Pressemitteilung vom 19. Februar 2015

WDR-Rundfunkrat gegen starre Fristen für Angebote im Internet

Gremium will Sieben-Tage-Regel durch klare Kriterien ersetzen

Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung gegen die im Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Sieben-Tage-Regel für Telemedien ausgesprochen. Danach dürfen öffentlich-rechtliche Sender aktuelle Sendungen (u. a. Tagesschau außer 20 Uhr, Morgenmagazin, Nachtmagazin) nur bis zu sieben Tage im Netz einstellen. Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Gremiums, fordert „zeitgemäße Entscheidungen für die Verweildauer von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet“. Dies sei „vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung und den veränderten Sehgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Medien dringend geboten“. 

Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“

Mit seiner aktuellen Stellungnahme richtet sich der WDR-Rundfunkrat vor allem an die Bund-Länder-Kommission. Sie hat den Auftrag, die verschiedenen Regulierungen für Rundfunk und Internet auf Bundes- und Landesebene aufeinander abzustimmen, da die verschiedenen Medien immer stärker zusammenwachsen („Konvergenz“).

Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats

Appellhofplatz 1

50667 Köln

Tel: 0221/220-5600

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