und 'abhängig' an § 3 Abs. 2 LMG NRW. Nach dieser Legaldefinition sind 'unabbhängige Produzenten':

"Hersteller von Beiträgen zu einem Fernsehprogramm, an dessen Kapital oder Stimmrechten Fernsehveranstalter oder ihnen zuzurechnende Unternehmen (§ 28 Rundfunkstaatsvertrag) nicht oder insgesamt mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt sind, und die nicht an Fernsehveranstaltern oder ihnen zuzurechnenden Unternehmen (§ 28 Rundfunkstaatsvertrag) mit insgesamt 25 vom Hundert oder mehr am Kapital oder den Stimmrechten beteiligt sind."

Der WDR stellt bei der Unterscheidung zwischen "abhängig" und "unabhängig" erstmals in diesem Jahr und künftig nur auf die Zugehörigkeit zu einem deutschen Fernsehveranstalter ab.

Für die Klassifizierung der Produzenten in "abhängig" bzw. "unabhängig" erbittet der WDR eine Selbstauskunft der beauftragten Unternehmen zu ihren Beteiligungsverhältnissen. Diese sind, soweit möglich, mit eigenen Recherchen ergänzt und ggf. korrigiert. Dazu wird insbesondere auf die Datenbank der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich sowie Unternehmensdarstellungen im Internet und vereinzelt auch Pressemeldungen zurückgegriffen.

Anzumerken ist, dass das Begriffsverständnisdes "abhängigen Produzenten" gemäß LMG NRW nicht dem des in diesem Jahr erstmalig zu erstellenden und zu veröffentlichenden ARD-Produzentenberichts entspricht. Die Definition des "abhängigen" Produzenten in der ARD-Veröffentlichung entspricht dem des "WDR-verbundenen" Unternehmens in diesem Bericht (siehe Anlage 2).

Die Darstellung bezieht lediglich die als Auftrags- oder Koproduktion hergestellten Fernsehprogramme ein, mit deren Fertigung der WDR unmittelbar Produzenten beauftragt hat. Programme, die in der Federführung anderer Rundfunkanstalten unter Beteiligung des WDR entstanden, sind also von der Betrachtung ausgenommen. Das gleiche gilt für Vorabendprogramme und Gemeinschaftssendungen, sofern der WDR nicht selbst Vertragspartner des herstellenden Produzenten war.

Auftragsproduktionen sind definiert als Verträge, die vom WDR mit Partnern abgeschlossen werden, die selbstständig und nicht weisungsgebunden vorher vereinbarte Leistungen und Programme erstellen. Dabei kann es sich um die Ablieferung sendefertiger Programme sowie um Teilleistungen zu Eigenproduktionen handeln.

Koproduktionen unterscheiden sich nur dadurch von Auftragsproduktionen, dass weitere Partner,ggf. auch öffentliche Förderanstalten, finanziell an dem Projekt beteiligt sind.

Mischproduktionen sind Produktionen, bei denen der WDR die Verantwortung für die Herstellung der Produktionen trägt und sie dergestalt durchführt, dass er z. B. den betriebsbereiten und spielfertigen Produktionsort stellt (dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der Aufzeichnungs- bzw. Übertragungstechnik, Dekoration und das für die Aufzeichnung erforderliche Personal).                                                      

Der Gesamtwert der für Auftrags- und Koproduktionen zur Auszahlung gebrachten Mittel der WDR-Fernsehdirektion betrug in 2014 € 105.462.745.

Wie der Anlage 1 ebenfalls zu entnehmen ist, beträgt das Umsatzvolumen der in NRW ansässigen Produzenten € 73.187.130. Das entspricht 69% der insgesamt ausgezahlten Mittel. Zum Vergleich: Im Vorjahresbericht lag das innerhalb NRW vergebene Volumen neuer Produktionsaufträge bei 65% des Gesamtbetrags.

Eine Liste der beauftragten Unternehmen – unterteilt nach NRW-Zugehörigkeit bzw. Abhängigkeit gem. LMG NRW – ist mit den Anlagen 2 a bis d beigefügt.

Die Umsatzvolumina der Produzenten werden in Anlage 3 nach Programmbereichenunterteilt ausgewiesen. Anlage 3 wird nur im Berichtsjahr 2014 erstellt und entfällt danach zu Gunsten Anlage 4.

Die in diesem Jahr erstmals neu erstellte Anlage 4 bietet eine Übersicht über die im Berichtsjahr zur Auszahlung gebrachten Mittel, unterteilt nach Genrekategorien. Dafür wird auf die ARD-intern abgestimmte, einheitlich angewandte und in der Praxis bewährt Zuordnung nach Ressorts zurückgegriffen. Diese findet auch bei der Erstellung der ARD-Sendeminutenstatistik Anwendung.

Bei Differenzierung der Produzenten gemäß ihres Umsatzes mit dem Westdeutschen Rundfunk ergibt sich folgendes Bild:

WDR-Umsatz:                                      aktuelles Jahr:                          ab 2016: Vorjahr:

bis zu 250.000,- EUR:                           256                                         

250.000,- bis 500.000,- EUR                 39                                           

500.001,- bis 1.000.000,- EUR              16                                           

über 1.000.000,- EUR                           23