Programmauftrag des WDR
Der Progammauftrag des WDR ist im Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt: „Der WDR veranstaltet und verbreitet seine Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit.“
Der WDR soll außerdem einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben. Dabei soll das Programm sowohl der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen, als auch Beiträge zu Kultur und Kunst anbieten.
Ausgewogenheit
Im Programm soll der regionalen Gliederung, der kulturellen Vielfalt des Sendegebiets, dem Prozess der europäischen Integration und den Belangen der Bevölkerung einschließlich der im Sendegebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung getragen werden.
Bildung
In seinem Angebot leistet der WDR einen Beitrag zur Vermittlung von Allgemeinbildung und Fachwissen in Ergänzung zu Schule, Ausbildung und Beruf. Er trägt mit seinen Angeboten dem Erfordernis lebenslangen Lernens ebenso Rechnung wie der Stärkung der Medienkompetenz und der Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Bildungsangebote sind Angebote der Wissensvermittlung und Weiterbildung, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Technik, Kultur und Religion, Geschichte und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie Sprache.
Programmgrundsätze
Die im WDR-Gesetz enthaltenen Programmgrundsätze sehen vor, dass der WDR in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen hat. Auch soll er dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.